1833/AB XXI.GP

Eingelangt am:

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1818/J - NR/2001 betreffend

Ausserfernbahn, die die Abgeordneten Lichtenberger und Freundinnen am 31.

Jänner 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4:

Welche Gütermengen und welche Zahl an Fahrgästen wurde in den Jahren

1997, 1998,1999 und 2000 jeweils befördert? Bitte geben Sie auch die Quelle

der von Ihnen genannten Zahlen sowie die jeweilige Zahl der zB durch

Lawinengefahr bedingten Tage mit Streckensperren bekannt.

Falls die Zahlen zu beförderten Gütermengen und Fahrgästen von den ÖBB

stammen: Welche Untersuchungen, Studien oder andere Aktivitäten haben Sie

bzw. Ihre Vorgänger gesetzt oder beauftragt, um die angegebenen Zahlen zu

verifizieren, was waren die Ergebnisse dieser Aktivitäten und welche von

dritter Seite angefertigten Fahrgastzählungn oder Güterstatistiken sind Ihnen

bekannt?

Welche Einnahmen und Ausgaben sind für die Ausserfernbahn in den Jahren

1997,1998, 1999 und 2000 jeweils bekannt?

Falls die Zahlen zu Einnahmen und Ausgaben von den ÖBB stammen: Welche

Untersuchungen, Studien oder andere Aktivitäten haben Sie bzw. Ihre

Vorgänger gesetzt oder beauftragt, um die angegebenen Zahlen (zB im Hinblick

auf die Zurechnung von Personalkosten zu dieser Strecke) zu verifizieren, was

waren die Ergebnisse dieser Aktivitäten, welche von dritter Seite angefertigten

Einnahmen -  oder Ausgabenberechnungen oder  - schätzungen sind Ihnen

bekannt und worin unterscheiden sich deren Ergebnisse von den Angaben der

ÖBB?

 

Diese Fragen können nur vom Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen

beantwortet werden, der jedoch nach Befassung mit der gegenständlichen

parlamentarischen Anfrage durch mein Ressort diesem gegenüber feststellte, dass

diese Fragen ausschließlich den intemen (kommerziellen) Geschäftsbereich der

ÖBIB betreffen würden und diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden könne.

Zu Frage 5:

Sind Sie auch der Meinung, dass es nicht angeht, einen ganzen Bezirk vom

österreichischen Bahnnetz zu isolieren, zumal die einzige verbleibende

Verbindung nach Tirol (Fernpass - Straße) durch Witterungsbedingungen und

Staus nicht gewährleistet ist und somit keine Alternative darstellen kann.

 

Ich teile die Meinung der unterfertigten Abgeordneten und stelle fest, dass eine

Interessentensuche für die Strecke „Staatsgrenze nächst Ehrwald Zugspitzbahn -

Staatsgrenze nächst Schönbichl“ durch die Schieneninfrastrukturfinanzierungs -

gesellschaft m.b.H. veranlasst werden sollte. Mittlerweile befährt jedoch die DB Teile

dieser Strecke in den Fahrplanlagen des ehemaligen DB - Verkehrs. Die ÖBB sind

dadurch verpflichtet, die Infrastruktur auf dem gegenwärtigen Niveau betriebsbereit

zu halten. Der weitere Betrieb wird jedoch davon abhängen, ob das Land Tirol bereit

ist, mit der DB einen Verkehrsdienstevertrag abzuschließen.

 

Zu Frage 6:

Soll Ihrer Meinung nach der Betrieb des Güterverkehrs auf der Ausserfernbahn

weiterbestehen, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

 

Die ÖBB sind an einer Weiterführung des Schienengüterverkehrs auf der

Außerfernbahn grundsätzlich interessiert. Voraussetzung dafür, ist aber die

Wiederherstellung der Fahrleitung auf dem Gebiet der DB - AG, da der Betrieb mit

Dieseltriebfahrzeugen zu weiteren Kostensteigerungen führt und eine wirtschaftliche

Betriebsführung in der Folge unmöglich ist.

 

Zu den Fragen 1 und 8:

Soll Ihrer Meinung nach der Betrieb des Personenverkehrs auf der

Ausserfernbahn weiterbestehen, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

Wenn nein, für welchen Zeitpunkt ist die Einstellung beabsichtigt?

 

Die ÖBB beabsichtigen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen den

Schienenpersonenverkehr auf der Außerfernbahn mit Fahrplanende 2000/2001(09.

06.2001) einzustellen.

 

Zu Frage 9:

Wenn ja, wie und unter Verwendung welcher Bundesmittel soll dieser

Weiterbestand gesichert werden?

 

Würde der Betrieb des Personenverkehrs aufrechterhalten werden, so würde dieser

mittels Bestellung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen finanziell sichergestellt

werden. Darüberhinaus müsste vom Land Tirol Verkehrsdienstleistungen bestellt

werden. Für die Infrastruktur stehen Mittel aus dem Budget Kapitel 65 sowie der

Schieneninfrastrukturfinanzierungsges.m.b.H. zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 10,11,12, 13 und 14:

Wurde mit dem Land Tirol Kontakt aufgenommen, um diesen Weiterbestand zu

gewährleisten und mit welchen Ergebnissen?

Wurde mit Deutschland, der Deutschen Bahn AG, der Bayrischen

Eisenbahngesellschaft oder anderen deutschen Stellen Kontakt aufgenommen,

um diesen Weiterbestand zu gewährleisten und mit welchen Ergebnissen?

Inwieweit wurden die Ergebnisse der INTERREG - Studie zur Erhaltung der

Ausserfernbahn in die Diskussion bzw. Entscheidungsfindung einbezogen?

