1799/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.03.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde vom

29. Jänner 2001, Nr. 1803/J, betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen

und anderen Gremien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Diesbezüglich darf auf die angeschlossene Beilage verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 9:

 

Es wird betont, dass in jenen Fällen, in denen Personen nach dem 04.02.2000, also nach

dem Regierungswechsel nominiert wurden, dies auf Grund organisatorischer Änderungen

innerhalb des Ressorts erforderlich war. Jedenfalls stehen Nominierungen nach diesem Da -

tum in keinem Zusammenhang mit dem damals erfolgten Regierungswechsel.

 

Für die Entsendung der einzelnen Vertreter waren vor allem die Fachkompetenz der betref -

fenden Bediensteten und die fachliche Zuständigkeit deren Organisationseinheiten zur Ver -

tretung des Bundesministers bzw. des Bundesministeriums in Aufsichtsräten, Beiräten,

Kommissionen udgl. (z.B. in Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen, Staatsverträgen

u.a.m.) maßgebend. Daher wurde durchwegs dieses Kriterium als Entscheidungsgrundlage

für die Nominierung der betreffenden Personen herangezogen. Öffentliche Ausschreibungs -

verfahren fanden nicht statt.

 

Zu den Fragen 6 bis 8

 

Die gemäß Bundesministeriengesetz 2000 dem Bundesministerium für Land - und Forstwirt -

schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugewiesenen Materien bedingen eine Vertretung des

Ressorts in den diversen in der Beilage angeführten Gremien. Handelt es sich daher um

Aufgabenübertragung im Sinne des Bundesministeriengesetzes, so kann es sich keinesfalls

um eine Unvereinbarkeit im Sinne Ihrer parlamentarischen Anfrage handeln. Dies gilt ebenso

für sonstige durch Bundesgesetz übertragene Aufgaben der Staatsaufsicht bzw. für die Ver -

waltung der Bundesanteile an den Gesellschaften.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

In denjenigen Fällen, wo die Entschädigung für die Vertretung gesetzlich bzw. durch Verord -

nung geregelt ist, wird in der vorzitierten Beilage darauf hingewiesen. Grundsätzlich ist fest -

zustellen, dass es sich bei der überwiegenden Zahl der von Ressortbediensteten wahrge -

nommenen Vertretungsfunktionen um solche handelt, wofür keine Entschädigung anfällt.

Entschädigungen, Vergütungen etc., welche in Einzelfällen festgesetzt wurden, können aus

Gründen des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden. Ich darf hiefür um Verständnis

ersuchen.

 

In diesem Zusammenhang darf auch auf Art. 121 Abs. 4 B - VG hingewiesen werden, wonach

der Rechnungshof jedes zweite Jahr bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner

Kontrolle unterliegen und für welche eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht

(z.B.: Gesellschaften m.b.H.) die durchschnittlichen Einkommen der Organe und Beschäf -

tigten zu erheben und dem Nationalrat zu berichten hat.

 

Zu den Fragen 12, 13 und 15:

 

Bei einer Nebentätigkeit handelt es sich um eine Aufgabe, die ein Beamter neben seiner ihn

voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese während der Dienstzeit aus, so hat

er, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dadurch „liegengebliebene

Arbeit“ später nachzuholen. Ein Entfall von Dienststunden, eine Beeinträchtigung des

Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Bediensteter infolge von Nebentätigkeiten ist

daher begrifflich nicht möglich.

 

Zu Frage 14:

 

Für Vergütungen für Nebentätigkeiten wurden im Budgetkapitel 60 im Jahre 2000 insgesamt

ATS 1,356.113,10 aufgewendet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass Nebentätigkeiten

Tätigkeiten für den Bund sind. Sollten diese Tätigkeiten daher nicht weiter von öffentlich Be -

diensteten als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so müssten diese, soweit überhaupt mög -

lich, von anderen, also zugekauften Kräften verrichtet werden, soll es nicht zu einer Leis -

tungseinschränkung des Bundes kommen.

 

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!