1804/AB XXI.GP

Eingelangt am:28.03.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1798/J - NR/2001 betreffend Vertretung in Auf -

sichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien, die die Abgeordneten Karl Öllinger,

Freundinnen und Freunde am 29. Januar 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. und 2.:

 

Die Vertretungen sind der angeschlossenen Aufstellung zu entnehmen (Beilage). Es wird davon

ausgegangen, dass die Anfrage nur inländische Gremien betrifft, nicht aber Vertretungen in aus -

ländischen, insbesondere in EU - Gremien. Ebenfalls nicht angeführt sind Gremien, bei denen es

sich ausschließlich um ressortinterne Einrichtungen (wie z.B. Universitätenkuratorium, Fach -

hochschulrat ect. oder gemäß Bundesministeriengesetz zur Unterstützung der Ressortleitung ein -

gerichtete Kommissionen und Arbeitsgruppen) handelt.

 

Ad 3.:

 

a. Kuratorium des Kunsthistorischen Museums:

    Generaldirektor Dkfm. Peter Püsbök

b. Kuratorium des MAK - Österreichisches Museum für angewandte Kunst

    Generaldirektor Mag. Andreas Treichl

c. Kuratorium der Österreichischen Galerie Belvedere

    Generaldirektor Dr. Walter Rothensteiner

Ad 4.:

 

Seit dem Regierungswechsel ist es nur in jenen Fällen zu Nominierungen gekommen, in welchen

dies durch Kompetenzänderungen bedingt durch die Novelle zum Bundesministeriengesetz er -

forderlich war:

 

a. Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft:

    SChef. Dr. Raoul Kneucker

    GL MR Dr. Kurt Persy

b. Straßenforschung - Beirat:

    GL MR Dr. Kurt Persy

    MR Dr. Stefan Kolarsky

c. Kommission für Kinder - und Jugendliteratur

    MR DDr. Heinrich Badura

 

Ad 5.:

 

Für die Auswahl und Entsendung der einzelnen Vertreter war ausschließlich deren fachliche

Eignung maßgebend.

 

Ad 6.:

 

In Ausnahmefällen werden auf Grund besonderer Fachkenntnisse und der zeitlichen Verfügbar -

keit Vertreter des Ressorts auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand weiterhin in dieser

Funktion belassen; Nominierungen nach Antritt des Ruhestandes wurden nicht vorgenommen.

Ad 7. und 8.:

 

Grundsätzlich wird bei der Entsendung von Ressortvertretern der Frage einer allfälligen Unver -

einbarkeit besondere Beachtung geschenkt.

 

Ad 9.:

 

Ein Ausschreibungsverfahren ist in den betreffenden gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen;

keiner der Vertreter des Ressorts in den genannten Gremien wurde daher durch ein derartiges

Verfahren ermittelt.

 

Ad 10. und 11.:

 

Soweit die Einkünfte der entsandten Vertreter meines Ressorts überhaupt einen Gegenstand der

Vollziehung darstellen, ist mir eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage aus datenschutzrecht -

lichen Gründen verwehrt.

 

Ad 12., 13. und 15.:

 

Bei einer Nebentätigkeit handelt es sich um eine Aufgabe, die ein Beamter neben seiner ihn voll

beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese während der Dienstzeit aus, so hat er, wie

der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dadurch "liegen gebliebene Arbeit"

später nachzuholen.

 

Ad 14.:

 

Für Vergütungen für Nebentätigkeiten wurden im Budgetkapitel 12 (inklusive nachgeordneter

Dienststellen) im Jahr 2000 insgesamt S 5,888.443,--, das sind ca. 0,02 % des gesamten Perso -

nalaufwandes, aufgewendet. Was das Budgetkapitel 14 anlangt, so wäre die Ermittlung der be -

tragsmäßigen Höhe der Vergütung für Nebentätigkeiten im Hinblick auf die Vielfalt der im Res -

sort in Betracht kommenden Arten von Nebentätigkeiten und die große Zahl der nachgeordneten

Dienststellen mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden.