1835/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.3.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1837/J - NR/2001, betreffend

Ausgliederung des Bundes: ÖBB, die die Abgeordneten Maier und Genossinnen am

31. Jänner 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Wurde zur Vorbereitung dieser Ausgliederung (bzw. auch in Folge) eine

externe Beraterfirma in Anspruch genommen?

Wenn ja, wie hoch waren seitdem die Kosten?

 

Es wurde keine externe Beraterfirma in Anspruch genommen.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

Wurde durch diese Ausgliederung das Ziel der bedarfsgerechten und

wirtschaftlicheren Leistungserbringung geschafft?

Wenn ja, wodurch?

Wenn nein1 weshalb nicht?

 

Ja. Mit dem Bundesbahngesetz 1992 wurden die Österreichischen Bundesbahnen

ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, welches nach den kauf -

männischen Grundsätzen zu führen ist.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 8:

Kam es durch diese Ausgliederung zu einer Erhöhung der Flexibilität der

Leistungserbringung?

Wenn ja, wodurch?

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Ja. Die Erhöhung der Flexibilität der Leistungserbringung hat ihre Grundlage in der

Ausgliederung der Österreichischen Bundesbahnen aus der Bundesverwaltung und

ist anhand der Unternehmensergebnisse sichtbar, welche einen deutlichen

Leistungsanstieg dokumentieren.

Zu den Fragen 9, 10 und 11:

Wurde durch diese Ausgliederung eine höhere Kostentransparenz geschafft?

Wenn ja, wodurch?

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Ja. Eine Erhöhung der Kostentransparenz wurde durch die bilanzielle Trennung in

die Unternehmensbereiche Absatz und Infrastruktur geschaffen.

 

Zu den Fragen 12, 13 und 14:

Kam es durch diese Ausgliederung zu einer Entlastung des Bundes -

haushaltes?

Wenn ja, in welchem Umfang (Angaben in ATS pro Jahr)?

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Ja. Durch die Ausgliederung des Finanzierungsrahmens für die Schienen -

infrastruktur, welcher nunmehr refinanzierbar ist, in der Höhe des SCHiG - Rahmens.

 

Zu den Fragen 15, 16 und 17:

Kam es durch diese Ausgliederung zu einer Mobilisierung von gebundenen

Bundesvermögen?

Wenn ja, wodurch und in welchem Ausmaß?

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Das Vermögen steht im Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen.

 

Zu Frage 18:

Welchen Inhalt hat das gültige Unternehmenskonzept?

 

Diese Frage kann nur vom Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen

beantwortet werden, der dies auf Ersuchen meines Ressorts jedoch mit Hinweis auf

das Betriebs -  und Geschäftsgeheimnis ablehnte.

 

Zu Frage 19:

Wie hoch war seit der Ausgliederung der Bundeszuschuss (ersuche um

Darstellung pro Jahr)?

 

Es gibt keinen Bundeszuschuss. Die Zahlungen des Bundes erfolgen auf Grundlage

des gemeinwirtschaftlichen Vertrages zwischen den Österreichischen Bundesbahnen

und dem Bund und auf Grundlage des Bundesbahngesetzes 1992, welches die

Kostentragung des Bundes für die Bereitstellung und den Ausbau der

Eisenbahninfrastruktur normiert.

 

 

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

 

gem. Bundesrechnungsabschluss

BVA

 

in Mio ATS

Gemeinwirts

schaftliche

Leistungen

7.960

7.620

7.825

8.037

8.254

8.254

8.356

8.274

8.174

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Eisenbahn - 

11.550

11.088

11.000

11.000

11.000 

9.910

9.350

15.650*)

 

Infrastruktur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

7.960

19.170

18.913

19.037

19.254

19.254

18.266

17.627

23.824

 

*) gem. BVA 2001, davon 3 % Bindung vorgesehen gern. BFG 2001

 

Zu Frage 20:

Wie hoch war das Eigenkapital ab der Ausgliederung?

 

Geschäftsjahr

Eignkapital

Absatz

Infrastruktur

 

- in ATS -

1994

19.761,034.000,96

19.761,034.000,96

0

1995

19.972,598.597,45

19.972,598.597,45

0

1996

20.867,473.178,98

20.867,473.178,98

0

1997

20.209,686.609,71

20.209,686.609,71

0

1998

23.773,450.682,63

23.773,450.682,63

0

1999

25.672,638.693,33

20.672,638.693,44

5.000,000.000,--

 

Zu Frage 21:

Wie hoch war das Eigenkapital mit Stichtag 1.1.2000?

 

Dieses ist ident mit dem Stand zum 31. Dezember 1999.

 

Zu den Fragen 22 und 23:

Wer zur Zeit sind die Eigentümervertreter des Bundes im Aufsichtsrat (ersuche

um namentliche Bekanntgabe, Organisationseinheit und Berufsstatus)?

Seit welchem Zeitpunkt befinden genannte Personen sich diese im

Aufsichtsrat?

