1781/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.3.2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1755/J - NR/2001, betreffend
Infrastrukturmaßnahmen in Wien - Simmering, die die Abgeordneten Brix und Genossen
am 18. Jänner 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Vorweg möchte ich feststellen, dass das Unternehmen ÖBB mit dem
Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also
des Personen - und Güterverkehrs, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen
wurde. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt
daher die Tarifgestaltung im Personen - und Güterverkehr sowie die Führung oder
Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des Managments der
ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich sinngemäß auch aus dem
Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit 1.1.1993 die Mitwirkung des
Hauptausschusses des Nationalrates in Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen
aufgehoben wurde.
Einflussnahmen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des
Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische
Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen
der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und
Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann.
Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des §
12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen )
möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (=Bund) in
jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Die von mir mit den Fragen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage befassten
Österreichischen Bundesbahnen nahmen zu
den Fragen 4, 5, 7 und 9 Stellung.
Zu Frage 1:
Wie sieht der terminliche Planungsstand für Baubeginn und Fertigstellung der
Simmering betreffenden Straßenbauvorhaben aus? (Bitte projektweise aufgliedern).
Antwort:
Folgende baureife Straßenprojekte liegen für den 11. Wiener Gemeindebezirk vor:
die B 225 im Abschnitt "Weichseltalweg",
die B 14b im Abschnitt "Alberner Hafenzufahrtsstraße" sowie
die B 228 im Abschnitt "Haidestraße, von 7 Haidequerstraße - ASt. Simmering".
Die beiden Vorhaben im Bereich der B 225 und der B 14b wurden über Vorschlag des
Amtes der Wr. Landesregierung in das Bauprogramm als Maßnahme des
Sonderprogrammes aufgenommen, wobei aber terminliche Aussagen erst nach der
Genehmigung des Sonderprogrammes durch das Bundesministerium für Finanzen
möglich sind.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um den Verkehr auf der Wiener
Süd - Ost - Tangente zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
Antwort:
Konkrete verkehrspolitische Maßnahmen für eine Reduzierung der Verkehrsmengen
auf der A 23, Südosttangente Wien sind unmittelbar nicht vorgesehen, allein der
bevorstehende Bau der B 301, Wiener Südrand Straße wird bewirken, dass bei nach
wie vor steigendem Verkehrsaufkommen Stauzustände auf der B 23 vermieden
werden können.
Zur Erhöhung der Sicherheit ist beabsichtigt, im Großraum Wien auf dem hochrangigen
Straßennetz eine Verkehrssteuerungsanlage zu errichten. Die Wiener Südosttangente
wird in der ersten Ausbauphase als höchstbelastetes Straßenstück mit einer solchen
Steuerungseinrichtung versehen werden. Nach bisherigen Erfahrungen aus dem
benachbarten Ausland kann mit automatischen Verkehrssteuerungsanlagen eine
Reduzierung der Unfallzahlen um 20 bis 30 % erreicht werden. Die
Verkehrssteuerungsanlage befindet sich im Projektstadium und wird von der ASFINAG
ausgeschrieben werden.
Zu Frage 3:
Wann wird der Ausbau der Schnellbahnlinie S 7 abgeschlossen sein?
Antwort:
Die Wiederaufnahme des Zugbetriebes auf der S 7 ist - nach Beendigung der im Juli
2001 beginnenden Totalsperre der S 7 zwischen Rennweg und klein Schwechat - für
Dezember 2002 vorgesehen. Die Restarbeiten entlang der Strecke (Bepflanzungen,
restliche Oberflächenherstellungen) werden noch bis etwa Mai 2003 andauern.
Zu Frage 4:
Wie wird der Fahrplan für die S 7 aussehen? In welchen Intervallen werden die Züge
geführt werden?
Antwort:
Aufgrund der Weigerung der Länder Wien und Niederösterreich einen
Verkehrsdienstevertrag für eine neue S 7 mit verdichtetem Zugsangebot mit
ausreichender finanzieller Bedeckung abzuschließen wird auch nach erfolgtem
Streckenausbau auf der Linie S 7 das derzeitige Fahrplanangebot (30 - Minuten -
Taktverkehr Wien Nord - Flughafen Wien- Schwechat, 60 - Minuten - Taktverkehr
Flughafen Wien - Schwechat - Wolfsthal) in quantitativer Hinsicht beibehalten. Durch die
Verbesserung der Infrastruktur ist jedoch eine Fahrzeitverkürzung zwischen Wien Nord
und Flughafen Wien - Schwechat im Ausmaß von drei bis vier Minuten gegenüber heute
möglich. Darüber hinaus sind Verhandlungen zwischen den ÖBB und dem Flughafen
Wien über die Einrichtung eines "Flughafens Shuttles", der ebenfalls im 30 Minuten -
Takt verkehren soll, im Gange.
Zu Frage 5:
Werden die Züge der S 7 auch bei der Station Zentralfriedhof und
Zentralverschiebebahnhof Kledering regelmäßig und in kurzen Intervallen
stehenbleiben?
