1772/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.03.2001
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und
Genossen, vom 18. Jänner 2001, Nr. 1746/J betreffend Ministerbüros und Belohnungen,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf ich um Verständnis dafür ersuchen, dass Detaildarstellungen der Besoldung
einzelner Mitarbeiter/innen aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sind.
Zu 1.:
Zum 1. Jänner 2001 waren - abgesehen von Sekretariats - und Hilfskräften - in meinem
Büro 8 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
beschäftigt.
Zu 2.:
Diese Mitarbeiter/innen haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Christa JESSENITSCHNIG
Terminkoordination, persönliche Sekretärin, Gleichbehandlungsfragen
Dr. Heinrich TRAUMÜLLER
Kabinettchef; Leitung des Büros des Herrn Bundesministers; interne
Koordinierung;
Posteingang; Organisation und Personal der Finanzverwaltung
sowie grundsätzliche Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes inkl. Verwaltungsreform
Matthias WINKLER
Pressesprecher; interne und externe Kommunikation
Susanne SCHOLZ - ÖZTÜRK
Assistentin des Pressesprechers, Public Relations
Dipl. - Ing. Michael RANIPRECHT
Sektion II, insbesondere sämtliche Budgetangelegenheiten, Finanzausgleich;
Institute (WIFO, IHS, WSR, WIIW); Industriepolitik, Energiepolitik, Wohnungswesen
und Wohnbauförderung; Technologiepolitik und Unternehmensförderungen
Dr. Sabine KRISTEN
Sektionen 1 (Beteiligungen) und IV, insbesondere Steuerpolitik,
materielles Steuerrecht und Verfahrensrecht
Projekt: Ausgliederung der Bankenaufsicht
Mag. René OBERLEITNER
Sektionen III und VI; Verbindungsdienst zum Parlament; Zoll - und Integrationsangelegenheiten; allge -
meine Wirtschafts - und Budgetpolitik sowie Ökonomische Analysen; Verbrauchssteuer;
ECOFIN; Internationale Finanzinstitutionen; Ministerrat; Osthilfe; Entwicklungshilfe
Mag. Ilse SCHMALZ
Sektion V, insbesondere Kapitalmarkt (inklusive Banken und Versicherungen),
Konsumentenschutz; OBFA, OeNB; Exportfinanzierungen und - garantien;
Pensionskassen und sonstige Pensionsfragen;
Projekte: Reform Finanzverwaltung, e - Goverment
Zu 3.:
Für fünf Mitarbeiter meines Büros wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen.
Zum 1. Oktober 1998 waren ebenfalls für fünf Mitarbeiter Arbeitsleihverträge abgeschlossen.
Zu 4.:
Drei Mitarbeiter/innen stehen in einem Dienstverhältnis zum Bund. Hievon gehört einer der
Verwendungsgruppe A1/7 an, zwei Mitarbeiter/innen sind Vertragsbedienstete der
Entlohnungsgruppe v1 mit Sondervertrag. Zum Stichtag 1. Oktober 1998 standen
4 Mitarbeiter/innen in einem Dienstverhältnis zum Bund. 2 waren in Verwendungsgruppe A,
1 in Verwendungsgruppe A2 eingereiht, 1 Beamter der Post - und Telegraphfenverwaltung
war - ohne Übernahme der Personalkosten - zur Dienstleistung zu gewiesen. 2 A - Beamte
der Stadt Wien
waren gegen Refundierung der Bezüge zur Dienstleistung abgeordnet.
Zu 5.:
Im Monatsdurchschnitt sind für die 5 Arbeitsleihverträge insgesamt rd. S 580.000,-- zu re -
fundieren. In diesem Betrag sind alle Personalkosten einschließlich der aliquoten Sonder -
zahlungen, der Überstundenabgeltungen, der Dienstgeberbeiträge und der Umsatzsteuer
enthalten. Im Jahr 1998 waren für die 5 Arbeitsleihverträge ins gesamt rund S 600.000,-- im
Monatsdurchschnitt zu refundieren.
Zu 6.:
Der nach A1/7 eingereihte Mitarbeiter bezieht ein Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsge -
setzes 1956, durch das alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als
abgegolten gelten. 13,65 % des Fixgehaltes gelten als Abgeltung für zeitliche Mehr -
leistungen.
Drei Mitarbeiter/innen beziehen eine pauschalierte Überstundenvergütung für jeweils
60 Überstunden monatlich.
Drei Mitarbeiter/innen, die aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt sind, beziehen ein
„all in - Gehalt“, d. h., mit ihrer Entlohnung sind alle Mehrleistungen abgegolten, ohne dass
eine bestimmte Überstundenanzahl festgelegt wäre.
