1792/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.03.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Drogensituation in
Österreich, Nr.1823, wie folgt:
Frage 1:
Generell wird festgestellt, dass für legale und illegale Drogen in den Jahren 1997 - 2000
folgende Beträge ausgegeben wurden:
Illegale Drogen:
1997: S 27.126.113,91
1998: S 27.781.348,14
1999: S 32.724.210,66
2000: S 29.142.304,11
Legale Drogen: (Alkohol, Nikotin)
1997: S 1.283.200,--
1998: S 1.403.873,--
1999: S 1.255.000,--
2000: S 5.233.305,--
Für die speziell unter den Punkten 1 a – d angeführten Belange wurden in den Jahren 1997 –
2000 folgende Beträge ausgegeben:
Alkohol:
- Österreichische Aktion für 0,0 Promille, jeweils S 150.000,-- für Präventionsmaßnahmen in
den Jahren 1997 - 1999
- Anton Proksch - Institut, Stiftung Genesungsheim Kalksburg, jeweils S 300.000,-- in den Jahren
1997 - 1999 für Präventionsmaßnahmen sowie S 4,300.000,-- im Jahr 2000 für Prävention
und Forschung
- Bgld. Verband Psychosozialer Dienst, jeweils S 100.000,-- für Präventionsmaßnahmen in
den Jahren 1997 - 2000
Nikotin:
Österr. Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, S 70.000,-- (1997), S 86.000,-- (1998) und S
80.000,-- (1999) jeweils für Präventionsmaßnahmen
Bezüglich der geförderten Vereine wird festgehalten, dass die Förderung an den
Burgenländischen Verband Psychosozialer Dienst ausschließlich dem Burgenland zu Gute
kommt. Die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, die Österr. Aktion für 0,0
Promille und das Anton Proksch - Institut betreuen grundsätzlich das gesamte österr.
Bundesgebiet, wobei jedoch die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher verstärkt in Tirol agiert
und die Arbeit des Anton Proksch - Institutes und der Österr. Aktion für 0,0 Promille
hauptsächlich dem ostösterreichischem Raum zu Gute kommt.
illegale Drogen:
Förderungen gemäß § 16 Suchtmittelgesetz: 1997 S 23,035.549,58; 1998 S 23,081.000,--;
1999 S 25,867.316,20; 2000 S 23,112.122,--. Die Förderungen für die einzelnen Institutionen
gliedern sich wie folgt:
Burgenländischer Verband
Psychosozialer Dienst 225.000 225.000 248.688 225.000
Psychosoz. Beratungszentrum 250.000 250.000 273.684 250.000
Drogenberatung der Stadt
Klagenfurt „VIVA“ 600.000 600.000 600.000 550.000
Caritas St.Pölten 776.000 776.000 799.684 766.000
Drogenberatung des Landes in
Mistelbach und Gänserndorf 160.000 160.000 160.000 60.000
Drogenberatungsstelle „Point“ 1.580.000 1.580.000 1.603.684 1.580.000
OÖ Beratungsstellen 720.000 720.000 743.684 720.000
Beratungsstelle „Circle“ - Wels 620.000 620.000 620.000 570.000
Jugendhilfsdienst des Landes -
verbandes für Psychohygiene 1.350.000 1.350.000 1.373.684 1.350.000
Suchtgiftberatungsstelle
des Landes 300.000 300.000 300.000 200.000
Drogenberatungsstelle des Landes 370.000 370.000 370.000 270.000
Verein für psychische und
soziale Lebensberatung 160.000 160.000 183.684 160.000
Jugenbildungs - und Informa -
tionszentrum Obersteiermark,
Leoben „BIZ" 400.000 500.000 500.000 500.000
BAS - Betrifft Alkohol
und Sucht 140.000 140.000 163.684 140.000
Steierm. Hilfswerk 100.000 100.324
