1794/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.3.2001

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Oberhaidinger und GenossInnen haben am

31.1.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1813/J betreffend „Erreichung

des Kyoto - Ziels im Bezug auf C02 - Emissionen aus der Erzeugung von Raumwärme“

gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Die Klimastrategie, welche gegenwärtig zwischen den Gebietskörperschaften unter

Einbeziehung betroffener Interessensvertretungen akkordiert wird, ist als ein sich

über 10 Jahre erstreckendes Programm zur Erreichung des Kyoto - Ziels zu werten.

Die Umsetzung dieses Programms muss auf Grund der Vielzahl an erforderlichen

Maßnahmen in mehreren Schritten erfolgen. Das Maßnahmenprogramm „Raum -

wärme“ stellt einen wesentlichen Schwerpunkt der Strategie dar, zumal hier ein er -

hebliches Potenzial für Energieeinsparungen bzw. den verstärkten Einsatz erneuer -

barer Energieformen besteht. Manche Maßnahmen sind bereits innerhalb kurzer Zeit

kosteneffizient - d.h. sie refinanzieren sich über die Energieeinsparungen - und kön -

nen somit - zumindest im Bereich der ,,Dienstleistungsgebäude" (d.s. Verwaltungs -

gebäude und betrieblich genutzte Gebäude im Dienstleistungsbereich) - auch mit

dem Instrument des "Einsparcontractings“ realisiert werden. In anderen Fällen müs -

sen auf Grund langer Amortisationszeiten entsprechende Finanzierungsanreize ge -

boten werden (Z.B. thermische Sanierungen).

 

Um einen Impuls zur Umsetzung von kurz -  bis mittelfristig rentablen Maßnahmen zu

setzen, habe ich gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die

Ausarbeitung und Realisierung eines Contracting - Programms für Bundesgebäude

veranlasst. Von dieser Initiative erwarte ich mir eine wesentliche Belebung der

Contracting - Wirtschaft insgesamt, welche über das Segment der öffentlichen Ge -

bäude hinaus auch auf den Bereich der privaten ,,Dienstleistungsgebäude“ über -

greifen wird.

 

ad 2

 

Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus der Raumwärme -

erzeugung liegen zum Großteil im Kompetenzbereich der Länder. Durch ihre unmit -

telbaren Zuständigkeiten in den Bereichen des Bauwesens, der Normen für Hei -

zungsanlagen sowie der Wohnbauförderung verfügen die Länder über die wesentli -

chen Instrumente für deren Umsetzung. Einige Bundesländer haben bereits zu -

kunftsweisende Schritte zur Energieeinsparung durch die Reformierung der Wohn -

bauförderungssysteme gesetzt. Hervorzuheben sind etwa die „Punkte  - Zuschlagsför -

derung“ für den Wohnungsneubau in Salzburg, welche Vorbildwirkung für alle ande -

ren Bundesländer hat, sowie das im letzten Jahr in Wien beschlossene Förderungs -

programm für die thermische Wohnhaussanierung (THEWOSAN). Nun gilt es insbe -

sondere, derartige Modelle auch in anderen Bundesländern zu realisieren und weiter

zu entwickeln.

ad 3 und 4

 

Ich habe Verhandlungen mit den Ländern über eine Vereinbarung nach Artikel 15a

B - VG vorbereitet, in der Mindestanforderungen an die Vergabe von Wohnbauförde -

rungsmitteln definiert werden. Gegenwärtig erarbeitet eine Experten - Arbeitsgruppe

einen Entwurf für eine diesbezügliche Vereinbarung.

 

Im Rahmen der Erstellung der nationalen Klimastrategie wurden neun verschiedene

Arbeitsgruppen eingerichtet, darunter selbstverständlich auch zum Bereich Raum -

wärme. Diesen Arbeitsgruppen wurde nicht nur die Aufgabe übertragen, die konkre -

ten Maßnahmen für die Klimastrategie zu formulieren, sondern auch die Umsetzung

der Maßnahmen vorzubereiten, begleitend zu kontrollieren und zu evaluieren. So -

bald die Klimastrategie formell seitens des Bundes und der Länder angenommen

sein wird, werden die Experten Umsetzungskonzepte einschließlich Zeitplänen für

sämtliche Maßnahmenbereiche erstellen, und über das ,,Kyoto - Forum“ sowie das

„Interministerielle Komitee Klima (IMK)“ entsprechende Handlungsempfehlungen

abgeben.

 

ad 5 und 6

 

Das „Interministerielle Komitee zur Koordinierung von Maßnahmen zum Schutz des

globalen Klimas“ (IMK) wurde auf Grundlage eines Beschlusses des Ministerrates im

Jahr 1990 eingerichtet. Das IMK ist - der Definition seines Aufgabenbereichs ent -

sprechend - auch eng in die Erstellung der nationalen Klimastrategie eingebunden.

 

Das gegenwärtig vorliegende Maßnahmenprogramm „Raumwärme“ wird vom IMK

grundsätzlich mitgetragen. Detaildiskussionen über einzelne Maßnahmen finden je -

doch schwerpunktmäßig nicht im IMK, sondern im Kyoto - Forum bzw. der zuständi -

gen Arbeitsgruppe statt; dies hängt im speziellen Fall mit den schwerpunktmäßigen

Kompetenzen der Länder im Bereich der Raumwärme zusammen.

ad 7 und 8

 

Sämtliche die Länder und Gemeinden betreffenden Maßnahmen im Rahmen der

Klimastrategie werden durch das Kyoto - Forum koordinierend behandelt. Die techni -

sche Vorbereitung erfolgt in den jeweiligen Arbeitsgruppen. Auf Grund der Kompe -

tenziage liegt im Kyoto - Forum auch ein Schwerpunkt bei raumwärmebezogenen

Maßnahmen. Die politische Bedeutung des Kyoto - Forums wird dadurch unterstri -

chen, dass seine Mitglieder unmittelbar durch die Landeshauptleute entsandt wer -

den.