180/AB XXI.GP

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom 16. Dezember 1999, Nr. 214/J,

betreffend Schutz der Menschenrechte in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Achtung und Durchsetzung der Grund - und Menschenrechte ist die Grundlage einer auf

demokratischen Grundsätzen aufgebauten Gesellschaft. Ungeachtet der Tatsache, dass es

in Österreich hohe rechtsstaatliche Standards und funktionierende Schutzmechanismen für

menschenrechtskonforme Verfahren gibt, bin ich selbstverständlich der Auffassung, dass

dem Schutz der Menschenrechte generell ein eminent wichtiger politischer Stellenwert

zukommt.

 

Zu 2., 4. und 6.:

In Finanzstrafsachen gab es in den letzten drei Jahren drei Fälle, in denen die Kommission

für Menschenrechte eine unangemessene Verfahrensdauer nach Art. 6 Abs. 1 der

Menschenrechtskonvention (MRK) festgestellt hat. Die Republik Österreich hat hierfür im

Vergleichsweg Entschädigungszahlungen geleistet.

 

Zu 3., 5. und 7.:

Die in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden verwaltungs -

behördlichen Finanzstrafverfahren entsprechen den Anforderungen an ein menschenrechts -

konformes Verfahren. Die Entscheidung in diesen Verfahren erfolgt durch unabhängige und

weisungsfreie Spruch - und Berufungssenate. Die Verfahren weisen nach der Rechts -

sprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für

Menschenrechte alle in der Menschenrechtskonvention geforderten Verfahrensgarantien auf.

Abgabenverfahren fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 MRK.

 

Zu 8.:

In Folge des Menschenrechtsjahres 1998 gibt es aufgrund eines Ministerratsbeschlusses in

allen Bundesministerien Menschenrechtsbeauftragte. Die Aufgabe der Menschenrechts -

koordinatorInnen besteht unter anderem darin, ressortrelevante menschenrechtliche

Entwicklungen zu beobachten, thematische Schwerpunkte zu setzen, unterstützende

Maßnahmen für die eigene Organisationseinheit und die Politik zu erarbeiten sowie jeweils in

Menschenrechtsfragen tätig zu sein.

 

Darüber hinaus kommt dem besonderen Normencharakter der Menschenrechte in den Aus -

und Fortbildungsinhalten der Finanz- und Zollverwaltung grosse Bedeutung zu, um den

Schutz der Menschenrechte bereits in einer Phase vor einer möglichen Inanspruchnahme

von Rechtsschutzverfahren bestens zu gewährleisten.