1768/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.3.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1761/J - NR/2001 betreffend „Der Jugend eine

Chance“, die die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen am 18. Januar 2001 an mich richteten,

wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. bis 5.:

Damals wie heute kommt der Aufgabe, jedem Jugendlichen einen geeigneten Ausbildungsplatz

anbieten zu können, eine hohe Bedeutung zu. Durch die Anstrengungen aller Beteiligten ist dies in

den vergangenen Jahren stets gelungen. Dies war auch die Aufgabe des Bildungsbereiches im

Rahmen des Konzeptes „Der Jugend eine Chance“, wie es in der Regierungsklausur am 30. Juni

1997 beschlossen wurde. Dazu gab es vor und nach dieser Klausur zahlreiche Termine und

Gespräche mit verschiedenen beteiligten Partnern, durchaus nicht nur mit den damals zuständigen

Ministern, sondern auch mit den Vertretern der Sozialpartner und Interessenverbände. Weiters

fanden auch immer wieder Besprechungen zwischen den Ministern statt, zumeist im

Regierungsgebäude am Stubenring, aber aufgrund der Tatsache, dass diese unter einem

Sammelbegriff mit der Abkürzung NAP (Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung) in den

Terminkalender eingetragen wurden, ist eine genaue Zuordnung nicht mehr möglich. Darüber

hinaus gab es, insbesondere im Rahmen der Steuerungsgruppe für das Auffangnetz, zahlreiche

Besprechungen auf Beamtenebene. An den Ministerbesprechungen nahmen neben den zuständigen

Bundesministern auch die zuständigen Mitarbeiter der Ministerien teil.

Ad 6. bis l0:

 

Da es, wie auch in den nachfolgenden Jahren bis heute, gelungen ist, allen geeigneten Jugendlichen

einen Ausbildungsplatz anzubieten, wurde das gesteckte Ziel im Bereich des Schulwesens erreicht.