1830/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.3.2001
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossen haben am 1. Februar 2001
unter der Nr. 1859/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Umstrukturierung in der Kunstsektion gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Abberufungen von Leiterfunktionen sind eine unvermeidliche Folge der Zusam -
menlegung bisher getrennter, jedoch sachlich zusammengehöriger Aufgabenberei -
che. Diese Umstrukturierung verfolgt das Ziel, eine zentrale Koordination der bisher
getrennten Förderbereiche Internationale Filmangelegenheiten und Film - und Medi -
enkunst sowie Literatur und Kinder - und Jugendliteratur zu schaffen. Dadurch ist eine
bessere und leichter durchführbare Zusammenarbeit bei den Förderungsaktivitäten
und Aufgabenreichen, aber auch zwischen den vermittelnden Institutionen sowie eine
erhöhte Transparenz und Flexibilität im Budgetvollzug zu erwarten.
Zu Frage 2:
Nein. Mittel - bis langfristig sind Personleinsparungen durch natürliche Abgänge zu
erwarten.
Zu Frage 3:
Vorerst sind keine weiteren Umstrukturierungen
der Kunstsektion geplant.
Zu den Fragen 4, 5 und 9:
Natürlich gab es einige kritische Reaktionen unter Kulturschaffenden gegenüber den
Umstrukturierungsmaßnahmen in der Kunstsektion. Ich bin auch grundsätzlich der
Meinung, daß eine hohe Akzeptanz der Kunstszene eine wünschenswerte, anzustre -
bende und nicht unwesentliche Voraussetzung für die Besetzung von Leitungspositi -
onen in der Kunstverwaltung sein soll. Wenn aber Verwaltungsstrukturen aus Grün -
den der Verbesserung der Servicetätigkeit, der Koordination, der Transparenz in der
Kunstförderung und nicht zuletzt der Verwaltungsökonomie als verbesserungswürdig
erkannt worden sind, ist es Aufgabe des politischen Entscheidungsträgers, entspre -
chende Maßnahmen zu setzen. Ich bin daher überzeugt, daß, wenn die Maßnahmen
ihre angestrebten Zielsetzungen erreichen, sie auch die Akzeptanz bei jenen Kunst -
schaffenden finden wird, die ihnen derzeit kritisch gegenüber stehen.
Zu den Fragen 6, 7, 8, 10 und 11:
Die Leitung für die Abteilungen der Bereiche Film, Literatur und Budget wird öffentlich
ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungs - und Besetzungsverfahren werden
nach jenen Kriterien, die im Ausschreibungsgesetz dafür vorgesehen sind, durchge -
führt.
Zu Frage 12:
Im Zuge der Zusammenführung von zusammengehörigen Aufgabenfeldern im Be -
reich des Films und der Literatur sowie der Neubildung der Budget - und Rechtsab -
teilung kommt es - abgesehen von den in der Beantwortung der Frage 1 angeführten
Abberufungen - lediglich zu sogenannten "Verwendungsänderungen". Der Begriff be -
deutet, daß Mitarbeiter in neuen Aufgabenbereichen arbeiten sollen, in denen sie
ihrer Fachkenntnisse besser einsetzen können. Diese im Beamten - Dienstrechtsge -
setz geregelten Personalmaßnahmen lassen im Gegensatz zu den „Versetzungen“,
sowohl die dienst - als auch die besoldungsrechtliche Stellung der betroffenen Mitar -
beiter unberührt. Mit allen von den Verwendungsänderungen aufgrund der Umstruk -
turierung betroffenen Mitarbeitern wurden in persönlich geführten Gesprächen die
sich aufgrund der Umstrukturierung ergebende Notwendigkeit dieser Maßnahmen
besprochen.
Zu Frage 13:
Die sogenannte „Kleine Filmförderung“, also die Förderung des Kurz -, Avantgarde
und Experimentalfilms, bleibt als eigenständiges Förderinstrumentariums auch wei -
terhin erhalten.
Die Umstrukturierung verfolgt das Ziel, eine zentrale Koordination der bisher getrenn -
ten Förderbereich Internationale Filmangelegenheiten sowie Film - und Medienkunst
zu schaffen. Überdies kann die Nutzung der Förderungsangebote von Media Plus vor
allem in den Bereichen Verleih und Vertrieb auch für den Avantgarde - und Expen -
mentalfilm wesentlich verbessert werden. Schließlich werden durch die Schaffung
dieser neuen Organisationseinheit Doppelgleisigkeiten im Bereich der filmkulturellen
Auslandsaktivitäten vermieden und so
Mehrfachdienstreisetätigkeiten reduziert.
Zu Frage 14:
Die Umstrukturierung verfolgte das Ziel, eine zentrale Koordination der bisher ge -
trennten Förderbereiche Erwachsenenliteratur und Kinder - und Jugendliteratur zu
schaffen. Dies deshalb, weil der Förderbereich Kinder - und Jugendliteratur (Abteilung
II/6) zwar ein in Fachkreisen anerkannter, aber - vor allem was den überwiegenden
Teil der Institutionsförderung betrifft - nicht selbständiger kleiner Teilbereich der ge -
samten Literaturförderung, der im wesentlichen auch bei der Budgetaufteilung seinen
sichtbaren Niederschlag findet. Vor allem im Bereich der Verlagsförderung, wo Dop -
pelgleisigkeiten aufgetreten sind, werden nicht zuletzt aus Verwaltungsvereinfa -
chungsgründen die Subventionswerber nunmehr nur von einer Abteilung servisiert
werden. Die besondere Stellung der Kinder - und Jugendliteratur im Rahmen der
gesamten Literaturförderung wird aber weiterhin gewährleistet sein. In der Literatur -
vermittlung ist durch eine Zusammenlegung eine Bündelung der Aktivitäten und der
Schwerpunktsetzungen besonders am Gebiet der Vermittlung, der Leseförderung und
- animation zu erwarten, denn schließlich ist durch die Zusammenlegung eine bes -
sere und leichter durchführbare Zusammenarbeit bei den Förderungsaktivitäten und
Aufgabenbereichen, aber auch zwischen den vermittelnden Institutionen sowie einer
erhöhte Transparenz und Flexibilität im Budgetvollzug zu erwarten.
Zu Frage 15:
Nein. Die Einrichtung einer eigenen Verwaltungseinheit zur Budgetkontrolle basiert
auf einer Empfehlung des Rechnungshofes und wurde auch schon im sogenannten
"Weißbuch zur Reform der Kulturpolitik in Österreich", das von Bundeskanzler Klima
und Staatssekretär Wittmann in Auftrag gegeben wurde, angeregt. Von einer partei -
politisch motivierten Umstrukturierung kann daher keine Rede sein.