1785/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
der Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Förderung von Fraueninitiativen, im speziellen der Frauenorganisation
"UFF - Unabhängiges Frauen Forum" seitens des Ministeriums
Zu den Fragen 1 und 2:
Bezüglich der Fördermodalitäten des Jahres 2000 ist grundsätzlich festzustellen,
dass - wie von meiner Vorgängerin zugesagt - die gleiche Schwerpunktsetzung wie
im Vorjahr erfolgte. Des weiteren wurde die Höhe der einzelnen Förderungen an Pro -
jekte, Vereine und Initiativen, die bereits seit mehreren Jahren vom Bundeskanzler -
amt/Frauenministerin subventioniert wurden, gegenüber dem Vorjahr beibehalten,
soferne diese mit den geltenden Grundsätze der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien"
des Bundesministeriums für Finanzen im Einklang waren.
In Entsprechung dieser Grundsätze, die Bestandteil jeder Fördervergabe sind, wurde
eine inhaltliche und rechnerische Überprüfung des Förderantrages vom UFF vorge -
nommen und dabei festgestellt, dass den angestrebten Zielsetzungen auch mit ge -
ringeren Mitteln des Bundes Folge geleistet werden kann. Die gegenüber dem Vor -
jahr gekürzte Förderung des UFF in Höhe von S 100.000,-- war somit nach meiner
Auffassung nicht nur eine logisch konsequente, sondern im Sinne der für die Förder -
vergabe geltenden Grundsätze auch unabdingbare Vorgangsweise. Die Anweisung
erfolgte am 22. Februar 2001.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Zu diesen Fragen möchte ich eingangs klarstellen, dass seitens meines Ressorts die
notwendigen Unterlagen für ein Förderansuchen selbstverständlich zeitgerecht ü -
bermittelt werden und dass auch eine Urgenz
erfolgt, sofern die erforderlichen An -
tragsformulare unvollständig übermittelt werden. Um den Verwaltungsablauf zu be -
schleunigen, werden die notwendigen Unterlagen oft auch telefonisch eingefordert; in
jedem Fall jedoch erfolgt eine schriftliche Urgenz, wenn die Antragstellerinnen telefo -
nisch nicht erreicht werden. Zum konkreten Ablauf des Förderverfahrens betreffend
das UFF ist darauf hinzuweisen, dass eine zeitgerechte Bearbeitung seitens meines
Ressorts erfolgt ist; es kann auf Wunsch in die einzelnen Versäumnisse der Antrag -
stellerInnen, welche aktenkundig festgelegt sind, Einblick genommen werden.
Zur Frage nach dem Widmungszwecks des UFF ist auszuführen, dass dieser - wie
bei allen Förderungen in diesem Bereich sinnvoll und üblich - in Entsprechung des
Ansuchens der AntragstellerInnen festgelegt wurde.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ich verweise auf die Beantwortung der vorangegangenen Fragen und halte nochmals
nachdrücklich fest, dass eine laufende Bearbeitung sämtlicher Förderanträge erfolgt
und selbstverständlich alle AntragstellerInnen, deren Ansuchen ordnungsgemäß und
vollständig vorliegen, mit einer möglichst zügigen Bearbeitung bis hin zur Entschei -
dungsfindung rechnen können.
Zu den Fragen 9 bis 12:
Unabdingbare Grundvoraussetzung für eine mögliche Gewährung einer Förderung
ist, dass ein Antrag vorliegt, der inhaltlich fundiert und nachvollziehbar begründet ist.
Um die notwendige Überprüfung seitens meines Ministeriums durchführen zu kön -
nen, werden dafür folgende standardisierte Formblätter zur Verfügung gestellt
- ein Ansuchen - Formular mit sämtlichen Kriterien, die laut haushaltsrechtlicher
Vorschriften vom Fördergeber zu überprüfen sind.
- ein Richtlinien - Formular, welches auf (die gesetzlich festgelegten) Bedingun -
gen und Voraussetzung hinweist, welche von den Fördernehmerinnen einzu -
halten sind.
