1772/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.03.2001

 

Bundesminister für Finanzen

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und

Genossen, vom 18. Jänner 2001, Nr. 1746/J betreffend Ministerbüros und Belohnungen,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich um Verständnis dafür ersuchen, dass Detaildarstellungen der Besoldung

einzelner Mitarbeiter/innen aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sind.

 

Zu 1.:

Zum 1. Jänner 2001 waren - abgesehen von Sekretariats -  und Hilfskräften -  in meinem

Büro 8 Mitarbeiter/innen beschäftigt.

Im Büro meines Amtsvorgängers waren zum 1. Oktober 1998 11 Mitarbeiter/innen

beschäftigt.

 

Zu 2.:

Diese Mitarbeiter/innen haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:

 

SEKRETARIAT & TERMINKOORDINATION

Christa JESSENITSCHNIG

Terminkoordination, persönliche Sekretärin, Gleichbehandlungsfragen

 

Dr. Heinrich TRAUMÜLLER

Kabinettchef; Leitung des Büros des Herrn Bundesministers; interne

Koordinierung; Posteingang; Organisation und Personal der Finanzverwaltung

sowie grundsätzliche Angelegenheiten des Öffentlichen Dienstes inkl. Verwaltungsreform

 

PRESSEARBEIT UND PUBLIC RELATIONS

Matthias WINKLER

 

Pressesprecher; interne und externe Kommunikation

 

Susanne SCHOLZ - ÖZTÜRK

Assistentin des Pressesprechers, Public Relations

 

FACHREFERENTEN

Dipl. - Ing. Michael RANIPRECHT

 

Sektion II, insbesondere sämtliche Budgetangelegenheiten, Finanzausgleich;

Institute (WIFO, IHS, WSR, WIIW); Industriepolitik, Energiepolitik, Wohnungswesen

und Wohnbauförderung; Technologiepolitik und Unternehmensförderungen

 

Dr. Sabine KRISTEN

Sektionen 1 (Beteiligungen) und IV, insbesondere Steuerpolitik,

materielles Steuerrecht und Verfahrensrecht

Projekt: Ausgliederung der Bankenaufsicht

 

Mag. René OBERLEITNER

Sektionen III und VI; Verbindungsdienst zum Parlament; Zoll - und Integrationsangelegenheiten; allge -

meine Wirtschafts - und Budgetpolitik sowie Ökonomische Analysen; Verbrauchssteuer;

ECOFIN; Internationale Finanzinstitutionen; Ministerrat; Osthilfe; Entwicklungshilfe

 

Mag. Ilse SCHMALZ

Sektion V, insbesondere Kapitalmarkt (inklusive Banken und Versicherungen),

Konsumentenschutz; OBFA, OeNB; Exportfinanzierungen und - garantien;

Pensionskassen und sonstige Pensionsfragen;

Projekte: Reform Finanzverwaltung, e - Goverment

 

Zu 3.:

Für fünf Mitarbeiter meines Büros wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

Zum 1. Oktober 1998 waren ebenfalls für fünf Mitarbeiter Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

 

Zu 4.:

Drei Mitarbeiter/innen stehen in einem Dienstverhältnis zum Bund. Hievon gehört einer der

Verwendungsgruppe A1/7 an, zwei Mitarbeiter/innen sind Vertragsbedienstete der

Entlohnungsgruppe v1 mit Sondervertrag. Zum Stichtag 1. Oktober 1998 standen

4 Mitarbeiter/innen in einem Dienstverhältnis zum Bund. 2 waren in Verwendungsgruppe A,

1 in Verwendungsgruppe A2 eingereiht, 1 Beamter der Post - und Telegraphfenverwaltung

war - ohne Übernahme der Personalkosten -  zur Dienstleistung zu gewiesen. 2 A - Beamte

der Stadt Wien waren gegen Refundierung der Bezüge zur Dienstleistung abgeordnet.

Zu 5.:

Im Monatsdurchschnitt sind für die 5 Arbeitsleihverträge insgesamt rd. S 580.000,-- zu re -

fundieren. In diesem Betrag sind alle Personalkosten einschließlich der aliquoten Sonder -

zahlungen, der Überstundenabgeltungen, der Dienstgeberbeiträge und der Umsatzsteuer

enthalten. Im Jahr 1998 waren für die 5 Arbeitsleihverträge ins gesamt rund S 600.000,-- im

Monatsdurchschnitt zu refundieren.

 

Zu 6.:

Der nach A1/7 eingereihte Mitarbeiter bezieht ein Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsge -

setzes 1956, durch das alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als

abgegolten gelten. 13,65 % des Fixgehaltes gelten als Abgeltung für zeitliche Mehr -

leistungen.

Drei Mitarbeiter/innen beziehen eine pauschalierte Überstundenvergütung für jeweils

60 Überstunden monatlich.

Drei Mitarbeiter/innen, die aufgrund von Arbeitsleihverträgen beschäftigt sind, beziehen ein

„all in - Gehalt“, d. h., mit ihrer Entlohnung sind alle Mehrleistungen abgegolten, ohne dass

eine bestimmte Überstundenanzahl festgelegt wäre.

