1844/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.03.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und Kollegen vom 1. Februar

2001, Nr.1845/J, betreffend illegale Antibiotika in der Tierzucht, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 25, 35, 36 und 37:

 

Zu diesen Fragen ist darauf hinzuweisen, dass dem Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das in Ihren Fragen angesprochene

Tierarzneimittelrecht sowie Lebensmittelrecht keine Zuständigkeit zukommt. Vielmehr fällt

dieser Bereich in die Kompetenz des Bundesministers für soziale Sicherheit und

Generationen. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dem Bundesministerium für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Daten über die illegale

Anwendung von Tierarzneimitteln vorliegen.

 

Werden im Rahmen der Futtermittelkontrolle Verstöße gegen das Futtermittelgesetz

festgestellt, wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige erstattet; im

Verwaltungsstrafverfahren können Strafen bis zu 100.000 S verhängt werden.

Um eine effiziente Kontrolle der Verwendung von Futtermitteln auch beim Tierhalter

sicherzustellen, wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit den gemäß Futtermittelgesetz

1999 für die Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben zuständigen Ländern angestrebt.

Ergänzend ist nochmals darauf hinzuweisen, dass durch die Errichtung einer „Agentur für

Ernährungssicherheit - Österreich“ und die Konzentration der vorhandenen Ressourcen vor

allem auch in den Bereichen Veterinärwesen/Futtermittelkontrolle/Lebensmittelkontrolle den

Bedürfnissen der Konsumenten nach maximaler Sicherheit Rechnung getragen werden soll.

 

Zu Frage 26:

 

In den Jahren 1995 - 2000 wurde folgende Anzahl an Futtermitteln für Schweine beprobt und

untersucht:

 

1995:678

1996:829

1997:736

1998:694

1999:482

2000:415

 

Anm.: Durch Verbesserung in der Abwicklung und Probenverarbeitung konnte unter

Aufrechterhaltung der Qualität der Kontrolle die Probenanzahl in den letzten Jahren reduziert

werden.

 

Zu den Fragen 27 bis 34:

 

Die Beigabe von illegalen Substanzen wie Antibiotika und Hormone und andere verbotene

Stoffe wird durch die Futtermittelkontrolle überwacht.

Im Rahmen einer „Negativkontrolle“ wird mittels Hemmstofftest das Vorhandensein einer

antibiotischen Aktivität untersucht. Ergibt sich eine positive Reaktion, beginnt die

Identifizierung des Antibiotikums. Wenn dieses festgestellt wurde, wird im Anschluss daran

eine Quantifizierung durchgeführt. Es wurden in den letzten Jahren ausschließlich die für

Futtermittel zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer in der zugelassenen Höhe

festgestellt. Anfang dieses Jahres wurden im Zuge der Vorfälle u.a. in der Steiermark und

Oberösterreich bei Schweinemastbetrieben Futtermittelerzeugnisse mit Konzentrationen an

antibiotischen Leistungsförderern vorgefunden, die den zulässigen Höchstwert überschritten

haben. Weiters wurde die nach den futtermittelrechtlichen Vorschriften illegale Substanz

Oxytetracyclin festgestellt. Die Daten wurden dem Innenministerium für die laufenden

Ermittlungen zur Verfügung gestellt.

Im Herbst 1998 wurde im Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft mit der

Entwicklung einer Analysenmethode zum Nachweis von oral wirksamen Estrogenen in

Futtermitteln begonnen. Das zentrale Interesse (im Rahmen der Futtermittelkontrolle der

Hersteller) gilt insbesondere den oral wirksamen Estrogenen 17 α - Ethinylestradiol,

Dienestrol, Diethylstilbestrol, Hexestrol, Zeranol und Taleranol. Diese im Bundesamt und

Forschungszentrum für Landwirtschaft entwickelte Analysenmethode wurde in der Folge in

der staatlichen Futtermittelkontrolle seit 1999 eingesetzt.

 

Als weitere Hormonklasse mit der Möglichkeit der oralen Applikation ist analog zu den

Estrogenen die Substanzklasse der Gestagene mit folgenden Analyten in Bearbeitung:

 

- Medroxyprogesteronacetat

- Megestrolacetat

- Melengestrolacetat

- Cyproteronacetat

- Chlormadinonacetat

- Ethisteron

- Etynodildiacetat

- Norethindron

- Norethindronacetat

 

Erste Resultate werden demnächst erwartet.

Im Rahmen der Futtermittelkontrolle werden ad - hoc - Methoden für den Nachweis unerlaubter

Arzneimittelzusätzen in Futtermittel erarbeitet. Konkret wurde in der letzten Zeit an

Folgendem gearbeitet:

 

- Sulfonamide (Methode fast fertig implementiert);

- Chloramphenicol (Methode fertig adaptiert);

- Nitrofurane (offen, noch keine befriedigende Methode);

- Nitroimidazole (offen, noch keine befriedigende Methode);

- Acetylsalicylsäure (Methode fertig adaptiert);

- Ivermectin (Methode in Entwicklung).

 

Die Ergebnisse werden in den Jahresberichten des Bundesamtes und Forschungszentrums

für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Agrarbiologie anonymisiert veröffentlicht.

Weiters wurden die Forschungsarbeiten international bei der „American Society for Mass

Spectrometry“ veröffentlicht:

1. W. Welz and E. Pittenauer, Analysis of estrogens by NI - ESI - MS, LE - CID, HE - CID and

    LC/MS, 47th ASMS Conf. Allied Topics, 13. - 18.Juni 1998 Dallas, TX (USA).

 

2. E. Pittenauer, T. Aichinger, J. Bailer und W. Welz, Determination of estrogens in animal

    feeds by negative - ion elctrospray LC/MS, 48th ASMS Conf. Allied Topics, 11. - 15.Juni

    1999, Long Beach, CA (USA).