1795/AB XXI.GP

Eingelangt am:26.03.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER , Freundinnen und Freunde haben am 29. Jänner

2001 unter der Zahl Nr. 1800/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Im Hinblick auf den unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand, der mit einer Erhebung für

sämtliche Bedienstete meines Ressorts verbunden wäre, beschränke ich meine Beantwortung auf die

Zentralstelle.

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Bezüglich dieser Fragen verweise ich auf die beigeschlossene Auflistung. Ergänzend ist festzuhalten, dass

Vertreter des Bundesministeriums für Inneres in EU - Gremien sowie funktionsbedingte Vertretungen

nicht erfaßt wurden.

 

Die seit dem Regierungswechsel nominierten Personen wurden in der Auflistung farblich hervorgehoben.

 

Zu Frage 5:

 

Für die Auswahl und Entsendung der Vertreter in die angesprochenen Gremien waren ausschließlich

sachliche Erwägungen maßgebend, und zwar insbesondere der Konnex zwischen den Aufgaben des

Gremiums und der auf den konkreten Arbeitsplatz bezogenen ressortinternen Zuständigkeiten.

 

Zu Frage 6:

 

Eine Betrauung von im Ruhestand befindlichen Bediensteten mit Aufgaben im Bereich der in Rede

stehenden Gremien erfolgte nicht.

 

Zu Frage 7:

 

Die allfällige Unvereinbarkeit der Mitwirkung von Bediensteten in den jeweils angeführten Gremien wird

als Entscheidungskriterium im Rahmen des jeweiligen Nominierungsvorganges geprüft. Ich gehe daher

davon aus, dass grundsätzlich keine Interessenskollisionen entstehen können. Soweit daher meinem

Ressort die Bestellung eines Vertreters zukommt, möchte ich betonen, dass als vorrangiges Ziel die

Entsendung der bestgeeigneten Person - unter Berücksichtigung des inhaltlichen Zusammenhanges mit

den dienstlichen Aufgaben - angestrebt wird.

Zu Frage 8:

 

Im Hinblick auf meine Ausführungen zu Frage 7 vertrete ich die Ansicht, dass eine verstärkte Beachtung

von Unvereinbarkeitskriterien über die bisherigen Maßstäbe hinaus nicht erforderlich ist.

 

Zu Fragen 9:

 

Öffentliche Ausschreibungsverfahren sind im Zusammenhang mit der Bestellung der in Rede stehenden

Ressortvertreter nicht vorgesehen, zumal hiefür keine gesetzlichen Grundlagen bestehen.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Bezüglich Vergütung der angesprochenen Tätigkeiten verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis

4. Was die Angabe konkret ausbezahlter Beträge angeht, muß ich um Verständnis dafür ersuchen, dass

von diesbezüglichen Ausführungen aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand zu nehmen war.

 

Zu den Fragen 12, 13 und 15:

 

Soweit Nebentätigkeiten nach den einschlägigen Vorschriften übertragen wurden, stellen auch diese

dienstliche Agenden dar, die ein Beamter neben seiner Haupttätigkeit ausübt. Der Entfall von

„Dienststunden“ erscheint daher insoweit ausgeschlossen, als Nebentätigkeiten den unmittelbaren

Pflichtenbereich meiner Mitarbeiter betreffen und eine Nebentätigkeit begrifflich überhaupt erst dann

vorliegt, wenn weiterhin die voll beanspruchende Haupttätigkeit ausgeübt wird.

 

Meiner Einschätzung nach kommt es aufgrund von Nebentätigkeiten zu keiner Beeinträchtigung der

ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung, zumal diese regelmäßig nur einen geringfügigen Teil der

Aktivitäten der Mitarbeiter ausmachen.

 

Somit ergibt sich auch kein Bedarf an zusätzlichem Personal infolge der Wahrnehmung von

Nebentätigkeiten durch die Mitarbeiter meines Fachbereiches.

 

Frage 14:

 

Natürlich sind mit der Ausübung mancher Funktionen Kosten in Form von Nebentätigkeitsvergütungen

verbunden. Demgegenüber werden aber auch Einsparungseffekte erzielt, zumal für die Wahrnehmung

von Bundesagenden überwiegend keine Vergütungen vorgesehen sind, sodass dem Staatshaushalt

hiedurch keine zusätzlichen Belastungen erwachsen.

 

Für das Jahr 2000 wurden für die Zentralstelle meines Ressorts rund S 459.000,-- für Nebentätigkeiten

der in Rede stehenden Art aufgewendet.