Eine Mitarbeiterin, deren Mehrleistungen einzeln verrechnet werden, leistete im Jahr 2000 im

Monatsdurchschnitt ca. 30 Überstunden.

Im Jahr 1998 bezog eine Mitarbeiterin ein Überstundenpauschale für 62 Stunden, 1

Mitarbeiterin für 30 Stunden; 8 Mitarbeiter/innen verrechneten ungleichmäßig hohe

Einzelüberstunden, im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen von 15,5, 22, 30,

41,5, 46, 63, 70 und 78,5 Überstunden.

 

Zu 7.:

Die Gesamtpersonalkosten für das Ministerbüro betrugen für den Zeitraum vom

1. April 2000 (= Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000) bis

31. Dezember 2000 ca. S 6,31 Mio.

Die Gesamtpersonalkosten des Ministerbüros betrugen für das Jahr 1998 ca. 516,764 Mio.,

was für einen gleichen Zeitraum von 9 Monaten ca. 12,57 Mio. entspricht.

 

Zu 8.:

Die Mitarbeiter/innen des Ministerbüros erhielten im Jahr 2000 Belohnungen zwischen

S 8.780,-- und S 38.000,--

Die Mitarbeiter/innen des Ministerbüros erhielten im Jahr 1998 Belohnungen zwischen

S 16.100,-- und S 43.000,--.

 

Zu 9. und 10.:

Drei Mitarbeiter/innen üben Nebentätigkeiten aus. Die Entgelte betrugen im Jahr 2000

zwischen S 37.600,-- und S 113.400,-- pro Kopf.

Im Jahr 1998 übten 5 Mitarbeiter/innen Nebentätigkeiten aus. Die Entgelte für dieses Jahr

betrugen zwischen S 20.800,-- und S 149.500,-- pro Kopf.

 

Zu 11. und 12.:

Für Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter/innen des Ministerbüros sind in der Zeit vom

1. April 2000 bis 31. Dezember 2000 90 Reisetage angefallen.

Die Kosten für diese Auslandsreisen betrugen insgesamt rd. S 573.000,--.

Im Jahr 1998 sind 230 Reisetage für Auslandsdienstreisten mit Kosten von insgesamt

S 1,939 Mio. angefallen.

 

Zu 13.:

Die Arbeitsplatze aller Sektionsleiter im Bundesministerium für Finanzen sind nach A1/9 ein -

gestuft.

Drei Sektionsleiter sind in A1/9, zwei in A/IX und einer in A/VII eingereiht.

Zum 1. Oktober 1998 waren 6 Sektionsleiter nach A 1/9 und 1 Sektionsleiter nach A 1/8

bewertet. 4 Sektionsleiter waren in A/IX und 1 Sektionsleiter in A/VII ein gereiht

2 Sektionsleiter waren aufgrund von Sonderverträgen beschäftigt.

 

Zu 14.:

Die Sektionsleiter des Bundesministeriums für Finanzen haben im Jahr 2000 je S 36.000,--

Belohnung erhalten.

Die Sektionsleiter des Bundesministeriums für Finanzen haben im Jahr 1998 Belohnungen

zwischen S 23.000,-- und S 46.000,-- erhalten.

 

Zu 15. und 16.:

Für Auslandsdienstreisen der Sektionsleiter sind in der Zeit vom 1. April 2000 bis

31. Dezember 2000 187 Reisetage angefallen.

Die Kosten für diese Auslandsreisen betrugen insgesamt rd. S 586.000,--.

Im Jahr 1998 sind 243 Reisetage mit Gesamtkosten von ca. S 1,257 Mio. angefallen.

Zu 17.:

Im Jahr 2000 übten

    1 Sektionsleiter 8 Nebentätigkeiten,

    3 Sektionsleiter je 4 Nebentätigkeiten,

    1 Sektionsleiter 2 Nebentätigkeiten und

    1 Sektionsleiter 1 Nebentätigkeit

aus.

Im Jahr 1998 übten

    1 Sektionsleiter 7 Nebentätigkeiten,

    2 Sektionsleiter je 5 Nebentätigkeiten,

    2 Sektionsleiter je 3 Nebentätigkeiten und

    2 Sektionsleiter je 1 Nebentätigkeit

aus.

 

 

Zu 18.:

Die Sektionsleiter erhielten für ihre Nebentätigkeiten ein Entgelt zwischen S 131.000,-- und

S 349.000,-- pro Kopf.

Die Sektionsleiter erhielten für ihre Nebentätigkeiten im Jahr 1998 ein Entgelt zwischen rund

S 75.600,-- und S 545.000,-- pro Kopf

 

Zu 19.:

57 Mitarbeiter/innen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen leisteten im

Jahr 2000 mehr als 240 Überstunden.

Im Jahr 1998 waren dies 100 Mitarbeiter/innen.

 

Zu 20.:

Für diese Mitarbeiter/innen sind im Jahr 2000 insgesamt 19.161 Überstunden angefallen.

1998 sind für diesen Personenkreis insgesamt 33.719 Überstunden angefallen.