1839/AB XXI.GP

Bundesministerium

Verkehr,Innovation

und technologie

Eingelangt am:30.03.2001

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1864/J - NR/2001 betreffend Maßnahmen

zur Erhöhung der Sicherheit in Bahntunnels, die die Abgeordneten Mag. Maier und

Genossen am 1. Februar 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zum Motiventeil und zu den Fragen 1, 2 und 3:

Liegen konkrete Arbeits - , Zeit -  und Finanzpläne (wie in der 945/AB XXI.GP

angekündigt) für die Realisierung der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit

in Bahntunnels nun vor?

Falls ja, für welche Projekte liegen solche Pläne vor und wie sehen diese

konkret aus?

Falls noch keine vorliegen, weshalb kommt es zu dieser Verzögerung und wer

bzw. was ist dafür verantwortlich. Wann ist dann mit einer Vorlage dieser Pläne

zu rechnen?

 

Antwort:

Unabhängig von den bereits durch meine Amtsvorgänger in der Beantwortung der an

sie gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfragen zur Thematik „Sicherheit in

Bahntunnel“ dargelegten Untersuchungen der Sicherheitsstandards aller

Eisenbahnbestandstunnel wurde auf Grund des Unglücks bei der Standseilbahn in

Kaprun von der Obersten Eisenbahnbehörde eine umfassende Überprüfung der

Sicherheitsstandards von Schienenbahnen forciert. Primär sollte dabei geprüft

werden, inwieweit die Eisenbahnunternehmen den Verpflichtungen gemäß § 19 Abs.

1 Eisenbahngesetz 1957 nachgekommen sind.

 

In diesem Sinne wurde an die Eisenbahnunternehmen der Auftrag erteilt, die in

Planung, im Bau bzw. bereits in Betrieb befindlichen Eisenbahntunnel mit einer

Länge von mehr als 500 Meter unter Zugrundelegung bereits vorliegender

Untersuchungsergebnisse zu betrachten, wobei vor allem

- die bereits bestehenden bzw. zukünftig geplanten organisatorischen und

   technischen Maßnahmen und Einrichtungen (z.B. Tunnelsicherheitskonzepte,

   Einsatz -  und Alarmpläne, Fahrzeuge und Ausrüstungen)

- die bauliche Gestaltung der Tunnel

- die relevanten Vorschriftenbestimmungen

überprüft werden sollen.

Mit dem Auftrag wurde auch die Aufforderung verbunden, aus Sicht der

Unternehmen darzustellen, welcher Handlungsbedarf sich infolge der

unternehmensinternen Überprüfung der Eisenbahntunnel ergibt.

 

Derzeit werden in meinem Ressort die vorliegenden Stellungnahmen sowie die von

den Eisenbahnunternehmen vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft. Nach Abschluss

dieser Überprüfung ist vorgesehen, in Zusammenarbeit mit den betroffenen

Eisenbahnunternehmen einen konkreten Arbeits -  und Zeitplan für die Realisierung

der erforderlichen Maßnahmen zu erstellen und die Frage der Finanzierung zu

klären.

 

Zu den Fragen 4, 5 und 6:

Wurden im Herbst 2000 - wie von Ihrem Amtsvorgänger angekündigt - weitere

Gespräche Ihres Ministeriums mit dem Bundesfeuerwehrverband zwecks

Erstellung einer gemeinsamen Richtlinie „Bau -  und Betrieb von neuen

Eisenbahntunneln bei Haupt -  und Nebenbahnen; Anforderungen des Brand -

und des Katastrophenschutzes" geführt?

Falls ja, kam es zu einer Einigung in den noch offenen Fragen und wenn nicht

welche Punkte blieben offen? Sind weitere Gespräche vereinbart worden und

wenn ja für wann?

Falls nein, weshalb nicht und besteht von Ihrer Seite noch die Absicht dazu?