Die entsprechenden Formulare sowie eine Übersicht über die im genannten Zeitraum
geförderten Projekte ist der Beantwortung
beigelegt.
.......................................... ......., am ........
Name und Anschrift,
Telefonnummer der/des
Förderungswerberin/
Förderungswerbers
An das
Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen
Abteilung III/2
Ballhausplatz 1
1010 Wien
Ich/Wir ersuche(n) um Gewährung
einer sonstigen Geldzuwendung bzw. Förderung
in der Höhe von öS ............................................................................(€.....................)
Die Förderung soll für folgenden Zweck verwendet werden (Bedeutung in frauenpoliti -
scher Hinsicht und detaillierte Beschreibung des Vorhabens in Kurzform): 1)
Die erbetene Förderung soll
zur Gänze
am ..................................... ausbezahlt werden.
1) Genaue Beschreibung des Projektes im Anhang
Voraussichtliche Gesamtkosten des Vorhabens und dessen Finanzierung
(Bitte detaillierte Kosten - , Zeit - und Finanzierungsplan beilegen):
Höhe der Eigenmittel, die für die Durchführung des Vorhabens eingesetzt
werden sollen:
Höhe jener Mittel und deren Verwendung um die bei einer anderen Bundesdienst -
stelle oder einem anderen Rechtsträger (inkl. Gebietskörperschaften) für dieses Vor -
haben um Subvention angesucht wurde oder wird. (Wurden Zusagen gemacht oder
sind Subventionen bereits gewährt worden?):
Höhe der Förderungsmittel, die die Förderungswerberin/der Förderungswerber für
ein Vorhaben der gleichen Art innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einbringung dieses
Förderungsansuchens erhalten hat. (Bitte den Zeitpunkt der Bewilligung und die be -
willigende Stelle anführen):
Beginn und Dauer des Vorhabens:
Zeitpunkt, zu dem die Förderungsmittel spätestens benötigt werden:
Geldinstitut, Bankkonto, auf das die
Überweisung vorgenommen werden soll:
Angaben über die fachliche Eignung der Förderungswerberin/des Förderungswerbers
für die Durchführung des Vorhabens:
Angaben darüber, warum das Vorhaben ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht o-
der nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann:
Zusätzliche Angaben, wenn die Förderungswerberin/der Förderungswerber eine Un -
ternehmerin/ein Unternehmer, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, eine Gesell -
schaft im handelsrechtlichen Sinne oder eine sonstige juristische Person (Verein, etc.)
ist.
Bezeichnung, Sitz, Rechtsform, Gegenstand und Gründungsjahr:
Amtsbestätigung der Vereinsbehörde und Statuten, Eintragung im Handelsregister,
Genossenschaftsregister, etc. (Auszug ist beizufügen):
Namen und Anschrift der Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer Gesellschaft und
der Organe einer Kapitalgesellschaft oder einer sonstigen juristischen Person (Verein
etc.) sowie der Inhaberin/des Inhabers eines
Einzelunternehmens:
Unterliegt die Förderungswerberin/der Förderungswerber einer Beschränkung in
der Verfügung über das Vermögen? Ist oder war (innerhalb der letzten 5 Jahre)
gegen eine dieser genannten physischen oder juristischen Personen ein Zwangsvoll -
streckungs - , Konkurs - oder Ausgleichsverfahren anhängig?
Angaben über allenfalls aushaftende außergewöhnliche Verpflichtungen (Garantien,
Bürgschaften, etc.) der Förderungswerberin/des Förderungswerbers:
Bei Unternehmen und Gesellschaften: letzter Jahresabschluss nebst Gewinn - und
Verlustrechnung beilegen.
Bei sonstigen juristischen Personen (Vereinen etc.): letzter Jahresabschlussbericht
(Kassenbericht) beilegen.
......................................................................................................
(statutengemäße) Unterschrift der Förderungswerberin/
des Förderungswerbers
Anlagen
o frauenpolitische Bedeutung und detaillierte Beschreibung des Vorhabens
o detaillierter Kosten - , Zeit - und Finanzierungsplan
o Auszug aus dem Firmenbuch, Genossenschaftsregister etc.
o letzter Jahresabschluss, Gewinn - und Verlustrechnung sowie Bilanz für Unternehmungen und
Gesellschaften
o letzter Jahresabschlussbericht
(Kassenbericht) für Vereine etc.
