1821/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.03.2001

 

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben

an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten,

Kommissionen und anderen Gremien“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

1.1. An dem in der Anfrage genannten Stichtag 1. Jänner 2OO1 war das Bundes -

       ministerium für Justiz in folgenden interministeriellen Arbeitsgruppen als

       federführendes Ressort vertreten:

 

       - Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“

       - Arbeitsgruppe „Insolvenzrechtsreform“

           - Untergruppe „Unternehmensinsolvenz“

           - Untergruppe „Privatkonkurs“

       - Arbeitsgruppe „Wohnrecht“

       - Arbeitsgruppe „Verfahrensbeschleunigung“

       - Arbeitskreis „Sexualstrafrecht“

       - Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens

       - Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle 1980.

 

Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Antworten anderer Regierungsmit -

glieder auf gleichlautende Anfragen bleiben hier die nicht interministeriellen Arbeits -

gruppen im Bundesministerium für Justiz und jene Fälle unerwähnt, in denen das

Bundesministerium für Justiz Vertreter in interministerielle Arbeitsgruppen ent -

sendet, für die ein anderes Ressort federführend zuständig ist. Ich gehe weiters

davon aus, dass die Mitwirkung des Bundesministeriums für Justiz an Arbeitsgrup -

pen internationaler Organisationen, wie etwa der Europäischen Union, des Europa -

rates oder der Vereinten Nationen, von der Anfrage ebenso wenig umfasst ist wie

die Mitgliedschaft in dienstrechtlichen Kommissionen sowie von Richtern in den

zahlreichen Kommissionen nach Art. 133 Z 4 B - VG.

 

1.2. Weiters war das Bundesministerium für Justiz am 1. Jänner 2001 in folgenden

       Kommissionen und Beiräten vertreten:

 

      - Statistische Zentralkommission

      - Fachbeirat für Justiz - und Kriminalstatistik

      - Bundesdrogenkoordination

      - Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)

      - Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstitutes „AG 234.01

        Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“

      - Ausschuss für die Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung

      - Rat für Nachhaltige Entwicklung

      - Beirat für Verkehrssicherheit

      - Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes

      - Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

      - Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance in Österreich

      - VIP (Verwaltungsinnovationsprogramm) - Beirat

      - HELP - Beirat.

 

1.3. Das Bundesministerium für Justiz war am 1. Jänner 2001 im Bereich des

       Konsumentenschutzes in folgenden Kommissionen und Beiräten vertreten:

 

       - Gleichbehandlungskommission beim BMSG gem. BGBl. Nr.108/79

       - Codex - Unterkommission Bio

       - Koordinationskomitee der Codexkommission (§ 52 Lebensmittelgesetz 1975)

       - Verpackungskommission (BMLFUW)

       - Beirat des Österr. Verkehrssicherheitsfonds (Ersatzmitglied)

       - Verbraucherrat im Österr. Normungsinstitut (Ersatzmitglied)

       - Beirat im Österr. Verkehrssicherheitsrat

       - Umweitzeichenbeirat (BMLFUW)

       - Holzbeirat BMLFUW

       - Codex - Unterkommission Gebrauchsgegenstände

       - Beirat des Österr. Verkehrssicherheitsfonds

       - Verbraucherrat im Österr. Normungsinstitut

       - Verpackungskommission (Ersatzmitglied) - BMLFUW

       - Beirat im Österr. Verkehrssicherheitsrat

       - Umweltzeichenbeirat (BMLFUW)

       - Beirat für Kfz - Haftpflichtversicherungen

       - Vorstandsmitglied im Verein für Konsumenteninformation

       - Mitglied in der Preiskommission gem. § 9 (2) Preisgesetz

       - Ersatzmitglied in der Preiskommission gem. § 9 (2) Preisgesetz

       - Mitglied in der Kommission nach § 11 Postgesetz

       - Ersatzmitglied in der Euro-Preiskommission gem. § 19 EWAG

       - Mitglied im Elektrizitätsbeirat gem. § 26 des Bundesgesetzes über die Aufga -

         ben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der

         Elektrizitäts - Control GmbH und der Elektrizitäts - Control Kommission - BGBl. Nr.

