1782/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19-03-2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1836/J - NR/2001 betreffend Maßnahmen

zur Erhöhung der Sicherheit in Bundesstraßentunnels, die die Abgeordneten Mag.

Maier und Genossinnen am 31. Jänner 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Seit wann liegt der Endbericht der ASFINAG - Studie über den

Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der Sicherheit der Autobahn - und

Schnellstraßentunnels in Österreich vor?

In welcher Weise und wann wollen Sie das Parlament über die Ergebnisse

dieser Studie informieren?

Weshalb ist das noch nicht erfolgt?

 

Antwort:

Den Endbericht der ASFINAG - Studie über den Maßnahmenkatalog zur Erhöhung

der Sicherheit habe ich im Februar 2001 dem Parlament übermittelt.

 

Zu Frage 4:

Zu welchem Ergebnis kommt diese Studie?

 

Antwort 4:

Die Studie zeigt auf, dass die Österreichischen Tunnelanlagen im Vergleich zu

anderen Europäischen Tunnels als sicher zu bezeichnen sind. Vordringlich ist es

notwendig, das richtige Verhalten der Kraftfahrer im Tunnel zu verbessern.

 

Zu Frage 5:

Welche konkreten Maßnahmen werden darin gefordert?

 

Antwort:

Als Hauptziel wurde die Verlängerung der Selbstrettungsphase gefordert. Dazu

gehört vor allem die Verbesserung der Absaugleistung bei Tunnels mit

Querlüftungssystemen. Diese gelangen in erster Linie bei längeren einröhrigen

Tunnelanlagen zur Anwendung. Weiters gehört dazu die Errichtung von begehbaren

Notrufnischen und die Nachrüstung bzw. Verbesserung von automatischen

Brandmeldeanlagen.

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

Ist der in der Anfragebeantwortung (6891/J XXI. GP) genannte Zeitpunkt 1.7.2002

- als Voraussetzung für die Sicherstellung der finanziellen

Rahmenbedingungen der ASFINAG - für die Einführung der LKW - Baumautung

noch gültig?

Wenn ja, wie soll diese Bemautung dann erfolgen?

Wenn nein welcher Zeitpunkt ist dann geplant und wie wollen sie die, durch

eine verzögerte Einführung der LKW - Bemautung, fehlenden Einnahmen der

ASFINAG ausgleichen?

 

Antwort:

Durch die Novelle zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz vom Dezember 2000 war

es möglich, vom ursprünglich geplanten halb offenen Dualmautsystem auf ein

sogenanntes vollelektronisches Mauteinhebungssystem umzusteigen. Mit diesem

System wäre eine Bemautung in vollautomatischer Weise ohne Beeinflussung des

Verkehrsflusses möglich. Die dadurch erforderliche Umplanung und die zwangsläufig

notwendigen Neuausschreibungen führen aber zu gewissen Terminverschiebungen

bei der Fertigstellung des Mautsystemes.

 

Der bisher vorgesehen gewesene Zeitpunkt für eine Inbetriebnahme muss so nah

wie möglich erreicht werden, was durch eine geplante Auftragsvergabe noch im

ersten Halbjahr 2002 garantiert werden soll. Der Termin für die Inbetriebnahme hängt

dann von den Möglichkeiten des zukünftigen Auftragnehmers ab, das System so

kurzfristig wie möglich zu installieren. Diese Möglichkeiten bilder, auch ein Kriterium

bei der Beurteilung der Angebote.

