1768/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.3.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1761/J - NR/2001 betreffend „Der Jugend eine
Chance“, die die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen am 18. Januar 2001 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 5.:
Damals wie heute kommt der Aufgabe, jedem Jugendlichen einen geeigneten Ausbildungsplatz
anbieten zu können, eine hohe Bedeutung zu. Durch die Anstrengungen aller Beteiligten ist dies in
den vergangenen Jahren stets gelungen. Dies war auch die Aufgabe des Bildungsbereiches im
Rahmen des Konzeptes „Der Jugend eine Chance“, wie es in der Regierungsklausur am 30. Juni
1997 beschlossen wurde. Dazu gab es vor und nach dieser Klausur zahlreiche Termine und
Gespräche mit verschiedenen beteiligten Partnern, durchaus nicht nur mit den damals zuständigen
Ministern, sondern auch mit den Vertretern der Sozialpartner und Interessenverbände. Weiters
fanden auch immer wieder Besprechungen zwischen den Ministern statt, zumeist im
Regierungsgebäude am Stubenring, aber aufgrund der Tatsache, dass diese unter einem
Sammelbegriff mit der Abkürzung NAP (Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung) in den
Terminkalender eingetragen wurden, ist eine genaue Zuordnung nicht mehr möglich. Darüber
hinaus gab es, insbesondere im Rahmen der Steuerungsgruppe für das Auffangnetz, zahlreiche
Besprechungen auf Beamtenebene. An den Ministerbesprechungen nahmen neben den zuständigen
Bundesministern auch die zuständigen
Mitarbeiter der Ministerien teil.
Ad 6. bis l0:
Da es, wie auch in den nachfolgenden Jahren bis heute, gelungen ist, allen geeigneten Jugendlichen
einen Ausbildungsplatz anzubieten, wurde das gesteckte Ziel im Bereich des Schulwesens erreicht.