177/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und

Genossen vom 15. Dezember 1999, Nr. 168/J, betreffend den Förderungsbericht 1998,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Aufteilung der Transferzahlungen an die Bundesländer gliedert sich wie folgt:

 

Burgenland:                            129.976.883 Mio. S

Kärnten:                                   501.124.620 Mio. S

Niederösterreich:                    936.631.195 Mio. S

Oberösterreich:                    1.249.824.537 Mio. S

Salzburg:                                  410.422.559 Mio. S

Steiermark:                            1.066.599.774 Mio. S

Tirol:                                       578.757.115 Mio. S

Vorarlberg:                              235.471.260 Mio. S

Wien:                                    2.141.969.897 Mio. S

 

Zu 2.:

Bei dieser VA - Post werden sämtliche Zahlungen an den Hauptverband der Sozialver -

sicherungsträger - getrennt nach Pauschalbetrag (VA - Post 7310/901; 5.449,704 Mio. S) und

Betrag für die Kranken -  und Kuranstalten (VA - Post 7310/902; 1,650 Mio. S) - verrechnet.

Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr (1997: 4.476 Mio. S) ist überwiegend darauf zurück -

zuführen, dass 1997 nur 10 Raten (März bis Dezember 1997) zur Auszahlung gelangten, da

im Jänner und Februar 1997 noch der Vorsteuerabzug für November und Dezember 1996

geltend gemacht werden konnte.

 

Zu 3., 4. und 5.:

 

Gemäß § 5 Abs. 6 des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 sind alle Personen, die mit der

Behandlung und Begutachtung von Ansuchen um Haftungsübernahmen befasst sind, ver -

pflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Amts - ,

Geschäfts -  und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Die gestellten Fragen

beziehen sich auf Detailinformationen, zu denen aufgrund dieser qualifizierten Ver -

schwiegenheitspflicht nicht im Einzelnen Stellung genommen werden kann.

 

Zu 6.:

Aufgrund des Kapitalversicherungs - Förderungsgesetzes (BGBl. Nr.163/1982) und des

Bundesgesetzes zur Förderung der Erhaltung und Verbesserung von Wohnhäusern sowie

der Stadterneuerung (Althaussanierungsgesetz, BGBl. Nr. 164/1982) wurde zwischen dem

Bundesministerium für Finanzen und der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) am

9. Juni 1982 eine Vereinbarung getroffen, nach der die OeKB die Genehmigung zur

Begebung von Kassenobligationen erhält.

 

Mit dem Inkrafttreten des Wohnhaussanierungsgesetzes (BGBl. Nr. 483/1984) ab

1. Jänner 1985 trat das Althaussanierungsgesetz außer Kraft. Die aufgrund des Kapital -

versicherungs - Förderungsgesetzes aufgebrachten Mittel werden nicht mehr über die OeKB

den Kreditunternehmungen zur Vergabe von Darlehen zur Verfügung gestellt, sondern von

der OeKB unmittelbar den Ländern nach Abruf zugewiesen.

 

Im Jahr 1998 wurden für diese Zinsenzuschüsse rund 3,923 Mio. S aufgewendet.

 

Da die Förderungsabwicklung außerhalb des Bundesministeriums für Finanzen erfolgt, ist

eine detailliertere Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

Zu 7.:

 

Die Zuschüsse für Betriebsneugründungen (über FGG) gliedern sich wie folgt:

 

Firma

Förderungen 1998

 

 

(Bund)

 

BMW Motoren AG, Projekt IV

           39,262 Mio. S

BMW Motoren AG, Projekt V

         147,020 Mio. S

Hoffmann - La Roche

             6,271 Mio. S

Opel Austria GmbH

           59,021 Mio. S

 

Zu 8. und 9.:

Grundsätzlich wird festgestellt, dass die Untergliederung 900 (z.B. 7667/900) die Funktion

eines Sammelkontos innehat. Es handelt sich bei den Fragen 8. und 9. um die gleichen

Förderungsfälle.

 

Der Summe in Höhe von 12,947 Mio. S gliedert sich wie folgt auf:

 

Österreichischer Pensionistenbund

 3,814.346 S

Pensionistenverband Österreichs

 3,871.830 S

Frauen -  und Familienforum

 1,865.484 S

SPÖ - Frauen Bezirk Lilienfeld

        5.000 S

OÖ Volksbildungswerk

        5.000 S

Holzhansen Verlag GmbH

      10.000 S

Kultur -  und Tourismusverein „Ostarrichi“

      15.000 S

Klub der Bildungs -  und Wissenschaftsjournalisten

      60.000 S

KIKU Information für Jung und Alt

        7.000 S

Ökosoziales Forum

    500.000 S

Kommunalwissenschaftliches Dokumentationszentrum

      72.000 S

Werbegemeinschaft der Badener Wirtschaft

      20.000 S

Euro Info Centre der Industriellenvereinigung

    500.000 S

Wirtschaftskammer Österreich

    500.000 S

Österreichisches Gesellschafts -  und Wirtschaftsmuseum

 1,551.000 S

Verband Sozialistischer Studentinnen

        4.495 S

HAK Kirchdoff/Krems

      48.000 S


 

Österreichischer Blindenverband

     17.500 S

Springer Verlag

     80.000 S

 

 

Zu 10.:

Dieser Betrag wurde dem Institut für Höhere Studien als Zuschuss für Beschaffungen und

zum laufenden Aufwand im Bereich EDV gewährt.

 

Zu 11.:

Bei diesem Ansatz werden Darlehen an die BUWOG verrechnet, die in Tilgungsblöcken (im

vorliegenden Fall dem TB X zugezählt) zusammengefasst werden. 1998 wurden an die

BUWOG Darlehen in Höhe von S 6,9 Mio. ausbezahlt.

 

Zu 12.:

Bei diesem VA - Ansatz werden Zinsen kapitalisiert, d.h. gestundete Zinsen in Darlehen um -

gewandelt. Dies betrifft Darlehen an die BUWOG, die Entwicklungsgesellschaft Aichfeld -

Murboden GesmbH und die ÖBB, wobei ein Betrag von S 4,508.070,72 den Tilgungsblöcken

der BUWOG, ein Betrag von S 312.368,39 dem 10. Darlehensvertrag der EGAM und ein

Betrag von S 18.952,03 der ÖBB (Nr.179/Hainfeld: S 9.729,53, Nr. 289/Loosdorf: S 9.222,50)

zugerechnet wurde; gesamt S 4,839.391,14.

 

Zu 13.:

Dieser Ansatz, Zahlungen an das Ausland (1998: 46,281 Mio.), gliedert sich wie folgt:

 

Beitrag Österreichs zum Tschernobyl Shelter Fund bei der EBRD, 1. Tranche:

1,25 Mio. ECU; ausbezahlt im Juni 1998

 

Beitrag Österreichs zum Tschernobyl Shelter Fund bei der EBRD, 2. Tranche:

1,25 Mio. ECU; ausbezahlt im Dezember1998

 

Abkommen mit Kasachstan zur Finanzierung von Twinning Abkommen zwischen

kasachischen und westlichen Banken in Zusammenarbeit mit der EBRD, 2. Tranche:

1 Mio. U S - $.