1789/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.03.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR

LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

24. Jänner 2001, Nr. 1790/J, betreffend Umsetzung der Biodiversitätskonvention, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Allgemeines:

 

Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft räumt

der Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt einen zentralen Stellenwert

ein. So wurde auch ein Projekt an die Umweltbundesamt Ges.m.b.H. vergeben, mit dem Ziel,

den Stand der Umsetzungsarbeiten der österreichischen Strategie zur biologischen Vielfalt

zu evaluieren sowie mögliche Defizite bezüglich der Strategie selbst zu untersuchen. Die

Ergebnisse dieses Projekts, in dessen Rahmen alle betroffenen Akteure per Fragebogen

ausführlich zu den in ihrem Bereich getroffenen Maßnahmen befragt wurden, werden in

Kürze vorliegen. Diese sollen vor allem auch zur Weiterentwicklung der Strategie selbst

sowie der darin getroffenen Maßnahmen im Sinne einer dynamischen Anpassung an

geänderte natürliche Bedingungen beitragen.

Zu Frage 1 a:

 

Das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den

natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, nunmehr Österreichisches Programm

für die Entwicklung des ländlichen Raums - Agrarumweltmaßnahmen, (ÖPUL) fördert

allgemein die für die Biodiversität günstige extensive Landbewirtschaftung, wobei

insbesondere die Förderungsvoraussetzung „Erhaltung des Grünlandes und der

Landschaftselemente“ im Rahmen der Grundförderung (Elementarförderung) zu nennen ist.

Spezielle Maßnahmen wie „Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen“, „Anbau seltener

landwirtschaftlicher Kulturpflanzen“ und „Erhaltung von Streuobstbeständen“ versuchen

direkt die Biodiversität zu erhöhen. Förderungen für Bioverbände die sich insbesondere der

Vermehrung von gefährdeten Kultursorten angenommen haben, werden auch in Zukunft

bereitgestellt werden. Durch eine Neubearbeitung der Maßnahme „Anbau seltener

landwirtschaftlicher Kulturpflanzen“ konnte die Teilnahme im Jahr 2001 auf ein Vielfaches

erhöht werden.

 

Zu Frage 1b:

 

Seit 1995 wird die Haltung und Aufzucht gefährdeter Nutztierrassen im Rahmen des

ÖPUL 95 sowie des ÖPUL 98 gefördert. In der Maßnahme "Seltene Tierrassen" wurden

1999 16.996 Stück förderbare Tiere gefördert. Die reinrassigen Tiere von Rassen aus einer

Rassenliste werden bei Einhaltung der für die Erhaltung der Rasse erforderlichen

züchterischen Auflagen gefördert.

 

Seit 1998 wurde an einer Umgestaltung der Förderrichtlinien gearbeitet, um die Erhaltung

und Betreuung dieser Rassen in Zukunft noch effizienter und professioneller durchführen zu

können. Unter intensiver Mitarbeit von ÖNGENE (Österreichische Nationalvereinigung für

Genreserven), VEGH (Verein zur Erhaltung gefährdeter Haustierrassen) und des Instituts für

biologische Landwirtschaft und Biodiversität in Wels wurde für das ÖPUL 2000 ein neuer

Richtlinienteil für die Haltung und Aufzucht gefährdeter Haustierrassen erstellt. Die ÖPUL -

Maßnahme „Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen“ nutzten im Jahr 1999 3.719

Betriebe, die mit rd. 25 Mio. Schilling gefördert wurden.

Kernpunkte dieses Programms, das die Grundlage der Erhaltungsarbeit der nächsten Jahre

sicherstellt, sind:

• Überarbeitung der Liste der für eine Förderung in Frage kommenden Rassen.

• Erstmalige Einbeziehung von Schweinen.

• Anpassung der Voraussetzung für den Prämienzuschlag, der bei besonders gefährdeten

  Rassen mit intensiver Betreuung gewährt wird. Bei diesen Rassen werden in Zukunft

  verstärkt EDV - Programme zur Erstellung von Anpaarungsvorschlägen eingesetzt, um die

  drohende Inzuchtsteigerung möglichst gering zu halten.

