1780/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.3.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Haidlmayr u.a. betreffend Einsparung der Bundessozialämter,
Nr. 1796/J, wie folgt:
Frage 1:
In den letzten Jahren ist es Österreich gelungen, im Behindertenbereich an das eu -
ropäische Niveau Anschluss zu finden. Weitere Maßnahmen für behinderte Men -
schen sind allerdings dringend geboten. Durch die Beschäftigungsoffensive der
Bundesregierung ("Behindertenmilliarde") wird aus diesem Grund die Möglichkeit
geschaffen, die Situation behinderter Menschen insbesondere im Bezug auf die be -
rufliche Integration wesentlich zu verbessern.
Die Bundessozialämter, die bereits bisher erfolgreich für die Eingliederung behin -
derter Menschen tätig waren, werden diese Beschäftigungsoffensive in Zusam -
menarbeit mit den Kooperanten in den Bundesländern (z.B. AMS und Land) um -
setzen.
Eine Auflösung der Bundessozialämter wäre nicht nur ein falsches Signal an die be -
hinderten Menschen in Österreich, sondern würde auch die zukunftsorientierte Wei -
terentwicklung der Behindertenpolitik gefährden. Aus meiner Sicht leisten die Bun -
dessozialämter einen wesentlichen Beitrag für die Sozialpolitik in Österreich, auf den
auch in der Zukunft nicht verzichtet werden kann.
Frage 2:
Die Bundessozialämter haben folgende Gesetze zu vollziehen:
Behinderteneinstellungsgesetz, Bundesbehindertengesetz, Kriegsopferversorgungs -
gesetz, Heeresversorgungsgesetz, Verbrechensopfergesetz, Impfschadengesetz,
Bundespflegegeldgesetz,
Kriegsopferfondsgesetz, Kriegsgefangenenentschädi -
gungsgesetz, Insolvenzentgeltsicherungsgesetz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz,
Arbeitsmarktförderungsgesetz (Kontrolle privater Arbeitsvermittlung).
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
1. Berufliche Integration von Behinderten:
Individual - und Projektförderungen;
Feststellungsverfahren (Aufnahme in den Kreis der begünstigten Behinderten), Ein -
hebung der Ausgleichstaxe, Auszahlung von Prämien, Behindertenausschuss (Kün -
digungsverhandlungen) etc.
2. Soziale Integration von Behinderten:
Behindertenpässe, Gratisautobahnvignetten, Abgeltung der Normverbrauchsabgabe
bei Ankauf eines PKWs, Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Men -
schen, umfassende Beratung behinderter Menschen (Sozialservice), mobile Bera -
tungsdienste für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, Fahrpreisermä -
ßigungen.
3. Sozialentschädigung:
Versorgung von Kriegsopfern und Heeresbeschädigten und deren Hinterbliebenen,
Versorgung von Verbrechensopfern und Impfgeschädigten, Pflegegeldleistungen für
diese Personenkreise, Darlehen für hilfsbedürftige Kriegsopfer und Entschädigung
ehemaliger Kriegsgefangener.
4. Insolvenzentgeltsicherung, Arbeitskräfteüberlassung und Kontrolle privater Ar -
beitsvermittler
5. Medizinische Begutachtungen:
Diese sind durchzuführen im sozialen Entschädigungsrecht und in der Pflegevor -
sorge, bei vielen Geschäftsfällen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, insbe -
sondere beim Feststellungsverfahren und auch für externe Auftraggeber wie Famili -
enlastenausgleichsfonds.
6. Buchhaltungen:
Neben der Abwicklung von Zahlungen eigener Geschäftsfälle vollziehen die Buch -
haltungen der Bundessozialämter auch noch Zahlungen für das AMS, für die bakte -
riologisch - sereologischen Untersuchungsanstalten und die Lebensmitteluntersu -
chungsanstalten. Im Bundessozialamt Wien Niederösterreich Burgenland kommen
darüber hinaus Zahlungen der veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalt Möd -
ling, der AMS - Bundesgeschäftsstelle und des Bundesinslituts für Arzneimittelwesen
hinzu.
Frage 3:
Auf keine dieser Aufgaben kann verzichtet werden. Im Sinne einer Konzentration auf
Kernkompetenzen - die Bundessozialämter verstehen sich als zentrale Anlaufstelle
für Menschen mit Behinderungen - ist jedoch die Frage zu stellen, ob in Zukunft z.B.
die Insolvenzentgeltsicherung weiterhin von
den Bundessozialämtern vollzogen
werden soll. In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Ausgliederungsvorha -
ben von Bundesminister Dr. Martin Bartenstein.
Frage 4 bis 8:
Die Beantwortung erübrigt sich im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1.