1792/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.03.2001

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde betreffend Drogensituation in

Österreich, Nr.1823, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

Generell wird festgestellt, dass für legale und illegale Drogen in den Jahren 1997 - 2000

folgende Beträge ausgegeben wurden:

 

Illegale Drogen:

1997:       S             27.126.113,91

1998:       S             27.781.348,14

1999:       S             32.724.210,66

2000:       S             29.142.304,11

 

Legale Drogen: (Alkohol, Nikotin)

1997:       S             1.283.200,--

1998:       S             1.403.873,--

1999:       S             1.255.000,--

2000:       S             5.233.305,--

 

Für die speziell unter den Punkten 1 a – d angeführten Belange wurden in den Jahren 1997 –

2000 folgende Beträge ausgegeben:

 

Alkohol:

- Österreichische Aktion für 0,0 Promille, jeweils S 150.000,-- für Präventionsmaßnahmen in

  den Jahren 1997 - 1999

- Anton Proksch - Institut, Stiftung Genesungsheim Kalksburg, jeweils S 300.000,-- in den Jahren

  1997 - 1999 für Präventionsmaßnahmen sowie S 4,300.000,-- im Jahr 2000 für Prävention

  und Forschung

- Bgld. Verband Psychosozialer Dienst, jeweils S 100.000,-- für Präventionsmaßnahmen in

  den Jahren 1997 - 2000

 

Nikotin:

Österr. Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, S 70.000,-- (1997), S 86.000,-- (1998) und S

80.000,-- (1999) jeweils für Präventionsmaßnahmen

 

Bezüglich der geförderten Vereine wird festgehalten, dass die Förderung an den

Burgenländischen Verband Psychosozialer Dienst ausschließlich dem Burgenland zu Gute

kommt. Die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, die Österr. Aktion für 0,0

Promille und das Anton Proksch - Institut betreuen grundsätzlich das gesamte österr.

Bundesgebiet, wobei jedoch die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher verstärkt in Tirol agiert

und die Arbeit des Anton Proksch - Institutes und der Österr. Aktion für 0,0 Promille

hauptsächlich dem ostösterreichischem Raum zu Gute kommt.

 

illegale Drogen:

Förderungen gemäß § 16 Suchtmittelgesetz: 1997 S 23,035.549,58; 1998 S 23,081.000,--;

1999 S 25,867.316,20; 2000 S 23,112.122,--. Die Förderungen für die einzelnen Institutionen

gliedern sich wie folgt:

 

Ambulante Versorgung:                  1997                      1998                      1999                      2000

 

Burgendland

Burgenländischer Verband

Psychosozialer Dienst                       225.000                  225.000                  248.688                  225.000

 

Kärnten

Psychosoz. Beratungszentrum         250.000                  250.000                 273.684                 250.000

Drogenberatung der Stadt

Klagenfurt „VIVA“                             600.000                 600.000                 600.000                 550.000

 

Niederösterreich

Caritas St.Pölten                                 776.000                  776.000                  799.684 766.000

Drogenberatung des Landes in

Mistelbach und Gänserndorf            160.000                  160.000                  160.000                 60.000

 

Oberösterreich

Drogenberatungsstelle „Point“        1.580.000              1.580.000              1.603.684              1.580.000

OÖ Beratungsstellen                          720.000                  720.000  743.684                 720.000

Beratungsstelle „Circle“ - Wels        620.000                 620.000                   620.000                 570.000

 

Salzburg

Jugendhilfsdienst des Landes -

verbandes für Psychohygiene         1.350.000               1.350.000               1.373.684               1.350.000

Suchtgiftberatungsstelle

des Landes                                          300.000                    300.000    300.000                200.000

 

Steiermark

Drogenberatungsstelle des Landes   370.000                 370.000   370.000    270.000

Verein für psychische und

soziale Lebensberatung                    160.000                   160.000  183.684    160.000

Jugenbildungs - und Informa -

tionszentrum Obersteiermark,

Leoben „BIZ"                                      400.000                 500.000 500.000                  500.000

BAS - Betrifft Alkohol

und Sucht                                            140.000                  140.000 163.684                  140.000

Steierm. Hilfswerk                                                                                              100.000 100.324

 

Tirol

Gesundheitssprengel Innsbruck       150.000 150.000                  173.684                  100.000

Jugendzentrums „Z 6“                       600.000                  600.000                  623.684                  600.000

Beratungsstellen des Landes           700.000                 700.000 700.000                  600.000

