1830/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.3.2001

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Cap und Genossen haben am 1. Februar 2001

unter der Nr. 1859/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Umstrukturierung in der Kunstsektion gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Die Abberufungen von Leiterfunktionen sind eine unvermeidliche Folge der Zusam -

menlegung bisher getrennter, jedoch sachlich zusammengehöriger Aufgabenberei -

che. Diese Umstrukturierung verfolgt das Ziel, eine zentrale Koordination der bisher

getrennten Förderbereiche Internationale Filmangelegenheiten und Film - und Medi -

enkunst sowie Literatur und Kinder - und Jugendliteratur zu schaffen. Dadurch ist eine

bessere und leichter durchführbare Zusammenarbeit bei den Förderungsaktivitäten

und Aufgabenreichen, aber auch zwischen den vermittelnden Institutionen sowie eine

erhöhte Transparenz und Flexibilität im Budgetvollzug zu erwarten.

 

Zu Frage 2:

Nein. Mittel - bis langfristig sind Personleinsparungen durch natürliche Abgänge zu

erwarten.

 

Zu Frage 3:

Vorerst sind keine weiteren Umstrukturierungen der Kunstsektion geplant.

Zu den  Fragen 4, 5 und 9:

Natürlich gab es einige kritische Reaktionen unter Kulturschaffenden gegenüber den

Umstrukturierungsmaßnahmen in der Kunstsektion. Ich bin auch grundsätzlich der

Meinung, daß eine hohe Akzeptanz der Kunstszene eine wünschenswerte, anzustre -

bende und nicht unwesentliche Voraussetzung für die Besetzung von Leitungspositi -

onen in der Kunstverwaltung sein soll. Wenn aber Verwaltungsstrukturen aus Grün -

den der Verbesserung der Servicetätigkeit, der Koordination, der Transparenz in der

Kunstförderung und nicht zuletzt der Verwaltungsökonomie als verbesserungswürdig

erkannt worden sind, ist es Aufgabe des politischen Entscheidungsträgers, entspre -

chende Maßnahmen zu setzen. Ich bin daher überzeugt, daß, wenn die Maßnahmen

ihre angestrebten Zielsetzungen erreichen, sie auch die Akzeptanz bei jenen Kunst -

schaffenden finden wird, die ihnen derzeit kritisch gegenüber stehen.

 

Zu den Fragen 6, 7, 8, 10 und 11:

Die Leitung für die Abteilungen der Bereiche Film, Literatur und Budget wird öffentlich

ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungs - und Besetzungsverfahren werden

nach jenen Kriterien, die im Ausschreibungsgesetz dafür vorgesehen sind, durchge -

führt.

 

Zu Frage 12:

Im Zuge der Zusammenführung von zusammengehörigen Aufgabenfeldern im Be -

reich des Films und der Literatur sowie der Neubildung der Budget - und Rechtsab -

teilung kommt es - abgesehen von den in der Beantwortung der Frage 1 angeführten

Abberufungen - lediglich zu sogenannten "Verwendungsänderungen". Der Begriff be -

deutet, daß Mitarbeiter in neuen Aufgabenbereichen arbeiten sollen, in denen sie

ihrer Fachkenntnisse besser einsetzen können. Diese im Beamten - Dienstrechtsge -

setz geregelten Personalmaßnahmen lassen im Gegensatz zu den „Versetzungen“,

sowohl die dienst - als auch die besoldungsrechtliche Stellung der betroffenen Mitar -

beiter unberührt. Mit allen von den Verwendungsänderungen aufgrund der Umstruk -

turierung betroffenen Mitarbeitern wurden in persönlich geführten Gesprächen die

sich aufgrund der Umstrukturierung ergebende Notwendigkeit dieser Maßnahmen

besprochen.

 

Zu Frage 13:

Die sogenannte „Kleine Filmförderung“, also die Förderung des Kurz -, Avantgarde

und Experimentalfilms, bleibt als eigenständiges Förderinstrumentariums auch wei -

terhin erhalten.

 

Die Umstrukturierung verfolgt das Ziel, eine zentrale Koordination der bisher getrenn -

ten Förderbereich Internationale Filmangelegenheiten sowie Film - und Medienkunst

zu schaffen. Überdies kann die Nutzung der Förderungsangebote von Media Plus vor

allem in den Bereichen Verleih und Vertrieb auch für den Avantgarde - und Expen -

mentalfilm wesentlich verbessert werden. Schließlich werden durch die Schaffung

dieser neuen Organisationseinheit Doppelgleisigkeiten im Bereich der filmkulturellen

Auslandsaktivitäten vermieden und so Mehrfachdienstreisetätigkeiten reduziert.

Zu Frage 14:

Die Umstrukturierung verfolgte das Ziel, eine zentrale Koordination der bisher ge -

trennten Förderbereiche Erwachsenenliteratur und Kinder - und Jugendliteratur zu

schaffen. Dies deshalb, weil der Förderbereich Kinder - und Jugendliteratur (Abteilung

II/6) zwar ein in Fachkreisen anerkannter, aber - vor allem was den überwiegenden

Teil der Institutionsförderung betrifft - nicht selbständiger kleiner Teilbereich der ge -

samten Literaturförderung, der im wesentlichen auch bei der Budgetaufteilung seinen

sichtbaren Niederschlag findet. Vor allem im Bereich der Verlagsförderung, wo Dop -

pelgleisigkeiten aufgetreten sind, werden nicht zuletzt aus Verwaltungsvereinfa -

chungsgründen die Subventionswerber nunmehr nur von einer Abteilung servisiert

werden. Die besondere Stellung der Kinder - und Jugendliteratur im Rahmen der

gesamten Literaturförderung wird aber weiterhin gewährleistet sein. In der Literatur -

vermittlung ist durch eine Zusammenlegung eine Bündelung der Aktivitäten und der

Schwerpunktsetzungen besonders am Gebiet der Vermittlung, der Leseförderung und

- animation zu erwarten, denn schließlich ist durch die Zusammenlegung eine bes -

sere und leichter durchführbare Zusammenarbeit bei den Förderungsaktivitäten und

Aufgabenbereichen, aber auch zwischen den vermittelnden Institutionen sowie einer

erhöhte Transparenz und Flexibilität im Budgetvollzug zu erwarten.

 

Zu Frage 15:

Nein. Die Einrichtung einer eigenen Verwaltungseinheit zur Budgetkontrolle basiert

auf einer Empfehlung des Rechnungshofes und wurde auch schon im sogenannten

"Weißbuch zur Reform der Kulturpolitik in Österreich", das von Bundeskanzler Klima

und Staatssekretär Wittmann in Auftrag gegeben wurde, angeregt. Von einer partei -

politisch motivierten Umstrukturierung kann daher keine Rede sein.