1807/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

29. Jänner 2001 unter der Nr. 1802/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien

gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1, 2, 5 und 7 bis 9:

 

Hinsichtlich der angesprochenen Vertretungsfunktionen des Bundesministeriums für

Landesverteidigung verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Hiebei gehe ich davon

aus, dass Vereine sowie ressortinterne Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen, wie etwa die

Stellungskommissionen, die Uniformkommission oder die Arbeitsgruppe für Gleichbe -

handlungsfragen etc., die sich ausschließlich aus Ressortangehörigen zusammensetzen, nicht

von der Fragestellung umfasst sind. Weiters wurden Unterausschüsse der genannten

Einrichtungen sowie EU - Koordinationsgremien im Interesse der Übersichtlichkeit und der

Verwaltungsökonomie nicht in die Tabelle aufgenommen. Die konkrete Auswahl und

Entsendung des einzelnen Ressortvertreters erfolgt nach seiner geschäftsordnungsmäßigen

Zuständigkeit bzw. dem mit seinem Arbeitsplatz verbundenen Aufgabenbereich.

Demzufolge sind für eine Bestellung ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend.

Öffentliche Ausschreibungen waren hiefür nicht erforderlich.

Aufsichtsrat. Beirat, Kommission, Arbeitsgruppe etc.

Vertreter/Mitglieder

Entgelt

 

 

ja/nein

Landesverteidigungsrat

zwei

nein

Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten

zwei

nein

Wissenschaftskommission beim BMLV

vier

nein

Kommission für Umweltschutz im Bundesheer beim BMLV

derzeit unbesetzt

nein

Kommission für wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem

fünf

nein

BMLV und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

 

 

Arbeitsgruppen Wetterdienste

vier

nein

Zivil - militärische Koordinationsgruppe Wetterdienst

ein

nein

Koordinationsausschuss Wetterdienst

ein

nein

Beirat nach dem Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunst - 

ein

nein

gegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen

 

 

Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT) für den

ein

nein

Bundesbereich

 

 

Koordinierungsausschuss des staatlichen Krisenmanagements

zwei

nein

Zentrales Ausweichsystem (ZAS)

ein

nein

Statistische Zentralkommission

zwei

nein

Nationale Biodiversitätskommission

zwei

nein

Österreichische Raumordnungskonferenz

zwei

nein

Beirat für Entwicklungshilfe

derzeit unbesetzt

nein

Bundesversorgungssicherungsausschuss

ein

nein

Energielenkungsbeirat

ein

nein

Lastverteilungsbeirat

ein

nein

Außenhandelsbeirat

ein

nein

Bundes-Vergabekontrollkommission

ein

ja

Bundesvergabeamt

ein

ja

Bundesbehindertenbeirat

derzeit unbesetzt

nein

BUWOG

ein

ja

Bundeskraftwagenkommission

ein

nein

Denkmalkommission

drei

nein

AG Datenkommunikation/Kontamination

ein

nein

Drogenbeirat

ein

nein

Blutbankdirektorium des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK)

ein

nein

Bundeslenkungsausschuss

zwei

nein

Staubeckenkommission

ein

nein

Hochwasserkommission

ein

nein

LEONARDO - Beirat

ein

nein

SOKRATES - Beirat

ein

nein

Flughafenbetriebsgesellschaft Salzburg

ein

ja


 

Raumplanungsbeirat beim Land Vorarlberg

ein

ja

Österreichisches Controllerinstitut/Logistik

ein

nein

AUSTRO - CONTROL Ges.m.b.H. / BMLV Fachausschuss

ein

nein

EURO - CONTROL / Geschäftsführender Ausschuss

zwei

nein

Wissenschaftlich - Industrieller Beirat des Forschungszentrums

ein

nein

Seibersdorf Ges.m.b.H. (Bereich „Industrielle Messtechnik und

 

 

Informationsverarbeitung“)

 

 

Naturwissenschaftlich - Technischer Beirat des Forschungszentrums

ein

nein

Seibersdorf Ges.m.b.H.

 

 

Interessentenbeirat der BIG m.b.H.

ein

nein

Verkehrssicherheitsrat

ein

nein

ECRAF - European Committee for Road Safety in the Armed Forces

zwei

nein

Beirat der Nationalen Behörde zur Implementierung der Chemiewaffen - 

zwei

nein

konvention

 

 

Kommission zum Schutz des Informationsaustausches mit int.

ein

nein

Organisationen

 

 

SHIRBRIG Lenkungsausschuss

derzeit unbesetzt

nein

CENCOOP Lenkungsausschuss

derzeit unbesetzt

nein

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik

ein

nein

Genfer Zentrum für demokratische Kontrolle der Streitkräfte

ein

nein

 

Zu 3:

Keine.

 

Zu 4:

Nachbesetzungen wurden lediglich bei den Genfer Zentren für Sicherheitspolitik bzw. für

demokratische Kontrolle der Streitkräfte notwendig, weil der bisherige Ressortvertreter mit

einer neuen Funktion betraut wurde.

 

Zu 6:

Entfällt.

 

Zu 10:

Die Einkünfte ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richt -

linien; aus datenschutzrechtlichen Gründen bin ich nicht befugt, nähere Auskünfte zu

erteilen.

Zu 11:

Entfällt.

 

Zu 12, 13 und 15:

 

Eine Nebentätigkeit setzt voraus, dass dem Beamten neben seiner ihn voll beanspruchenden

Haupttätigkeit noch weitere Tätigkeiten für den Bund in einem anderen Wirkungsbereich

übertragen werden. Werden diese weiteren Tätigkeiten während der Dienstzeit ausgeübt, so

sind, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dienstlichen Aufgaben

später nachzuholen. Ein Entfall von Dienststunden. eine Beeinträchtigung des

Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Bediensteter infolge von Nebentätigkeiten ist

daher begrifflich ausgeschlossen.

 

Zu 14:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die im Bundesrechnungsabschluss 2000 unter VA - Post 5640

für Nebentätigkeiten ausgewiesenen Gesamtbeträge.