Seespitz/Maurach                                                                                                                             300.000

 

Vorarlberg

Verein für Drogentherapie

und Forschung, Dr. Jochum             167.500 167.500                  191.184                  167.500

 

Wien

Verein für Bewährungshilfe

„Club Change“                                    1.000.000               1.000.000               1.023.684               1.000.000

Zentralstelle für Sucht-

krankenhilfe - PSD                              1.200.000              1.200.000               1.223.684               1.200.000

Dialog                                                   2.730.000               2.730.000               2.800.233               2.957.676

Verein „Kriseninter -

ventionszentrum“                               300.000                  300.000                  323.684                  300.000

Verein Wr. Soz. Projekte

Projekt Streetwork                              1.200.000               1.200.000               1.223.684               1.200.000

Österr. Kolpingwerk                           680.000                 680.000 703.684                  680.000

Verein PASS                                        262.500                  262.500                  286.284                  262.500

MA 15                                                  400.000                  400.000                  400.000                  300.000

Schweizerhaus Hadersdorf                                                                              300.000 400.000

 

Stationäre Versorgung:                   1997                      1998                     1999                      2000

 

 

Drogenstation „Erlenhof und

Übergangswohnheim“/OÖ               1.090.000               1.090.000               1.090.000               790.000

 

Stiftung „Maria Ebene“/Vbg             1.900.000               1.600.000               1.600.000               1.300.000

 

Anton - Proksch - Institut -

Drogenstation/Wien                          2.150.000               2.150.000               2.150.000               1.850.000

 

Im Rahmen der vom ho. Ressort gemäß § 16 Suchtmittelgesetz geförderten, o.a.

Einrichtungen wird, je nach Tätigkeitsschwerpunkt der Institution, medizinische,

psychotherapeutische, klinisch - psychologische sowie psychosoziale Hilfe geleistet. Die

psychosoziale Hilfe umfasst in vielen Einrichtungen auch die unterstützende Hilfeleistung

betreffend berufliche (Re)Integration.

Kostenaufwand von Institutionen, die sich der Grundversorgung bzw. der

Wohnungslosenhilfe widmen, ist nicht vom ho. Ressort abzudecken. Diesbezüglich ist auf die

Zuständigkeit der Länder im Bereich der Sozialhilfe hinzuweisen.

Prävention:                                          1997      1998      1999     2000

Fachstellen für Suchtprävention:

PSD Burgenland                                                 32.742         65.484     32.742

Kärnten                                                                                 72.157     144.314     72.157

Niederösterreich                                              188.774     377.581   188.774

Oberösterreich                                                 233.504        367.008   183.504

Salzburg                                                               67.589     135.178     67.589

Steiermark                                                         148.559       297.118    148.559

Tirol                                                                      89.604      179.208      89.604

Vorarlberg                                                            99.153        98.306      49.153

Wien                                                                  167.918       335.836    167.918

 

Suchtpräventionsstelle Focus OÖ                  900.000

 

Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung        50.000          60.000

Projekt „check it“                                                               1.000.000    600.000

 

Weiters wurden insgesamt folgende Förderungen an das Ludwig Boltzmann - Institut für

Suchtforschung gewährt: S 1,050.000,-- im Jahr 1997, jeweils S 1,250.000,-- in den Jahren

1998 und 1999 und S 1,531.250,-- im Jahr 2000 jeweils für Forschungstätigkeiten. Das

LBISuchtforschung führt Arbeiten durch, die sowohl dem Drogen - als auch dem

Alkoholbereich zugerechnet werden können. Die Förderung wurde daher jeweils zu 50%

diesen Bereichen zugerechnet.

 

Maßnahmen wie Inserate, Broschüren und Filmverleih etc. hinsichtlich der Höhe der dafür

aufgewendeten Mittel verweise ich auf meine Antwort zu Frage 3 b - allen Bundesländern in

gleichem Maße zu Gute kommen.

 

 

Frage 2:

 

Zahlenmaterial bezüglich namentlich bekannter Einzelpersonen liegt schon deshalb nicht vor,

da aus Gründen des Datenschutzes die Namen jener Personen, die von den geförderten

Einrichtungen beraten und betreut werden, dem Ministerium nicht bekannt gegeben werden.

