1820/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.03.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen
und Freunde haben am 29.01.2001 unter der Nr. 1795/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Übergriffe der Polizei und Gendarmerie
(Statistik 1999)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass derartige Anfragen über Ergebnisse von
Einzelverfahren einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen und die Behörden
mangels bestehender Verpflichtungen derartiges Zahlenmaterial nicht evident halten.
Zu Frage 1:
A) Im Bereich der Bundespolizei:
SD Vorarlberg 1
Graz 29
Innsbruck 6
Klagenfurt 1
Leoben 6
Linz 15
Salzburg 9
St. Pölten 3
Schwechat 1
Wels 1
Wr. Neustadt 2
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:
Innere Stadt 21
Leopoldstadt 27
Landstraße 11
Wieden 12
Margareten 17
Mariahilf 6
Neubau 4
Josefstadt 11
Alsergrund 6
Favoriten 25
Simmering 5
Meidling 11
Hietzing 3
Penzing 6
Schmelz 6
Ottakring 10
Hernals 3
Währing 2
Döbling 6
Brigittenau 8
Floridsdorf 12
Donaustadt 9
Liesing 1
Sicherheitsbüro 9
Alarmabteilung 12
Diensthundeabteilung 2
Verkehrsabteilung 3
sonstige Dienststellen 3
B) Im Bereich der Bundesgendarmerie:
Burgenland 5
Kärnten 4
Niederösterreich 9
Oberösterreich 10
Salzburg 2
Steiermark 7
Tirol 3
Vorarlberg 3
Zu Frage 2:
A) Im Bereich der Bundespolizei:
SD Vorarlberg 1
Graz 29
Innsbruck 6
Klagenfurt 5
Leoben 1
Linz 15
Salzburg 9
St. Pölten 15
Schwechat 1
Wr. Neustadt 2
Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:
Innere Stadt 17
Leopoldstadt 28
Landstraße 13
Wieden 16
Margareten 16
Mariahilf 5
Neubau 9
Josefstadt 7
Alsergrund 5
Favoriten 23
Simmering 5
Meidling 8
Hietzing 3
Penzing 6
Schmelz 7
Ottakring 14
Hernals 3
Währing 2
Döbling 5
Brigittenau 6
Floridsdorf 11
Donaustadt 6
Liesing 1
Sicherheitsbüro 16
Alarmabteilung 12
Diensthundeabteilung 1
Verkehrsabteilung 3
sonstige Dienststellen 2
B) Im Bereich der Bundesgendarmerie:
Burgenland 8
Kärnten 4
Niederösterreich 21
Oberösterreich 10
Salzburg 5
Steiermark 7
Tirol 3
Vorarlberg 1
Zu Frage 3:
Für das Jahr 1999 liegen mir folgende Informationen vor:
Zu lit.a) Im Bereich der Bundespolizei erfolgten bis jetzt in den unter Punkt 2
angeführten Fällen zwei nicht rechtskräftige Verurteilungen gemäß §§ 83
und 313 StGB bzw. § 12, 3. Fall iVm. §§ 83 und 313 StGB zu Geldstrafen,
in einem weiteren Fall wegen § 83 StGB zu einer rechtskräftigen
Freiheitsstrafe (der betreffende Beamte ist allerdings bereits im August
1999 aus dem Dienststand ausgetreten); ein vierter Beamter wurde wegen
§ 302 zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Bereich der Bundesgendarmerie erfolgten zwei Verurteilungen, eine
gemäß § 302 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe, eine weitere
gemäß § 107 zu einer bedingten Freiheitsstrafe; ein Verfahren ist derzeit
noch bei Gericht anhängig.
Zu lit. b) Im Polizeibereich sind drei Disziplinarverfahren noch offen; von den hievon
betroffenen drei Beamten sind zwei suspendiert; ein SWB ist - wie bereits
erwähnt - aus dem Dienststand ausgetreten.
Im Bereich der Bundesgendarmerie wurde in einem der beiden unter lit.a
angeführten Fälle die Disziplinarstrafe der Entlassung ausgesprochen, im
zweiten Fall eine Geldstrafe verhängt; beide Verfahren sind infolge der
Ergreifung von Rechtsmitteln noch nicht abgeschlossen.
Zu lit. c) In diesem Zusammenhang ist auf die Unabhängigkeit der Disziplinar -
kommissionen und der Disziplinaroberkommission zu verweisen.