Gibt es Zusagen von Seiten des Bundes, des Landes Tirol oder Dritter, sich an

Betrieb, Aufrechterhaltung und Neuinvestitionen für die Ausserfernbahn zu

beteiligen, und wenn ja, in welcher Weise (finanziell, organisatorisch,...) und in

welchem Umfang?

Wenn ja, welcher Art und Weise und welchen finanziellen oder sonstigen

Umfangs wäreln diese Beteiligung/en des Bundes, des Landes Tirol oder

Dritter? Falls genaue Zahlen nicht oder noch nicht verfügbar sein sollten, bitte

um als solche gekennzeichnete Schätzungen aufgrund der gegebenen

Zusagen.

 

Grundsätzlich darf zur Nebenbahnproblematik wie folgt Stellung genommen werden:

 

Es besteht die Absicht des Vorstandes der ÖBB bei bestimmten Nebenbahnen den

Personen -  bzw. Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen. Es

werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit dem Vorstand der ÖBB

stattfinden.

 

Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen

möglich:

 

a. Die ÖBB stellen den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein

 

Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien

Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten

Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige

Interessierte können außerdem Verkehrsdiensteverträge mit diesen neuen

konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte

Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.

 

b. Die ÖBB beabsichtigen den Personen -  und Güterverkehr und den Betrieb der

Infrastruktur einzustellen

 

Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die

ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde meines Ressorts

stellen. Nach entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖBB

eingestellten Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche -

europaweite - Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die

Aufrechterhaltung des Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien

könnten dabei nach folgenden Prioritäten geordnet werden:

 

- Betrieb der Infrastruktur und des Güter -  und Personenverkehrs

- Güter -  und Personenverkehr

- Personen -  oder Güterverkehr

- Anschlussbahnähnlicher Betrieb

- Betrieb als Museumsbahn.

Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen

auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog zu den Regelungen für

Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur

würden auch für Dritte die Erhaltung der Infrastruktur gemäß dem

Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden.

 

Zur Frage 11 wird folgendes festgestellt:

 

Seit 03.02.2001 verkehren im Streckenabschnitt Ehrwald Zugspitzbahn - Reutte in

Tirol fünf Regionalzugpaare, die von der DB - AG geführt werden. Diese

Verkehrsleistungen sind seitens des Landes Tirol vorerst bis 09.06.2001 bestellt.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Der derzeitige Schienenersatzverkehr auf der Ausserfernbahnlinie bringt

erhebliche Verschlechterungen für die Fahrgäste (erschwertes Umsteigen,

ständige Verspätungen, keinerlei Anschlusssicherheit, mangelnde

Beschilderung, mangelnder Informationsfluss, Haltestellen ...) und verärgert

diese in hohem Maße. Sind Sie auch der Meinung, dass durch diese Umstände

die Anweisung vom 30.8.2000 von Minister Schmid an ÖBB Gen Dir Draxler,

alles zu unterlassen, was den Wert dieser Bahnlinie mindern könnte, vom

zuständigen ÖBB Vorstand in grober Weise vernachlässigt wird?

Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen haben Sie wann ergriffen bzw. werden Sie

wann ergreifen?

 

Die Weisung von Herrn Bundesminister a. D. DI Michael Schmid bezog sich auf die

Infrastruktur der Strecke und nicht auf den Betrieb. Dieser ist in seiner Abwicklung

ausschließlich Angelegenheit der Österreichischen Bundesbahnen und des Landes

Tirol, welche einen Verkehrsdienstevertrag zu schließen hätten.

 

Zu Frage 17:

Welche Gegenmaßnahmen wurden bzw. werden von Ihrer Seite wann ergriffen,

um die Konkurrenzsituation Bus - Bahn auf dieser Relation aufzuheben?

 

Die Frage der Parallelverkehre ist im Rahmen des Verkehrsverbundes zu lösen, der

in einer Gesellschaft des Landes Tirol organisiert ist.

 

Zu Frage 18:

Wurde bzw. wird aufgrund der offenkundigen Unwilligkeit der ÖBB eine

Interessentensuche durchgeführt (gemäß den für den Fall der

Einstellungswilligkeit gegebenen gesetzlichen Erfordernissen) und wenn ja,

mit welchem Ergebnis?

 

Wenn die ÖBB den Personenverkehr einstellt, stehen freie Zugtrassen zur

Verfügung, die von jedem Zugangsberechtigten befahren werden können.

Voraussetzung dafür ist die Bestellung von Verkehrsdiensten durch das Land Tirol.

Der Bund wird seine gesetzlichen Verpflichtungen (Privatbahngesetz,

gemeinwirtschaftliche Leistungen, Mittel aus dem FLAF) auch gegenüber einem

Dritten einhalten. Eine Interessentensuche für die Außerfernbahn musste durch die

ÖBB nicht durchgeführt werden, da sich vor Durchführung einer solchen bereits das

Land Tirol mit der Deutschen Bahn AG über einen Nachfolgeverkehr geeinigt hat.

Zu Frage 19:

Liegen Ihnen innerhalb oder außerhalb einer im Sinne von Frage 18

durchgeführten Suche ernstzunehmende Interessensbekundungen

österreichischer nicht - bundeseigener Eisenbahnunternehmen zum

Weiterbetrieb dieser Strecke vor, und wenn ja, welches Verkehrsangebot

umfassen diese im einzelnen?

 

Nein.

 

Zu den Fragen 20, 21 und 22:

Ist für den Weiterbetrieb des Personenverkehrs auf der Ausserfernbahn ein

Ausschreibungsverfahren in Vorbereitung oder Umsetzung?

Wenn ja, durch wen und mit welchem Zeithorizont?

Wenn nein, warum nicht?

 

Ich darf auf die Beantwortung der Fragen 5 und 18 verweisen.