• Nominierung einer verantwortlichen Zuchtorganisation je Rasse, die für die Erstellung,

  Durchführung und Kontrolle eines anerkannten Generhaltungsprogramms zuständig ist.

  Die Anerkennung dieser Programme erfolgt durch das Bundesministerium für Land - und

  Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf Vorschlag der ÖNGENE. Auf Grund

  der Zusammensetzung der ÖNGENE ist eine Einbindung der Tierzuchtdirektoren der

  Landwirtschaftskammern, der Universität für Bodenkultur, der Veterinärmedizinischen

  Universität sowie nicht zuletzt des VEGH gewährleistet.

• Verdreifachung der Prämie für männliche Tiere, um einen entsprechenden Anreiz zur

  Haltung zu geben.

 

Zusätzlich zu diesem klaren Schwerpunkt der Erhaltung in - situ wird am Institut für

biologische Landwirtschaft und Biodiversität in Wels eine Genbank aufgebaut, um in Zukunft

auch den Bereich der Ex - situ - Konservierung von Genressourcen abdecken zu können.

 

Anzumerken ist, dass Bienen nicht auf der Liste der gefährdeten Haustierrassen stehen,

dafür jedoch Pferde. Die in Österreich bodenständige und gefährdete Dunkle Honigbiene

(Apis mellifera mellifera) könnte im Zuge des ACA - Zucht - und Leistungsprüfungsprogramms

(u.a. Honigertrag, Sanftmut, Varroatoleranz) betreut und entsprechend gefördert werden.

Hauptaufgabe der ACA (Austria Carnica Association) ist die Reinzucht und Leistungsprüfung

der Kärntner Biene (Apis mellifera carnica).

 

Zu Frage 1 c:

 

Hiezu ist insbesondere die ÖPUL - Maßnahme „Anbau seltener Kulturpflanzen“ anzuführen,

die jedoch 1999 mit 20 ha und 26 Betrieben nur in einem bescheidenen Maß angenommen

wurde. Um die Akzeptanz dieser Maßnahme zu erhöhen, wurde im Evaluierungsbericht

daher vorgeschlagen, die Prämie zu erhöhen sowie eine Kombinationsfähigkeit mit anderen

Maßnahmen insbesondere „biologische Wirtschaftsweise“ herbeizuführen. Diese Aspekte

wurden im ÖPUL 98 bzw. ÖPUL 2000 bereits berücksichtigt, sodass eine vermehrte

Teilnahme erwartet werden kann. Weiters wird im ÖPUL 2000 die Sortenliste neu erstellt und

flexibler gestaltet, um kurzfristiger auf Änderungen eingehen zu können.

 

Weiters wurde Ende 1995 im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft eine Fachbereichsarbeitsgruppe eingerichtet, die die Umsetzungs -

maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität in der Land - und Forstwirtschaft koordiniert und

über die Forschungseinrichtungen des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft, die Universitäten und die relevanten Landesdienststellen aktiv

wird. Die Fachbereichsarbeitsgruppe gliedert sich in die Teilbereiche Genbanken,

Obst/Wein, Forstpflanzen, Nutztiere inkl. Fische und Bienen, Heilpflanzen inkl.

Sonderkulturen, Gemüse inkl. Zierpflanzen und Grünland.

 

Österreich ist auch in das ECP/GR (European Cooperative Programme/Genetic Resources)

eingebunden und derzeit in den Arbeitsgruppen Futterpflanzen (Bundesanstalt für Alpine

Landwirtschaft, Gumpenstein), Körnerleguminosen (Bundesamt für Agrarbiologie, Linz),

Allium (HBLA für Gartenbau, Wien - Schönbrunn), Brassica (NGO) und der Malus - Gruppe

(Bundesamt für Agrarbiologie) im „Fruit Netzwerk" vertreten.

 

Genbanken:

 

Die Ex - situ - Erhaltung ist ausdrücklich im Bundesgesetz über die Bundesämter für

Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl 515/1994 i.g.F., geregelt.

