1833/AB XXI.GP
Eingelangt am:
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1818/J - NR/2001 betreffend
Ausserfernbahn, die die Abgeordneten Lichtenberger und Freundinnen am 31.
Jänner 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:
Welche Gütermengen und welche Zahl an Fahrgästen wurde in den Jahren
1997, 1998,1999 und 2000 jeweils befördert? Bitte geben Sie auch die Quelle
der von Ihnen genannten Zahlen sowie die jeweilige Zahl der zB durch
Lawinengefahr bedingten Tage mit Streckensperren bekannt.
Falls die Zahlen zu beförderten Gütermengen und Fahrgästen von den ÖBB
stammen: Welche Untersuchungen, Studien oder andere Aktivitäten haben Sie
bzw. Ihre Vorgänger gesetzt oder beauftragt, um die angegebenen Zahlen zu
verifizieren, was waren die Ergebnisse dieser Aktivitäten und welche von
dritter Seite angefertigten Fahrgastzählungn oder Güterstatistiken sind Ihnen
bekannt?
Welche Einnahmen und Ausgaben sind für die Ausserfernbahn in den Jahren
1997,1998, 1999 und 2000 jeweils bekannt?
Falls die Zahlen zu Einnahmen und Ausgaben von den ÖBB stammen: Welche
Untersuchungen, Studien oder andere Aktivitäten haben Sie bzw. Ihre
Vorgänger gesetzt oder beauftragt, um die angegebenen Zahlen (zB im Hinblick
auf die Zurechnung von Personalkosten zu dieser Strecke) zu verifizieren, was
waren die Ergebnisse dieser Aktivitäten, welche von dritter Seite angefertigten
Einnahmen - oder Ausgabenberechnungen oder - schätzungen sind Ihnen
bekannt und worin unterscheiden sich deren Ergebnisse von den Angaben der
ÖBB?
Diese Fragen können nur vom Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen
beantwortet werden, der jedoch nach Befassung mit der gegenständlichen
parlamentarischen Anfrage durch mein Ressort diesem gegenüber feststellte, dass
diese Fragen ausschließlich den intemen (kommerziellen) Geschäftsbereich der
ÖBIB betreffen würden und
diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden könne.
Zu Frage 5:
Sind Sie auch der Meinung, dass es nicht angeht, einen ganzen Bezirk vom
österreichischen Bahnnetz zu isolieren, zumal die einzige verbleibende
Verbindung nach Tirol (Fernpass - Straße) durch Witterungsbedingungen und
Staus nicht gewährleistet ist und somit keine Alternative darstellen kann.
Ich teile die Meinung der unterfertigten Abgeordneten und stelle fest, dass eine
Interessentensuche für die Strecke „Staatsgrenze nächst Ehrwald Zugspitzbahn -
Staatsgrenze nächst Schönbichl“ durch die Schieneninfrastrukturfinanzierungs -
gesellschaft m.b.H. veranlasst werden sollte. Mittlerweile befährt jedoch die DB Teile
dieser Strecke in den Fahrplanlagen des ehemaligen DB - Verkehrs. Die ÖBB sind
dadurch verpflichtet, die Infrastruktur auf dem gegenwärtigen Niveau betriebsbereit
zu halten. Der weitere Betrieb wird jedoch davon abhängen, ob das Land Tirol bereit
ist, mit der DB einen Verkehrsdienstevertrag abzuschließen.
Zu Frage 6:
Soll Ihrer Meinung nach der Betrieb des Güterverkehrs auf der Ausserfernbahn
weiterbestehen, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Die ÖBB sind an einer Weiterführung des Schienengüterverkehrs auf der
Außerfernbahn grundsätzlich interessiert. Voraussetzung dafür, ist aber die
Wiederherstellung der Fahrleitung auf dem Gebiet der DB - AG, da der Betrieb mit
Dieseltriebfahrzeugen zu weiteren Kostensteigerungen führt und eine wirtschaftliche
Betriebsführung in der Folge unmöglich ist.
Zu den Fragen 1 und 8:
Soll Ihrer Meinung nach der Betrieb des Personenverkehrs auf der
Ausserfernbahn weiterbestehen, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, für welchen Zeitpunkt ist die Einstellung beabsichtigt?
Die ÖBB beabsichtigen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen den
Schienenpersonenverkehr auf der Außerfernbahn mit Fahrplanende 2000/2001(09.
06.2001) einzustellen.
Zu Frage 9:
Wenn ja, wie und unter Verwendung welcher Bundesmittel soll dieser
Weiterbestand gesichert werden?
Würde der Betrieb des Personenverkehrs aufrechterhalten werden, so würde dieser
mittels Bestellung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen finanziell sichergestellt
werden. Darüberhinaus müsste vom Land Tirol Verkehrsdienstleistungen bestellt
werden. Für die Infrastruktur stehen Mittel aus dem Budget Kapitel 65 sowie der
Schieneninfrastrukturfinanzierungsges.m.b.H. zur Verfügung.
Zu den Fragen 10,11,12, 13 und 14:
Wurde mit dem Land Tirol Kontakt aufgenommen, um diesen Weiterbestand zu
gewährleisten und mit welchen Ergebnissen?
Wurde mit Deutschland, der Deutschen Bahn AG, der Bayrischen
Eisenbahngesellschaft oder anderen deutschen Stellen Kontakt aufgenommen,
um diesen Weiterbestand zu gewährleisten
und mit welchen Ergebnissen?
Inwieweit wurden die Ergebnisse der INTERREG - Studie zur Erhaltung der
Ausserfernbahn in die Diskussion bzw. Entscheidungsfindung einbezogen?
