1803/AB XXI.GP
Eingelangt am:28.03.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen haben am 31 Jänner 2001 unter
der Zl.1831/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Aussagen des slowakischen Präsidenten Rudolf Schuster gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt
Zu Frage 1:
Die Äußerungen des Präsidenten der Slowakischen Republik Rudolf Schuster zu den auf
die damaligen Sudetendeutschen in der Tschechoslowakischen Republik bezogenen
Dekrete des einstigen tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes aus den Jahren
1945 und 1946 schließen sich dem Sinn nach an ähnliche diesbezügliche Äußerungen
von Präsident Vaclav Havel seit 1990 an. Sie stellen einen wichtigen Diskussionsbeitrag,
wenn auch keine wesentliche Neubewertung dar. Von offizieller slowakischer Seite
wurden die Äußerungen dahingehend interpretiert, daß sie die persönliche Meinung des
Präsidenten widergeben.
Zu Frage 2:
Von offizieller tschechischer Seite sind keine Reaktionen bekannt, die Präsident Schuster
als „Revanchist“ bezeichnet hätten. Österreich hat immer klar zum Ausdruck gebracht,
daß es die Benes - Dekrete als nach heutigen Begriffen völker - und menschenrechtswidrig
betrachtet.
Zu Frage 3:
Die Achtung der Menschenrechte und die Anerkennung von Minderheitenrechten sind für
Österreich und für die gesamte Europäische Union eines der entscheidenden Kriterien für
die Aufnahme neuer Staaten in die EU. Die allgemeine Bewertung der Europäischen
Kommission hinsichtlich der Erfüllung der für die Mitgliedschaft in der EU erforderlichen
politischen Kriterien lautet für die Tschechische Republik wie auch für die Slowakische
Republik wie folgt: Die Tschechische bzw. die Slowakische Republik „verfügt über die
Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen, die die rechtsstaatliche Ordnung,
die Menschenrechte und die Achtung von Minderheiten und ihren Schutz gewährleisten".