Die Führung von pflanzlichen Genbanken obliegt dem Bundesamt und Forschungszentrum

für Landwirtschaft (BFL) in Wien (§13 Abs. Abs. 3 Z 3b), dem Bundesamt für Agrarbiologe

(BAB) in Linz (§14 Abs. 3 Z 3), der HBLVA für Wein und Obstbau in Klosterneuburg (§15

Abs. 3 Z 3) und der HBLA für Gartenbau in Wien - Schönbrunn (§ 24 Abs. 3 Z 3).

 

Sammlung im Bundesamt - und Forschungszentrum für Landwirtschaft:

   Das BFL unterhält eine Sammlung für Heil- und Gewürzpflanzen und eine Sammlung

   landwirtschaftlicher Kulturpflanzen. Die Sammlung umfasst

   - rd. 500 Getreidesorten,

   - ein Ackerbohnensortiment aus dem Züchtungsprogramm der Bundesanstalt und

   - rd. 150 - 200 Arten Heil - und Gewürzpflanzen.

 

Sammlung des Bundesamtes für Agrarbiologie:

    Die Sammlung umfasst

    - das Getreidesortiment der Saatbau Linz,

    - ein lokales Mohnsortiment,

    - ein steirisches Bohnensortiment,

    - ein Zweitlager (des BFL) an Samen vermehrbarer Heil - und Gewürzpflanzen,

    - ein Sicherheitslager für das Internationale Zentrum für landwirtschaftliche Forschung

      in den ariden Gebieten (ICARDA) in Aleppo in Syrien (35.000 Muster an

      Leguminosen),

   - ein Sicherheitslager für das IPGRI (International Plant Genetic Resources Institute)

      im Rahmen des ECP/GR (European Cooperative Programme/Genetic Resources),

      ca. 2.000 Muster der englischen Phaseolus - Sammlung (Cambridge - Sammlung),

   - ein Sicherheitslager für das „Plant Research International - Wageningen“ (NL) ca.

     3.000 Winterweizenmuster und

   - ein Sicherheitslager für alte Gemüsesorten der HBLVA für Gartenbau Schönbrunn

  sowie folgende Datenbanken:

   - Aufbau und Führung der Europäischen Phaseolus Datenbank im Rahmen des

     European Cooperative Programme on Genetic Resources ECP/GR,

   - Aufbau und Führung der Vigna Datenbank und

   - Aufbau und Führung der nationalen Obstgehölzdatenbank.

 

      1981 wurde das Erhaltungsprogramm auf Obstgehölze ausgedehnt. Die

      Auspflanzungen wurden 1986 auf dem Areal des Bundesamtes, 1987188 in der HBLA

      Elmberg bzw. 1990 - 1998 am Landesgut Ritzlhof durchgeführt. Die gesamten

      Erhaltungsanlagen umfassen zur Zeit ca. 4 ha und enthalten ca. 240 Sorten.

 

   Weiters wurde in der Publikation Index Seminum Austriae, Kulturpflanzenevolution und

   Entwicklung pflanzengenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft, neben der Entwicklung

   der Land - und Zuchtsorten in Österreich auch eine Neuzusammenstellung des

   Samenmaterials in den österreichischen Genbanken dargestellt (BMLF, Förderungsdienst

   1998).

Darüber hinaus fanden in den Bundesämtern folgende wissenschaftliche Tätigkeiten statt:

• Populationsgenetische Untersuchungen von Schlägler Winterroggen (BAB),

• Ertrags - und Qualitätsleistung von Khorassan - Weizen (Triticum turanicum), sowie seine

   Adaption in Österreich im Vergleich zu Sommerweich - und Durumweizen (BFL),

• Züchterische Bearbeitung und Samenvermehrung von Ökotypen für standortgerechte

   Begrünungen unter besonderer Berücksichtigung von Hochlagen (BAL Gumpenstein),

• Züchtung und Erhaltung standortangepasster Sorten von Futtergräsern und

   - leguminosen für das alpenländische Dauergrünland (BAL Gumpenstein) und

• Landwirtschaft und Naturschutz am Beispiel des LIFE - Projektes „Mittleres Ennstal -

   Wörschacher Moor“.