         121/2000

       - Mitglied im Erdgasbeirat gem. § 62 (3) Gaswirtschaftsgesetz

       - Mitglied des Rechnungsprüfungsgremiums im Verein für Konsumenteninforma -

         tion

       - Mitglied in der Euro - Preiskommission gem. § 19 EWAG

       - Ersatzmitglied in der Kommission nach § 11 Postgesetz

       - Ersatzmitglied im Elektrizitätsbeirat gem. § 26 des Bundesgesetzes über die

         Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung

       der Elektrizitäts - Control GmbH und der Elektrizitäts - Control Kommission -

       BGBl. Nr. 121/2000

        - Ersatzmitglied im Erdgasbeirat gern. § 62 (3) Gaswirtschaftsgesetz

 

1.4. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört als Ersatzmitglied dem

       Bundesvergabeamt beim (nunmehrigen) Bundesministerium für Wirtschaft und

       Arbeit an. Er wurde für diese Funktion vom Bundesministerium für Justiz

       namhaft gemacht.

 

       Zwei Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehören als Mitglied bzw. als

       Ersatzmitglied dem Interessentenbeirat der Bundesimmobiliengesellschaft

       m.b.H. (BIG) an. Sie wurden für diese Funktionen vom Bundesministerium für

       Justiz namhaft gemacht.

 

1.5. Schließlich hat der (seinerzeitige) Bundesminister für Wissenschaft, Forschung

       und Kunst für folgende Institutionen vom Bundesministerium für Justiz nomin -

       ierte Staatskommissäre bestellt:

 

       - AKM

       - Verwertungsgesellschaft Rundfunk

       - Austro - Mechana

       - Musikedition

       - Österreichische Interpretengesellschaft

       - LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten)

       - Verwertungsgesellschaft bildender Künstler

       - Literarische Verwertungsgesellschaft

       - Literar - Mechana

       - Verwertungsgesellschaft Audio -Visuelle Medien

       - Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender

       - Bild und Ton.

 

      Da sich die Anfrage meinem Verständnis nach nur auf Entsendungen im

      Auftrag oder als Vertreter des Justizressorts bezieht, bleiben Nebenbeschäfti -

      gungen außer Betracht.

Zu 2 und 5:

 

2.1 Mit der Vertretung des Justizressorts in den zu Frage 1 erwähnten interminis -

       teriellen Arbeitsgruppen sind jeweils diejenigen Bediensteten betraut worden,

       die auf Grund ihrer ressortinternen Funktion für die jeweilige Materie als

       Sektionsleiter, Abteilungsleiter oder Referenten zuständig sind bzw. waren. Es

       sind dies

 

      a) in der Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“ Dr. Franz Mohr,

          Leiter der für Exekutions - und Insolvenzrecht zuständigen Abteilung;

 

      b) in der Arbeitsgruppe „Insolvenzrechtsreform“ Dr. Franz Mohr,

          Leiter der für Exekutions - und Insolvenzsachen zuständigen Abteilung

          sowie die Referentin Dr. Sonja Niederberger und die Referenten Mag.

          Alfred Pfeisinger und Dr. Robert Singer;

 

      c) in der Arbeitsgruppe „Wohnrecht“

          SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, und Dr. Johannes

          Stabentheiner, Leiter der mietrechtlichen Abteilung;

 

      d) in der Arbeitsgruppe „Verfahrensbeschleunigung“

          SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, Dr. Barbara Kloiber,

          Leiterin der Abteilung für Zivilprozessrecht und Gerichtsorganisation sowie

          die Referentin Dr. Maria Wais und der Referent Mag. Hartmut Haller;

 

      e) im Arbeitskreis „Sexualstrafrecht“

          SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Christian

          Manquet, Leiter der für Angelegenheiten des Strafgesetzbuches zuständi -

          gen Abteilung sowie Referent Mag. Roland Heurex;

 

      f) im Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens

          SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Werner

          Pleischl, Leiter der für Fragen des Strafverfahrensrechts zuständigen

          Abteilung sowie Referent Mag. Christian Pilnacek (derzeit sind keine

          Sitzungen geplant, die letzte Sitzung dieses Arbeitskreises fand am

          11.5.1999 statt);