 

Zu Frage 9:

Die erneute Evaluierung von Bauprojekten von Ihrem Ministerium und die

Unsicherheit über die finanzielle Zukunft der ASFINAG veranlasst bei

folgenden Projekten nachzufragen. Sind die in der Anfragebeantwortung (689/J

XXl.GP) gemachten Aussagen zum Finanz - und Zeitrahmen folgender Projekte

noch aufrecht bzw. welche Änderungen gab es oder sind geplant: für:

9.1 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 2 Süd Autobahn für den

       Herzogbergtunnel und Assingbergtunnel

9.2 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 2 Süd Autobahn für den Gräberntunnel

9.3 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 9 Pyhrn Autobahn für den

       Kienbergtunnel und Hungerbichltunnel

9.4 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 10 Tauernautobahn für den Tauern - und

       den Katschbergtunnel

9.5 Vollausbaus (2. Röhre) auf der A 14 Rheintal Autobahn für den

      Ambergtunnel

9.6 Sind die Baumaßnahmen bei der A 9 Pyhrn Autobahn (Verlängerung des

      Sondierstollen beim Klauser Tunnel und beim Speringtunnel) und der 5

      16 Arlberg Schnellstraße (Flucht - bzw. Rettungsstollen zwischen dem

     Arlberg Straßentunnel und dem Arlberg Bahntunnel) finanziell gesichert

     und gibt es bereits konkrete Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für

     Flucht- und Rettungsstollen zwischen Arlbergstraßentunnel und

     Arlbergbahntunnel?

Antwort:

Alle in Frage 9 angeführten Vorhaben, die einen Baubeginn im Jahr 2000 bzw. 2001

vorsehen sind bereits zwischen ASFINAG und BMVIT im Einvernehmen mit dem

BMF abgestimmt und sollen wie geplant begonnen oder weitergeführt werden:

Das trifft auf den Herzogberg -, Assingberg - und Gräberntunnel auf der A2, den

Kienberg - und Hungerbichltunnel sowie der Verlängerung des Sondierstollens beim

Klauser - und Speringtunnel auf der A9 und den Ambergtunnel auf der A14 zu. Für

gemeinsame Flucht - und Rettungsstollen zwischen Arlberg Straßen - und Arlberg

Eisenbahntunnel wurde der ASFINAG kürzlich eine Machbarkeitsstudie vorgelegt.

 

Für Vorhaben, deren Baubeginn ab 2002 vorgesehen ist, erfolgt die Abstimmung der

Kosten - und Terminpläne in den nächsten Monaten.

 

Zu den Fragen 10, 11, 12, 13 und 14:

Eine durchgehende Beleuchtung in Straßentunnels, könnte praktisch taghelle

Bedingungen schaffen, dies würde eine eindeutige Erhöhung der

Verkehrssicherheit darstellen. Wie stehen Sie zu einer Forderung,

Straßentunnelanlagen durchgehend mit einer effektiven Beleuchtung

auszustatten?

Werden Sie Untersuchungen durchführen lassen, ob Nachrüstungen mit

Beleuchtung in bestehenden Straßentunnelanlagen möglich sind und wie hoch

etwaige Kosten dafür wären?

Wenn nein, weshalb nicht?

Werden sie eine entsprechende Verordnung erlassen, dass in Neubauten bei

Straßentunnels eine durchgehende Beleuchtung als zwingender

Sicherheitsstandard vorgeschrieben wird?

Wenn nein weshalb nicht?

 

Antwort:

Die Beleuchtung von Straßentunnels ist in den Richtlinien und Vorschriften für

Straßen (RVS 9.27) geregelt und diese sind für Planung und Errichtung von Tunnels

anzuwenden. Diese Richtlinien entsprechen auch den derzeit gültigen internationalen

Standards. Es muss zwischen der Einfahrtsbeleuchtung und der

Durchfahrtsbeleuchtung unterschieden werden. Erfahrungsgemäß ist der kritische

Bereich der Einfahrtsbereich im Tagesbetrieb insbesondere bei extremen

Leuchtdichteunterschieden zwischen Tunnel und Freiland.

 

Zur Verbesserung der Leuchtdichteverhältnisse im Tunnel trägt auch der

Tunnelanstrich bei. Im Maßnahmenkatalog der ASFINAG ist daher vorgesehen,

zusammen mit anderen Verbesserungsmaßnahmen, auch eine Aufhellung der

Tunnelwände durch einen neuen Anstrich vorzunehmen.