1783/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19-03-2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1763/J betreffend

Auftragsvergabe des BMwA an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft

(ibw), welche die Abgeordneten Brix und Genossen am 18. Jänner 2001 an mich

richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Beim gegenständlichen Auftrag handelte es sich nicht um die Erstellung einer

Studie, sondern um die Erarbeitung von 13 Lehrberufen (Ordnungsvorschriften samt

Leitfäden für die Lehrabschlussprüfungen) in digitaler Form (Word 6). Die

Einrichtung neuer Lehrberufe und damit die Einbeziehung neuer Lehrbetriebe in die

Lehrausbildung wurde als eine Maßnahme in Zusammenhang mit der akuten

Lehrstellenproblematik in den Jahren 1997/1998 gesetzt.

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Das ibw ist ein Institut, das im Bereich der Berufsaus - und weiterbildung fundierte

Forschungen betreibt. Angesichts der hohen Qualität der vom ibw dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bislang zur Verfügung gestellten

Forschungsergebnisse und der Tatsache, dass sich das ibw in der Vergangenheit

als zuverlässiger Vertragspartner erwiesen hat, der die notwendigen Arbeiten

bedarfs - und zeitgerecht liefert, erhielt das ibw diesen Auftrag. Weiters konnte aus

Sicht des BMWA lediglich das ibw die geforderten Arbeiten in der äußerst knappen

Zeit erbringen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Der Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten an das ibw

zur Erarbeitung von 13 Lehrberufen sah als Abgeltung pro Lehrberuf ein Honorar

von S 35.000,-- (MWSt-frei) vor. Die Gesamtsumme für die 13 Lehrberufe betrug

somit S 455.000,--.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Es wurde keine personenbezogene Stundenabrechnung vereinbart.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Der Auftrag sah in der ersten Phase bis Ende Jänner 1998 die Erarbeitung von

Grundlagen für die entsprechenden Ordnungsvorschriften (Verwandtschaften mit

anderen Lehrberufen, Berufsprofil, Berufsbild und Prüfungsanforderungen für die

Lehrabschlussprüfung) und Übermittlung in erlassfähiger Form (Word 6: Legistik -

Format) vor.

Der Auftrag sah in der zweiten Phase - nach Erlass der Ordnungsvorschriften des

Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten - die Erstellung eines Leit -

fadens zur Gestaltung und praktischen Abwicklung der Lehrabschlussprüfung

insbesondere an Hand des verordneten Berufsbildes bis Ende April 1998 und

dessen Übermittlung in entsprechender Form an Lehrlingsstellen und das Bundes -

ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten vor.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Überprüfung der Ergebnisse erfolgte anhand der gelieferten Lehrberufe.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Zwischen dem ibw und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

fanden sowohl im Vorfeld als auch während des laufenden Auftrages Gespräche

über die Ausarbeitung der Lehrberufe statt.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Das ibw hat am 27.4.1998 über den Stand der Arbeiten berichtet, wonach für die

ursprünglich vorgesehenen 13 Lehrberufe 8 Entwürfe dem Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten zugeleitet wurden. Für die verbleibenden 5 Lehr -

berufe (Verkaufsassistent, Möbelmonteur, Fenster und Türenhersteller, Fitness -

centerbetreuer, Mikrosystemtechniker) waren die Entwicklungsarbeiten laut ibw noch

nicht abgeschlossen. Statt dessen wurden nach Absprache mit dem Bundes -

miniterium für wirtschaftliche Angelegenheiten 5 Entwürfe für andere Lehrberufe

(Produktionstechniker, Technisch - kaufmännischer Assistent, Mediendesigner,

Medienkaufmann, Fertighausbauer) geliefert.

 

Das ibw vertrat im oa. Schreiben die Auffassung, dass die Arbeiten an den Leitfäden

zur Gestaltung der Abwicklung der Lehrabschlussprüfung soweit vorangetrieben

waren, dass sie nach Abstimmung mit den Lehrplänen der Berufsschulen rasch nach

deren Erlassung in Zusammenarbeit mit Experten finalisiert und veröffentlich werden

könnten. Gleichzeitig wurde um Überweisung von S 455.000,-- ersucht.

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat daraufhin den

Auftrag den Möglichkeiten und Erfordernissen angepasst und die notwendigen

Änderungen dem ibw bestätigt. Da aus der Sicht des Ressorts aber die volle

Leistung noch nicht erbracht war, wurde vorerst ein Betrag von S 300.000,-- an das

ibw überwiesen.

Mit Schreiben vom 21. Dezember 1998 hat das ibw den Restbetrag in Höhe von S

155.000,-- eingefordert. Nachdem nunmehr auch die Leitfäden für die

Lehrabschlussprüfungen fertiggestellt waren, wurde der Betrag an das ibw über -

wiesen.

Die zeitlichen Verzögerungen in der Auftragserfüllung ergaben sich auf Grund

anderer Prioritäten in der Diskussion mit Meinungsbildnern und dem damaligen

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Überprüfung der inhaltlichen Durchführung des Auftrages erfolgte durch die für

die Lehrlingsausbildung zuständige Abteilung. Die Honorarforderung des ibw

überstieg nicht die im Auftrag vereinbarte Summe.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Es gab keine Beanstandungen der Endabrechnung durch das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde in den

Jahren 1995 bis 2000 Aufträge bzw. Förderungen in folgender Höhe vergeben:

 

Jahr der Auftragser -

teilung bzw. Förderung

 Auftragsvolumen in ATS

 

 Fördervolumen in ATS

1995

 1.432.700,00

 700.000,00

1996

 220.000,00

 600.000,00

1997

 738.000,00

 1.000.000,00

1998

 122.000,00

 2.500.000,00

1999

 178.500,00

 2.500.000,00

2000

 65.000,00

 2.225.000,00