 

       g) in der Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle

           Dr. Günter Auer, Leiter der unter anderem für Urheberrecht zuständigen

           Abteilung, als Vorsitzender, Dr. Michael Stormann, Leiter der unter

           anderem für Angelegenheiten des Allgemeinen Teiles des Bürgerlichen

           Rechtes zuständigen Abteilung und Dr. Sonja Bydlinski, Leiterin der unter

           anderem für Handelsrecht zuständigen Abteilung als 1. und 2. Ersatzmit -

           glied des Vorsitzenden;

 

       h) in der Statistischen Zentralkommission

            Dr. Gerhard Litzka, Leiter der unter anderem für die Kriminalstatistik

            zuständigen Abteilung, und Dr. Wolfgang Moravec, stellvertretender Leiter

            der unter anderem für die Koordinierung statistischer Angelegenheiten im

            Ressortbereich zuständigen Abteilung;

 

        i) im Fachbeirat für Justiz - und Kriminalstatistik

            Dr. Christoph Mayerhofer, im Ruhestand befindlicher ehemaliger Leiter

        der Sektion Straf - und Gnadensachen, Dr. Günther Schemel, Leiter der

        unter anderem für die Klassifizierung von Strafgefangenen zuständigen

        Abteilung, Dr. Gerhard Litzka, Leiter der unter anderem für die Kriminal -

        statistik zuständigen Abteilung und Dr. Helmut Auer, Leiter der für Infor -

        mationstechnik zuständigen Abteilung;

 

j)     in der Bundesdrogenkoordination

        Dr. Gerhard Litzka, Leiter der für strafrechtliche Belange des Suchtmittel -

        gesetzes im Ressortbereich zuständigen Abteilung;

 

k)    im Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)

        Dr. Helmut Auer, Leiter der für Informationstechnik zuständigen Abteilung;

 

l)     in der Arbeitsgruppe des Österreichischen Normungsinstitutes „AG

       234.01 Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“

       Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld - und Sachenrecht zuständigen

       Abteilung;

 

m)  im Ausschuss für Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung

       SCh Dr. Gottfried Mayer, Leiter der Sektion Konsumentenschutz,

       Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld - und Sachenrecht zuständigen

       Abteilung;

 

n)   im Rat für Nachhaltige Entwicklung und im Beirat für Verkehrssicherheit

       Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld - und Sachenrecht zuständigen

       Abteilung;

 

o)   im Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes

      Dr. Peter Zetter, im Ruhestand befindlicher ehemaliger Leiter der handels -

      und gesellschaftsrechtlichen Abteilung;

 

p)  im Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

      Dr. Michael Stormann, Leiter der unter anderem für Angelegenheiten des

      Allgemeinen Teiles des Bürgerlichen Rechtes und für Familienrecht

      zuständigen Abteilung;

 

q)  im Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance

     die Referenten Dr. Peter Hubalek und ADir RegRat Peter Frank;

 

r)   im VIP - Beirat

      SChef Dr. Wolfgang Fellner, Leiter der Präsidialsektion;

 

s)   im HELP - Beirat

      Mag. Peter Hadler, Leiter der unter anderem für die Koordinierung von

      Maßnahmen der Verwaltungsreform zuständigen Abteilung.

 

Im Bereich des Konsumentenschutz waren dies nachstehende Sektionsleiter,

      Abteilungsleiter oder Referenten:

 

a)     In der Gleichbehandlungskommission beim BMSG gem. BGBl. Nr.108/79,

        der Codex - Unterkommission Bio, dem Koordinationskomitee der Codex -

        kommission (§ 52 Lebensmittelgesetz 1975) die Abteilungsleiterin in der

        Konsumentschutzsektion Mag. Dr. Maria Reiffenstein.

 

b)    In der Verpackungskommission (BMLFUW), dem Beirat des Österr.

        Verkehrssicherheitsfonds (Ersatzmitglied), dem Verbraucherrat im Österr.

