1800/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.03.2001
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dr. Ilse Mertl und GenossInnnen betreffend Entwurf eines
Kinderbetreuungsgeld - Gesetzes, Nr. 1850/J, wie folgt:
Es ist vorgesehen, das Kinderbetreuungsgeldgesetz Mitte April in Begutachtung zu
senden.
Ja.
Siehe Beilage zu Frage 5.
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz wird mit 1.1.2002 in Kraft treten. Für Geburten ab
1.7.2000 sind Anpassungen im Karenzgeldbereich vorgesehen, die Zuständigkeit
dafür liegt im BMWA.
Siehe Beilage. (Die Beilagen FLAF – Vorschaun in Schilling bis 2005
sowie FLAF – Vorschaun in EURO
konnten nicht gescannt werden)
Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2002 bleiben die anderen
wichtigen familienpolitischen Leistungen, wie Schüler - und Lehrlingsfreifahrten,
Fahrtenbeihilfe für Schüler und Lehrlinge, Schulbuchaktion auf Dauer sichergestellt.
Im Bereich der Familienbeihilfe ist sogar eine Valorisierung im Jahr 2003
vorgesehen.