180/AB XXI.GP
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom 16. Dezember 1999, Nr. 214/J,
betreffend Schutz der Menschenrechte in Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Achtung und Durchsetzung der Grund - und Menschenrechte ist die Grundlage einer auf
demokratischen Grundsätzen aufgebauten Gesellschaft. Ungeachtet der Tatsache, dass es
in Österreich hohe rechtsstaatliche Standards und funktionierende Schutzmechanismen für
menschenrechtskonforme Verfahren gibt, bin ich selbstverständlich der Auffassung, dass
dem Schutz der Menschenrechte generell ein eminent wichtiger politischer Stellenwert
zukommt.
Zu 2., 4. und 6.:
In Finanzstrafsachen gab es in den letzten drei Jahren drei Fälle, in denen die Kommission
für Menschenrechte eine unangemessene Verfahrensdauer nach Art. 6 Abs. 1 der
Menschenrechtskonvention (MRK) festgestellt hat. Die Republik Österreich hat hierfür im
Vergleichsweg Entschädigungszahlungen geleistet.
Zu 3., 5. und 7.:
Die in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden verwaltungs -
behördlichen Finanzstrafverfahren
entsprechen den Anforderungen an ein menschenrechts -
konformes Verfahren. Die Entscheidung in diesen Verfahren erfolgt durch unabhängige und
weisungsfreie Spruch - und Berufungssenate. Die Verfahren weisen nach der Rechts -
sprechung des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte alle in der Menschenrechtskonvention geforderten Verfahrensgarantien auf.
Abgabenverfahren fallen nicht in den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 MRK.
Zu 8.:
In Folge des Menschenrechtsjahres 1998 gibt es aufgrund eines Ministerratsbeschlusses in
allen Bundesministerien Menschenrechtsbeauftragte. Die Aufgabe der Menschenrechts -
koordinatorInnen besteht unter anderem darin, ressortrelevante menschenrechtliche
Entwicklungen zu beobachten, thematische Schwerpunkte zu setzen, unterstützende
Maßnahmen für die eigene Organisationseinheit und die Politik zu erarbeiten sowie jeweils in
Menschenrechtsfragen tätig zu sein.
Darüber hinaus kommt dem besonderen Normencharakter der Menschenrechte in den Aus -
und Fortbildungsinhalten der Finanz- und Zollverwaltung grosse Bedeutung zu, um den
Schutz der Menschenrechte bereits in einer Phase vor einer möglichen Inanspruchnahme
von Rechtsschutzverfahren bestens zu gewährleisten.