1787/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Otmar BRIX und Genossen haben am

16. Februar 2001 unter der Nr. 1913/J - NR/2001 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Pragmatisierungen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Am 4. Februar 2000 gehörten 739 Personen (davon 217 Frauen) dem Personalstand des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an. Hiervon waren 297 Personen

(davon 80 Frauen) in der Zentrale sowie 382 Personen (davon 109 Frauen) an

nachgeordneten Dienststellen des Ressorts tätig; weiters waren 51 Personen (davon 25

Frauen) infolge Karenzierung oder nach § 19 BDG 1979 dienstfreigestellt sowie außerdem

9 Personen (davon 3 Frauen) anderen Ressorts dienstzugeteilt.

 

Überdies waren dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (einschließlich

der ihm nachgeordneten Dienststellen) am Stichtag insgesamt 20 Personen (davon 8

Frauen) aus dem Personalstand anderer Ressorts dienstzugeteilt.

 

Zu den Fragen 2 und 6:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt nicht über ausgegliederte

Einrichtungen im Sinne der vorliegenden Anfrage, denen Beamte dienstzugeteilt werden

könnten: Bezüglich der Diplomatischen Akademie Wien sieht das DAK - Gesetz 1996,

BGBl. Nr.178, nämlich ausdrücklich vor, daß Beamte, mit denen ein Dienstvertrag als

Direktor oder als stellvertretender Direktor dieser Lehranstalt öffentlichen Rechts

geschlossen wird, auf Dauer des betreffenden privatrechtlichen Dienstverhältnisses ex

lege karenziert sind; d.h, daß sowohl der derzeitige Direktor der Diplomatischen Akademie

Wien als auch dessen Stellvertreter in der jeweils in den Antworten zu den Fragen 1 und 5

angeführten Anzahl der karenzierten Personen enthalten sind.

 

Zu Frage 3:

Seit 4. Februar 2000 wurden 5 Personen (davon 3 Frauen) im Ressortbereich in ein

öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis auf - bzw. übernommen, und zwar 2 Personen

(beides Frauen) in der Zentrale und 3 Personen (davon 1 Frau) an nachgeordneten

Dienststellen.

 

Diese Pragmatisierungen erfolgten im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen der

Bundesregierung, wonach Ernennungen ins öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis

innerhalb des durch die relevanten Ministerratsbeschlüsse vorgegebenen Rahmens von

maximal zu besetzenden Beamten - Planstellen in den der Hoheitsverwaltung

zuzurechnenden Bereichen des Bundesdienstes vorgesehen sind. Da dem auswärtigen

Dienst neben der Pflege der auswärtigen Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten

auch zahlreiche andere hoheitliche Aufgaben innerstaatlicher Natur obliegen, wie z.B. die

Wahrnehmung von Staatsbürgerschafts -, Reisepaß - und Sichtvermerksangelegenheiten,

zählt er neben Justiz, Exekutive und Landesverteidigung zu den Kernbereichen der

österreichischen Hoheitsverwaltung, in denen nach wie vor Pragmatisierungen erfolgen.

 

Zu Frage 4:

Seit 4. Februar 2000 wurden 24 Personen (davon 8 Frauen) im Ressortbereich definitiv

gestellt, und zwar 8 Personen (davon 4 Frauen) in der Zentrale und 16 Personen (davon 4

Frauen) an nachgeordneten Dienststellen.

Zu Frage 5:

Am 16. Februar 2001 gehörten 727 Personen (davon 214 Frauen) dem Personalstand

des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an. Hiervon waren 297

Personen (davon 80 Frauen) in der Zentrale sowie 364 Personen (davon 102 Frauen) an

nachgeordneten Dienststellen des Ressorts tätig; weiters waren 56 Personen (davon 30

Frauen) infolge Karenzierung oder nach § 19 BDG 1979 dienstfreigestellt sowie außerdem

10 Personen (davon 2 Frauen) anderen Ressorts dienstzugeteilt.

Überdies waren dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (einschließlich

der ihm nachgeordneten Dienststellen) am Stichtag insgesamt 8 Personen (davon 4

Frauen) aus dem Personalstand anderer Ressorts dienstzugeteilt.