1811/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.3.2001
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1814/J betreffend
die geplante Schließung der IESG - Abteilung Leoben, welche die Abgeordneten
Silhavy und Genossen am 31. Jänner 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Mit der Überprüfung der Machbarkeit der Ausgliederung IAF wurde die Rechtsan -
waltskanzlei Schönherr, Barfuss, Torggler & Partner, beauftragt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Der Text der Aufgabenstellung für die Überprüfung der Machbarkeit der Ausglie -
derung des IAF durch die unter Punkt 1 genannte Rechtsanwaltskanzlei lautet:
1. Erstellung einer juristischen Problemanalyse, wie die Aufgaben nach dem IESG
ausgegliedert und in Form einer GmbH organisiert werden können.
2. Zulässigkeit der Ausgliederung im europarechtlichen und völkerrechtlichen
Rahmen (ILO - Vorgaben).
3. Lösungsszenarien zur rechtskonformen Umsetzung der Intentionen der Bundes -
regierung und Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für die politischen Ent -
scheidungsträger.
4. Mitwirkung bei der Erstellung des Entwurfes einer Regierungsvorlage des Aus -
gliederungsgesetzes samt Gesetzesmaterialien.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Rechtsgutachten liegt bereits vor und wurde im Zusammenhang mit dem zur
Begutachtung ausgesendeten Entwurf eines IAF - Service GmbH Gesetzes
berücksichtigt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das von mir in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 1528/J genannte Gut -
achten ist nicht ident mit der Überprüfung der Machbarkeit der Ausgliederung des
IAF.
Mit dem in der Anfrage 1528/J genannten Gutachten wurde die deutsche Beratungs -
firma BSL Public Sector Managementberatung GmbH (BSL), Hauptstraße 49, D -
50126 Bergheim, nach einem EU - weiten Vergabeverfahren betraut. Der Vergabe -
auftrag lautete wie folgt:
„Der Auftragnehmer übernimmt den Auftrag, eine Organisationsanalyse des
Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds in Hinblick auf Aufbauorganisation, Ablauforganisation,
Schnittstellen mit kooperierenden Institutionen und deren Optimierung und darauf
aufbauend die Erstellung eines Kommunikationskonzepts inkl. EDV - und IT -
Erfordernissen zu erstellen.“
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Zielvorgaben für eine künftige Durchschnittsverfahrensdauer sind:
• Raschere und fehlerfreie Erledigung von Insolvenz - Ausfallgeld - Anträgen sowie
eine weitere Vereinfachung der notwendigen Verwaltungsabwicklung durch
Festlegung einheitlicher
Bearbeitungsstandards,
• Möglichst wenige händische Eingaben,
• Automatische Übertragung einmal erfasster Daten auf weitere Formblätter, da -
durch Vermeidung von Datenredundanz,
• Zusammenführung von derzeit vorhandenen verschiedenen Dateien auf eine
Datei pro Firma sowie pro Antragsteller,
• Automatische Durchführung notwendiger Berechnungen mittels EDV bei optio -
naler Eingabemöglichkeit
- für Genehmigung und Zahlungs - und Verrechnungsauftrag elektronische
Datenfreigabe
- zur Verbesserung der externen Kommunikation
- für statistische Auswertung und Archivierung automatisierte Erfassung und
Auswertung der Daten
• Schutz der Dateien vor Korrektur bzw. Abrufbarkeit durch Nichtbefugte.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Durch folgende Maßnahmenbündel sollen die genannten Zielvorgaben erreicht
werden:
• EDV - technische Unterstützung durch Bereitstellung geeigneter Standard - und
Applikationsoftware.
• Elektronischer Datenverbund in Form einer relationalen Datenbank.
• Bereitstellung leistungsfähiger Hardware.
• Im Sinne des Prinzips e - business EDV - gestützte Entwicklung eines Anmelde -
verfahrens.
• Einheitliche und verbindliche Antragstellung.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
In der künftigen Organisation werden ablauforganisatorisch selbstverständlich dann
Mitarbeiter zur Sicherstellung der Kundennähe vor Ort eingesetzt, wenn dieses von
der Aufgabenstellung von Fall zu Fall her geboten ist.