 

Antwort:

Mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband wurden in den letzten Jahren

laufend Gespräche über die Erstellung einer einheitlichen Richtlinie für den Bau und

den Betrieb von neuen Eisenbahntunnel geführt. Eine gänzliche Einigung über den

Inhalt der gemeinsam erarbeiteten Richtlinie konnte noch nicht erzielt werden.

Insbesondere konnte keine Einigung bei der Festlegung der höchstzulässigen

Abstände zwischen so genannten sicheren Bereichen, in der Frage der Rauch -

entlüftung und in der Frage des Umfanges von Hilfeleistungen der Feuerwehren

erzielt werden.

 

Wie bereits von meinen Amtsvorgängern in den Beantwortungen der an sie

gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfragen zur Thematik „Sicherheit in

Bahntunnel“ ausgeführt wurde, wird seitens der betroffenen Unternehmen Brenner

Eisenbahn GmbH, Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG und Österreichische

Bundesbahnen diese Richtlinie in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die

Ausgestaltung von Tunnelbauwerken und die Ausarbeitung bezughabender

Sicherheitskonzepte herangezogen.

 

Zwischenzeitig liegt meinem Ressort eine vom Österreichischen

Bundesfeuerwehrverband gesondert erstellte und den einzelnen

Landesfeuerwehrverbänden sowie den betroffenen Ortsfeuerwehren bereits

zugegangene Richtlinie vor. Auf Grundlage dieser Richtlinie sollen in einem Anfang

April 2001 stattfindenden Gespräch mit dem Österreichischen

Bundesfeuerwehrverband die noch offenen Fragen geklärt und die weitere

Vorgangsweise endgültig festgelegt werden.

 

Zu Frage 7:

Halten Sie die Erstellung einer solchen Richtlinie grundsätzlich für notwendig?

 

Antwort:

Ich persönlich halte die Erstellung einer solchen Richtlinie als eine bundesweit

einheitliche Planungsgrundlage grundsätzlich für zweckmäßig.

 

Zu Frage 8:

Zur Zeit werden bereits als sicher geltende Projekte bei den ÖBB immer wieder

in Frage gestellt.

Sind die 710 Mio. Schilling (davon 180 Mio. Schilling für Sicherheitsmaßnah -

men) für die Investitionen in den Tauerntunnel bis 2004 durch die ÖBB

gesichert?

 

Antwort:

Die diesbezüglichen Vorhaben wurden den Österreichischen Bundesbahnen mit der

4. und 6. ÖBB - Übertragungsverordnung zur Planung und Durchführung übertragen.

Die Finanzierung aus Mitteln des SCHIG ist daher gesichert.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ist mit den Feuerwehrlandesverbänden von Kärnten und Salzburg bereits eine

Einigung über ein gemeinsames Sicherheitskonzept im Tauerntunnel erzielt

worden?

Wenn nein, bei welchen Fragen gibt es Differenzen?

 

Antwort:

Wie ich von den Österreichischen Bundesbahnen in Kenntnis gesetzt wurde, besteht

hinsichtlich des ausgearbeiteten Sicherheitskonzeptes für den Tauerntunnel mit den

Landesfeuerwehrverbänden von Kärnten und Salzburg weitestgehend Einigung. Die

noch offenen Fragen - insbesondere die Be -  und Entlüftung des Tunnels im

Brandfall, die Ausstattung des Tunnels mit Lautsprecheranlagen, das neue

Rettungsshuttlekonzept sowie die Ausrüstung der Ortsfeuerwehren mit Fahrzeugen

und Geräten sollen in weiteren Gesprächen geklärt werden.

 

Zu Frage 11:

Ist ein Baubeginn für die Arbeiten am Tauerntunnel bereits festgelegt worden

und wenn ja wann ist er geplant?

 

Antwort:

Entsprechend dem Planungsfortschritt ist nach Auskunft der Österreichischen

Bundesbahnen der Baubeginn für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen im

Tauerntunnel für das 2. Quartal des heurigen Jahres geplant.