 

Der Eigentümervertreter des Bundes ist die Generalversammlung. Da das

Unternehmen zu 100 % im Besitz des Bundes ist, übe ich gemaß

Vollzugsbestimmungen des Bundesbahngesetzes 1992 die Eigentümerrechte aus.

Die Generalversammlung bestellt die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat der ÖBB.

Damit sind folgende Mitglieder im Aufsichtsrat der ÖBB vertreten:

 

Als Aufsichtsrat:

GD KR Franz R. Rottmeyer

Dr. Brigitte Eggler - Bargehr

Mag. Regina Reiter

Dr. Heinz Dürr

Dipl. - Bw. Rüdiger vorm Walde

Prof. Dipl. - Ing. Dr. Wilfried Puwein

Dr. Wolfgang Reithofer

DDr. Peter Schubert

Dipl. - Ing. Hans - Jürgen MIKO

Dr. Graham Schneider

Dr. Bernd Zierhut

Mag. Christian Trattner

 

Als Staatskommissär:

Dr. Karl - Johann HARTIG

Als Stellvertreter:

Dr. Gerhard GÜRTLICH

Dipl. - Ing. Georg PARRER

 

Zu Frage 24:

Werden die Aufsichtsräte sowie der Vorsitzende im Aufsichtsrat jährlich oder

pro Sitzung honoriert? Wie hoch ist ihr Honorar?

 

Die Aufsichtsratsvergütungen und Sitzungsgelder werden vierteljährlich im

gleichbleibenden Raten zur Anweisung gebracht.

 

Zu Frage 25:

Wie hoch waren bzw. sind die Kosten des Aufsichtsrates seit der

Ausgliederung (ersuche um Auflistung pro Jahr)?

 

1994: ATS 1,681.000,--

1995: ATS 1,643.000,--

1996: ATS 1,685.660,--

1997: ATS 1,734.000,--

1998: ATS 1,758.369,--

1999: ATS 1,672.838,--

2000: ATS 1,684.700,--

 

Zu den Fragen 26, 27 und 28:

Beabsichtigen Sie einer personelle Änderung im Aufsichtsrat vorzunehmen?

Wenn ja, mit welcher Begründung und wann?

Welche Mitglieder des Aufsichtsrates sollen ersetzt werden?

 

Dies ist bereits erfolgt.

 

Die von meinem Ressort vorzuschlagenden Aufsichtsräte der Österreichischen

Bundesbahnen wurden in Zusammenarbeit mit einem Personalberater ausgesucht,

wobei im Anforderungsprofil unter anderem genannt sind: Persönlichkeiten aus der

Wirtschaft mit internationaler Erfahrung, Teameigenschaften und soziale Kompetenz.

Als Verkehrsauftrag an die Österreichischen Bundesbahnen erteilte ich

Leistungsangebote im Personen -  und Güterverkehr, wettbewerbsfähige Preise und

Konkurrenzfähigkeit. Von diesem Auftrag sind die Anforderungen an den neuen

Aufsichtsrat abgeleitet worden. Der bisherige ÖBB - Aufsichtsrat hat gute Arbeit

geleistet, doch stehen der Bahn jetzt viele Veränderungen bevor.

 

Zu Frage 29:

Ist eine Verkleinerung des Aufsichtsrates geplant, wenn ja um wie viel?

 

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates ist im Bundesbahngesetz 1992 mit 18

festgelegt.

 

Zu den Fragen 30, 31 und 32:

Entspricht es den Tatsachen, dass das Bundesministerium für Finanzen ein

Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat bei dem geprüft werden soll ob es

notwendig ist - bei der derzeitigen Rechtsform der ÖBB - dass

Personalvertreter in den Aufsichtsrat entsendet werden müssen?

Wenn ja, gibt es bereits Erkenntnisse und wie sehen diese aus?

Falls noch keine Erkenntnisse bekannt sind, wann ist damit zu rechnen?

 

Die Frage betrifft den Wirkungsbereich des BMF und kann daher von mir nicht

beantwortet werden.

 

Zu Frage 33:

Wie viele Personen bilden den Vorstand und wer sind diese?

 

Der Vorstand der ÖBB setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, und zwar:

 

Generaldirektor, Vorsitzender des Vorstandes              Dipl. - Ing. Dr. Helmut Draxler

Generaldirektor - Stellvertreter                                         Dipl. - Ing. Helmut Hainitz

Vorstandsdirektor                                                              Dipl. - Ing. Fritz Proksch

Vorstandsdirektor                                                              Dr. Gerhard Stindl

Vorstandsdirektor                                                              Mag. Anton Hoser

 

Zu Frage 34:

Seit welchem Zeitpunkt üben diese genannten Personen diese Funktion aus?

 

Die genannten Personen üben seit 1. August 1997 diese Funktion aus.

 

Zu den Fragen 35 und 36:

Beabsichtigen Sie eine personelle Änderung im Vorstand vorzunehmen?

Wenn ja, welche, wann und mit welcher Begründung?

 

Dies ist gemäß Bundesbahngesetz 1992 ein Entscheidungsgegenstand des

Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat hat die Vorstandspositionen neu ausgeschrieben.

