1776/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.03.2001
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarischen Anfrage der
Abgeordneten Otmar Brix und Genossen betreffend Förderungsvergabe des
Interkulturellen Zentrums an den Verein Euroteam - Vienna, Nr. 1770/J, wie folgt:
Frage 1:
Das Interkulturelle Zentrum ist ein gemeinnütziger Verein mit eigener
Rechtspersönlichkeit.
Frage 2:
Das Interkulturelle Zentrum war Nationalagentur für das EU -
Jugendmobilitätsprogramm „Jugend für Europa“ (Verwaltung von Fördermitteln der
Europäischen Union im Rahmen des EU - Programmes „Jugend für Europa III“). Die
Subventionen bestanden sowohl aus EU - Fördermitteln als auch Mitteln des Bundes.
Frage 3:
Förderanträge waren nicht an das Interkulturelle Zentrum sondern an das EU -
Programm „Jugend für Europa“ gerichtet; die Entscheidung über Förderung oder
Absage wurde nicht vom Verein getroffen.
Frage 4:
Die Funktionsträger des Interkulturellen Zentrums sind Privatpersonen in einem
Dienstverhältnis zum Arbeitgeber „Interkulturelles Zentrum“. Dem Bund kommt kein
Mitwirkungsrecht an Personalbestellungen des Vereins zu.
Frage 5:
Das Interkulturelle Zentrum finanzierte sich bis 31. Jänner 2001 aus dem
Leistungsentgelt des Bundes (BMUJF bzw. BMSG) sowie der Europäischen
Kommission zur Führung einer Nationalagentur für das EU - Programm „Jugend für
Europa“, darüber hinaus aus anderen Entgelten für die Erbringung von Leistungen
im Rahmen verschiedenster interkultureller Projekte.
Frage 6:
Ja.
Frage 7:
Das BMSG bzw. das BMUJF gewährte Förderungen für die Durchführung der
Aufgaben als Nationalagentur im Rahmen des EU - Programmes „Jugend für Europa“
und „Europäischer Freiwilligendienst“ sowie für verschiedenste interkulturelle
Projekte, wie dem Jugendmultiplikator/innen - Friedensprozess - Seminarzyklus
„Dealing with conflicts“ (Österreich, Israel, Palästina sowie Mitgliedstaaten der
Europäischen Union) und der Interkulturellen Lernwerkstatt.
Frage 8:
Die Zahlungen wurden wie folgt getätigt:
1986: ATS 250.000,-
1989: ATS 100.000,-
1990: ATS 70.000,-
1991: ATS 60.000,-
1992: ATS 50.000,-
1993: ATS 3.116.700,- (Beginn der Tätigkeit als Nationalagentur für das EU -
Programm „Jugend für Europa“)
1994: ATS 4.169.000,-
1995: ATS 3.984.623,12
1996: ATS 1.800.000,-
1997: ATS 100.000,-
1998: ATS 70.000,-
1999: ATS 50.000,-
2000: ATS 70.000,-
Frage 9:
Ja.
Frage 10:
Prüfungen erfolgten gemäß den „Richtlinien der Fördermittelvergabe“ des Bundes
inklusive Prüfung vor Ort sowie Prüfungen der geforderten Zwischenberichte und
Endberichte hinsichtlich der korrekten finanziellen Projekt - bzw.
Programmabwicklung.
Frage 11:
Die Zusage der Förderung wurde vom Kuratorium „EU - Jugendprogramm“ empfohlen
und vom damaligen Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie genehmigt.
Das Interkulturelle Zentrum als Nationalagentur hat die Projektdurchführung sowie
die Projektabrechnung überwacht. Das Projekt wurde korrekt abgerechnet und
abgeschlossen.