Gesundheitssprengel Innsbruck 150.000 150.000 173.684 100.000
Jugendzentrums „Z 6“ 600.000 600.000 623.684 600.000
Beratungsstellen des Landes 700.000 700.000 700.000 600.000
Seespitz/Maurach 300.000
Verein für Drogentherapie
und Forschung, Dr. Jochum 167.500 167.500 191.184 167.500
Verein für Bewährungshilfe
„Club Change“ 1.000.000 1.000.000 1.023.684 1.000.000
Zentralstelle für Sucht-
krankenhilfe - PSD 1.200.000 1.200.000 1.223.684 1.200.000
Dialog 2.730.000 2.730.000 2.800.233 2.957.676
Verein „Kriseninter -
ventionszentrum“ 300.000 300.000 323.684 300.000
Verein Wr. Soz. Projekte
Projekt Streetwork 1.200.000 1.200.000 1.223.684 1.200.000
Österr. Kolpingwerk 680.000 680.000 703.684 680.000
Verein PASS 262.500 262.500 286.284 262.500
MA 15 400.000 400.000 400.000 300.000
Schweizerhaus Hadersdorf 300.000 400.000
Drogenstation „Erlenhof und
Übergangswohnheim“/OÖ 1.090.000 1.090.000 1.090.000 790.000
Stiftung „Maria Ebene“/Vbg 1.900.000 1.600.000 1.600.000 1.300.000
Anton - Proksch - Institut -
Drogenstation/Wien 2.150.000 2.150.000 2.150.000 1.850.000
Im Rahmen der vom ho. Ressort gemäß § 16 Suchtmittelgesetz geförderten, o.a.
Einrichtungen wird, je nach Tätigkeitsschwerpunkt der Institution, medizinische,
psychotherapeutische, klinisch - psychologische sowie psychosoziale Hilfe geleistet. Die
psychosoziale Hilfe umfasst in vielen Einrichtungen auch die unterstützende Hilfeleistung
betreffend berufliche (Re)Integration.
Kostenaufwand von Institutionen, die sich der Grundversorgung bzw. der
Wohnungslosenhilfe widmen, ist nicht vom ho. Ressort abzudecken. Diesbezüglich ist auf die
Zuständigkeit der Länder im Bereich
der Sozialhilfe hinzuweisen.
Fachstellen für Suchtprävention:
PSD Burgenland 32.742 65.484 32.742
Kärnten 72.157 144.314 72.157
Niederösterreich 188.774 377.581 188.774
Oberösterreich 233.504 367.008 183.504
Salzburg 67.589 135.178 67.589
Steiermark 148.559 297.118 148.559
Tirol 89.604 179.208 89.604
Vorarlberg 99.153 98.306 49.153
Wien 167.918 335.836 167.918
Suchtpräventionsstelle Focus OÖ 900.000
Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung 50.000 60.000
Projekt „check it“ 1.000.000 600.000
Weiters wurden insgesamt folgende Förderungen an das Ludwig Boltzmann - Institut für
Suchtforschung gewährt: S 1,050.000,-- im Jahr 1997, jeweils S 1,250.000,-- in den Jahren
1998 und 1999 und S 1,531.250,-- im Jahr 2000 jeweils für Forschungstätigkeiten. Das
LBISuchtforschung führt Arbeiten durch, die sowohl dem Drogen - als auch dem
Alkoholbereich zugerechnet werden können. Die Förderung wurde daher jeweils zu 50%
diesen Bereichen zugerechnet.
Maßnahmen wie Inserate, Broschüren und Filmverleih etc. hinsichtlich der Höhe der dafür
aufgewendeten Mittel verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3 b - allen Bundesländern in
gleichem Maße zu Gute kommen.
Frage 2:
Zahlenmaterial bezüglich namentlich bekannter Einzelpersonen liegt schon deshalb nicht vor,
da aus Gründen des Datenschutzes die Namen jener Personen, die von den geförderten
Einrichtungen beraten und betreut werden, dem Ministerium nicht bekannt gegeben werden.
