1785/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde

betreffend Förderung von Fraueninitiativen, im speziellen der Frauenorganisation

"UFF - Unabhängiges Frauen Forum" seitens des Ministeriums

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Bezüglich der Fördermodalitäten des Jahres 2000 ist grundsätzlich festzustellen,

dass - wie von meiner Vorgängerin zugesagt - die gleiche Schwerpunktsetzung wie

im Vorjahr erfolgte. Des weiteren wurde die Höhe der einzelnen Förderungen an Pro -

jekte, Vereine und Initiativen, die bereits seit mehreren Jahren vom Bundeskanzler -

amt/Frauenministerin subventioniert wurden, gegenüber dem Vorjahr beibehalten,

soferne diese mit den geltenden Grundsätze der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien"

des Bundesministeriums für Finanzen im Einklang waren.

In Entsprechung dieser Grundsätze, die Bestandteil jeder Fördervergabe sind, wurde

eine inhaltliche und rechnerische Überprüfung des Förderantrages vom UFF vorge -

nommen und dabei festgestellt, dass den angestrebten Zielsetzungen auch mit ge -

ringeren Mitteln des Bundes Folge geleistet werden kann. Die gegenüber dem Vor -

jahr gekürzte Förderung des UFF in Höhe von S 100.000,-- war somit nach meiner

Auffassung nicht nur eine logisch konsequente, sondern im Sinne der für die Förder -

vergabe geltenden Grundsätze auch unabdingbare Vorgangsweise. Die Anweisung

erfolgte am 22. Februar 2001.

 

Zu den Fragen 3 bis 6:

Zu diesen Fragen möchte ich eingangs klarstellen, dass seitens meines Ressorts die

notwendigen Unterlagen für ein Förderansuchen selbstverständlich zeitgerecht ü -

bermittelt werden und dass auch eine Urgenz erfolgt, sofern die erforderlichen An -

tragsformulare unvollständig übermittelt werden. Um den Verwaltungsablauf zu be -

schleunigen, werden die notwendigen Unterlagen oft auch telefonisch eingefordert; in

jedem Fall jedoch erfolgt eine schriftliche Urgenz, wenn die Antragstellerinnen telefo -

nisch nicht erreicht werden. Zum konkreten Ablauf des Förderverfahrens betreffend

das UFF ist darauf hinzuweisen, dass eine zeitgerechte Bearbeitung seitens meines

Ressorts erfolgt ist; es kann auf Wunsch in die einzelnen Versäumnisse der Antrag -

stellerInnen, welche aktenkundig festgelegt sind, Einblick genommen werden.

 

Zur Frage nach dem Widmungszwecks des UFF ist auszuführen, dass dieser - wie

bei allen Förderungen in diesem Bereich sinnvoll und üblich - in Entsprechung des

Ansuchens der AntragstellerInnen festgelegt wurde.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ich verweise auf die Beantwortung der vorangegangenen Fragen und halte nochmals

nachdrücklich fest, dass eine laufende Bearbeitung sämtlicher Förderanträge erfolgt

und selbstverständlich alle AntragstellerInnen, deren Ansuchen ordnungsgemäß und

vollständig vorliegen, mit einer möglichst zügigen Bearbeitung bis hin zur Entschei -

dungsfindung rechnen können.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Unabdingbare Grundvoraussetzung für eine mögliche Gewährung einer Förderung

ist, dass ein Antrag vorliegt, der inhaltlich fundiert und nachvollziehbar begründet ist.

Um die notwendige Überprüfung seitens meines Ministeriums durchführen zu kön -

nen, werden dafür folgende standardisierte Formblätter zur Verfügung gestellt

   - ein Ansuchen - Formular mit sämtlichen Kriterien, die laut haushaltsrechtlicher

      Vorschriften vom Fördergeber zu überprüfen sind.

   - ein Richtlinien - Formular, welches auf (die gesetzlich festgelegten) Bedingun -

     gen und Voraussetzung hinweist, welche von den Fördernehmerinnen einzu -

     halten sind.

 

Die entsprechenden Formulare sowie eine Übersicht über die im genannten Zeitraum

geförderten Projekte ist der Beantwortung beigelegt.





















Förderungsansuchen

 

 

 

..........................................                                                                    ......., am ........