 

 

Frage 3:

 

lit. 3 a:

 

In der für rechtliche und fachliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abhängigkeiten

hinsichtlich Alkohol, Nikotin und Suchtmitteln im Sinne des Suchtmittelgesetzes zuständigen

Abteilung VIII/B/12 sind eine Akademikerin, zwei B - BeamtInnen, eine Sekretariatskraft sowie

3 Bedienstete zur Führung der Suchtmittelevidenzdatei beschäftigt.

 

lit. 3 b:

 

Rauchen:

1997:       S             138.200,-- (Inserate)

1998:       S             142.873,-- (Inserate)

Alkohol:

2000:       S             67.680,-- (Broschüren)

 

Drogen:

1997:       S             1.436.609,-- (für Filmverleih, Inserate, Broschüren)

1998:       S             1.054.771,-- (für Filmverleih, Inserate, Broschüren,

                                                               Veranstaltungen)

1999:       S             1.134.533,-- (für Inserate, Broschüren, Veranstaltungen)

2000:       S             1.322.140,-- (Broschüren)

 

lit. 3 c:

 

Zu dieser Frage wird festgestellt, dass unklar ist, ob darunter auch die Kosten für die

Suchtgiftrezeptformulare fallen.

 

Die Fragestellung bezieht sich nämlich auf Suchtkranke, wogegen die Suchtgiftrezepte nicht

nur an Suchtkranke abgegeben werden.

 

Es wurden folgende Ausgaben für Suchtgiftrezeptformulare getätigt:

 

1997: S 1.891.894,--

1998: S 3.085.618,--

1999: S 4.990.186,--

2000: S 3.840.239,--

 

 

Frage 4:

 

Die volkswirtschaftliche Zielsetzung kann nicht zentrales Kriterium sein, um Mittel

bereitzustellen. Es geht vielmehr in erster Linie um Gesundheitsvorsorge und solidarische

Hilfeleistung für Menschen, die dieser Hilfe bedürfen.

 

Frage 5:

 

Die Schulung der Amtsärzte, dh. der bei den Sanitätsbehörden hauptberuflich tätigen Ärzte,

die behördliche Aufgaben zu vollziehen haben, ist primär Aufgabe der Länder und wird von

diesen jeweils laufend durchgeführt.

 

Frage 6:

 

Die Formulierung wird dahingehend interpretiert, dass die im Regierungsübereinkommen

getroffene Formulierung sowohl die Intensivierung der Primär - und Sekundärprävention

einerseits als auch der Tertiärprävention hinsichtlich Suchterkrankter umfasst.

 

lit. 6 a und b:

Im Jahr 2000 wurden seitens des BMSG - unbeschadet der wiederum in Höhe des Jahres

1999 vergebenen Förderungen für Primär, Sekundär- und Tertiärprävention - zusätzliche

Präventionsschwerpunke durch Herausgabe von Informationsbroschüren („Zum Thema

Sucht - Betroffene und deren Angehörige", zwei Folder zur Alkohol - Problematik) gesetzt.

Der diesbezügliche Mittelaufwand betrug S 1.389.820,--.

 

Für 2001 und 2002 ist im BMSG eine mediale Drogenkampagne in Vorbereitung.

 

Für das Jahr 2002 ist eine Aufstockung der Fördermittel im Drogenbereich auf rund S

25.000.000,-- vorgesehen.

 

 

Frage 7:

 

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit kooperiert das BMSG mit den in

Drogenfragen einschlägigen supra - und internationalen Institutionen; dies betrifft

insbesondere die Europäische Union, den Europarat, die UNO und die WHO. Die

Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der maßgeblichen Veranstaltungen und Gremien, zu

denen qualifizierte VertreterInnen entsendet werden.

 

lit. 7 a:

 

Im Einklang mit den internationalen und supranationalen Vorgaben im Drogenbereich verfolgt

Österreich eine ausgewogene Strategie zwischen Prävention, Schadensminimierung und

Behandlung einerseits sowie Strafrechtsverfolgung insbesondere des Drogenhandels

andererseits. Entsprechend der differenzierenden und ausgewogenen Gestaltung des

Suchtmittelrechts werden in Österreich gesundheitsbezogene Interventionen von Prävention

über Therapie und Schadensminimierung bis hin zu sozialer Wiedereingliederung gesetzt.

Unter Einhaltung medizinischer Spielregeln sind u.a. die Substitutionsbehandlung von

Suchtkranken oder Spritzentauschprojekte etc. seit langem möglich.