Frage 3:
lit. 3 a:
In der für rechtliche und fachliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abhängigkeiten
hinsichtlich Alkohol, Nikotin und Suchtmitteln im Sinne des Suchtmittelgesetzes zuständigen
Abteilung VIII/B/12 sind eine Akademikerin, zwei B - BeamtInnen, eine Sekretariatskraft sowie
3 Bedienstete zur Führung der Suchtmittelevidenzdatei beschäftigt.
lit. 3 b:
Rauchen:
1997: S 138.200,-- (Inserate)
1998: S 142.873,--
(Inserate)
Alkohol:
2000: S 67.680,-- (Broschüren)
Drogen:
1997: S 1.436.609,-- (für Filmverleih, Inserate, Broschüren)
1998: S 1.054.771,-- (für Filmverleih, Inserate, Broschüren,
Veranstaltungen)
1999: S 1.134.533,-- (für Inserate, Broschüren, Veranstaltungen)
2000: S 1.322.140,-- (Broschüren)
lit. 3 c:
Zu dieser Frage wird festgestellt, dass unklar ist, ob darunter auch die Kosten für die
Suchtgiftrezeptformulare fallen.
Die Fragestellung bezieht sich nämlich auf Suchtkranke, wogegen die Suchtgiftrezepte nicht
nur an Suchtkranke abgegeben werden.
Es wurden folgende Ausgaben für Suchtgiftrezeptformulare getätigt:
1997: S 1.891.894,--
1998: S 3.085.618,--
1999: S 4.990.186,--
2000: S 3.840.239,--
Frage 4:
Die volkswirtschaftliche Zielsetzung kann nicht zentrales Kriterium sein, um Mittel
bereitzustellen. Es geht vielmehr in erster Linie um Gesundheitsvorsorge und solidarische
Hilfeleistung für Menschen, die dieser Hilfe bedürfen.
Frage 5:
Die Schulung der Amtsärzte, dh. der bei den Sanitätsbehörden hauptberuflich tätigen Ärzte,
die behördliche Aufgaben zu vollziehen haben, ist primär Aufgabe der Länder und wird von
diesen jeweils laufend durchgeführt.
Frage 6:
Die Formulierung wird dahingehend interpretiert, dass die im Regierungsübereinkommen
getroffene Formulierung sowohl die Intensivierung der Primär - und Sekundärprävention
einerseits als auch der Tertiärprävention hinsichtlich Suchterkrankter umfasst.
lit. 6 a und b:
Im Jahr 2000 wurden seitens des BMSG - unbeschadet der wiederum in Höhe des Jahres
1999 vergebenen Förderungen für Primär, Sekundär- und Tertiärprävention - zusätzliche
Präventionsschwerpunke durch Herausgabe
von Informationsbroschüren („Zum Thema
Sucht - Betroffene und deren Angehörige", zwei Folder zur Alkohol - Problematik) gesetzt.
Der diesbezügliche Mittelaufwand betrug S 1.389.820,--.
Für 2001 und 2002 ist im BMSG eine mediale Drogenkampagne in Vorbereitung.
Für das Jahr 2002 ist eine Aufstockung der Fördermittel im Drogenbereich auf rund S
25.000.000,-- vorgesehen.
Frage 7:
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit kooperiert das BMSG mit den in
Drogenfragen einschlägigen supra - und internationalen Institutionen; dies betrifft
insbesondere die Europäische Union, den Europarat, die UNO und die WHO. Die
Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der maßgeblichen Veranstaltungen und Gremien, zu
denen qualifizierte VertreterInnen entsendet werden.
lit. 7 a:
Im Einklang mit den internationalen und supranationalen Vorgaben im Drogenbereich verfolgt
Österreich eine ausgewogene Strategie zwischen Prävention, Schadensminimierung und
Behandlung einerseits sowie Strafrechtsverfolgung insbesondere des Drogenhandels
andererseits. Entsprechend der differenzierenden und ausgewogenen Gestaltung des
Suchtmittelrechts werden in Österreich gesundheitsbezogene Interventionen von Prävention
über Therapie und Schadensminimierung bis hin zu sozialer Wiedereingliederung gesetzt.
Unter Einhaltung medizinischer Spielregeln sind u.a. die Substitutionsbehandlung von
Suchtkranken oder Spritzentauschprojekte etc. seit langem möglich.
Aus gesundheitspolitischer Sicht muss es auch darum gehen, zur Verbesserung der Lebens -
und Gesundheitsbedingungen der Suchtkranken beizutragen und auch entsprechende
Möglichkeiten der Schadensminimierung in risikoreichen und kritischen Suchtphasen, in
denen ungeachtet nationaler und internationaler Verbote in der Realität hoch riskanter
intravenöser Drogenkonsum praktiziert wird, zu überlegen, diskutieren und, wenn sie sich als
zielführend erweisen, umzusetzen. Diesem Anliegen bemüht sich die österreichische
Drogenpolitik Rechnung zu tragen.
