1803/AB XXI.GP

Eingelangt am:28.03.2001

 

Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen haben am 31 Jänner 2001 unter

der Zl.1831/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Aussagen des slowakischen Präsidenten Rudolf Schuster gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

 

Zu Frage 1:

 

Die Äußerungen des Präsidenten der Slowakischen Republik Rudolf Schuster zu den auf

die damaligen Sudetendeutschen in der Tschechoslowakischen Republik bezogenen

Dekrete des einstigen tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benes aus den Jahren

1945 und 1946 schließen sich dem Sinn nach an ähnliche diesbezügliche Äußerungen

von Präsident Vaclav Havel seit 1990 an. Sie stellen einen wichtigen Diskussionsbeitrag,

wenn auch keine wesentliche Neubewertung dar. Von offizieller slowakischer Seite

wurden die Äußerungen dahingehend interpretiert, daß sie die persönliche Meinung des

Präsidenten widergeben.

 

Zu Frage 2:

 

Von offizieller tschechischer Seite sind keine Reaktionen bekannt, die Präsident Schuster

als „Revanchist“ bezeichnet hätten. Österreich hat immer klar zum Ausdruck gebracht,

daß es die Benes - Dekrete als nach heutigen Begriffen völker - und menschenrechtswidrig

betrachtet.

Zu Frage 3:

 

Die Achtung der Menschenrechte und die Anerkennung von Minderheitenrechten sind für

Österreich und für die gesamte Europäische Union eines der entscheidenden Kriterien für

die Aufnahme neuer Staaten in die EU. Die allgemeine Bewertung der Europäischen

Kommission hinsichtlich der Erfüllung der für die Mitgliedschaft in der EU erforderlichen

politischen Kriterien lautet für die Tschechische Republik wie auch für die Slowakische

Republik wie folgt: Die Tschechische bzw. die Slowakische Republik „verfügt über die

Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen, die die rechtsstaatliche Ordnung,

die Menschenrechte und die Achtung von Minderheiten und ihren Schutz gewährleisten".