 

EU - Projekte:

 

Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1467/94 werden folgende Gemeinschaftsprojekte zur

Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen von der

Kommission gefördert:

• EU - Projekt RESGEN - CT95 - 34 des Vereins "ARCHE NOAH" zur Katalogisierung und

   Beschreibung von alten Kartoffelsorten und

• Projekt Nr. 081 (HBLVA Klosterneuburg): „Europäisches Netzwerk zur Erhaltung und

   Beschreibung der genetischen Ressourcen europäischer Weinreben“.

 

Zu Frage 1 d:

 

In - situ - Erhaltung:

Unter der ÖPUL - Maßnahme „Pflege ökologisch wertvoller Flächen“ erfolgt die Förderung der

Streuobstwiesen, durch die indirekt auch die Erhaltung alter Obstsorten erreicht wird. Die

Förderung der Streuobstwiesen stellt flächenmäßig den wichtigsten Anteil im Rahmen dieser

Förderungsmaßnahme dar (im ÖPUL 1999 wurden rd. 23.000 ha an Streuobstwiesen

gefördert).

 

Im Evaluierungsbericht wurde vorgeschlagen, einerseits die Prämie zu erhöhen und

andererseits auf Grund der Wichtigkeit und des flächenmäßig relativ großen Ausmaßes, die

Streuobstwiesen in eine eigene Maßnahme auszugliedern, wodurch auch eine gezieltere

Ausrichtung der Maßnahme erreicht werden könnte. Im ÖPUL 2000 wurde dies auch

berücksichtigt.

 

Ex - situ - Erhaltung:

 

Die österreichische Malus - Datenbank der ECP/GR - Arbeitsgruppe Malus/Pyrus wurde fast

fertig gestellt. Es fehlen noch die Passportdaten sowie die Minimum - Descriptorendaten. Das

pomologische Institut in Gembloux (Belgien) hat innerhalb der Arbeitsgruppe die

Koordination für den Aufbau der Pyrus - Datenbank übernommen. Die österreichische

Birnenliste wurde schon übermittelt.

 

Öffentliche Obstgenbanken Österreichs (letzter Erhebungsstand 1997):

 

 

Anzahl, Sorten, Mutanten, Untergruppen, Wildarten

Genbank

 Apfel

 Birne

 Kirsche

Pflaume

 Marille

 Pfirsich

 Beeren -

 obst

 Total

Kloster -

neuburg

 426

 52

 80

 38

 21

 32

86

 735

Wien

 66

 25

 89

 -

 44

 -

 -

 224

Haidegg

 250

 54

 -

 -

 1

 -

 -

 305

Linz

 101

 83

 4

 26

 2

 3

 -

 219

St. Andrä

 75

 -

 -

 -

 -

 -

 -

 75

Total

 918

 214

 173

 64

 68

 35

 86

1558

 

Zu Frage 1 e:

 

Sechs Ex - situ - Sammlungen wurden bisher erfasst und dokumentiert.

HBLVA und BA Klosterneuburg                                    620 Sorten und 654 Klone

WBS Krems                                                                        115 Sorten und 199 Klone

LVZ Haidegg                                                                      117 Sorten

Franz Leth, Fels am Wagram                                            199 Sorten

Ing. Georg Weiss, Gols                                                     41 Sorten

Verein Hohenruppersdorf Impulse                                47 Sorten

In - situ - Erhaltung: 33 Standorte alter oder unbekannter Sorten wurden bisher in den

Weinbaugebieten erfasst. Im Rahmen der oberösterreichischen Ortsbildpflege wurden die

Aktivitäten zur Erfassung und Identifizierung von Hausreben verstärkt fortgeführt.

 

Darüber hinaus wurden im Rahmen anderer Forschungsprojekte in der HBLVA

Klosterneuburg bereits über 400 Sorten mittels DNA Analysemethoden charakterisiert und

von etwa 20 Sorten die Abstammung geklärt. Dabei konnte erkannt werden, dass die

erfolgreichen alten österreichischen Rebsorten auf den historischen Sorten Heunisch,

Fränkisch, Traminer und Roter Veltliner basieren. Diese Sorten werden nunmehr verstärkt

als Elternsorten in Kombination mit außereuropäischen Resistenzträgern in der

Kreuzungszüchtung eingesetzt.