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Förderung von Fraueninitiativen
1. Grundlage der Förderungsvergabe sind die seitens des Bundesministeriums
für Finanzen herausgegebenen "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Ge -
währung von Förderungen aus Bundesmitteln".
1.1. Demnach handelt es sich bei den in der Fachabteilung III/2 des Bundesminis -
teriums für soziale Sicherheit und Generationen zu bearbeitenden Förderun -
gen um "Geldzuwendungen privatrechtlicher Art, die der Bund in Ausübung
der Privatwirtschaftsverwaltung einer außerhalb der Bundesverwaltung ste -
henden physischen oder juristischen Person aus Bundesmitteln für eine förde -
rungswürdige bereits erbrachte oder beabsichtigte Leistung gewährt, ohne da -
für unmittelbar eine angemessene, geldwerte Gegenleistung zu erhalten".
1.2 Ausgenommen vom Geltungsbereich der o.a. Richtlinien sind insbesondere:
Förderungen, die im Rahmen der Hoheitsverwaltung abgewickelt werden;
Finanzzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an andere Gebietskörper -
schaften gemäß § 12 des Finanz - Verfassungsgesetzes 1948.
2. Dem vollständigausgefüllten Förderungsansuchen - Formular sind nachste -
hende Unterlagen anzuschließen:
- ein Kassaabschluss,
- ein Finanzierungsplan, aus dem auch eventuelle Einnahmen bzw. Förde -
rungszusagen ersichtlich sind,
- eine ausführliche Projektbeschreibung bzw. ein Tätigkeitsbericht,
- eine Amtsbestätigung der Vereinsbehörde und Statuten.
2.1. Erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen kann über das Ansuchen ent -
schieden
werden.
2.2. Die Anweisung einer eventuell in Aussicht gestellten Gewährung einer Förde -
rung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Bedeckung des Bundes.
3. Im Falle einer positiven Förderungsentscheidung sind insbesondere folgende
Punkte zu berücksichtigen:
3.1. Die Verwendung der Förderungsmittel darf nur für die Zwecke, für die sie ge -
währt wurden, so wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig wie möglich erfol -
gen.
Die Förderung wird nur unter der Bedingung gewährt, dass davon keine Ho -
norare oder Reise - und Aufenthaltskosten für Bedienstete des Bundes bezahlt
werden.
3.2. Der Förderungsempfänger/Die Förderungsempfängerin hat alle Ereignisse,
welche die Durchführung des geförderten Vorhabens verzögern oder unmög -
lich machen oder eine Abänderung gegenüber dem bekannt gegebenen För -
derungszweck oder den vereinbarten Auflagen oder Bedingungen bedeuten
würde, dem Förderungsgeber unverzüglich anzuzeigen.
3.3. Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel ist durch Originalbe -
lege nachzuweisen. Bei der Vorlage mehrerer Originalbelege ist eine Bele -
geaufstellung vorzunehmen. Gleichzeitig ist eine komplette Aufstellung der
Einnahmen und Ausgaben des durchgeführten Projektes vorzulegen.
4. Zusätzlich zu der Abrechnung ist ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
5. Werden Förderungsmittel widmungswidrig verwendet, sind diese über Verlan -
gen des Förderungsgebers zurückzuzahlen, wobei der zurückzuzahlende Be -
trag für die Zeit von der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit 4 v.H. über den
jeweils für Eskontierungen geltenden Zinsfuß pro Jahr zu verzinsen ist.
5.1. Die Rückzahlung der Förderungsmittel samt Pönale hat auch dann zu erfol -
gen, wenn trotz Mahnung vorgesehene Berichte nicht erstattet oder Nachwei -
se nicht beigebracht wurden.
5.2. Im Falle einer nicht ordnungsgemäß erbrachten Abrechnung ist der aushaf -
tende Betrag nach Aufforderung an den Förderungsgeber rückzuerstatten.