1811/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1814/J betreffend

die geplante Schließung der IESG - Abteilung Leoben, welche die Abgeordneten

Silhavy und Genossen am 31. Jänner 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Mit der Überprüfung der Machbarkeit der Ausgliederung IAF wurde die Rechtsan -

waltskanzlei Schönherr, Barfuss, Torggler & Partner, beauftragt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der Text der Aufgabenstellung für die Überprüfung der Machbarkeit der Ausglie -

derung des IAF durch die unter Punkt 1 genannte Rechtsanwaltskanzlei lautet:

 

1. Erstellung einer juristischen Problemanalyse, wie die Aufgaben nach dem IESG

     ausgegliedert und in Form einer GmbH organisiert werden können.

2. Zulässigkeit der Ausgliederung im europarechtlichen und völkerrechtlichen

    Rahmen (ILO - Vorgaben).

3. Lösungsszenarien zur rechtskonformen Umsetzung der Intentionen der Bundes -

     regierung und Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für die politischen Ent -

     scheidungsträger.

4. Mitwirkung bei der Erstellung des Entwurfes einer Regierungsvorlage des Aus -

     gliederungsgesetzes samt Gesetzesmaterialien.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Rechtsgutachten liegt bereits vor und wurde im Zusammenhang mit dem zur

Begutachtung ausgesendeten Entwurf eines IAF - Service GmbH Gesetzes

berücksichtigt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Das von mir in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 1528/J genannte Gut -

achten ist nicht ident mit der Überprüfung der Machbarkeit der Ausgliederung des

IAF.

 

Mit dem in der Anfrage 1528/J genannten Gutachten wurde die deutsche Beratungs -

firma BSL Public Sector Managementberatung GmbH (BSL), Hauptstraße 49, D -

50126 Bergheim, nach einem EU - weiten Vergabeverfahren betraut. Der Vergabe -

auftrag lautete wie folgt:

 

„Der Auftragnehmer übernimmt den Auftrag, eine Organisationsanalyse des

Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds in Hinblick auf Aufbauorganisation, Ablauforganisation,

Schnittstellen mit kooperierenden Institutionen und deren Optimierung und darauf

aufbauend die Erstellung eines Kommunikationskonzepts inkl. EDV -  und IT -

Erfordernissen zu erstellen.“

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Zielvorgaben für eine künftige Durchschnittsverfahrensdauer sind:

• Raschere und fehlerfreie Erledigung von Insolvenz - Ausfallgeld - Anträgen sowie

   eine weitere Vereinfachung der notwendigen Verwaltungsabwicklung durch

   Festlegung einheitlicher Bearbeitungsstandards,

• Möglichst wenige händische Eingaben,

• Automatische Übertragung einmal erfasster Daten auf weitere Formblätter, da -

   durch Vermeidung von Datenredundanz,

• Zusammenführung von derzeit vorhandenen verschiedenen Dateien auf eine

   Datei pro Firma sowie pro Antragsteller,

• Automatische Durchführung notwendiger Berechnungen mittels EDV bei optio -

   naler Eingabemöglichkeit

- für Genehmigung und Zahlungs -  und Verrechnungsauftrag elektronische

  Datenfreigabe

- zur Verbesserung der externen Kommunikation

- für statistische Auswertung und Archivierung automatisierte Erfassung und

   Auswertung der Daten

• Schutz der Dateien vor Korrektur bzw. Abrufbarkeit durch Nichtbefugte.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Durch folgende Maßnahmenbündel sollen die genannten Zielvorgaben erreicht

werden:

• EDV - technische Unterstützung durch Bereitstellung geeigneter Standard -  und

   Applikationsoftware.

• Elektronischer Datenverbund in Form einer relationalen Datenbank.

• Bereitstellung leistungsfähiger Hardware.

• Im Sinne des Prinzips e - business EDV - gestützte Entwicklung eines Anmelde -

   verfahrens.

• Einheitliche und verbindliche Antragstellung.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

In der künftigen Organisation werden ablauforganisatorisch selbstverständlich dann

Mitarbeiter zur Sicherstellung der Kundennähe vor Ort eingesetzt, wenn dieses von

der Aufgabenstellung von Fall zu Fall her geboten ist.