Eine Mitarbeiterin, deren Mehrleistungen einzeln verrechnet werden, leistete im Jahr 2000 im
Monatsdurchschnitt ca. 30 Überstunden.
Mitarbeiterin für 30 Stunden; 8 Mitarbeiter/innen verrechneten ungleichmäßig hohe
Einzelüberstunden, im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen von 15,5, 22, 30,
41,5, 46, 63, 70 und 78,5 Überstunden.
Zu 7.:
Die Gesamtpersonalkosten für das Ministerbüro betrugen für den Zeitraum vom
1. April 2000 (= Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000) bis
31. Dezember 2000 ca. S 6,31 Mio.
Die Gesamtpersonalkosten des Ministerbüros betrugen für das Jahr 1998 ca. 516,764 Mio.,
was für einen gleichen Zeitraum von 9 Monaten ca. 12,57 Mio. entspricht.
Zu 8.:
Die Mitarbeiter/innen des Ministerbüros erhielten im Jahr 2000 Belohnungen zwischen
S 8.780,-- und S
38.000,--
Die Mitarbeiter/innen des Ministerbüros erhielten im Jahr 1998 Belohnungen zwischen
S 16.100,-- und S 43.000,--.
Zu 9. und 10.:
Drei Mitarbeiter/innen üben Nebentätigkeiten aus. Die Entgelte betrugen im Jahr 2000
zwischen S 37.600,-- und S 113.400,-- pro Kopf.
Im Jahr 1998 übten 5 Mitarbeiter/innen Nebentätigkeiten aus. Die Entgelte für dieses Jahr
betrugen zwischen S 20.800,-- und S 149.500,-- pro Kopf.
Zu 11. und 12.:
Für Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter/innen des Ministerbüros sind in der Zeit vom
1. April 2000 bis 31. Dezember 2000 90 Reisetage angefallen.
Die Kosten für diese Auslandsreisen betrugen insgesamt rd. S 573.000,--.
Im Jahr 1998 sind 230 Reisetage für Auslandsdienstreisten mit Kosten von insgesamt
S 1,939 Mio. angefallen.
Zu 13.:
Die Arbeitsplatze aller Sektionsleiter im Bundesministerium für Finanzen sind nach A1/9 ein -
gestuft.
Drei Sektionsleiter sind in A1/9, zwei in A/IX und einer in A/VII eingereiht.
Zum 1. Oktober 1998 waren 6 Sektionsleiter nach A 1/9 und 1 Sektionsleiter nach A 1/8
bewertet. 4 Sektionsleiter waren in A/IX und 1 Sektionsleiter in A/VII ein gereiht
2 Sektionsleiter waren aufgrund von Sonderverträgen beschäftigt.
Zu 14.:
Die Sektionsleiter des Bundesministeriums für Finanzen haben im Jahr 2000 je S 36.000,--
Belohnung erhalten.
Die Sektionsleiter des Bundesministeriums für Finanzen haben im Jahr 1998 Belohnungen
zwischen S 23.000,-- und S 46.000,-- erhalten.
Zu 15. und 16.:
Für Auslandsdienstreisen der Sektionsleiter sind in der Zeit vom 1. April 2000 bis
31. Dezember 2000 187 Reisetage angefallen.
Die Kosten für diese Auslandsreisen betrugen insgesamt rd. S 586.000,--.
Im Jahr 1998 sind
243 Reisetage mit Gesamtkosten von ca. S 1,257 Mio. angefallen.
Zu 17.:
Im Jahr 2000 übten
1 Sektionsleiter 8 Nebentätigkeiten,
3 Sektionsleiter je 4 Nebentätigkeiten,
1 Sektionsleiter 2 Nebentätigkeiten und
1 Sektionsleiter 1 Nebentätigkeit
aus.
1 Sektionsleiter 7 Nebentätigkeiten,
2 Sektionsleiter je 5 Nebentätigkeiten,
2 Sektionsleiter je 3 Nebentätigkeiten und
2 Sektionsleiter je 1 Nebentätigkeit
aus.
Zu 18.:
Die Sektionsleiter erhielten für ihre Nebentätigkeiten ein Entgelt zwischen S 131.000,-- und
S 349.000,-- pro Kopf.
Die Sektionsleiter erhielten für ihre Nebentätigkeiten im Jahr 1998 ein Entgelt zwischen rund
S 75.600,-- und S 545.000,-- pro Kopf
Zu 19.:
57 Mitarbeiter/innen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen leisteten im
Jahr 2000 mehr als 240 Überstunden.
Im Jahr 1998 waren dies 100 Mitarbeiter/innen.
Zu 20.:
Für diese Mitarbeiter/innen sind im Jahr 2000 insgesamt 19.161 Überstunden angefallen.
1998 sind für diesen Personenkreis insgesamt 33.719 Überstunden angefallen.