1813/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.3.2001
BM für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1848/J betreffend
die umweltpolitische Effizienz der EMAS - Zertifizierung, welche die Abgeordneten
Mag. Ulrike Sima und Genossen am 1. Februar 2001 an mich richteten, stelle ich
fest:
Antwort zu Punkt 1 bis 15 der Anfrage:
Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im von der
Anfrage umfassten Themenbereich erstreckt sich lediglich auf die Eintragung und
Überwachung der Tätigkeit der Umweltgutachter, weshalb ich grundsätzlich auf die
Beantwortung der Anfrage 1847/J durch den Herrn Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweise.
Zum letzten Punkt der Anfrage ist folgendes zu bemerken:
Nach § 11 Abs. 2 Umweltgutachter - und Standorteverzeichnisgesetz (UGStVG)
ergab sich bisher kein Handlungsbedarf. Gemäß § 13 Abs. 1 ergaben sich zwei
Fälle, in denen die Zulassung als Umweltgutachter wegen mangelnder Fachkenntnis
widerrufen werden musste.