Zu Frage 4:
Zu lit. a) Einleitung und Ausgang von Disziplinarverfahren im Jahr 1999:
Im Bereich der Bundespolizei wurden insgesamt 93 Disziplinarverfahren
eingeleitet. Davon endeten
16 mit einer Einstellung,
11 mit Freispruch,
11 mit einem Verweis,
22 mit einer Geldbuße,
16 mit einer Geldstrafe,
5 mit einer Entlassung bzw. Kündigung,
8 Verfahren sind noch anhängig. Weiters ergingen
2 Schuldsprüche ohne Strafe und
2 Nichteinleitungsbeschlüsse.
Im Bereich der Bundesgendarmerie wurden insgesamt 130 Verfahren
eingeleitet. Davon endeten
22 mit einer Einstellung,
17 mit Freispruch,
2 mit Schuldsprüchen ohne Ausspruch einer Strafe,
9 mit einem Verweis,
31 mit einer Geldbuße,
13 mit einer Geldstrafe
2 mit Belehrungen
2 mit Amtsverlust gem. § 27 StGB. In
4 Fällen wurden Nichteinleitungsbeschlüsse gefällt.
28 Verfahren sind noch offen.
Zu lit. b) Im Polizeibereich wurde ein derartiges Verfahren eingeleitet, aber noch
nicht abgeschlossen.
Im Gendarmeriebereich ist ein Fall evident, der mit einer Belehrung
finalisiert worden ist.
Zu lit.c) und d) Keines
Zu lit e) Ein diesbezügliches Verfahren wurde im Polizeibereich eingeleitet. Es
endete mit einer Einstellung.
Zu lit. f) Es wurden - im Polizeibereich - sechs derartige Verfahren eingeleitet,
wovon eines mit der Verhängung einer Geldstrafe, eines mit der
Verhängung einer Geldbuße und ein weiteres mit dem Ausspruch der
Kündigung beendet wurde. Drei Verfahren sind noch offen.
Zu Frage 5:
Zu lit.a) Im Bereich der Bundespolizei wurden in 19 Fällen gegen die
Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Erstattung der Anzeige
strafrechtliche Schritte eingeleitet. Im Bereich der BPD Wien erfolgt keine
Evidenzhaltung derartigen Zahlenmaterials.
Im Gendarmeriebereich waren es 10 Fälle.
Zu lit b) Im Polizeibereich wurden keine strafrechtlichen Schritte gegen Zeuginnen
eingeleitet. Im Bereich der BPD Wien erfolgt keine Evidenzhaltung der -
artigen Zahlenmaterials.
Im Gendarmeriebereich ist ein derartiger Fall bekannt.
Zu lit. c) Soweit hiezu Informationen vorliegen, erfolgten bislang sieben
Verurteilungen und vier Einstellungen (je eine davon im
Gendarmeriebereich).
Zu Frage 6:
Zu lit. a) und b)
Im Bereich der Bundespolizei wurde in 19 Fällen gegen die Betroffenen ein
Verfahren wegen § 269 StGB eingeleitet.
In acht Fällen erfolgte eine Verurteilung. Die restlichen Verfahrensausgänge
sind unbekannt.
Bei einer Reihe von Bundespolizeidirektionen liegen hiezu keine statisti -
schen Unterlagen auf.
Im Gendarmeriebereich waren 1999 58 Fälle zu verzeichnen, wobei in 26
Fällen eine Verurteilung erfolgte und 21 Verfahren eingestellt worden sind;
in 11 Fällen ist der Verfahrensausgang nicht bekannt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Im jährlichen Sicherheitsbericht sind statistische Angaben über die gemäß den §§ 88
bis 90 SPG geführten Verfahren sowie über die gegen Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus disziplinar - und strafrechtlicher Sicht
enthalten.
Darüber hinausgehende Angaben finden sich im Sicherheitsbericht nicht, da diese
lückenlose Erfassung von Verfahrensausgängen einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand mit sich brächte.
Zu Frage 9:
Im Jahr 1999 wurden im Polizeibereich 19 Beschwerden gemäß § 88 Abs. 1 SPG
erhoben.
Im Gendarmeriebereich waren 12 Beschwerden zu verzeichnen.
Zu Frage 10:
Im Polizeibereich wurden 1999 vier Beschwerden gemäß § 88 Abs. 2 SPG erhoben;
im Gendarmeriebereich waren es 24.
Zu Frage 11:
Im Bereich der Bundespolizei wurden 1999 62,in jenem der Bundesgendarmerie 27
Beschwerden gemäß § 89 SPG erhoben.
Zu Frage 12:
1999 waren im Polizeibereich sechs derartige Beschwerden und im
Gendarmeriebereich eine zu verzeichnen.
Zu Frage 13:
Insgesamt wurde bislang in 6 Fällen (davon 2 im Polizeibereich und 4 im Bereich der
Bundesgendarmerie) den Beschwerdeführern Recht gegeben.