1839/AB XXI.GP
Bundesministerium
Verkehr,Innovation
und technologie
Eingelangt am:30.03.2001
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1864/J - NR/2001 betreffend Maßnahmen
zur Erhöhung der Sicherheit in Bahntunnels, die die Abgeordneten Mag. Maier und
Genossen am 1. Februar 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zum Motiventeil und zu den Fragen 1, 2 und 3:
Liegen konkrete Arbeits - , Zeit - und Finanzpläne (wie in der 945/AB XXI.GP
angekündigt) für die Realisierung der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
in Bahntunnels nun vor?
Falls ja, für welche Projekte liegen solche Pläne vor und wie sehen diese
konkret aus?
Falls noch keine vorliegen, weshalb kommt es zu dieser Verzögerung und wer
bzw. was ist dafür verantwortlich. Wann ist dann mit einer Vorlage dieser Pläne
zu rechnen?
Antwort:
Unabhängig von den bereits durch meine Amtsvorgänger in der Beantwortung der an
sie gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfragen zur Thematik „Sicherheit in
Bahntunnel“ dargelegten Untersuchungen der Sicherheitsstandards aller
Eisenbahnbestandstunnel wurde auf Grund des Unglücks bei der Standseilbahn in
Kaprun von der Obersten Eisenbahnbehörde eine umfassende Überprüfung der
Sicherheitsstandards von Schienenbahnen forciert. Primär sollte dabei geprüft
werden, inwieweit die Eisenbahnunternehmen den Verpflichtungen gemäß § 19 Abs.
1 Eisenbahngesetz 1957 nachgekommen sind.
In diesem Sinne wurde an die Eisenbahnunternehmen der Auftrag erteilt, die in
Planung, im Bau bzw. bereits in Betrieb befindlichen Eisenbahntunnel mit einer
Länge von mehr als 500 Meter unter Zugrundelegung bereits vorliegender
Untersuchungsergebnisse zu betrachten, wobei vor allem
- die bereits bestehenden bzw. zukünftig geplanten organisatorischen und
technischen Maßnahmen und Einrichtungen (z.B. Tunnelsicherheitskonzepte,
Einsatz - und Alarmpläne, Fahrzeuge und Ausrüstungen)
- die bauliche Gestaltung der Tunnel
- die relevanten Vorschriftenbestimmungen
überprüft werden sollen.
Mit dem Auftrag wurde auch die Aufforderung verbunden, aus Sicht der
Unternehmen darzustellen, welcher Handlungsbedarf sich infolge der
unternehmensinternen Überprüfung der Eisenbahntunnel ergibt.
Derzeit werden in meinem Ressort die vorliegenden Stellungnahmen sowie die von
den Eisenbahnunternehmen vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft. Nach Abschluss
dieser Überprüfung ist vorgesehen, in Zusammenarbeit mit den betroffenen
Eisenbahnunternehmen einen konkreten Arbeits - und Zeitplan für die Realisierung
der erforderlichen Maßnahmen zu erstellen und die Frage der Finanzierung zu
klären.
Zu den Fragen 4, 5 und 6:
Gespräche Ihres Ministeriums mit dem Bundesfeuerwehrverband zwecks
Erstellung einer gemeinsamen Richtlinie „Bau - und Betrieb von neuen
Eisenbahntunneln bei Haupt - und Nebenbahnen; Anforderungen des Brand -
und des Katastrophenschutzes" geführt?
Falls ja, kam es zu einer Einigung in den noch offenen Fragen und wenn nicht
welche Punkte blieben offen? Sind weitere Gespräche vereinbart worden und
wenn ja für wann?
Falls nein, weshalb nicht und besteht von Ihrer Seite noch die Absicht dazu?
Antwort:
Mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband wurden in den letzten Jahren
laufend Gespräche über die Erstellung einer einheitlichen Richtlinie für den Bau und
den Betrieb von neuen Eisenbahntunnel geführt. Eine gänzliche Einigung über den
Inhalt der gemeinsam erarbeiteten Richtlinie konnte noch nicht erzielt werden.
Insbesondere konnte keine Einigung bei der Festlegung der höchstzulässigen
Abstände zwischen so genannten sicheren Bereichen, in der Frage der Rauch -
entlüftung und in der Frage des Umfanges von Hilfeleistungen der Feuerwehren
erzielt werden.
Wie bereits von meinen Amtsvorgängern in den Beantwortungen der an sie
gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfragen zur Thematik „Sicherheit in
Bahntunnel“ ausgeführt wurde, wird seitens der betroffenen Unternehmen Brenner
Eisenbahn GmbH, Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG und Österreichische
Bundesbahnen diese Richtlinie in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die
Ausgestaltung von Tunnelbauwerken und die Ausarbeitung bezughabender
Sicherheitskonzepte herangezogen.
Zwischenzeitig liegt meinem Ressort eine vom Österreichischen
Bundesfeuerwehrverband gesondert erstellte und den einzelnen
Landesfeuerwehrverbänden sowie den betroffenen Ortsfeuerwehren bereits
zugegangene Richtlinie vor. Auf Grundlage dieser Richtlinie sollen in einem Anfang
April 2001 stattfindenden Gespräch mit
dem Österreichischen
Bundesfeuerwehrverband die noch offenen Fragen geklärt und die weitere
Vorgangsweise endgültig festgelegt werden.
Zu Frage 7:
Halten Sie die Erstellung einer solchen Richtlinie grundsätzlich für notwendig?
Antwort:
Ich persönlich halte die Erstellung einer solchen Richtlinie als eine bundesweit
einheitliche Planungsgrundlage grundsätzlich für zweckmäßig.
Zu Frage 8:
Zur Zeit werden bereits als sicher geltende Projekte bei den ÖBB immer wieder
in Frage gestellt.
Sind die 710 Mio. Schilling (davon 180 Mio. Schilling für Sicherheitsmaßnah -
men) für die Investitionen in den Tauerntunnel bis 2004 durch die ÖBB
gesichert?
Antwort:
Die diesbezüglichen Vorhaben wurden den Österreichischen Bundesbahnen mit der
4. und 6. ÖBB - Übertragungsverordnung zur Planung und Durchführung übertragen.
Die Finanzierung aus Mitteln des SCHIG ist daher gesichert.
Zu den Fragen 9 und 10:
Ist mit den Feuerwehrlandesverbänden von Kärnten und Salzburg bereits eine
Einigung über ein gemeinsames Sicherheitskonzept im Tauerntunnel erzielt
worden?
Wenn nein, bei welchen Fragen gibt es Differenzen?
Antwort:
Wie ich von den Österreichischen Bundesbahnen in Kenntnis gesetzt wurde, besteht
hinsichtlich des ausgearbeiteten Sicherheitskonzeptes für den Tauerntunnel mit den
Landesfeuerwehrverbänden von Kärnten und Salzburg weitestgehend Einigung. Die
noch offenen Fragen - insbesondere die Be - und Entlüftung des Tunnels im
Brandfall, die Ausstattung des Tunnels mit Lautsprecheranlagen, das neue
Rettungsshuttlekonzept sowie die Ausrüstung der Ortsfeuerwehren mit Fahrzeugen
und Geräten sollen in weiteren Gesprächen geklärt werden.
Zu Frage 11:
Ist ein Baubeginn für die Arbeiten am Tauerntunnel bereits festgelegt worden
und wenn ja wann ist er geplant?
Antwort:
Entsprechend dem Planungsfortschritt ist nach Auskunft der Österreichischen
Bundesbahnen der Baubeginn für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen im
Tauerntunnel für das 2. Quartal des heurigen Jahres geplant.