Antwort:
Die Haltestelle Zentralfriedhof wird - wie alle anderen Haltestellen - im 30 - Minuten -
Intervall von sämtlichen Schnellbahnzügen bedient.
Die Haltestelle Zentralfriedhof - Kledering (eine Haltestelle Zentralverschiebebahnhof
Kledering existiert nicht) wird im Dezember 2002 aufgelassen, da sie aufgrund der in
diesem Bereich erfolgten Neutrassierung der S 7 nicht mehr von Schnellbahnzügen
angefahren werden kann.
Zu Frage 6:
Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Lärmbelastung der Simmeringer
Bevölkerung entlang der S 7 zu reduzieren?
Antwort:
Im Zuge des eisenbahnrechtlichen Bewilligungsverfahrens wurden die erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Von den ÖBB werden die bescheidgemäß
vorgesehenen Ausführungen (Lärmschutzwände, Lärmschutzverkleidungen an den
Stützmauern, Lärmschutzfenster, etc.) errichtet.
Zu Frage 7:
Welches Wagenmaterial wird auf der S 7 vorrangig zum Einsatz kommen?
Antwort:
Wegen der Weigerung der Länder Wien und Niederösterreich einen
Verkehrsdienstvertrag ausreichend zu finanzieren sind die ÖBB nicht in der Lage, neue
Triebwagen für die Linie S 7 zu beschaffen. Es werden daher - wie auch auf den
anderen Wiener Schnellbahnlinien - vorwiegend Triebwagen der Baureihe 4020
eingesetzt. Ob für den oa. "Flughafen Shuttle" neue Fahrbetriebsmittel eingesetzt
werden können, ist Bestandteil der in der
Antwort 4 erwähnten Verhandlungen.
Zu Frage 8:
Ist auf der S 7 der Neubau des Bahnhofes Geiselbergstaße und des Bahnhofes
Zentralfriedhof sichergestellt? Wenn ja, wann werden die Eröffnungen sein? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Die Errichtung der Haltestellen Geiselbergstraße und Zentralfriedhof wurden im Zuge
des eisenbahnrechtlichen Verfahrens bewilligt. Die Inbetriebnahme dieser Haltestellen
ist mit der Verkehrsaufnahme der S 7 - im Dezember 2002 - vorgesehen.
Zu Frage 9:
Werden Sie Ihren Einfluss auf die ÖBB geltend machen, damit die Intervalle der
Schnellbahnlinie S 80 verkürzt werden? Wenn ja, wie ? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass seitens des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie kein Eingriff auf Fahrpläne gemacht wird.
In diesem konkreten Fall müsste, falls seitens des Landes Wien der Wunsch auf
Intervalländerung besteht, auch dieses Verhandlungen mit den ÖBB aufnehmen.
Eine Entlastung ist ohnedies durch die Inbetriebnahme der U 3 bis Simmering zu
erwarten.
Zu Frage 10:
Wie sehen Ihre Schätzungen für das zukünftige Verkehrsaufkommen auf der Wiener
Donau im Bereich Albaner Hafen aus?
Antwort:
Für die Wiener Donau im Bereich Alberner Hafen existieren keine Verkehrs -
prognosen. Änderungen an den aktuellen Verkehrsdaten sind nach der Räumung der
zerstörten Brücken in Novi Sad zu erwarten, da erst ab diesem Zeitpunkt wieder eine
durchgehende Befahrbarkeit der gesamten Donau möglich sein wird. Eine signifikate
Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Donau allgemein, und daher auch für
den Alberner Hafen, wäre jedenfalls nach Beseitigung der "bottle necks" im Verlauf
der oberen Donau Abschnitt Straubing - Vilshofen, Fließstrecke unterhalb von Wien,
Strecke unterhalb von Gabcikovo - zu erwarten.
Zu den Fragen 11 bis 14:
Bis wann wird der Wiener Albaner Hafen neu ausgebaut sein?
Welche Baumaßnahmen sind im einzelnen geplant?
Wie hoch werden die Kosten sein?
Wie hoch wird die Kapazität des Hafens nach Ende des Ausbaues sein?
Antwort:
Ein Ausbauprojekt für den Alberner Hafen, der sich im Eigentum der Stadt Wien
befindet, ist weder der zuständigen Behörde erster Instanz, dem Landeshauptmann
von Wien, noch der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
bekannt, daher können diesbezüglich
keine Aussagen gemacht werden.
Zu Frage 15:
Können Sie garantieren, dass das Simmeringer Naturschutzgebiet "Blaues Wasser"
durch den Ausbau des Albaner Hafens nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird?
Antwort:
Sowohl im Wasserrechtsverfahren, dessen positiver Abschluss Voraussetzung für
die Erteilung der schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung ist, als auch im schiff -
fahrtsanlagenrechtlichen Verfahren selbst ist die Bedachtnahme auf die Erforder-
nisse des Umweltschutzes Bewilligungsvoraussetzung. Darüber hinaus wird für ein
größeres Ausbauprojekt des Alberner Hafens eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen sein. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das
Simmeringer Naturschutzgebiet "Blaues Wasser" durch ein derartiges Projekt nicht
gefährdet oder beeinträchtigt wird.