178/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und
Genossen vom 15. Dezember 1999, Nr. 193/J, betreffend direkte Förderungen im Jahr 1998,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Ergänzend zu meinen folgenden Ausführungen möchte ich einleitend auf den Förderungs -
bericht 1998 und die Beantwortung der ebenfalls am 15. Dezember 1999 an mich gerichteten
Anfrage Nr. 168/J, betreffend Förderungsbericht 1998, verweisen.
Zu 1. bis 3.:
Wie ich in meiner Beantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5470/J vom
17. Dezember 1998 ausgeführt habe, ist eine Auflistung sämtlicher Einzelförderungen aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich. Die im Förderungsbericht angeführten
Beträge stellen teilweise die Summen einer Vielzahl von Einzelförderungen dar. Eine
händische Durchsicht der Einzelakten ist in der für die Beantwortung zur Verfügung
stehenden Zeit nicht möglich bzw. erfolgt die Förderungsabwicklung teilweise durch Förde -
rungsabwicklungsstellen außerhalb des Bundesministeriums für Finanzen, bei welchen die
Unterlagen für die Einzelförderungen aufliegen.
Beispielsweise werden seitens des Bundesministeriums für Finanzen Förderungen nach den
Bestimmungen des Hagelversicherungs - Förderungsgesetzes 1955, in der Fassung
BGBl. I Nr.130/1997 zur Förderung der
Prämien der Hagel - und Frostversicherung sowie
Förderungen nach den Bestimmungen des Tierversicherungs - Förderungsgesetzes,
BGBl. Nr. 442/1969, geleistet. Diese Förderungen werden aber pauschal an die Österrei -
chische Hagelversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, und an den Rück -
versicherungsverein a.G. der kleinen Versicherungsvereine a.G. ausbezahlt, die ihrerseits
die Förderungen an den berechtigten Personenkreis weiterleiten. Dieser umfasst im Rahmen
der Hagelversicherungsförderung 73.375 Leistungsempfänger und bei der Tierver -
sicherungsförderung 11 kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Ähnliches gilt für die Zinsenzuschüsse nach dem Wohnhaussanierungsgesetz und dem Alt -
haussanierungsgesetz. Bei diesen Zuschüssen erfolgt die Förderungsabwicklung über die
Oesterreichische Kontrollbank AG, die ihrerseits die Mittel den Ländern nach Abruf auf
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zuweist.
Die Abwicklung der Zuschüsse für Betriebssanierungen, Betriebsneugründungen und den
Studienfonds nach dem Garantiegesetz 1977 erfolgt ebenfalls nicht direkt durch das
Bundesministerium für Finanzen; im gegenständlichen Fall ist die Finanzierungsgarantie -
gesellschaft, Ost - West - Fonds.
Förderungen für Zinsenstützungsaktionen zur Förderung von industriellen und gewerblichen
Investitionsprojekten wiederum werden über den ERP - Fonds abgewickelt. Mit dieser
Zinsenstützung werden nur mehr Kleinkraftwerke gefördert. Hier verfügt das Bundes -
ministerium für Finanzen ebenfalls über keine Unterlagen über Einzelprojekte und Einzel -
fördersummen.
Hinsichtlich detaillierterer Ausführungen zu diesem Bereich möchte ich auf die Beantwortung
der ebenfalls am 15. Dezember 1999 an mich gerichteten Anfrage Nr. 168/J verweisen.
Einzelförderungen, die offensichtlich den Intentionen der Anfrage entsprechen würden, hat
das Bundesministerium für Finanzen nur bei den Ansätzen 1/50296/7661 bis
1/50296/7700/601 (Seite 217 des Förderungsberichtes 1998) gewährt. Es handelt sich hiebei
um Investitionsförderungen bzw. Zuschüsse zum laufenden Betrieb der genannten Institute,
der Finanzierung von Maßnahmen zur Wahrnehmung internationaler Aufgaben im Interesse
der Städte und Gemeinden und Zahlungen an private Institute zur Hebung des
Informationsstandes der Bevölkerung
über die neue Währung „EURO“.
Bei den Förderungen nach dem Kooperationsabkommen IBRD handelt es sich um die
Finanzierung von Einsätzen österreichischer Konsulenten und Planungsunternehmen bei
internationalen Finanzinstitutionen, welche auch im Interesse der österreichischen Export -
wirtschaft stehen.
Zu 4.:
Die Frage ist mit ja zu beantworten, da der Förderungsbericht den Erfolg des jeweiligen
Jahres aufweist.
Zu 5.:
Grundsätzlich werden alle vergebenen Förderungen anhand der Verwendungsnachweise
wie Wirtschaftsprüferberichte, Originalzahlungsbelege, Vorortprüfungen der Internen
Revision, Abrechnung der Förderungsabwicklungsstellen etc. geprüft. In jenen Fällen, in
denen die Förderungsabwicklungsstellen der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen
(z.B. Länder, Gemeinden), werden dessen Prüfungsberichte zum Anlass genommen, bei
allfälligen Bemängelungen gegebenenfalls für die Vergangenheit aber auch für die Zukunft
zusätzliche Abrechnungsnachweise zu verlangen.
Zu 6.:
Da - wie schon zu 1. bis 3. angeführt - die direkten Förderungsansuchen im Wesentlichen
nicht direkt an das Bundesministerium für Finanzen, sondern an die sogenannten Förde -
rungsabwicklungsstellen gestellt wurden, ersuche ich um Verständnis, dass diese Frage
nicht beantwortet werden kann.