      Normungsinstitut (Ersatzmitglied), dem Beirat im Österr. Verkehrssicher -

      heitsrat, dem Umweltzeichenbeirat (BMLFUW) die Abteilungsleiterin in

      der Konsumentenschutzsektion Mag. Dr. Disa Medwed.

 

c)   Im Holzbeirat BMLFUW, in der Codex - Unterkommission Gebrauchsge -

      genstände, im Beirat des Österr. Verkehrssicherheitsfonds, im Verbrau -

      cherrat im Österr. Normungsinstitut, in der Verpackungskommission

      (Ersatzmitglied) - BMLFUW, im Beirat im Österr. Verkehrssicherheitsrat

      der Referent in der Konsumentenschutzsektion Mag. Helmut Perz

 

d)  Im Umweitzeichenbeirat (BMLFUW) die Referentin in der Konsumenten -

      schutzsektion ADir Irene Botros.

 

e)   Im Beirat für Kfz - Haftpflichtversicherungen, als Vorstandsmitglied im

      Verein für Konsumenteninformation, als Mitglied in der Preiskommission

      gem. § 9 (2) Preisgesetz der Leiter der Konsumentschutzsektion

      Dr. Gottfried Mayer.

 

f)   in der Preiskommission gem. § 9 (2) Preisgesetz, in der Kommission nach

      § 11 Postgesetz, in der Euro - Preiskommission gem. § 19 EWAG, im

      Elektrizitätsbeirat gem. § 26 des Bundesgesetzes über die Aufgaben der

      Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der

      Elektrizitäts - Control GmbH und der Elektrizitäts - Control Kommission -

      BGBl. Nr. 121/2000, im Erdgasbeirat gem. § 62 (3) Gaswirtschaftsgesetz

      die Abteilungsleiterin in der Konsumentenschutzsektion Mag. Dr. Ruth

      Enthofer.

 

g)   Als Mitglied des Rechnungsprüfungsgremiums im Verein für Konsumen -

       teninformation, als Mitglied in der Euro - Preiskommission gem. § 19

       EWAG die Referentin in der Konsumentenschutzsektion Dr. Beate

       Blaschek.

 

h)   Als Ersatzmitglied in der Kommission nach § 11 Postgesetz die Referentin

       in der Konsumentenschutzsektion Mag. Bernadette Feuerstein.

 

i)    Als Ersatzmitglied im Elektrizitätsbeirat gem. § 26 des Bundesgesetzes

       über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und

       die Errichtung der Elektrizitäts - Control GmbH und der Elektrizitäts - Control

       Kommission BGBl. Nr. 121/2000, als Ersatzmitglied im Erdgasbeirat

       gem. § 62 (3) Gaswirtschaftsgesetz der Referent in der Konsumenten -

       schutzsektion Mag. Mathias Blume.

 

2.2. Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Bundesvergabeamt beim

       (nunmehrigen) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist der Leiter der

       Abteilung für Innere Revision des Ressortbereiches, Dr. Josef Bosina (als

       Ersatzmitglied).

      

       Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Interessentenbeirat der Bunde -

        simmobilien GesmbH (BIG) sind der Leiter der für Budget - und Bausachen

        zuständigen Abteilung Dr. Hermann Germ (als Mitglied) und der Leiter der für

        Budget - und Bauangelegenheiten der Justizwache zuständigen Abteilung

        Dr. Herbert Haider (als Ersatzmitglied).

 

2.3. Als Staatskommissäre für die zu Frage 1 erwähnten Institutionen sind jeweils

       jene Bediensteten meines Ressorts nominiert worden, die auf Grund ihrer

      (früheren oder aktuellen) ressortinternen Funktion mit urheberrechtlichen

       Fragen befasst sind. Es sind dies

 

       - für die AKM, die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die Austro - Mechana,

       die Österreichische Interpretengesellschaft, die LSG, die Literarische

       Verwertungsgesellschaft, die Literar - Mechana und die Musikedition

       Dr. Günter Auer;

 

       - für die Verwertungsgesellschaft für Audio - Visuelle Medien, die Verwer -

       tungsgesellschaft Bildende Kunst, die Verwertungsgesellschaft Bild und

       Ton und die Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender

       Dr. Michael Stormann.