Entsprechende Maßnahmen müssen regionalen und kommunalen Gegebenheiten und
Notwendigkeiten gerecht werden. Handlungsbedarf in Richtung Heroinabgabe oder
Drogeninjektionsräumen (Gesundheitsräumen) wurden bislang von den Ländern, denen die
Umsetzung integrierter Drogenkonzepte obliegt, nicht an mein Ressort herangetragen. Ich
gehe daher davon aus, dass unter Bedachtnahme auf die bestehenden Möglichkeiten der
Therapie und Schadensminimierung von den für Drogenangelegenheiten in den Ländern
Verantwortlichen im jeweiligen Bereich ein Bedarf an den in Rede stehenden Maßnahmen
derzeit in Österreich nicht gesehen wird.
Eine Auseinandersetzung mit den Pro - und Kontraargumenten bezüglich Heroinabgabe und
Gesundheitsräumen auf wissenschaftlicher und fachlicher Ebene ist, wie jegliche Diskussion
über Möglichkeiten der Gesundheitsprophylaxe und der Lebens - und
Gesundheitsbedingungen Suchtkranker, jedoch gesundheitspolitisch zu befürworten. Den
Erfahrungen, die mit solchen Maßnahmen im europäischen Raum nunmehr gewonnen
werden, wird daher entgegenzusehen sein.
lit. 7b:
Die für den bilateralen und internationalen Erfahrungsaustausch aufgewendeten Mittel
ergeben sich vor allem aus dem Reiseaufwand, der durch die Entsendung ressorteigener
sowie externer Experten zu den entsprechenden Sitzungen anfällt. Im Rahmen der Abteilung
VIII/B/12 wurden hiefür im Jahr 2000 ca S 110.000,-- aufgewendet.
Frage 8:
Nach den dem BMSG vorliegenden Informationen handelt es sich dabei um Resolutionen
zweier Städteorganisationen - „European Cities on Drug Policy (ECDP)“, sog. „Frankfurter
Gruppe“, sowie „Europäische Großstädte gegen Drogen“, sog. „Stockholmer Gruppe“ -, die
sich als informelle Gremien im Hinblick auf urbane Drogenpolitik gebildet haben. Soweit
bekannt, hat sich die „Stockholmer Gruppe“ als konservativer Gegenpol zur „Frankfurter
Gruppe“ initiiert.
Das BMSG verfolgt eine integrative Drogenpolitik, die versucht, eine Ausgewogenheit
zwischen dem primär aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlichen Präventionsansatz und
den auch notwendigen repressiven Ansätzen herzustellen und zu gewährleisten. Diese von
allen mit Drogenfragen befassten Ministerien und den Ländern mitgetragene Politik findet
ihren Niederschlag nicht nur im geltenden Suchtmittelgesetz - dessen Leitgedanke „Helfen
statt Strafen“ ist -, sondern auch in einer Vielzahl an Projekten auf Länderebene und
begleitenden Maßnahmen.
Die Umsetzung dieses mit den internationalen und supranationalen Rahmenbedingungen im
Einklang stehenden Ansatzes im Rahmen entsprechender Drogenkonzepte ist Aufgabe der
Länder und der Kommunen. Es ist durchaus zu begrüßen, dass auf dieser Ebene ein
internationaler Diskurs und Informationsaustausch stattfindet. Da Einrichtungen der
Bundesverwaltung nicht zum Teilnehmerkreis dieser Gruppen gehören, war und ist das
BMSG an den Diskussionen nicht beteiligt. Ich nehme daher auch keine inhaltliche
Bewertung der aus dieser kommunalen Zusammenarbeit resultierenden Resolutionen vor.
halte aber fest, dass in meinem Ressort mit dem Drogenforum ein Gremium für die
Diskussion drogenpolitischer Überlegungen zwischen Kommunen und Ländern und den auf
Bundesebene mit Drogenfragen befassten Ressorts, insbesondere auch für die Erörterung
spezifisch österreichischen Problemlagen im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum zur
Verfügung steht.