 

Aus gesundheitspolitischer Sicht muss es auch darum gehen, zur Verbesserung der Lebens -

und Gesundheitsbedingungen der Suchtkranken beizutragen und auch entsprechende

Möglichkeiten der Schadensminimierung in risikoreichen und kritischen Suchtphasen, in

denen ungeachtet nationaler und internationaler Verbote in der Realität hoch riskanter

intravenöser Drogenkonsum praktiziert wird, zu überlegen, diskutieren und, wenn sie sich als

zielführend erweisen, umzusetzen. Diesem Anliegen bemüht sich die österreichische

Drogenpolitik Rechnung zu tragen.

 

Entsprechende Maßnahmen müssen regionalen und kommunalen Gegebenheiten und

Notwendigkeiten gerecht werden. Handlungsbedarf in Richtung Heroinabgabe oder

Drogeninjektionsräumen (Gesundheitsräumen) wurden bislang von den Ländern, denen die

Umsetzung integrierter Drogenkonzepte obliegt, nicht an mein Ressort herangetragen. Ich

gehe daher davon aus, dass unter Bedachtnahme auf die bestehenden Möglichkeiten der

Therapie und Schadensminimierung von den für Drogenangelegenheiten in den Ländern

Verantwortlichen im jeweiligen Bereich ein Bedarf an den in Rede stehenden Maßnahmen

derzeit in Österreich nicht gesehen wird.

 

Eine Auseinandersetzung mit den Pro - und Kontraargumenten bezüglich Heroinabgabe und

Gesundheitsräumen auf wissenschaftlicher und fachlicher Ebene ist, wie jegliche Diskussion

über Möglichkeiten der Gesundheitsprophylaxe und der Lebens - und

Gesundheitsbedingungen Suchtkranker, jedoch gesundheitspolitisch zu befürworten. Den

Erfahrungen, die mit solchen Maßnahmen im europäischen Raum nunmehr gewonnen

werden, wird daher entgegenzusehen sein.

lit. 7b:

 

Die für den bilateralen und internationalen Erfahrungsaustausch aufgewendeten Mittel

ergeben sich vor allem aus dem Reiseaufwand, der durch die Entsendung ressorteigener

sowie externer Experten zu den entsprechenden Sitzungen anfällt. Im Rahmen der Abteilung

VIII/B/12 wurden hiefür im Jahr 2000 ca S 110.000,-- aufgewendet.

 

 

Frage 8:

 

Nach den dem BMSG vorliegenden Informationen handelt es sich dabei um Resolutionen

zweier Städteorganisationen - „European Cities on Drug Policy (ECDP)“, sog. „Frankfurter

Gruppe“, sowie „Europäische Großstädte gegen Drogen“, sog. „Stockholmer Gruppe“ -, die

sich als informelle Gremien im Hinblick auf urbane Drogenpolitik gebildet haben. Soweit

bekannt, hat sich die „Stockholmer Gruppe“ als konservativer Gegenpol zur „Frankfurter

Gruppe“ initiiert.

 

Das BMSG verfolgt eine integrative Drogenpolitik, die versucht, eine Ausgewogenheit

zwischen dem primär aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlichen Präventionsansatz und

den auch notwendigen repressiven Ansätzen herzustellen und zu gewährleisten. Diese von

allen mit Drogenfragen befassten Ministerien und den Ländern mitgetragene Politik findet

ihren Niederschlag nicht nur im geltenden Suchtmittelgesetz - dessen Leitgedanke „Helfen

statt Strafen“ ist -, sondern auch in einer Vielzahl an Projekten auf Länderebene und

begleitenden Maßnahmen.

 

Die Umsetzung dieses mit den internationalen und supranationalen Rahmenbedingungen im

Einklang stehenden Ansatzes im Rahmen entsprechender Drogenkonzepte ist Aufgabe der

Länder und der Kommunen. Es ist durchaus zu begrüßen, dass auf dieser Ebene ein

internationaler Diskurs und Informationsaustausch stattfindet. Da Einrichtungen der

Bundesverwaltung nicht zum Teilnehmerkreis dieser Gruppen gehören, war und ist das

BMSG an den Diskussionen nicht beteiligt. Ich nehme daher auch keine inhaltliche

Bewertung der aus dieser kommunalen Zusammenarbeit resultierenden Resolutionen vor.

halte aber fest, dass in meinem Ressort mit dem Drogenforum ein Gremium für die

Diskussion drogenpolitischer Überlegungen zwischen Kommunen und Ländern und den auf

Bundesebene mit Drogenfragen befassten Ressorts, insbesondere auch für die Erörterung

spezifisch österreichischen Problemlagen im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum zur

Verfügung steht.

