1816/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.3.2001
BM für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Die Abgeordneten zum Nationalrat Sima und GenossInnen haben am 1.2.2001 an
mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1844/J betreffend ,,ITRAP (Programm zur
Bekämpfung der Nuklearkriminalität)“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu
beantworten:
Generelle Anmerkungen:
Im Rahmen der angesprochenen Pilotstudie ITRAP (Illicit Traffiking Radiation Detec -
tion Assessment Program) wurde untersucht, ob die am Markt befindlichen Messein -
richtungen geeignet sind, Kernmaterial aber auch sonstige radioaktive Stoffe mit
einer ausreichenden Sicherheit zu erfassen und zwar unter den Bedingungen, wie
sie an Grenzübergängen herrschen.
Der Einsatz von Grenzmonitoren kann jedoch nicht gewährleisten, derartige Quellen
mit Sicherheit zu entdecken. Wenn beispielsweise ausgeschiedene radioaktive
Strahler mit vergleichsweise geringer Aktivität (wie in Flächengewichtsmesseinrich -
tungen oder in Füllstandskontrolleinrichtungen) von einer dickeren Schicht Metall -
schrottes (Metallspäne) mit höherer Dichte abgedeckt sind, werden diese messtech -
nisch kaum nachzuweisen sein, zumal Messungen an Grenzstellen unter Zeitdruck
erfolgen.
Diesbezüglich strebt mein Ressort eine EU - weite Regelung an: Schrotthändler, die
Schrott in die Europäische Union liefern, sollen die Kontaminationstreiheit durch ein
auf einer Strahlenmessung basierendem Zertifikat nachweisen. Es könnten bei -
spielsweise Messverfahren, Messgrenzen sowie von der Europäischen Kommission
anerkannte Messstellen in Drittstaaten festgelegt werden, die die Richtigkeit derarti -
ger Messungen gewährleisten, wodurch auch eine Gleichbehandlung aller Importe in
die Europäische Union gegeben wäre; Stichprobenmessungen vor Ort sollen diese
Maßnahmen ergänzen. Bedauerlicherweise konnte bisher dafür in der EU noch keine
Mehrheit gefunden werden.
Darüber hinaus darf darauf hingewiesen werden, dass Zuständigkeiten für ,,Illicit
Traffiking“ insbesondere auch beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, beim
Bundesminister für Inneres und beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie angesiedelt sind.
Zu den Fragen im Einzelnen:
ad 1 bis 4
Auf Transporte radioaktiver Stoffe sind nicht die Bestimmungen des Strahlenschutz -
gesetzes, sondern die einschlägigen Bestimmungen über den Transport gefährlicher
Güter anzuwenden. Demnach fällt die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte
von gefährlichen Gütern in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Ver -
kehr, Innovation und Technologie.
ad 5
Radioaktiv kontaminiertes Material im Schrott wird primär von Monitoren erfasst, die
zur Eingangskontrolle bei der
schrottverarbeitenden Industrie aufgestellt sind.
ad 6
Diese Frage wäre an den jeweils zuständigen Bundesminister (BM für Wirtschaft und
Arbeit oder BM für Inneres) zu richten; Informationen über aufgefundenes radioaktiv
kontaminiertes Material bzw. aufgefundene illegale Strahlenquellen liegen in deren
Verwaltungsbereich auf.