Frage 9:
lit. 9 a bis c:
Kosten im Zusammenhang mit drogen -, alkohol - oder medikamentenassoziierten Unfällen
und Erkrankungen (Therapiekosten) sind von der sozialen Unfalls - bzw.
Krankenversicherung, von den Ländern im Rahmen der Sozialhilfe oder - soweit es sich um
Therapiemaßnahmen im Rahmen des § 41 Suchtmittelgesetz handelt - subsidiär vom
Bundesministerium für Justiz zu tragen.
Nach Auskunft des Institutes Sicher Leben im Kuratorium für Schutz und Sicherheit können
folgende Schätzungen vorgenommen werden:
Lt. EHLASS (European Home, Leisure and Accident Surveillance System) gehen rund 1 %
der Freizeitunfälle auf die Ursache
„Alkohol und Drogen“ zurück. Hochgerechnet sind das
rund 3.000 spitalbehandelte Fälle pro Jahr. Die Patienten sind hier meist auch selbst die
Verursacher. Hinzu kämen noch die Schiunfälle von Touristen; bei einer Annahme von 5 %
Alkohol - Ursache wären das ca. 3.500 weitere Alkohol - Schi - Unfälle.
Bei den Verkehrsunfällen liegt die Ursache offiziell bei ca. 6 % (nicht - tödliche Unfälle; bei
tödlichen Verkehrsunfällen bei rund 8 % oder 80 Toten). Ca. 1.600 alkoholisierten
"Verursachern“ stehen rund 1.900 mitbetroffene Opfer gegenüber, was eine untere Grenze
darstellen dürfte.
Für Drogen gibt es keine offiziellen Angaben.
Frage 10:
Im Rahmen einer jährlichen Statistik werden in meinem Ressort die zu verzeichnenden
Suchtgifttoten registriert. Es handelt sich dabei um Verstorbene, die während ihrer
Lebenszeit wegen Suchtgiftkonsums oder - handels den Behörden bekannt wurden und/oder
bei deren Tod ein kausaler Zusammenhang mit Drogenmissbrauch angenommen werden
kann. Folgende Kategorien werden ausgewiesen:
• Tod durch Überdosierung (reine Drogenintoxikation)
• Tod durch Mischintoxikation
• Tod durch Selbstmord
• vorzeitiger Tod durch Organschäden oder Aids
• Tod durch Unfall
Bei den durch Mischintoxikation verstorbenen handelt es sich um Drogenopfer, die an einer
Kombination aus diversen Suchtgiften oder Suchtgift in Verbindung mit Medikamenten oder
Alkohol gestorben sind, wobei allerdings nicht eine akut tödliche Menge einer dieser
Substanzen gefunden werden konnte.
Dabei werden „Mischintoxikation mit Suchtgift“ und "Mischintoxikationen ohne Suchtgift“
getrennt ausgewiesen. Bei den „Mischintoxikationen ohne Suchtgift“ handelt es sich um
Intoxikationen durch Psychopharmaka, die jedoch nur erfasst werden, wenn beim Toten
drogenbezogener Zusammenhang nachweislich ist (z.B. Vormerkung in der
Suchtgiftevidenzdatei, Teilnahme am Substitutionsprogramm).
Personen, die an Psychopharmaka versterben, ohne dass ein drogenbezogener
Zusammenhang nachweislich ist, werden nicht in der Drogenopferstatistik erfasst oder
ausgewiesen (wie z.B. ältere Menschen, die an einer Überdosis Schlafmittel sterben etc.).
Aufgrund dieser Kategorisierung können für den in Rede stehenden Zeitraum folgende
Drogen - Todesfälle ausgewiesen werden:
1997 1998 1999
Überdosierungen mit Opiaten 39 23 25
Überdosierungen mit Opiaten und anderen 92 85 101
Suchtgiften oder Medikamenten oder Alkohol
Überdosierungen mit Kokain 0 0 1
Überdosierungen mit Kokain und anderen 4 1 1
Suchtgiften (außer Opiaten) oder Medikamenten
oder Alkohol
Überdosierung mit Medikamenten oder mit 5 8 8
Medikamenten und Alkohol
Folgeerkrankungen (AIOS) 9 20 11
andere Folgeerkrankungen 5 11 9
Selbstmord mit Suchtgiften 3 0 1
Selbstmord mit Suchtgiften und anderen 2 1 1
Substanzen (Medikamente, Alkohol)
Selbstmord mit anderen Substanzen 1 4 1
außer Suchtgiften
Die Statistik für das Jahr 2000 liegt derzeit noch nicht vor.
