1816/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Sima und GenossInnen haben am 1.2.2001 an

mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1844/J betreffend ,,ITRAP (Programm zur

Bekämpfung der Nuklearkriminalität)“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu

beantworten:

 

Generelle Anmerkungen:

 

Im Rahmen der angesprochenen Pilotstudie ITRAP (Illicit Traffiking Radiation Detec -

tion Assessment Program) wurde untersucht, ob die am Markt befindlichen Messein -

richtungen geeignet sind, Kernmaterial aber auch sonstige radioaktive Stoffe mit

einer ausreichenden Sicherheit zu erfassen und zwar unter den Bedingungen, wie

sie an Grenzübergängen herrschen.

 

Der Einsatz von Grenzmonitoren kann jedoch nicht gewährleisten, derartige Quellen

mit Sicherheit zu entdecken. Wenn beispielsweise ausgeschiedene radioaktive

Strahler mit vergleichsweise geringer Aktivität (wie in Flächengewichtsmesseinrich -

tungen oder in Füllstandskontrolleinrichtungen) von einer dickeren Schicht Metall -

schrottes (Metallspäne) mit höherer Dichte abgedeckt sind, werden diese messtech -

nisch kaum nachzuweisen sein, zumal Messungen an Grenzstellen unter Zeitdruck

erfolgen.

Diesbezüglich strebt mein Ressort eine EU - weite Regelung an: Schrotthändler, die

Schrott in die Europäische Union liefern, sollen die Kontaminationstreiheit durch ein

auf einer Strahlenmessung basierendem Zertifikat nachweisen. Es könnten bei -

spielsweise Messverfahren, Messgrenzen sowie von der Europäischen Kommission

anerkannte Messstellen in Drittstaaten festgelegt werden, die die Richtigkeit derarti -

ger Messungen gewährleisten, wodurch auch eine Gleichbehandlung aller Importe in

die Europäische Union gegeben wäre; Stichprobenmessungen vor Ort sollen diese

Maßnahmen ergänzen. Bedauerlicherweise konnte bisher dafür in der EU noch keine

Mehrheit gefunden werden.

 

Darüber hinaus darf darauf hingewiesen werden, dass Zuständigkeiten für ,,Illicit

Traffiking“ insbesondere auch beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, beim

Bundesminister für Inneres und beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und

Technologie angesiedelt sind.

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

 

ad 1 bis 4

 

Auf Transporte radioaktiver Stoffe sind nicht die Bestimmungen des Strahlenschutz -

gesetzes, sondern die einschlägigen Bestimmungen über den Transport gefährlicher

Güter anzuwenden. Demnach fällt die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte

von gefährlichen Gütern in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Ver -

kehr, Innovation und Technologie.

 

ad 5

 

Radioaktiv kontaminiertes Material im Schrott wird primär von Monitoren erfasst, die

zur Eingangskontrolle bei der schrottverarbeitenden Industrie aufgestellt sind.

ad 6

 

Diese Frage wäre an den jeweils zuständigen Bundesminister (BM für Wirtschaft und

Arbeit oder BM für Inneres) zu richten; Informationen über aufgefundenes radioaktiv

kontaminiertes Material bzw. aufgefundene illegale Strahlenquellen liegen in deren

Verwaltungsbereich auf.