 

Datenbanken:

 

• Datenbank der Österreichischen Sammlungen;

• EU - Projekt GENRES 081 (http://www.genres.de/vitis/vitis.htm) - Europäisches Netzwerk

   zur Erhaltung und Charakterisierung der genetischen Ressourcen bei Reben;

• Einbindung der Österreichischen Datenbank in die Europäische Vitis Datenbank

   (http://www.dainet.de/eccdb/vitis/) und die Internationale Vitis Datenbank

   (http://www.genres.de/idb/vitis/vitis.htm), welche auch über die Homepage des EU -

   Projektes erreicht werden können.

 

Zu den Fragen 1 f und 1 g:

 

Die Erhaltung von Landschaftselementen und von Grünlandflächen - die beide eine

wesentliche Rolle für die Biodiversität spielen - waren wesentliche Voraussetzungen der

Elementarförderung im ÖPUL 95 und wurden als Förderungsvoraussetzungen auch in die

Grundförderung des ÖPUL 2000 übernommen.

 

Schon beginnend mit dem ÖPUL 95 wurden Maßnahmen angeboten, bei denen ökologisch

besonders wertvolle Flächen wie Feuchtwiesen oder Trockenrasen gefördert wurden. Diese

Maßnahmen wurden im ÖPUL 2000 weiter ausgebaut („Kleinräumige erhaltenswerte

Strukturen", "Pflege ökologisch wertvoller Flächen“, „Neuanlegung von

Landschaftselementen“), die Naturschutzbehörden wurden in die Programmgestaltung noch

stärker eingebunden und die Finanzmittel wesentlich aufgestockt. Weiters wurde im ÖPUL

2000 eine Maßnahme (Erstellung eines Naturschutzplans im Rahmen folgender

Maßnahmen: „Kleinräumige erhaltenswerte Strukturen“, „Pflege ökologisch wertvoller

Flächen“, „Neuanlegung von Landschaftselementen“) aufgenommen, die eine betriebs - oder

regionsspezifische Planung - auch hinsichtlich der Erhöhung der Biodiversität - aus

naturschutzfachlicher Sicht fördert.

 

Zu Frage 1 h:

Im Rahmen von ÖPUL 2000 wird das geschätzte Budgetvolumen für die Maßnahme

„Biologische Wirtschaftsweise“ von 910 Mio. auf 950 Mio. Schilling angehoben. Die

Budgetmittel, die von den Biobauern aus diesem Umweltprogramm insgesamt in Anspruch

genommen werden, haben sich von 1,50 Mrd. auf 1,56 Mrd. Schilling erhöht.

 

Zu Frage 1 i:

 

Durch ÖPUL 2000 wird der „Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen“ gefördert.

Förderungsgegenstand ist der Anbau vom Aussterben bedrohter und regional wertvoller

Kulturpflanzen.

 

Weiters tragen folgende Maßnahmen im engeren und weiteren Sinn des ÖPUL zur Erhaltung

der Kulturlandschaft bei:

 

•  Maßnahmen in engerem Sinn:

Die Maßnahme "Ökologisch wertvolle Flächen" wurde 1999 im Ausmaß von 36.705 ha

gefördert. Den größten Anteil dieser Flächen stellen wie schon erwähnt die Streuobstwiesen

dar. Die Restflächen von rd. 14.000 ha verteilen sich auf Trockenrasen, Feuchtwiesen, etc.

 

Maßnahme „20 jährige Stilllegung“ (K1): Die Maßnahme wird auf 1.526 ha auf 1.419

Betrieben angewendet, wobei die Akzeptanz dieser Maßnahme in den letzten Jahren

erheblich gesteigert werden konnte.

 

Maßnahmen „ökologische Ziele“ (K2): Hier wurden 2.004 ha gefördert.

Maßnahme „Ökologische Ziele auf GAP - Stilllegungsflächen“ (K3): Es wurden

4.081 ha gefördert. Bei allen drei Maßnahmen - K1, K2 und K3 - bildet das Kernstück die

Neugestaltung von Biotopverbundsystemen in ökologisch strukturarmen Agrarökosystemen

(vor allem in intensiven Ackerbaugebieten).