Name und Anschrift,

Telefonnummer der/des

Förderungswerberin/

Förderungswerbers

 

            An das

            Bundesministerium für

            soziale Sicherheit und Generationen

            Abteilung III/2

            Ballhausplatz 1

            1010 Wien

 

Ich/Wir ersuche(n) um Gewährung

 

                               einer sonstigen Geldzuwendung bzw. Förderung

 

in der Höhe von öS ............................................................................(€.....................)

Die Förderung soll für folgenden Zweck verwendet werden (Bedeutung in frauenpoliti -

scher Hinsicht und detaillierte Beschreibung des Vorhabens in Kurzform): 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die erbetene Förderung soll

 

                zur Gänze

 

am ..................................... ausbezahlt werden.

 

 

1) Genaue Beschreibung des Projektes im Anhang

Voraussichtliche Gesamtkosten des Vorhabens und dessen Finanzierung

(Bitte detaillierte Kosten - , Zeit - und Finanzierungsplan beilegen):

 

 

 

Höhe der Eigenmittel, die für die Durchführung des Vorhabens eingesetzt

werden sollen:

 

 

 

 

Höhe jener Mittel und deren Verwendung um die bei einer anderen Bundesdienst -

stelle oder einem anderen Rechtsträger (inkl. Gebietskörperschaften) für dieses Vor -

haben um Subvention angesucht wurde oder wird. (Wurden Zusagen gemacht oder

sind Subventionen bereits gewährt worden?):

 

 

 

 

Höhe der Förderungsmittel, die die Förderungswerberin/der Förderungswerber für

ein Vorhaben der gleichen Art innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einbringung dieses

Förderungsansuchens erhalten hat. (Bitte den Zeitpunkt der Bewilligung und die be -

willigende Stelle anführen):

 

 

 

 

 

 

 

Beginn und Dauer des Vorhabens:

 

 

Zeitpunkt, zu dem die Förderungsmittel spätestens benötigt werden:

 

 

 

Geldinstitut, Bankkonto, auf das die Überweisung vorgenommen werden soll:

Angaben über die fachliche Eignung der Förderungswerberin/des Förderungswerbers

für die Durchführung des Vorhabens:

 

 

 

 

Angaben darüber, warum das Vorhaben ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht o-

der nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden kann:

 

 

 

 

Zusätzliche Angaben, wenn die Förderungswerberin/der Förderungswerber eine Un -

ternehmerin/ein Unternehmer, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, eine Gesell -

schaft im handelsrechtlichen Sinne oder eine sonstige juristische Person (Verein, etc.)

ist.

Bezeichnung, Sitz, Rechtsform, Gegenstand und Gründungsjahr:

 

 

 

 

Amtsbestätigung der Vereinsbehörde und Statuten, Eintragung im Handelsregister,

Genossenschaftsregister, etc. (Auszug ist beizufügen):

 

 

 

Namen und Anschrift der Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer Gesellschaft und

der Organe einer Kapitalgesellschaft oder einer sonstigen juristischen Person (Verein

etc.) sowie der Inhaberin/des Inhabers eines Einzelunternehmens:

Unterliegt die Förderungswerberin/der Förderungswerber einer Beschränkung in

der Verfügung über das Vermögen? Ist oder war (innerhalb der letzten 5 Jahre)

gegen eine dieser genannten physischen oder juristischen Personen ein Zwangsvoll -

streckungs - , Konkurs - oder Ausgleichsverfahren anhängig?

 

 

 

Angaben über allenfalls aushaftende außergewöhnliche Verpflichtungen (Garantien,

Bürgschaften, etc.) der Förderungswerberin/des Förderungswerbers:

 

 

 

Bei Unternehmen und Gesellschaften: letzter Jahresabschluss nebst Gewinn - und

Verlustrechnung beilegen.

Bei sonstigen juristischen Personen (Vereinen etc.): letzter Jahresabschlussbericht

(Kassenbericht) beilegen.

 

 

 

 

                               ......................................................................................................

                               (statutengemäße) Unterschrift der Förderungswerberin/

                                                                              des Förderungswerbers

 

 

 

Anlagen

o frauenpolitische Bedeutung und detaillierte Beschreibung des Vorhabens

o detaillierter Kosten - , Zeit - und Finanzierungsplan

o Auszug aus dem Firmenbuch, Genossenschaftsregister etc.

o letzter Jahresabschluss, Gewinn - und Verlustrechnung sowie Bilanz für Unternehmungen und

   Gesellschaften

o letzter Jahresabschlussbericht (Kassenbericht) für Vereine etc.

