1787/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.03.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar BRIX und Genossen haben am
16. Februar 2001 unter der Nr. 1913/J - NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Pragmatisierungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Am 4. Februar 2000 gehörten 739 Personen (davon 217 Frauen) dem Personalstand des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an. Hiervon waren 297 Personen
(davon 80 Frauen) in der Zentrale sowie 382 Personen (davon 109 Frauen) an
nachgeordneten Dienststellen des Ressorts tätig; weiters waren 51 Personen (davon 25
Frauen) infolge Karenzierung oder nach § 19 BDG 1979 dienstfreigestellt sowie außerdem
9 Personen (davon 3 Frauen) anderen Ressorts dienstzugeteilt.
Überdies waren dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (einschließlich
der ihm nachgeordneten Dienststellen) am Stichtag insgesamt 20 Personen (davon 8
Frauen) aus dem Personalstand anderer Ressorts dienstzugeteilt.
Zu den Fragen 2 und 6:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt nicht über ausgegliederte
Einrichtungen im Sinne der vorliegenden
Anfrage, denen Beamte dienstzugeteilt werden
könnten: Bezüglich der Diplomatischen Akademie Wien sieht das DAK - Gesetz 1996,
BGBl. Nr.178, nämlich ausdrücklich vor, daß Beamte, mit denen ein Dienstvertrag als
Direktor oder als stellvertretender Direktor dieser Lehranstalt öffentlichen Rechts
geschlossen wird, auf Dauer des betreffenden privatrechtlichen Dienstverhältnisses ex
lege karenziert sind; d.h, daß sowohl der derzeitige Direktor der Diplomatischen Akademie
Wien als auch dessen Stellvertreter in der jeweils in den Antworten zu den Fragen 1 und 5
angeführten Anzahl der karenzierten Personen enthalten sind.
Zu Frage 3:
Seit 4. Februar 2000 wurden 5 Personen (davon 3 Frauen) im Ressortbereich in ein
öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis auf - bzw. übernommen, und zwar 2 Personen
(beides Frauen) in der Zentrale und 3 Personen (davon 1 Frau) an nachgeordneten
Dienststellen.
Diese Pragmatisierungen erfolgten im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen der
Bundesregierung, wonach Ernennungen ins öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis
innerhalb des durch die relevanten Ministerratsbeschlüsse vorgegebenen Rahmens von
maximal zu besetzenden Beamten - Planstellen in den der Hoheitsverwaltung
zuzurechnenden Bereichen des Bundesdienstes vorgesehen sind. Da dem auswärtigen
Dienst neben der Pflege der auswärtigen Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten
auch zahlreiche andere hoheitliche Aufgaben innerstaatlicher Natur obliegen, wie z.B. die
Wahrnehmung von Staatsbürgerschafts -, Reisepaß - und Sichtvermerksangelegenheiten,
zählt er neben Justiz, Exekutive und Landesverteidigung zu den Kernbereichen der
österreichischen Hoheitsverwaltung, in denen nach wie vor Pragmatisierungen erfolgen.
Zu Frage 4:
Seit 4. Februar 2000 wurden 24 Personen (davon 8 Frauen) im Ressortbereich definitiv
gestellt, und zwar 8 Personen (davon 4 Frauen) in der Zentrale und 16 Personen (davon 4
Frauen) an nachgeordneten Dienststellen.
Zu Frage 5:
Am 16. Februar 2001 gehörten 727 Personen (davon 214 Frauen) dem Personalstand
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an. Hiervon waren 297
Personen (davon 80 Frauen) in der Zentrale sowie 364 Personen (davon 102 Frauen) an
nachgeordneten Dienststellen des Ressorts tätig; weiters waren 56 Personen (davon 30
Frauen) infolge Karenzierung oder nach § 19 BDG 1979 dienstfreigestellt sowie außerdem
10 Personen (davon 2 Frauen) anderen Ressorts dienstzugeteilt.
Überdies waren dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (einschließlich
der ihm nachgeordneten Dienststellen) am Stichtag insgesamt 8 Personen (davon 4
Frauen) aus dem Personalstand anderer Ressorts dienstzugeteilt.