 

Maßnahme „Regionalprojekt Niederösterreich“ (Ökopunkte): Gefördert wurden

31.327 ha. Mit dieser Maßnahme soll ein Anreiz zur weiteren Extensivierung und

Ökologisierung bei bestimmten Betriebstypen gesetzt werden, wobei Betriebe möglichst in

Gruppen zur Teilnahme animiert werden. Weiters wird die Förderung von bereits

vorhandenen extensiv wirtschaftenden bäuerlichen Betrieben vor allem in landwirtschaftlich

noch aktiven Lebensräumen in Niederösterreich gefördert.

 

Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“: Diese Maßnahme stellt eine zentrale

Maßnahme des ÖPUL dar. 1999 wurden 267.993 ha gefördert. Der Biolandbau ist derzeit

sicherlich die konsequenteste agrarökologische Maßnahme mit entsprechender

Breitenwirkung im ÖPUL.

 

Maßnahme „Mahd von Steilflächen und Bergmähdern“: Im Jahr 1999 wurden

229.445 ha gefördert. Diese Maßnahme hat in erster Linie das Ziel, extensives, artenreiches

Grünland, das nur unter extrem hohem Arbeitsaufwand bewirtschaftet werden kann, zu

erhalten.

 

Maßnahme „Alpung und Behirtung“: Insgesamt wurden 1999 rd. 720.000 ha Almfläche

auf Basis Futterfläche (265.236 GVE) gefördert. Mit dieser Maßnahme wird vor allem durch

die Aufrechterhaltung extensiver Weidesysteme die hohe Artenvielfalt in subalpinen und

alpinen Regionen gewährleistet.

 

Maßnahmen im weiteren Sinn

Maßnahme „Extensive Grünlandbewirtschaftung“: 1999 wurden 118.200 ha

gefördert. Zentrales Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung des Grünlandanteils. Sie ist aber

auf ein genau definiertes Gebiet beschränkt. Im Evaluierungsbericht wurde angeregt, diese

Maßnahme allen Betrieben, die ebenfalls auf Silage verzichten, anzubieten.

Maßnahme "Fruchtfolgestabilisierung": 1999 wurden im Rahmen dieser Maßnahme

1,055.671 ha gefördert. Mit dieser Maßnahme wird die Begrünung von Ackerflächen nach

der Ernte bzw. über den Winter gefördert. Neben dem Schutz gegen Wind - und

Wassererosion wird auch die Biodiversität (Begrünung, Begrenzung des Getreide - Mais -

Anteiles in der Fruchtfolge) durch diese Maßnahme unterstützt.

 

Die Evaluierung wird von einem Beirat („Evaluierungsbeirat“) begleitet, der interdisziplinär

besetzt ist und aus Wissenschaftlern, Verwaltungsbeamten, Vertretern verschiedener NGO

aus den Bereichen Landwirtschaft, Natur - und Umweltschutz sowie beratenden Experten der

Wasserwirtschaft besteht. Dies ermöglicht eine ausgewogene und objektive Bewertung des

ÖPUL.

 

Zu Frage 1 j:

 

Im Frühjahr 1998 wurde unter Federführung des Österreichischen Naturschutzbundes die

Aktion „1000 km Hecke bis zum Jahr 2000“ gestartet. Das Ergebnis sind bislang 650 km

Hecke - das sind 720 Einzelprojekte in 330 Gemeinden. Bei diesem Projekt handelt es sich

um ein Kooperationsprojekt des Österreichischen Naturschutzbundes mit dem

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, den

Österreichischen Landesjagdverbänden, den Agrarbezirksbehörden, den Kammern für Land -

und Forstwirtschaft, den Naturschutz - , Umweltschutz und Agrarressorts der Bundesländer,

der Österreichischen Naturschutzjugend, Gemeinden und Schulen, dem Verband „ERNTE

für das Leben“, der Österreichischen Landjugend, der Gesellschaft zur Erhaltung alter Baum -

und Strauchsorten (ÖGEBS), der Universität für Bodenkultur, dem Hauptverband der Land -

und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs, dem Distelverein, der Österreichischen

Bergbauernvereinigung, dem Ökokreis Waldviertel, dem Verein Arche Noah, der

Bundesfachsektion der Baumschulen Österreichs, Biosa, Bellaflora, dem Institut für

Naturschutz in Graz, der Naturkundlichen Station der Stadt Linz, dem Österreichischen

Imkerbund und Österreichischen Erwerbsimkerbund, den Österreichischen Bundesforsten

und vielen weiteren.

