1820/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.03.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen

und Freunde haben am 29.01.2001 unter der Nr. 1795/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „Übergriffe der Polizei und Gendarmerie

(Statistik 1999)" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass derartige Anfragen über Ergebnisse von

Einzelverfahren einen enormen Verwaltungsaufwand verursachen und die Behörden

mangels bestehender Verpflichtungen derartiges Zahlenmaterial nicht evident halten.

 

Zu Frage 1:

 

A) Im Bereich der Bundespolizei:

 

SD Vorarlberg                        1

Graz                                       29

Innsbruck                               6

Klagenfurt                              1

Leoben                                    6

Linz                                        15

Salzburg                                  9

St. Pölten                                3

Schwechat                              1

Wels                                        1

Wr. Neustadt                         2

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:

 

Innere Stadt                         21

Leopoldstadt                       27

Landstraße                           11

Wieden                                 12

Margareten                          17

Mariahilf                                 6

Neubau                                   4

Josefstadt                             11

Alsergrund                             6

Favoriten                              25

Simmering                               5

Meidling                               11

Hietzing                                  3

Penzing                                   6

Schmelz                                   6

Ottakring                              10

Hernals                                   3

Währing                                 2

Döbling                                                  6

Brigittenau                             8

Floridsdorf                           12

Donaustadt                            9

Liesing                                    1

Sicherheitsbüro                     9

Alarmabteilung                    12

Diensthundeabteilung         2

Verkehrsabteilung                 3

sonstige Dienststellen         3

 

B) Im Bereich der Bundesgendarmerie:

 

Burgenland                            5

Kärnten                                                  4

Niederösterreich                    9

Oberösterreich                     10

Salzburg                                  2

Steiermark                               7

Tirol                                         3

Vorarlberg                              3

Zu Frage 2:

 

A) Im Bereich der Bundespolizei:

 

SD Vorarlberg                        1

Graz                                       29

Innsbruck                               6

Klagenfurt                              5

Leoben                                    1

Linz                                        15

Salzburg                                  9

St. Pölten                              15

Schwechat                              1

Wr. Neustadt                         2

 

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien:

 

Innere Stadt                         17

Leopoldstadt                       28

Landstraße                           13

Wieden                                 16

Margareten                          16

Mariahilf                                 5

Neubau                                   9

Josefstadt                               7

Alsergrund                             5

Favoriten                              23

Simmering                               5

Meidling                                 8

Hietzing                                  3

Penzing                                   6

Schmelz                                   7

Ottakring                              14

Hernals                                   3

Währing                                 2

Döbling                                                  5

Brigittenau                             6

Floridsdorf                           11

Donaustadt                            6

Liesing                                    1

Sicherheitsbüro                   16

Alarmabteilung                    12

Diensthundeabteilung         1

Verkehrsabteilung                 3

sonstige Dienststellen         2

B) Im Bereich der Bundesgendarmerie:

 

Burgenland                            8

Kärnten                                                  4

Niederösterreich                  21

Oberösterreich                     10

Salzburg                                  5

Steiermark                               7

Tirol                                         3

Vorarlberg                              1

 

Zu Frage 3:

 

Für das Jahr 1999 liegen mir folgende Informationen vor:

 

Zu lit.a) Im Bereich der Bundespolizei erfolgten bis jetzt in den unter Punkt 2

              angeführten Fällen zwei nicht rechtskräftige Verurteilungen gemäß §§ 83

              und 313 StGB bzw. § 12, 3. Fall iVm. §§ 83 und 313 StGB zu Geldstrafen,

              in einem weiteren Fall wegen § 83 StGB zu einer rechtskräftigen

              Freiheitsstrafe (der betreffende Beamte ist allerdings bereits im August

              1999 aus dem Dienststand ausgetreten); ein vierter Beamter wurde wegen

              § 302 zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

              Im Bereich der Bundesgendarmerie erfolgten zwei Verurteilungen, eine

              gemäß § 302 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe, eine weitere

              gemäß § 107 zu einer bedingten Freiheitsstrafe; ein Verfahren ist derzeit

              noch bei Gericht anhängig.

 

Zu lit. b) Im Polizeibereich sind drei Disziplinarverfahren noch offen; von den hievon

               betroffenen drei Beamten sind zwei suspendiert; ein SWB ist - wie bereits

               erwähnt - aus dem Dienststand ausgetreten.

               Im Bereich der Bundesgendarmerie wurde in einem der beiden unter lit.a

               angeführten Fälle die Disziplinarstrafe der Entlassung ausgesprochen, im

               zweiten Fall eine Geldstrafe verhängt; beide Verfahren sind infolge der

               Ergreifung von Rechtsmitteln noch nicht abgeschlossen.

 

Zu lit. c) In diesem Zusammenhang ist auf die Unabhängigkeit der Disziplinar -

               kommissionen und der Disziplinaroberkommission zu verweisen.

