1843/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.3.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Brix und Kollegen vom 16. Februar 2001,
Nr. 1919/J, betreffend Pragmatisierungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Eine Abfrage aus dem Personalinformationssystem des Bundes (PIS) kann nur zum Stichtag
des Monatsersten erfolgen. Als Stichtag wurde daher der 1.3. und auch der 1.4. der
Beantwortung zugrundegelegt, da zum 1.4.2000 eine Zusammenlegung des Bereichs
Land - , Forst und Wasserwirtschaft mit dem Umweltbereich erfolgte.
Ab dem Zeitpunkt der Angelobung der Bundesregierung durch den Herrn Bundespräsidenten
bis zum Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 am 1.4.2000 war der damalige
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft auch mit der Leitung des Bundesministeriums
für Umwelt, Jugend und Familie betraut. Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und
Familie wurde mit Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 als eigenständiges
Ressort aufgelöst.
Folgende Personen befanden sich am 1.3.2000 in einem öffentlich - rechtlichen
Dienstverhältnis:
a) Ehemaliges Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft:
|
1.3.2000: |
männlich |
weiblich |
Summe |
|
Zentralleitung (Land - , Forst - und Wasserwirtschaft) |
310 |
176 |
486 |
|
nachgeordneter Bereich |
1010 |
295 |
1305 |
|
ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt (BVW) |
8 |
1 |
9 |
b) Ehemaliges Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie:
|
1.3.2000: |
männlich |
weiblich |
Summe |
|
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie |
95 |
122 |
217 |
|
ausgegliederte Unternehmen (UBA GmbH) |
51 |
37 |
88 |
Folgende Personen befanden sich am 1.4.2000 in einem öffentlich - rechtlichen
Dienstverhältnis (Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, nach Inkrafttreten des
Bundesministeriengesetzes 2000):
|
1.4.2000 |
männlich |
weiblich |
Summe |
|
Zentratleitung (Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) |
402 |
223 |
665 |
|
nachgeordneter Bereich |
1008 |
297 |
1305 |
|
ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt (BVW und UBA) |
59 |
38 |
97 |
Zu Frage 3:
Auch bei der Beantwortung dieser Frage wurden entsprechende Daten beginnend mit dem
dem 4.2.2000 nächstfolgenden Monatsersten erhoben:
|
Pragmatisierungen vom 1.3.2000 bis 1.2.2001 |
männlich |
weiblich |
Summe |
|
|
27 |
15 |
42 |
Zu Frage 4:
Der Umstand der Definitivstellung wird in keinem zentralen Register, sondern in den
einzelnen Personalakten bzw. Standesausweisen festgehalten und wird elektronisch nicht
erfasst. Im Übrigen ist die Definitivstellung eine an gesetzlich bestimmte Bedingungen
geknüpfte Rechtsfolge, die für Ermessen keinen Spielraum lässt. Es darf daher um
Verständnis ersucht werden, dass diese Daten aufgrund des übermäßig hohen
Verwaltungsaufwandes - es müssten alle Personalakten von Beamten durchgesehen
werden - nicht erhoben wurden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Diese parlamentarische Anfrage wurde am 16. 2. 2001 gestellt; demzufolge wird als
maßgeblicher Stichtag der 1.2.2001 herangezogen:
|
1.2.2001 |
männlich |
weiblich |
Summe |
|
Zentralleitung (Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) |
393 |
262 |
654 |
|
nachgeordneter Bereich |
961 |
291 |
1252 |
|
ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt (BVW, UBA, Span. R) |
84 |
40 |
124 |