 

Frage 9:

 

lit. 9 a bis c:

 

Kosten im Zusammenhang mit drogen -, alkohol - oder medikamentenassoziierten Unfällen

und Erkrankungen (Therapiekosten) sind von der sozialen Unfalls - bzw.

Krankenversicherung, von den Ländern im Rahmen der Sozialhilfe oder - soweit es sich um

Therapiemaßnahmen im Rahmen des § 41 Suchtmittelgesetz handelt - subsidiär vom

Bundesministerium für Justiz zu tragen.

 

Nach Auskunft des Institutes Sicher Leben im Kuratorium für Schutz und Sicherheit können

folgende Schätzungen vorgenommen werden:

 

Lt. EHLASS (European Home, Leisure and Accident Surveillance System) gehen rund 1 %

der Freizeitunfälle auf die Ursache „Alkohol und Drogen“ zurück. Hochgerechnet sind das

rund 3.000 spitalbehandelte Fälle pro Jahr. Die Patienten sind hier meist auch selbst die

Verursacher. Hinzu kämen noch die Schiunfälle von Touristen; bei einer Annahme von 5 %

Alkohol - Ursache wären das ca. 3.500 weitere Alkohol - Schi - Unfälle.

 

Bei den Verkehrsunfällen liegt die Ursache offiziell bei ca. 6 % (nicht - tödliche Unfälle; bei

tödlichen Verkehrsunfällen bei rund 8 % oder 80 Toten). Ca. 1.600 alkoholisierten

"Verursachern“ stehen rund 1.900 mitbetroffene Opfer gegenüber, was eine untere Grenze

darstellen dürfte.

 

Für Drogen gibt es keine offiziellen Angaben.

 

Frage 10:

 

Im Rahmen einer jährlichen Statistik werden in meinem Ressort die zu verzeichnenden

Suchtgifttoten registriert. Es handelt sich dabei um Verstorbene, die während ihrer

Lebenszeit wegen Suchtgiftkonsums oder - handels den Behörden bekannt wurden und/oder

bei deren Tod ein kausaler Zusammenhang mit Drogenmissbrauch angenommen werden

kann. Folgende Kategorien werden ausgewiesen:

• Tod durch Überdosierung (reine Drogenintoxikation)

• Tod durch Mischintoxikation

• Tod durch Selbstmord

• vorzeitiger Tod durch Organschäden oder Aids

• Tod durch Unfall

 

Bei den durch Mischintoxikation verstorbenen handelt es sich um Drogenopfer, die an einer

Kombination aus diversen Suchtgiften oder Suchtgift in Verbindung mit Medikamenten oder

Alkohol gestorben sind, wobei allerdings nicht eine akut tödliche Menge einer dieser

Substanzen gefunden werden konnte.

 

Dabei werden „Mischintoxikation mit Suchtgift“ und "Mischintoxikationen ohne Suchtgift“

getrennt ausgewiesen. Bei den „Mischintoxikationen ohne Suchtgift“ handelt es sich um

Intoxikationen durch Psychopharmaka, die jedoch nur erfasst werden, wenn beim Toten

drogenbezogener Zusammenhang nachweislich ist (z.B. Vormerkung in der

Suchtgiftevidenzdatei, Teilnahme am Substitutionsprogramm).

 

Personen, die an Psychopharmaka versterben, ohne dass ein drogenbezogener

Zusammenhang nachweislich ist, werden nicht in der Drogenopferstatistik erfasst oder

ausgewiesen (wie z.B. ältere Menschen, die an einer Überdosis Schlafmittel sterben etc.).

 

Aufgrund dieser Kategorisierung können für den in Rede stehenden Zeitraum folgende

Drogen - Todesfälle ausgewiesen werden:

 

                                                                                              1997         1998         1999

Überdosierungen mit Opiaten                                              39             23             25

Überdosierungen mit Opiaten und anderen                      92             85           101

Suchtgiften oder Medikamenten oder Alkohol

Überdosierungen mit Kokain                                                 0               0               1

Überdosierungen mit Kokain und anderen                          4               1               1

Suchtgiften (außer Opiaten) oder Medikamenten

oder Alkohol

Überdosierung mit Medikamenten oder mit                        5                8                 8

Medikamenten und Alkohol

Folgeerkrankungen (AIOS)                                                    9               20              11

andere Folgeerkrankungen                                                     5               11                9

Selbstmord mit Suchtgiften                                                    3                 0                1

Selbstmord mit Suchtgiften und anderen                             2                 1                1

Substanzen (Medikamente, Alkohol)

Selbstmord mit anderen Substanzen                                     1                 4                1

außer Suchtgiften

 

 

Die Statistik für das Jahr 2000 liegt derzeit noch nicht vor.

