1781/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.3.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1755/J - NR/2001, betreffend

Infrastrukturmaßnahmen in Wien - Simmering, die die Abgeordneten Brix und Genossen

am 18. Jänner 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg möchte ich feststellen, dass das Unternehmen ÖBB mit dem

Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also

des Personen - und Güterverkehrs, in die wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen

wurde. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt

daher die Tarifgestaltung im Personen - und Güterverkehr sowie die Führung oder

Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen Entscheidung des Managments der

ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich sinngemäß auch aus dem

Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit 1.1.1993 die Mitwirkung des

Hauptausschusses des Nationalrates in Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen

aufgehoben wurde.

 

Einflussnahmen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

sind daher nicht möglich. Das ehemals weit gefasste Weisungsrecht des

Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische

Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im Katastrophenfall eingeschränkt worden.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien

Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die Grenzen

der Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und

Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann.

Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des §

12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen )

möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (=Bund) in

jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

 

Die von mir mit den Fragen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage befassten

Österreichischen Bundesbahnen nahmen zu den Fragen 4, 5, 7 und 9 Stellung.

Zu Frage 1:

Wie sieht der terminliche Planungsstand für Baubeginn und Fertigstellung der

Simmering betreffenden Straßenbauvorhaben aus? (Bitte projektweise aufgliedern).

 

Antwort:

Folgende baureife Straßenprojekte liegen für den 11. Wiener Gemeindebezirk vor:

die B 225 im Abschnitt "Weichseltalweg",

die B 14b im Abschnitt "Alberner Hafenzufahrtsstraße" sowie

die B 228 im Abschnitt "Haidestraße, von 7 Haidequerstraße - ASt. Simmering".

 

Die beiden Vorhaben im Bereich der B 225 und der B 14b wurden über Vorschlag des

Amtes der Wr. Landesregierung in das Bauprogramm als Maßnahme des

Sonderprogrammes aufgenommen, wobei aber terminliche Aussagen erst nach der

Genehmigung des Sonderprogrammes durch das Bundesministerium für Finanzen

möglich sind.

 

Frage 2:

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um den Verkehr auf der Wiener

Süd - Ost - Tangente zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

 

Antwort:

Konkrete verkehrspolitische Maßnahmen für eine Reduzierung der Verkehrsmengen

auf der A 23, Südosttangente Wien sind unmittelbar nicht vorgesehen, allein der

bevorstehende Bau der B 301, Wiener Südrand Straße wird bewirken, dass bei nach

wie vor steigendem Verkehrsaufkommen Stauzustände auf der B 23 vermieden

werden können.

 

Zur Erhöhung der Sicherheit ist beabsichtigt, im Großraum Wien auf dem hochrangigen

Straßennetz eine Verkehrssteuerungsanlage zu errichten. Die Wiener Südosttangente

wird in der ersten Ausbauphase als höchstbelastetes Straßenstück mit einer solchen

Steuerungseinrichtung versehen werden. Nach bisherigen Erfahrungen aus dem

benachbarten Ausland kann mit automatischen Verkehrssteuerungsanlagen eine

Reduzierung der Unfallzahlen um 20 bis 30 % erreicht werden. Die

Verkehrssteuerungsanlage befindet sich im Projektstadium und wird von der ASFINAG

ausgeschrieben werden.

 

Zu Frage 3:

Wann wird der Ausbau der Schnellbahnlinie S 7 abgeschlossen sein?

 

Antwort:

Die Wiederaufnahme des Zugbetriebes auf der S 7 ist - nach Beendigung der im Juli

2001 beginnenden Totalsperre der S 7 zwischen Rennweg und klein Schwechat - für

Dezember 2002 vorgesehen. Die Restarbeiten entlang der Strecke (Bepflanzungen,

restliche Oberflächenherstellungen) werden noch bis etwa Mai 2003 andauern.

 

Zu Frage 4:

Wie wird der Fahrplan für die S 7 aussehen? In welchen Intervallen werden die Züge

geführt werden?

Antwort:

Aufgrund der Weigerung der Länder Wien und Niederösterreich einen

Verkehrsdienstevertrag für eine neue S 7 mit verdichtetem Zugsangebot mit

ausreichender finanzieller Bedeckung abzuschließen wird auch nach erfolgtem

Streckenausbau auf der Linie S 7 das derzeitige Fahrplanangebot (30 - Minuten -

Taktverkehr Wien Nord - Flughafen Wien- Schwechat, 60 - Minuten - Taktverkehr

Flughafen Wien - Schwechat - Wolfsthal) in quantitativer Hinsicht beibehalten. Durch die

Verbesserung der Infrastruktur ist jedoch eine Fahrzeitverkürzung zwischen Wien Nord

und Flughafen Wien - Schwechat im Ausmaß von drei bis vier Minuten gegenüber heute

möglich. Darüber hinaus sind Verhandlungen zwischen den ÖBB und dem Flughafen

Wien über die Einrichtung eines "Flughafens Shuttles", der ebenfalls im 30 Minuten -

Takt verkehren soll, im Gange.

 

Zu Frage 5:

Werden die Züge der S 7 auch bei der Station Zentralfriedhof und

Zentralverschiebebahnhof Kledering regelmäßig und in kurzen Intervallen

stehenbleiben?