 

Hecken und Feldraine bieten Schutz vor Wind und Bodenabtrag. Sie sind artenreiche

Strukturelemente, die landwirtschaftlich genutzte Flächen vernetzen, regional das Klima

sowie den Wasserhaushalt regulieren und den Ertrag erhöhen. Die Agrarbezirksbehörden

messen diesen Schutzwirkungen der Hecke große Bedeutung bei und legen seit Jahren

Hecken und Feldgehölze zur Sicherung des Bodens und zur Verbesserung der

Kulturlandschaft an. So wurde etwa die Hälfte der niederösterreichischen Hecken von der

Agrarbezirksbehörde mit heimischem, gebietstypischem und standortgerechtem

Pflanzmaterial neu gesetzt.

 

Festzuhalten ist auch, dass mehr als die Hälfte der im Rahmen der Heckenaktion neu

entstandenen Hecken durch die Jägerschaft gepflanzt wurde. So schufen sie wertvolle

Ökoinseln und neuen naturnahen Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

 

Die Goldammer etwa ist ein typischer Brutvogel der strukturreichen Kulturlandschaft mit

Büschen, Hecken und Gehölzen. Sie wurde zum Vogel des Jahres 1999 erklärt und steht

stellvertretend für viele Arten, die durch die Ausräumung unserer Agrarlandschaft immer

stärker zurückgedrängt werden. Durch die Anlage und Pflege von Hecken und Flurgehölzen

wird dem Niederwild ein Teil des verloren gegangenen ursprünglichen Lebensraums

zurückgegeben, Verbissschäden an Kulturpflanzen werden hintan gehalten.

 

Zu Frage 1 k:

 

Die österreichische Forstwirtschaft legt größten Wert auf eine naturnahe

Waldbewirtschaftung. Naturnahe Waldbewirtschaftung garantiert, dass die jeweiligen

regional unterschiedlichen Waldtypen ihre Artenvielfalt - im Rahmen der Sukzession -

bewahren und somit zur Multifunktionalität des Waldes beitragen, was den Zielen der

Biodiversitätskonvention entspricht. Die Umsetzung erfolgt zum einen im Rahmen der

strengen Bestimmungen des Forstgesetzes (Wiederbewaldungspflicht,

Schutzwaldbehandlung, integrierter Forstschutz, Nutzungsbeschränkungen und behördliche

Überwachung der Fällungen) und des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes. Zum anderen

werden Maßnahmen der forstlichen Förderung als lenkendes Instrument eingesetzt. Dies

sind bei waldbaulichen Maßnahmen unter anderem die Orientierung an der natürlichen

Baumartengesellschaft, die Erhaltung und Pflege von seltenen Baumarten, von

Waldrändern, von ökologisch wertvollen Bestandeszellen, von seltenen kulturell wertvollen

Bewirtschaftungsformen (z.B. Lärchwiesen) und die Förderung der Naturverjüngung.

Integrierter Forstschutz und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen

Stabilität der Wälder sind weitere Bestandteile.

Monitoring - Maßnahmen werden von der Forstbehörde auf Basis des Forstgesetzes 1975

und von Technischen Prüfdiensten im Rahmen der Förderung kontinuierlich

wahrgenommen. Zusätzlich werden die Ergebnisse zahlreicher Forschungsprojekte,

durchgeführt von der Universität für Bodenkultur, dem Umweltbundesamt, der Forstlichen

Bundesversuchsanstalt, dem European Forest Institute, etc., in die Umsetzung der

Biodiversitätskonvention eingebunden (z.B. Forschungsprojekt zur Operationalisierung des

„ökosystemaren Ansatzes“ der Konvention über die biologische Vielfalt im Wald).

