1782/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19-03-2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1836/J - NR/2001 betreffend Maßnahmen
zur Erhöhung der Sicherheit in Bundesstraßentunnels, die die Abgeordneten Mag.
Maier und Genossinnen am 31. Jänner 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Seit wann liegt der Endbericht der ASFINAG - Studie über den
Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der Sicherheit der Autobahn - und
Schnellstraßentunnels in Österreich vor?
In welcher Weise und wann wollen Sie das Parlament über die Ergebnisse
dieser Studie informieren?
Weshalb ist das noch nicht erfolgt?
Antwort:
Den Endbericht der ASFINAG - Studie über den Maßnahmenkatalog zur Erhöhung
der Sicherheit habe ich im Februar 2001 dem Parlament übermittelt.
Zu Frage 4:
Zu welchem Ergebnis kommt diese Studie?
Antwort 4:
Die Studie zeigt auf, dass die Österreichischen Tunnelanlagen im Vergleich zu
anderen Europäischen Tunnels als sicher zu bezeichnen sind. Vordringlich ist es
notwendig, das richtige Verhalten der Kraftfahrer im Tunnel zu verbessern.
Zu Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen werden darin gefordert?
Antwort:
Als Hauptziel wurde die Verlängerung der Selbstrettungsphase gefordert. Dazu
gehört vor allem die Verbesserung der Absaugleistung bei Tunnels mit
Querlüftungssystemen. Diese gelangen in erster Linie bei längeren einröhrigen
Tunnelanlagen zur Anwendung. Weiters gehört dazu die Errichtung von begehbaren
Notrufnischen und die Nachrüstung bzw. Verbesserung von automatischen
Brandmeldeanlagen.
Zu den Fragen 6, 7 und 8:
Ist der in der Anfragebeantwortung (6891/J XXI. GP) genannte Zeitpunkt 1.7.2002
- als Voraussetzung für die Sicherstellung der finanziellen
Rahmenbedingungen der ASFINAG - für die Einführung der LKW - Baumautung
noch gültig?
Wenn ja, wie soll diese Bemautung dann erfolgen?
Wenn nein welcher Zeitpunkt ist dann geplant und wie wollen sie die, durch
eine verzögerte Einführung der LKW - Bemautung, fehlenden Einnahmen der
ASFINAG ausgleichen?
Antwort:
Durch die Novelle zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz vom Dezember 2000 war
es möglich, vom ursprünglich geplanten halb offenen Dualmautsystem auf ein
sogenanntes vollelektronisches Mauteinhebungssystem umzusteigen. Mit diesem
System wäre eine Bemautung in vollautomatischer Weise ohne Beeinflussung des
Verkehrsflusses möglich. Die dadurch erforderliche Umplanung und die zwangsläufig
notwendigen Neuausschreibungen führen aber zu gewissen Terminverschiebungen
bei der Fertigstellung des Mautsystemes.
Der bisher vorgesehen gewesene Zeitpunkt für eine Inbetriebnahme muss so nah
wie möglich erreicht werden, was durch eine geplante Auftragsvergabe noch im
ersten Halbjahr 2002 garantiert werden soll. Der Termin für die Inbetriebnahme hängt
dann von den Möglichkeiten des zukünftigen Auftragnehmers ab, das System so
kurzfristig wie möglich zu installieren. Diese Möglichkeiten bilder, auch ein Kriterium
bei der Beurteilung der Angebote.