 

Antwort:

Die Haltestelle Zentralfriedhof wird - wie alle anderen Haltestellen - im 30 - Minuten -

Intervall von sämtlichen Schnellbahnzügen bedient.

 

Die Haltestelle Zentralfriedhof - Kledering (eine Haltestelle Zentralverschiebebahnhof

Kledering existiert nicht) wird im Dezember 2002 aufgelassen, da sie aufgrund der in

diesem Bereich erfolgten Neutrassierung der S 7 nicht mehr von Schnellbahnzügen

angefahren werden kann.

 

Zu Frage 6:

Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Lärmbelastung der Simmeringer

Bevölkerung entlang der S 7 zu reduzieren?

 

Antwort:

Im Zuge des eisenbahnrechtlichen Bewilligungsverfahrens wurden die erforderlichen

Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Von den ÖBB werden die bescheidgemäß

vorgesehenen Ausführungen (Lärmschutzwände, Lärmschutzverkleidungen an den

Stützmauern, Lärmschutzfenster, etc.) errichtet.

 

Zu Frage 7:

Welches Wagenmaterial wird auf der S 7 vorrangig zum Einsatz kommen?

 

Antwort:

Wegen der Weigerung der Länder Wien und Niederösterreich einen

Verkehrsdienstvertrag ausreichend zu finanzieren sind die ÖBB nicht in der Lage, neue

Triebwagen für die Linie S 7 zu beschaffen. Es werden daher - wie auch auf den

anderen Wiener Schnellbahnlinien - vorwiegend Triebwagen der Baureihe 4020

eingesetzt. Ob für den oa. "Flughafen Shuttle" neue Fahrbetriebsmittel eingesetzt

werden können, ist Bestandteil der in der Antwort 4 erwähnten Verhandlungen.

Zu Frage 8:

Ist auf der S 7 der Neubau des Bahnhofes Geiselbergstaße und des Bahnhofes

Zentralfriedhof sichergestellt? Wenn ja, wann werden die Eröffnungen sein? Wenn

nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die Errichtung der Haltestellen Geiselbergstraße und Zentralfriedhof wurden im Zuge

des eisenbahnrechtlichen Verfahrens bewilligt. Die Inbetriebnahme dieser Haltestellen

ist mit der Verkehrsaufnahme der S 7 - im Dezember 2002 - vorgesehen.

 

Zu Frage 9:

Werden Sie Ihren Einfluss auf die ÖBB geltend machen, damit die Intervalle der

Schnellbahnlinie S 80 verkürzt werden? Wenn ja, wie ? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass seitens des Bundesministeriums für

Verkehr, Innovation und Technologie kein Eingriff auf Fahrpläne gemacht wird.

In diesem konkreten Fall müsste, falls seitens des Landes Wien der Wunsch auf

Intervalländerung besteht, auch dieses Verhandlungen mit den ÖBB aufnehmen.

Eine Entlastung ist ohnedies durch die Inbetriebnahme der U 3 bis Simmering zu

erwarten.

 

Zu Frage 10:

Wie sehen Ihre Schätzungen für das zukünftige Verkehrsaufkommen auf der Wiener

Donau im Bereich Albaner Hafen aus?

 

Antwort:

Für die Wiener Donau im Bereich Alberner Hafen existieren keine Verkehrs -

prognosen. Änderungen an den aktuellen Verkehrsdaten sind nach der Räumung der

zerstörten Brücken in Novi Sad zu erwarten, da erst ab diesem Zeitpunkt wieder eine

durchgehende Befahrbarkeit der gesamten Donau möglich sein wird. Eine signifikate

Steigerung des Verkehrsaufkommens auf der Donau allgemein, und daher auch für

den Alberner Hafen, wäre jedenfalls nach Beseitigung der "bottle necks" im Verlauf

der oberen Donau Abschnitt Straubing - Vilshofen, Fließstrecke unterhalb von Wien,

Strecke unterhalb von Gabcikovo - zu erwarten.

 

Zu den Fragen 11 bis 14:

Bis wann wird der Wiener Albaner Hafen neu ausgebaut sein?

Welche Baumaßnahmen sind im einzelnen geplant?

Wie hoch werden die Kosten sein?

Wie hoch wird die Kapazität des Hafens nach Ende des Ausbaues sein?

 

Antwort:

Ein Ausbauprojekt für den Alberner Hafen, der sich im Eigentum der Stadt Wien

befindet, ist weder der zuständigen Behörde erster Instanz, dem Landeshauptmann

von Wien, noch der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

bekannt, daher können diesbezüglich keine Aussagen gemacht werden.

Zu Frage 15:

Können Sie garantieren, dass das Simmeringer Naturschutzgebiet "Blaues Wasser"

durch den Ausbau des Albaner Hafens nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird?

 

Antwort:

Sowohl im Wasserrechtsverfahren, dessen positiver Abschluss Voraussetzung für

die Erteilung der schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung ist, als auch im schiff -

fahrtsanlagenrechtlichen Verfahren selbst ist die Bedachtnahme auf die Erforder-

nisse des Umweltschutzes Bewilligungsvoraussetzung. Darüber hinaus wird für ein

größeres Ausbauprojekt des Alberner Hafens eine Umweltverträglichkeitsprüfung

durchzuführen sein. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das

Simmeringer Naturschutzgebiet "Blaues Wasser" durch ein derartiges Projekt nicht

gefährdet oder beeinträchtigt wird.