 

Hinsichtlich Todesfällen aufgrund von Alkohol und Nikotin ist folgendes festzuhalten:

 

Wissenschaftlichen Schätzungen zufolge ist davon auszugehen, dass, wenn man „Tod durch

eine Substanz“ als akute Vergiftung ohne Mischkonsum mit anderen Substanzen, ohne

Komplikationen (wie Aspirieren von Erbrochenem, Erfrieren), ohne Unfälle und ohne

Selbstmordabsicht definiert, pro Jahr an die 100 Alkoholtote zu verzeichnen sind. Wird

hingegen „Tod durch eine Substanz“ als substanzbedingter vorzeitiger Tod durch Missbrauch

definiert, so wird aufgrund wissenschaftlicher Schätzungen von etwa 16 000 Todesfällen

infolge Alkoholmissbrauch und 12.000 - 14.000 Todesfällen infolge Tabakkonsum

gesprochen.

 

Verlässliche wissenschaftliche Schätzungen über das Ausmaß der Todesfälle durch

Missbrauch von Medikamenten liegen derzeit nicht vor. Allerdings wird in Expertenkreisen

davon ausgegangen, dass bei Drogenabhängigen sowie bei weiblichen Alkoholikern

Tranquilizer fast immer eine große Rolle spielen.

 

 

Frage 11:

 

Die Anzahl der Suizide, die von Alkoholikern verübt werden, beläuft sich wissenschaftlichen

Schätzungen zufolge auf etwa 1/3 der Suizide insgesamt. Im Hinblick auf die weit geringere

Zahl der Drogenabhängigen - auf 330 000 Alkoholiker in Österreich kommen gegenwärtig

rund 20 000 Drogenabhängige - kann man annehmen, dass der Anteil der

Drogenabhängigen unter den Selbstmördern im Prozentbereich liegt. Hinsichtlich der

Selbstmorde durch Medikamente liegen keine verlässlichen wissenschaftlichen Schätzungen

vor.

 

Frage 12:

 

Nach dem österreichischen Suchtmittelgesetz ist jeder Suchtgiftmissbrauch - auch

hinsichtlich geringster Mengen - strafbar. In den Erläuterungen zur Novelle der Suchtgift -

Grenzmengenverordnung wurde im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ausdrücklich

darauf hingewiesen, dass es somit keine „erlaubte“ Grenzmenge gibt.

 

Die Grenzmenge ist die quantifizierte Trennlinie zwischen dem leichteren Suchtgiftdelikt

(Vergehen, maximal drei Jahre Freiheitsstrafe) und den schweren Suchtgiftdelikten

(Verbrechen, gestufte Freiheitsstrafdrohungen bis 5 Jahre, 1 bis 10 Jahre, 1 bis 15 Jahre, 10

bis 20 Jahre).

 

Die Grenzmengen der einzelnen Suchtmittel sind durch Verordnung des Bundesministers für

soziale Sicherheit und Generationen (Suchtgift - Grenzmengenverordnung) festgelegt.

 

Davon zu unterscheiden ist die „geringe Menge“ eines Suchtgiftes, die von der Judikatur bei

rund 10% (maximal 20%) der Grenzmenge angenommen wird.

 

Die Grenzmengen wurden in der Suchtgift - Grenzmengenverordnung 1997 festgesetzt und

sind bis heute unverändert. Eine Ausnahme bildet Heroin, wo die Grenzmenge nunmehr von

5,0 g auf 3,0 g herabgesetzt wurde. Bei der Regelung der Grenzmengen wurden jene Werte

übernommen, die 1985 auf Wunsch des Justizausschusses im Wege eines Gutachtens des

multidisziplinär besetzten „Beirates zur Bekämpfung des Missbrauchs von Alkohol und

anderen Suchtmitteln“ als Grenzmengen zu den wichtigsten Suchtgiften empfohlen wurden.

Mit der Verordnung wurde auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der ausreichenden

Bestimmtheit von Gesetzen (Art. 18 B - VG) entsprochen.