Zu Frage 9:
Die erneute Evaluierung von Bauprojekten von Ihrem Ministerium und die
Unsicherheit über die finanzielle Zukunft der ASFINAG veranlasst bei
folgenden Projekten nachzufragen. Sind die in der Anfragebeantwortung (689/J
XXl.GP) gemachten Aussagen zum Finanz - und Zeitrahmen folgender Projekte
noch aufrecht bzw. welche Änderungen gab es oder sind geplant: für:
9.1 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 2 Süd Autobahn für den
Herzogbergtunnel und Assingbergtunnel
9.2 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 2 Süd Autobahn für den Gräberntunnel
9.3 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 9 Pyhrn Autobahn für den
Kienbergtunnel und Hungerbichltunnel
9.4 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 10 Tauernautobahn für den Tauern - und
den Katschbergtunnel
9.5 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 14 Rheintal Autobahn für den
Ambergtunnel
9.6 Sind die Baumaßnahmen bei der A 9 Pyhrn Autobahn (Verlängerung des
Sondierstollen beim Klauser Tunnel und beim Speringtunnel) und der 5
16 Arlberg Schnellstraße (Flucht - bzw. Rettungsstollen zwischen dem
Arlberg Straßentunnel und dem Arlberg Bahntunnel) finanziell gesichert
und gibt es bereits konkrete Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für
Flucht- und Rettungsstollen zwischen Arlbergstraßentunnel und
Arlbergbahntunnel?
Antwort:
Alle in Frage 9 angeführten Vorhaben, die einen Baubeginn im Jahr 2000 bzw. 2001
vorsehen sind bereits zwischen ASFINAG und BMVIT im Einvernehmen mit dem
BMF abgestimmt und sollen wie geplant begonnen oder weitergeführt werden:
Das trifft auf den Herzogberg -, Assingberg - und Gräberntunnel auf der A2, den
Kienberg - und Hungerbichltunnel sowie der Verlängerung des Sondierstollens beim
Klauser - und Speringtunnel auf der A9 und den Ambergtunnel auf der A14 zu. Für
gemeinsame Flucht - und Rettungsstollen zwischen Arlberg Straßen - und Arlberg
Eisenbahntunnel wurde der ASFINAG kürzlich eine Machbarkeitsstudie vorgelegt.
Für Vorhaben, deren Baubeginn ab 2002 vorgesehen ist, erfolgt die Abstimmung der
Kosten - und Terminpläne in den nächsten Monaten.
Zu den Fragen 10, 11, 12, 13 und 14:
Eine durchgehende Beleuchtung in Straßentunnels, könnte praktisch taghelle
Bedingungen schaffen, dies würde eine eindeutige Erhöhung der
Verkehrssicherheit darstellen. Wie stehen Sie zu einer Forderung,
Straßentunnelanlagen durchgehend mit einer effektiven Beleuchtung
auszustatten?
Werden Sie Untersuchungen durchführen lassen, ob Nachrüstungen mit
Beleuchtung in bestehenden Straßentunnelanlagen möglich sind und wie hoch
etwaige Kosten dafür wären?
Wenn nein, weshalb nicht?
Werden sie eine entsprechende Verordnung erlassen, dass in Neubauten bei
Straßentunnels eine durchgehende Beleuchtung als zwingender
Sicherheitsstandard vorgeschrieben wird?
Wenn nein weshalb nicht?
Antwort:
Die Beleuchtung von Straßentunnels ist in den Richtlinien und Vorschriften für
Straßen (RVS 9.27) geregelt und diese sind für Planung und Errichtung von Tunnels
anzuwenden. Diese Richtlinien entsprechen auch den derzeit gültigen internationalen
Standards. Es muss zwischen der Einfahrtsbeleuchtung und der
Durchfahrtsbeleuchtung unterschieden werden. Erfahrungsgemäß ist der kritische
Bereich der Einfahrtsbereich im Tagesbetrieb insbesondere bei extremen
Leuchtdichteunterschieden zwischen Tunnel und Freiland.
Zur Verbesserung der Leuchtdichteverhältnisse im Tunnel trägt auch der
Tunnelanstrich bei. Im Maßnahmenkatalog der ASFINAG ist daher vorgesehen,
zusammen mit anderen Verbesserungsmaßnahmen, auch eine Aufhellung der
Tunnelwände durch einen neuen Anstrich vorzunehmen.