Hinsichtlich Todesfällen aufgrund von Alkohol und Nikotin ist folgendes festzuhalten:
Wissenschaftlichen Schätzungen zufolge ist davon auszugehen, dass, wenn man „Tod durch
eine Substanz“ als akute Vergiftung ohne Mischkonsum mit anderen Substanzen, ohne
Komplikationen (wie Aspirieren von Erbrochenem, Erfrieren), ohne Unfälle und ohne
Selbstmordabsicht definiert, pro Jahr an die 100 Alkoholtote zu verzeichnen sind. Wird
hingegen „Tod durch eine Substanz“ als substanzbedingter vorzeitiger Tod durch Missbrauch
definiert, so wird aufgrund wissenschaftlicher Schätzungen von etwa 16 000 Todesfällen
infolge Alkoholmissbrauch und 12.000 - 14.000 Todesfällen infolge Tabakkonsum
gesprochen.
Verlässliche wissenschaftliche Schätzungen über das Ausmaß der Todesfälle durch
Missbrauch von Medikamenten liegen derzeit nicht vor. Allerdings wird in Expertenkreisen
davon ausgegangen, dass bei Drogenabhängigen sowie bei weiblichen Alkoholikern
Tranquilizer fast immer eine große Rolle spielen.
Frage 11:
Die Anzahl der Suizide, die von Alkoholikern verübt werden, beläuft sich wissenschaftlichen
Schätzungen zufolge auf etwa 1/3 der Suizide insgesamt. Im Hinblick auf die weit geringere
Zahl der Drogenabhängigen - auf 330 000 Alkoholiker in Österreich kommen gegenwärtig
rund 20 000 Drogenabhängige - kann man annehmen, dass der Anteil der
Drogenabhängigen unter den Selbstmördern im Prozentbereich liegt. Hinsichtlich der
Selbstmorde durch Medikamente liegen keine verlässlichen wissenschaftlichen Schätzungen
vor.
Frage 12:
Nach dem österreichischen Suchtmittelgesetz ist jeder Suchtgiftmissbrauch - auch
hinsichtlich geringster Mengen - strafbar. In den Erläuterungen zur Novelle der Suchtgift -
Grenzmengenverordnung wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass es somit keine „erlaubte“ Grenzmenge gibt.
Die Grenzmenge ist die quantifizierte Trennlinie zwischen dem leichteren Suchtgiftdelikt
(Vergehen, maximal drei Jahre Freiheitsstrafe)
und den schweren Suchtgiftdelikten
(Verbrechen, gestufte Freiheitsstrafdrohungen bis 5 Jahre, 1 bis 10 Jahre, 1 bis 15 Jahre, 10
bis 20 Jahre).
Die Grenzmengen der einzelnen Suchtmittel sind durch Verordnung des Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen (Suchtgift - Grenzmengenverordnung) festgelegt.
Davon zu unterscheiden ist die „geringe Menge“ eines Suchtgiftes, die von der Judikatur bei
rund 10% (maximal 20%) der Grenzmenge angenommen wird.
Die Grenzmengen wurden in der Suchtgift - Grenzmengenverordnung 1997 festgesetzt und
sind bis heute unverändert. Eine Ausnahme bildet Heroin, wo die Grenzmenge nunmehr von
5,0 g auf 3,0 g herabgesetzt wurde. Bei der Regelung der Grenzmengen wurden jene Werte
übernommen, die 1985 auf Wunsch des Justizausschusses im Wege eines Gutachtens des
multidisziplinär besetzten „Beirates zur Bekämpfung des Missbrauchs von Alkohol und
anderen Suchtmitteln“ als Grenzmengen zu den wichtigsten Suchtgiften empfohlen wurden.
Mit der Verordnung wurde auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der ausreichenden
Bestimmtheit von Gesetzen (Art. 18 B - VG) entsprochen.