179/AB XXI.GP
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Robert Rada und Genossen vom 15. Dezember 1999, Nr. 201/J,
betreffend Verlagerung der Agenden der Grenzzollämter Marchegg und Hohenau, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 4.:
Da in Marchegg die Grenzkontrolle durch die Grenzgendarmerie - einem Organ des
Bundesministeriums für Inneres - erfolgt, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen
nicht beantworten kann.
Zu 2.:
Mit der Eröffnung des Zollamtes Kledering, am 1. Jänner 2000, hat die Zollverwaltung das
Zollamt Marchegg aufgelöst und als Zweigstelle des Zollamtes Hohenau eingerichtet, an der
fünf Zollwachebeamte zur Wahrnehmung der Zollagenden verbleiben. Die restlichen Be -
diensteten wurden mit ihrem Einverständnis zum neu geschaffenen Zollamt Kledering ver -
setzt.
Zu 3.:
Mit Freisetzungen ist nicht zu rechnen, da auf Grund der bestehenden Personalsituation
jedes ausgebildete Zollorgan benötigt wird.
Ein eventueller Mehraufwand für die Bediensteten wird im Rahmen der reisegebühren -
rechtlichen Vorschriften abgegolten.
Zu 5.:
Zum Kontrollstandard ist grundsätzlich festzuhalten, dass die österreichische Zollverwaltung
seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union - nicht zuletzt aus Personalgründen -
vom System der grenzübertrittsabhängigen Filterkontrollen auf risikoorientierte Vollkontrollen
übergangen ist, wobei auf Grund der bisherigen Erfahrungen von einer äußerst hohen
Effizienz dieses Kontrollsystems auszugehen ist.
Zu 6.:
Im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften bestand für die Österreichischen Bundesbahnen
als öffentlicher Verkehrsträger schon bisher die Möglichkeit, im Rahmen des vereinfachten
Verfahrens den Ort der Gestellung selbst zu wählen. Gleichzeitig damit sind den Österrei -
chischen Bundesbahnen aber auch Pflichten zur Sicherung der Ladungen auferlegt, sodass
nach den bisherigen Erfahrungen von dieser Vorgangsweise keine Gefahren ausgehen.
Zu 7.:
Die neuen Dienstpläne für die Zollämter Hohenau/Zweigstelle Marchegg und Kledering
wurden primär aufgaben - und anforderungsadäquat unter größtmöglicher Berücksichtigung
sozialer Komponenten und Wahrung des Grundsatzes von Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit
erstellt, sodass nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen die Zollabfertigungen
auch in Hinkunft effizient durchgeführt werden können.
Zu 8.:
Unter Hinweis auf meine bisherigen Ausführungen möchte ich festhalten, dass hinsichtlich
des Personalstandes die Beibehaltung des Status quo nicht möglich war, da damit die
Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit wesentlich verletzt worden wären. Weitere
Personalmaßnahmen sind derzeit aber nicht aktuell.