1800/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.03.2001

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Dr. Ilse Mertl und GenossInnnen betreffend Entwurf eines

Kinderbetreuungsgeld - Gesetzes, Nr. 1850/J, wie folgt:

 

 

Frage 1

Es ist vorgesehen, das Kinderbetreuungsgeldgesetz Mitte April in Begutachtung zu

senden.

 

Frage 2

Ja.

 

Frage 3

Siehe Beilage zu Frage 5.

 

Frage 4

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz wird mit 1.1.2002 in Kraft treten. Für Geburten ab

1.7.2000 sind Anpassungen im Karenzgeldbereich vorgesehen, die Zuständigkeit

dafür liegt im BMWA.

 

Frage 5

Siehe Beilage. (Die Beilagen FLAF – Vorschaun in Schilling bis 2005

sowie FLAF – Vorschaun in EURO konnten nicht gescannt werden)

Frage 6

Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2002 bleiben die anderen

wichtigen familienpolitischen Leistungen, wie Schüler -  und Lehrlingsfreifahrten,

Fahrtenbeihilfe für Schüler und Lehrlinge, Schulbuchaktion auf Dauer sichergestellt.

Im Bereich der Familienbeihilfe ist sogar eine Valorisierung im Jahr 2003

vorgesehen.