Zu Frage 4:

 

Zu lit. a)     Einleitung und Ausgang von Disziplinarverfahren im Jahr 1999:

 

                    Im Bereich der Bundespolizei wurden insgesamt 93 Disziplinarverfahren

                    eingeleitet. Davon endeten

 

                16 mit einer Einstellung,

                11 mit Freispruch,

                11 mit einem Verweis,

                22 mit einer Geldbuße,

                16 mit einer Geldstrafe,

                  5 mit einer Entlassung bzw. Kündigung,

                  8 Verfahren sind noch anhängig. Weiters ergingen

                  2 Schuldsprüche ohne Strafe und

                  2 Nichteinleitungsbeschlüsse.

 

                Im Bereich der Bundesgendarmerie wurden insgesamt 130 Verfahren

                eingeleitet. Davon endeten

 

                22 mit einer Einstellung,

                17 mit Freispruch,

                  2 mit Schuldsprüchen ohne Ausspruch einer Strafe,

                  9 mit einem Verweis,

                31 mit einer Geldbuße,

                13 mit einer Geldstrafe

                  2 mit Belehrungen

                  2 mit Amtsverlust gem. § 27 StGB. In

                  4 Fällen wurden Nichteinleitungsbeschlüsse gefällt.

                28 Verfahren sind noch offen.

 

Zu lit. b) Im Polizeibereich wurde ein derartiges Verfahren eingeleitet, aber noch

                 nicht abgeschlossen.

                 Im Gendarmeriebereich ist ein Fall evident, der mit einer Belehrung

                 finalisiert worden ist.

 

Zu lit.c) und d) Keines

 

Zu lit e) Ein diesbezügliches Verfahren wurde im Polizeibereich eingeleitet. Es

              endete mit einer Einstellung.

 

Zu lit. f) Es wurden - im Polizeibereich - sechs derartige Verfahren eingeleitet,

              wovon eines mit der Verhängung einer Geldstrafe, eines mit der

              Verhängung einer Geldbuße und ein weiteres mit dem Ausspruch der

              Kündigung beendet wurde. Drei Verfahren sind noch offen.

Zu Frage 5:

 

Zu lit.a) Im Bereich der Bundespolizei wurden in 19 Fällen gegen die

                Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Erstattung der Anzeige

                strafrechtliche Schritte eingeleitet. Im Bereich der BPD Wien erfolgt keine

                Evidenzhaltung derartigen Zahlenmaterials.

                Im Gendarmeriebereich waren es 10 Fälle.

 

Zu lit b) Im Polizeibereich wurden keine strafrechtlichen Schritte gegen Zeuginnen

                eingeleitet. Im Bereich der BPD Wien erfolgt keine Evidenzhaltung der -

                artigen Zahlenmaterials.

                Im Gendarmeriebereich ist ein derartiger Fall bekannt.

 

Zu lit. c) Soweit hiezu Informationen vorliegen, erfolgten bislang sieben

                 Verurteilungen und vier Einstellungen (je eine davon im

                 Gendarmeriebereich).

 

Zu Frage 6:

 

Zu lit. a) und b)

                Im Bereich der Bundespolizei wurde in 19 Fällen gegen die Betroffenen ein

                Verfahren wegen § 269 StGB eingeleitet.

                In acht Fällen erfolgte eine Verurteilung. Die restlichen Verfahrensausgänge

                sind unbekannt.

                Bei einer Reihe von Bundespolizeidirektionen liegen hiezu keine statisti -

                schen Unterlagen auf.

                Im Gendarmeriebereich waren 1999 58 Fälle zu verzeichnen, wobei in 26

                Fällen eine Verurteilung erfolgte und 21 Verfahren eingestellt worden sind;

                in 11 Fällen ist der Verfahrensausgang nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Im jährlichen Sicherheitsbericht sind statistische Angaben über die gemäß den §§ 88

bis 90 SPG geführten Verfahren sowie über die gegen Organe des öffentlichen

Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus disziplinar - und strafrechtlicher Sicht

enthalten.

 

Darüber hinausgehende Angaben finden sich im Sicherheitsbericht nicht, da diese

lückenlose Erfassung von Verfahrensausgängen einen unverhältnismäßig hohen

Aufwand mit sich brächte.

Zu Frage 9:

 

Im Jahr 1999 wurden im Polizeibereich 19 Beschwerden gemäß § 88 Abs. 1 SPG

erhoben.

Im Gendarmeriebereich waren 12 Beschwerden zu verzeichnen.

 

Zu Frage 10:

 

Im Polizeibereich wurden 1999 vier Beschwerden gemäß § 88 Abs. 2 SPG erhoben;

im Gendarmeriebereich waren es 24.

 

Zu Frage 11:

 

Im Bereich der Bundespolizei wurden 1999 62,in jenem der Bundesgendarmerie 27

Beschwerden gemäß § 89 SPG erhoben.

 

Zu Frage 12:

 

1999 waren im Polizeibereich sechs derartige Beschwerden und im

Gendarmeriebereich eine zu verzeichnen.

 

Zu Frage 13:

 

Insgesamt wurde bislang in 6 Fällen (davon 2 im Polizeibereich und 4 im Bereich der

Bundesgendarmerie) den Beschwerdeführern Recht gegeben.