1776/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.03.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE

SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarischen Anfrage der

Abgeordneten Otmar Brix und Genossen betreffend Förderungsvergabe des

Interkulturellen Zentrums an den Verein Euroteam - Vienna, Nr. 1770/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Das Interkulturelle Zentrum ist ein gemeinnütziger Verein mit eigener

Rechtspersönlichkeit.

 

Frage 2:

 

Das Interkulturelle Zentrum war Nationalagentur für das EU -

Jugendmobilitätsprogramm „Jugend für Europa“ (Verwaltung von Fördermitteln der

Europäischen Union im Rahmen des EU - Programmes „Jugend für Europa III“). Die

Subventionen bestanden sowohl aus EU - Fördermitteln als auch Mitteln des Bundes.

 

Frage 3:

 

Förderanträge waren nicht an das Interkulturelle Zentrum sondern an das EU -

Programm „Jugend für Europa“ gerichtet; die Entscheidung über Förderung oder

Absage wurde nicht vom Verein getroffen.

Frage 4:

 

Die Funktionsträger des Interkulturellen Zentrums sind Privatpersonen in einem

Dienstverhältnis zum Arbeitgeber „Interkulturelles Zentrum“. Dem Bund kommt kein

Mitwirkungsrecht an Personalbestellungen des Vereins zu.

 

Frage 5:

 

Das Interkulturelle Zentrum finanzierte sich bis 31. Jänner 2001 aus dem

Leistungsentgelt des Bundes (BMUJF bzw. BMSG) sowie der Europäischen

Kommission zur Führung einer Nationalagentur für das EU - Programm „Jugend für

Europa“, darüber hinaus aus anderen Entgelten für die Erbringung von Leistungen

im Rahmen verschiedenster interkultureller Projekte.

 

Frage 6:

 

Ja.

 

Frage 7:

 

Das BMSG bzw. das BMUJF gewährte Förderungen für die Durchführung der

Aufgaben als Nationalagentur im Rahmen des EU - Programmes „Jugend für Europa“

und „Europäischer Freiwilligendienst“ sowie für verschiedenste interkulturelle

Projekte, wie dem Jugendmultiplikator/innen - Friedensprozess - Seminarzyklus

„Dealing with conflicts“ (Österreich, Israel, Palästina sowie Mitgliedstaaten der

Europäischen Union) und der Interkulturellen Lernwerkstatt.

 

Frage 8:

 

Die Zahlungen wurden wie folgt getätigt:

1986: ATS                 250.000,-

1989: ATS                 100.000,-

1990: ATS                   70.000,-

1991: ATS                   60.000,-

1992: ATS                   50.000,-

1993: ATS              3.116.700,- (Beginn der Tätigkeit als Nationalagentur für das EU -

Programm „Jugend für Europa“)

1994: ATS              4.169.000,-

1995: ATS              3.984.623,12

1996: ATS              1.800.000,-

1997: ATS                 100.000,-

1998: ATS                   70.000,-

1999: ATS                   50.000,-

2000: ATS                   70.000,-

Frage 9:

 

Ja.

 

Frage 10:

 

Prüfungen erfolgten gemäß den „Richtlinien der Fördermittelvergabe“ des Bundes

inklusive Prüfung vor Ort sowie Prüfungen der geforderten Zwischenberichte und

Endberichte hinsichtlich der korrekten finanziellen Projekt - bzw.

Programmabwicklung.

 

Frage 11:

 

Die Zusage der Förderung wurde vom Kuratorium „EU - Jugendprogramm“ empfohlen

und vom damaligen Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie genehmigt.

 

Das Interkulturelle Zentrum als Nationalagentur hat die Projektdurchführung sowie

die Projektabrechnung überwacht. Das Projekt wurde korrekt abgerechnet und

abgeschlossen.