 

Weiters wurde das Projekt „Baumpension“ des Österreichischen Naturschutzbundes,

welches das Belassen von Totholz und Altholzinseln im Wirtschaftswald fördert, unterstützt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Anlage von Forststraßen unterliegt einer Genehmigungspflicht nach den

Naturschutzgesetzen, sodass der Verlauf einer Forststraße den natürlichen Gegebenheiten

angepasst werden muss und auf Basis des Schutzgebietekatasters der Naturschutzbehörde

auf funktional - ökologische Belange Bedacht genommen wird.

 

Zu Frage 3:

 

Auf die Beantwortung der Fragen 1 f, g, i und j wird verwiesen. Darüber hinaus werden

Gebiete mit ökologisch sensiblen Flächen, insbesondere Baumwiesen, Hutweiden,

Streuwiesen, Trockenrasen und Feuchtbiotope bei Neuaufforstungen ausgeschlossen.

Zusätzlich hat bei Neuaufforstungen die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde zu

erfolgen.

 

Zu Frage 4

 

Auf die Beantwortung der Fragen 1 a, f, g, i, j und 3 wird verwiesen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Es darf auf die Beantwortung der Fragen 1 f und 1 g verwiesen werden.

Zu Frage 7:

 

Im Jahr 2000 wurde ein Forschungsrahmenplan 2001 - 2005 für den Gesamtbereich des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erarbeitet,

der vor der Publizierung steht.

 

Zu Frage 8:

 

Förderungen für tierfreundlichen Stallneu - , - um - , - zu - und - ausbau:

1995 - 1999

 Gesamtzuschuss (nationale und

kofinanzierte Förderungen)

Tierfreundliche Stallneu - , - zu - , - um - und - ausbau

 1.099,184.687,-- ATS

 

Weitere Aktivitäten laufen über Bildung und Beratung:

• Lehrer - und Beraterweiterbildungsplan, Bundesweite Fortbildungsveranstaltungen u.a.

   auch für biologischen Landbau und artgerechte Tierhaltung (Biospezialseminare,

   Bioberatertag);

• bundesweit vom BMLFUW erstellte bzw. finanzierte Beratungshilfsmittel für den

   Biolandbau: Bio - Standarddeckungsbeitragskatalog auch auf PC - Basis, Bio -

   Ackerschlagkartei, Publikationsverzeichnis mit Bioteil, Bio - Beraterliste (Zusammenarbeit

   BOKU/BAB);

• Fortbildungsveranstaltungen nach Bedarf für Biobauern von der Offizialberatung, den

  Bioverbänden, den ländlichen Fortbildungsinstituten und der Umweltberatung Österreich;

• Beraterweiterbildung innerhalb der Bioverbände;

• verpflichtende 3 - tägige Einführungskurse bei Umstellung auf biologischen Landbau;

• Bio - Spezialberaterausbildung: Beginn 1996, Abschluss Dezember 1997 (organisiert vom

   BMLFUW);

• ÖPUL - Bildungsinstitutionen: Vom BMLFUW seit 1995 durchgeführt;

   26 Bildungsinstitutionen wurden nach ÖPUL anerkannt;

• allgemeine Beraterförderung, wie z.B. Beratervertrag, Sach - und Personalaufwand,

  kammereigene Bildungsstätten; Offizialberatung durch die Landwirtschaftskammern:

  Förderung nach den Beratungsschwerpunkten „Nachhaltige Landschaftsentwicklung und

  Lebensgrundlagen sichern";

• „Bildungsinitiative Biologischer Landbau Tirol“ (durchgeführt vom Forschungsinstitut für

   alpenländische Landwirtschaft und Studienzentrum für Agrarökologie im Einvernehmen

   mit der LWK Tirol, dem LFI Tirol und dem Ernteverband): Grundkurse, Fortbildungskurse,

   Tagungen, Facharbeitskreise, Bio - Informationssystem;

• Bio - Konsumentenbäuerinnen, Bio - Seminarbäuerinnenausbildung: Aufbaukurs organisiert

   vom Ernteverband im Einvernehmen mit den LWK Burgenland und Niederösterreich;

•  Bio - Beraterbauern in Kärnten: Weiterbildungsserie vom Ernteverband und dem LFI