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

RICHTLINIEN

 

Förderung von Fraueninitiativen

 

 

1.             Grundlage der Förderungsvergabe sind die seitens des Bundesministeriums

                für Finanzen herausgegebenen "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Ge -

                währung von Förderungen aus Bundesmitteln".

1.1.          Demnach handelt es sich bei den in der Fachabteilung III/2 des Bundesminis -

                teriums für soziale Sicherheit und Generationen zu bearbeitenden Förderun -

                gen um "Geldzuwendungen privatrechtlicher Art, die der Bund in Ausübung

                der Privatwirtschaftsverwaltung einer außerhalb der Bundesverwaltung ste -

                henden physischen oder juristischen Person aus Bundesmitteln für eine förde -

                rungswürdige bereits erbrachte oder beabsichtigte Leistung gewährt, ohne da -

                für unmittelbar eine angemessene, geldwerte Gegenleistung zu erhalten".

1.2           Ausgenommen vom Geltungsbereich der o.a. Richtlinien sind insbesondere:

                Förderungen, die im Rahmen der Hoheitsverwaltung abgewickelt werden;

                Finanzzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an andere Gebietskörper -

                schaften gemäß § 12 des Finanz - Verfassungsgesetzes 1948.

 

2.             Dem vollständigausgefüllten Förderungsansuchen - Formular sind nachste -

                hende Unterlagen anzuschließen:

                - ein Kassaabschluss,

                - ein Finanzierungsplan, aus dem auch eventuelle Einnahmen bzw. Förde -

                rungszusagen ersichtlich sind,

                - eine ausführliche Projektbeschreibung bzw. ein Tätigkeitsbericht,

                - eine Amtsbestätigung der Vereinsbehörde und Statuten.

2.1.          Erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen kann über das Ansuchen ent -

                schieden werden.

2.2.          Die Anweisung einer eventuell in Aussicht gestellten Gewährung einer Förde -

                rung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Bedeckung des Bundes.

3.             Im Falle einer positiven Förderungsentscheidung sind insbesondere folgende

                Punkte zu berücksichtigen:

3.1.          Die Verwendung der Förderungsmittel darf nur für die Zwecke, für die sie ge -

                währt wurden, so wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig wie möglich erfol -

                gen.

                Die Förderung wird nur unter der Bedingung gewährt, dass davon keine Ho -

                norare oder Reise - und Aufenthaltskosten für Bedienstete des Bundes bezahlt

                werden.

3.2.          Der Förderungsempfänger/Die Förderungsempfängerin hat alle Ereignisse,

                welche die Durchführung des geförderten Vorhabens verzögern oder unmög -

                lich machen oder eine Abänderung gegenüber dem bekannt gegebenen För -

                derungszweck oder den vereinbarten Auflagen oder Bedingungen bedeuten

                würde, dem Förderungsgeber unverzüglich anzuzeigen.

3.3.          Die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel ist durch Originalbe -

                lege nachzuweisen. Bei der Vorlage mehrerer Originalbelege ist eine Bele -

                geaufstellung vorzunehmen. Gleichzeitig ist eine komplette Aufstellung der

                Einnahmen und Ausgaben des durchgeführten Projektes vorzulegen.

 

4.             Zusätzlich zu der Abrechnung ist ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.

 

5.             Werden Förderungsmittel widmungswidrig verwendet, sind diese über Verlan -

                gen des Förderungsgebers zurückzuzahlen, wobei der zurückzuzahlende Be -

                trag für die Zeit von der Auszahlung bis zur Rückzahlung mit 4 v.H. über den

                jeweils für Eskontierungen geltenden Zinsfuß pro Jahr zu verzinsen ist.

5.1.          Die Rückzahlung der Förderungsmittel samt Pönale hat auch dann zu erfol -

                gen, wenn trotz Mahnung vorgesehene Berichte nicht erstattet oder Nachwei -

                se nicht beigebracht wurden.

5.2.          Im Falle einer nicht ordnungsgemäß erbrachten Abrechnung ist der aushaf -

                tende Betrag nach Aufforderung an den Förderungsgeber rückzuerstatten.