Gibt es Zusagen von Seiten des Bundes, des Landes Tirol oder Dritter, sich an
Betrieb, Aufrechterhaltung und Neuinvestitionen für die Ausserfernbahn zu
beteiligen, und wenn ja, in welcher Weise (finanziell, organisatorisch,...) und in
welchem Umfang?
Wenn ja, welcher Art und Weise und welchen finanziellen oder sonstigen
Umfangs wäreln diese Beteiligung/en des Bundes, des Landes Tirol oder
Dritter? Falls genaue Zahlen nicht oder noch nicht verfügbar sein sollten, bitte
um als solche gekennzeichnete Schätzungen aufgrund der gegebenen
Zusagen.
Grundsätzlich darf zur Nebenbahnproblematik wie folgt Stellung genommen werden:
Es besteht die Absicht des Vorstandes der ÖBB bei bestimmten Nebenbahnen den
Personen - bzw. Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen. Es
werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der ÖBB
stattfinden.
Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen
möglich:
a. Die ÖBB stellen den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein
Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien
Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten
Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige
Interessierte können außerdem Verkehrsdiensteverträge mit diesen neuen
konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte
Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.
b. Die ÖBB beabsichtigen den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der
Infrastruktur einzustellen
Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die
ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde meines Ressorts
stellen. Nach entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖBB
eingestellten Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche -
europaweite - Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die
Aufrechterhaltung des Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien
könnten dabei nach folgenden Prioritäten geordnet werden:
- Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs
- Güter - und Personenverkehr
- Personen - oder Güterverkehr
- Anschlussbahnähnlicher Betrieb
- Betrieb als Museumsbahn.
Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen
auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog zu den Regelungen für
Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur
würden auch für Dritte die Erhaltung der Infrastruktur gemäß dem
Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden.
Zur Frage 11 wird folgendes festgestellt:
Seit 03.02.2001 verkehren im Streckenabschnitt Ehrwald Zugspitzbahn - Reutte in
Tirol fünf Regionalzugpaare, die von der DB - AG geführt werden. Diese
Verkehrsleistungen sind seitens des Landes Tirol vorerst bis 09.06.2001 bestellt.
Zu den Fragen 15 und 16:
Der derzeitige Schienenersatzverkehr auf der Ausserfernbahnlinie bringt
erhebliche Verschlechterungen für die Fahrgäste (erschwertes Umsteigen,
ständige Verspätungen, keinerlei Anschlusssicherheit, mangelnde
Beschilderung, mangelnder Informationsfluss, Haltestellen ...) und verärgert
diese in hohem Maße. Sind Sie auch der Meinung, dass durch diese Umstände
die Anweisung vom 30.8.2000 von Minister Schmid an ÖBB Gen Dir Draxler,
alles zu unterlassen, was den Wert dieser Bahnlinie mindern könnte, vom
zuständigen ÖBB Vorstand in grober Weise vernachlässigt wird?
Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen haben Sie wann ergriffen bzw. werden Sie
wann ergreifen?
Die Weisung von Herrn Bundesminister a. D. DI Michael Schmid bezog sich auf die
Infrastruktur der Strecke und nicht auf den Betrieb. Dieser ist in seiner Abwicklung
ausschließlich Angelegenheit der Österreichischen Bundesbahnen und des Landes
Tirol, welche einen Verkehrsdienstevertrag zu schließen hätten.
Zu Frage 17:
Welche Gegenmaßnahmen wurden bzw. werden von Ihrer Seite wann ergriffen,
um die Konkurrenzsituation Bus - Bahn auf dieser Relation aufzuheben?
Die Frage der Parallelverkehre ist im Rahmen des Verkehrsverbundes zu lösen, der
in einer Gesellschaft des Landes Tirol organisiert ist.
Zu Frage 18:
Wurde bzw. wird aufgrund der offenkundigen Unwilligkeit der ÖBB eine
Interessentensuche durchgeführt (gemäß den für den Fall der
Einstellungswilligkeit gegebenen gesetzlichen Erfordernissen) und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
Wenn die ÖBB den Personenverkehr einstellt, stehen freie Zugtrassen zur
Verfügung, die von jedem Zugangsberechtigten befahren werden können.
Voraussetzung dafür ist die Bestellung von Verkehrsdiensten durch das Land Tirol.
Der Bund wird seine gesetzlichen Verpflichtungen (Privatbahngesetz,
gemeinwirtschaftliche Leistungen, Mittel aus dem FLAF) auch gegenüber einem
Dritten einhalten. Eine Interessentensuche für die Außerfernbahn musste durch die
ÖBB nicht durchgeführt werden, da sich vor Durchführung einer solchen bereits das
Land Tirol mit der Deutschen Bahn AG über
einen Nachfolgeverkehr geeinigt hat.
Zu Frage 19:
Liegen Ihnen innerhalb oder außerhalb einer im Sinne von Frage 18
durchgeführten Suche ernstzunehmende Interessensbekundungen
österreichischer nicht - bundeseigener Eisenbahnunternehmen zum
Weiterbetrieb dieser Strecke vor, und wenn ja, welches Verkehrsangebot
umfassen diese im einzelnen?
Nein.
Zu den Fragen 20, 21 und 22:
Ist für den Weiterbetrieb des Personenverkehrs auf der Ausserfernbahn ein
Ausschreibungsverfahren in Vorbereitung oder Umsetzung?
Wenn ja, durch wen und mit welchem Zeithorizont?
Wenn nein, warum nicht?
Ich darf auf die Beantwortung der Fragen 5 und 18 verweisen.