 

Zu Frage 37:

Ist eine Verkleinerung des Vorstandes geplant, wenn ja und wie viel?

 

Dies ist gemäß Bundesbahngesetz 1992 ein Entscheidungsgegenstand des

Aufsichtsrates.

 

Zu Frage 38:

Wie hoch waren bzw. sind die Lohnkosten des Vorstands für die Jahre 1999

und 2000?

 

Für die Bezüge des Vorstands wurden 1999 ATS 21,747.933,21 und im Jahr 2000

ATS 21,718.654,50 aufgewendet (vgl. RH - Bericht über die durchschnittlichen

Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft

des Bundes).

 

Zu Frage 39:

Wie hoch waren bzw. sind die Lohnkosten für jeden einzelnen Vorstand im

Jahr 1999 und 2000?

Dies sind personenbezogene Daten und dürfen ohne persönliche Zustimmung der

Betroffenen nicht veröffentlicht werden.

 

Zu Frage 40:

Wie hoch waren bzw. sind die durchschnittlichen Lohnkosten eines

Beschäftigten im Jahre 1999 und im Jahre 2000?

 

Bezogen auf den Gesamtpersonalstand betrug der Personalaufwand (Lohnkosten

inkl. Lohnnebenkosten, sowie Mehrleistungsstunden, allfällige Abfertigungen oder

Urlaubsabfindungen) eines Beschäftigten für das Jahr 1999 durchschnittlich 508.000

ATS und für das Jahr 2000 durchschnittlich 533.000 ATS.

 

Zu Frage 41:

Wie viele MitarbeiterInnen waren ab der Ausgliederung bei den

Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt (ersuche um Aufschlüsselung

nach Vollzeit -  und Teilzeitbeschäftigten)?

 

Produktivpersonal im Jahresdurchschnitt

1994                       64.127                    MA hievon 1.190 in Teilzeit

1995                       61.483                    MA hievon 929 in Teilzeit

1996                       58.541                    MA hievon 728 in Teilzeit

1997                       55.923                    MA hievon 633 in Teilzeit

1998                       53.992                    MA hievon 566 in Teilzeit

1999                       52.589                    MA hievon 471 in Teilzeit

2000                       50.692                    MA hievon 405 in Teilzeit

 

Zu Frage 42:

Wie viele MitarbeiterInnen waren mit Stichtag 31.12.2000 bei den

Österreichischen Bundesbahnen beschäftigt (ersuche um Aufschlüsselung

nach Vollzeit -  und Teilzeitbeschäftigten)?

 

Produktivpersonal am        31.12.2000

                                               49.370 MA            hievon   383 in Teilzeit

 

Zu den Fragen 43 und 44:

Sind weitere Personaleinsparungen geplant?

Wenn ja, ab wann und in welchem Ausmaß?

 

Derzeit sind bei den ÖBB mehrere Leistungssteigerungsprogramme in Ausarbeitung,

deren endgültige Ergebnisse noch nicht feststehen.

 

Zu Frage 45:

Wie hoch waren die seit der Ausgliederung erzielten Einnahmen (ersuche um

Darstellung pro Jahr)

 

Gewinn -  und Verlustrechnung

Geschäftsjahr

Gesamtunternehmen

Absatz

Infrastruktur

 

 - in Mio. ATS -

1994

46.728

30.258

16.470

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1995

45.790

30.459

15.331

1996

46.487

29.929

16.558

1997

45.752

29.763

15.989

1998

48.383

31.431

16.952

1999

48.739

31.516

17.223

 

Zu Frage 46:

Wie sah die Bilanz für das Jahr 1998 und 1999 aus?

 

Die Bilanz für das Jahr 1998 und 1999 ist in der Beilage angeschlossen.

 

Zu Frage 47:

Welche Budgetprognose liegt für das Jahr 2000 vor?

 

Das Budget 2000 wurde dem Aufsichtsrat am 14.12.1999 vorgelegt. Die Gliederung

erfolgte nach den Unternehmensbereichen Absatz und Infrastruktur und wurde vom

Aufsichtsrat genehmigt.

 

Zu den Fragen 48, 49 und 50:

Beabsichtigen Sie die Österreichischen Bundesbahnen zu privatisieren bzw.

teilweise zu privatisieren und damit eine Gesetzesänderung in diesem Sinne?

Beabsichtigen Sie die Unternehmensstruktur zu ändern?

Wenn ja, wie soll diese aussehen und gibt es einen Zeitplan dafür?

 

In Beantwortung dieser Frage verweise ich auf das FP/VP -

Koalitionsübereinkommen, indem eine institutionelle Trennung der Österreichischen

Bundesbahnen festgeschrieben ist.

 

Zu den Fragen 51, 52 und 53:

Werden Sie einen umfassenden Ausgliederungsbericht dem Parlament

vorlegen?

Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Wenn nein, weshalb nicht?

 

Nein, da jede Rechtsformänderung bei einem im Eigentum des Bundes stehenden

Unternehmen in Umsetzung einer Norm erfolgt und diese vom Nationalrat

beschlossen wird.