1813/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1848/J betreffend

die umweltpolitische Effizienz der EMAS - Zertifizierung, welche die Abgeordneten

Mag. Ulrike Sima und Genossen am 1. Februar 2001 an mich richteten, stelle ich

fest:

 

Antwort zu Punkt 1 bis 15 der Anfrage:

 

Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im von der

Anfrage umfassten Themenbereich erstreckt sich lediglich auf die Eintragung und

Überwachung der Tätigkeit der Umweltgutachter, weshalb ich grundsätzlich auf die

Beantwortung der Anfrage 1847/J durch den Herrn Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweise.

 

Zum letzten Punkt der Anfrage ist folgendes zu bemerken:

Nach § 11 Abs. 2 Umweltgutachter -  und Standorteverzeichnisgesetz (UGStVG)

ergab sich bisher kein Handlungsbedarf. Gemäß § 13 Abs. 1 ergaben sich zwei

Fälle, in denen die Zulassung als Umweltgutachter wegen mangelnder Fachkenntnis

widerrufen werden musste.