 

Zu 3 und 6:

 

Im Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes ist der im Ruhestand befindliche

ehemalige Leiter der handels - und gesellschaftsrechtlichen Abteilung Dr. Peter

Zetter, und im Fachbeirat für Justiz - und Kriminalstatistik ist der im Ruhestand

befindliche ehemalige Leiter der Sektion Straf- und Gnadensachen Dr. Christoph

Mayerhofer Vertreter des Justizressorts. Beide sind mit der Vertretung des Justizres -

sorts auf Grund ihrer besonderen Sachkenntnis in der betreffenden Materie, die

auch auf ihrer früheren Tätigkeit im Ressort beruht, betraut worden; beide waren

auch schon vor ihrem Ruhestand in dieser Funktion tätig.

 

Sonstige Personen waren mit der Vertretung des Bundesministeriums für Justiz

nicht betraut.

 

Zu 4:

 

Seit dem Regierungswechsel wurde Dr. Franz Mohr, Leiter der für Exekutions - und

Insolvenzrecht zuständigen Abteilung, im Dezember 2000 zum Leiter der neu einge -

setzten Arbeitsgruppe "Eigenkapitalersatzrecht“ nominiert.

 

Zu 7 und 8:

 

Selbstverständlich wird bei Auswahl der Vertreter auf Unvereinbarkeit Bedacht

genommen. Bislang ist es in keinem der berichteten Fälle zu einer Unvereinbarkeit

gekommen. Die Vermeidung allfälliger Interessengegensätze wird auch künftig im

Auge behalten.

Zu 9:

Wie bereits erwähnt, wurden jeweils diejenigen Bediensteten eines Ressorts mit der

Vertretung des Bundesministeriums für Justiz betraut, die auf Grund ihrer ressortin -

ternen Funktion mit der jeweiligen Materie befasst sind bzw. waren, sodass die

Ausschreibung der einzelnen Funktionen weder notwendig war noch zweckmäßig

gewesen wäre.

 

Zu 10 und 11:

Die Bediensteten, die in die zu Frage 1 genannten Arbeitsgruppen, Kommissionen

und Beiräte entsendet worden sind, beziehen für ihre Tätigkeit im Rahmen der

genannten Gremien keine zusätzlichen Einkünfte.

 

Die Ressortbediensteten, die für die in Frage 1 angeführten Institutionen als Stellver -

treter der Staatskommissäre bestellt worden sind, sowie der Vorsitzende - oder im

Falle seiner Verhinderung das Ersatzmitglied - der Schiedsstelle nach der Urheber -

rechtsgesetznovelle 1980 beziehen für diese Tätigkeit ein Entgelt, dessen Höhe aus

datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden kann.

 

Der für das Bundesvergabeamt namhaft gemachte Vertreter des Bundesministeri -

ums für Justiz hat für diese Funktion im Jahr 2000 keine Vergütung erhalten, die in

den Interessentenbeirat der BIG entsendeten Bediensteten haben für diese

Funktion bisher keine Vergütung erhalten.

 

Zu 12, 13 und 15:

Bei einer Nebentätigkeit handelt es sich um eine Aufgabe, die ein Beamter neben

seiner ihn voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese während der

Dienstzeit aus, so hat er, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat,

die dadurch „liegengebliebene Arbeit“ später nachzuholen. Ein Entfall von

Dienststunden, eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzli -

cher Bediensteter in Folge von Nebentätigkeit ist daher begrifflich nicht möglich.

 

Zu 14:

Für Vergütungen für Nebentätigkeiten wurden im Budgetkapitel 30 (Justiz) im Jahre

2000 14,631.371,30 S, das sind etwa 0,24 % des gesamten Personalaufwands,

aufgewendet.

Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten für den Bund. Sollten diese Tätigkeiten nicht

weiter von öffentlich Bediensteten als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so

müssten diese, soweit dies überhaupt möglich ist, von anderen, also „zugekauften“

Kräften verrichtet werden, soll es nicht zu einer Leistungseinschränkung des Bundes

kommen.