1783/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19-03-2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1763/J betreffend
Auftragsvergabe des BMwA an das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
(ibw), welche die Abgeordneten Brix und Genossen am 18. Jänner 2001 an mich
richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Beim gegenständlichen Auftrag handelte es sich nicht um die Erstellung einer
Studie, sondern um die Erarbeitung von 13 Lehrberufen (Ordnungsvorschriften samt
Leitfäden für die Lehrabschlussprüfungen) in digitaler Form (Word 6). Die
Einrichtung neuer Lehrberufe und damit die Einbeziehung neuer Lehrbetriebe in die
Lehrausbildung wurde als eine Maßnahme in Zusammenhang mit der akuten
Lehrstellenproblematik in den Jahren 1997/1998 gesetzt.
Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:
Das ibw ist ein Institut, das im Bereich der Berufsaus - und weiterbildung fundierte
Forschungen betreibt. Angesichts der hohen Qualität der vom ibw dem
Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit bislang zur Verfügung gestellten
Forschungsergebnisse und der Tatsache, dass sich das ibw in der Vergangenheit
als zuverlässiger Vertragspartner erwiesen hat, der die notwendigen Arbeiten
bedarfs - und zeitgerecht liefert, erhielt das ibw diesen Auftrag. Weiters konnte aus
Sicht des BMWA lediglich das ibw die geforderten Arbeiten in der äußerst knappen
Zeit erbringen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Der Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten an das ibw
zur Erarbeitung von 13 Lehrberufen sah als Abgeltung pro Lehrberuf ein Honorar
von S 35.000,-- (MWSt-frei) vor. Die Gesamtsumme für die 13 Lehrberufe betrug
somit S 455.000,--.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Es wurde keine personenbezogene Stundenabrechnung vereinbart.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Der Auftrag sah in der ersten Phase bis Ende Jänner 1998 die Erarbeitung von
Grundlagen für die entsprechenden Ordnungsvorschriften (Verwandtschaften mit
anderen Lehrberufen, Berufsprofil, Berufsbild und Prüfungsanforderungen für die
Lehrabschlussprüfung) und Übermittlung in erlassfähiger Form (Word 6: Legistik -
Format) vor.
Der Auftrag sah in der zweiten Phase - nach Erlass der Ordnungsvorschriften des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten - die Erstellung eines Leit -
fadens zur Gestaltung und praktischen Abwicklung der Lehrabschlussprüfung
insbesondere an Hand des verordneten Berufsbildes bis Ende April 1998 und
dessen Übermittlung in entsprechender Form an Lehrlingsstellen und das Bundes -
ministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten vor.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Überprüfung der Ergebnisse erfolgte anhand der gelieferten Lehrberufe.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Zwischen dem ibw und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
fanden sowohl im Vorfeld als auch während des laufenden Auftrages Gespräche
über die Ausarbeitung der Lehrberufe statt.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Das ibw hat am 27.4.1998 über den Stand der Arbeiten berichtet, wonach für die
ursprünglich vorgesehenen 13 Lehrberufe 8 Entwürfe dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten zugeleitet wurden. Für die verbleibenden 5 Lehr -
berufe (Verkaufsassistent, Möbelmonteur, Fenster und Türenhersteller, Fitness -
centerbetreuer, Mikrosystemtechniker) waren die Entwicklungsarbeiten laut ibw noch
nicht abgeschlossen. Statt dessen wurden nach Absprache mit dem Bundes -
miniterium für wirtschaftliche Angelegenheiten 5 Entwürfe für andere Lehrberufe
(Produktionstechniker, Technisch - kaufmännischer Assistent, Mediendesigner,
Medienkaufmann, Fertighausbauer) geliefert.
Das ibw vertrat im oa. Schreiben die Auffassung, dass die Arbeiten an den Leitfäden
zur Gestaltung der Abwicklung der Lehrabschlussprüfung soweit vorangetrieben
waren, dass sie nach Abstimmung mit den Lehrplänen der Berufsschulen rasch nach
deren Erlassung in Zusammenarbeit mit Experten finalisiert und veröffentlich werden
könnten. Gleichzeitig wurde um Überweisung von S 455.000,-- ersucht.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat daraufhin den
Auftrag den Möglichkeiten und Erfordernissen angepasst und die notwendigen
Änderungen dem ibw bestätigt. Da aus der Sicht des Ressorts aber die volle
Leistung noch nicht erbracht war, wurde vorerst ein Betrag von S 300.000,-- an das
ibw überwiesen.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 1998 hat das ibw den Restbetrag in Höhe von S
155.000,-- eingefordert. Nachdem nunmehr auch die Leitfäden für die
Lehrabschlussprüfungen fertiggestellt waren, wurde der Betrag an das ibw über -
wiesen.
Die zeitlichen Verzögerungen in der Auftragserfüllung ergaben sich auf Grund
anderer Prioritäten in der Diskussion mit Meinungsbildnern und dem damaligen
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Überprüfung der inhaltlichen Durchführung des Auftrages erfolgte durch die für
die Lehrlingsausbildung zuständige Abteilung. Die Honorarforderung des ibw
überstieg nicht die im Auftrag vereinbarte Summe.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Es gab keine Beanstandungen der Endabrechnung durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde in den
Jahren 1995 bis 2000 Aufträge bzw. Förderungen in folgender Höhe vergeben:
|
Jahr der Auftragser - teilung bzw. Förderung |
Auftragsvolumen in ATS
|
Fördervolumen in ATS |
|
1995 |
1.432.700,00 |
700.000,00 |
|
1996 |
220.000,00 |
600.000,00 |
|
1997 |
738.000,00 |
1.000.000,00 |
|
1998 |
122.000,00 |
2.500.000,00 |
|
1999 |
178.500,00 |
2.500.000,00 |
|
2000 |
65.000,00 |
2.225.000,00 |