1844/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.03.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und Kollegen vom 1. Februar
2001, Nr.1845/J, betreffend illegale Antibiotika in der Tierzucht, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 25, 35, 36 und 37:
Zu diesen Fragen ist darauf hinzuweisen, dass dem Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das in Ihren Fragen angesprochene
Tierarzneimittelrecht sowie Lebensmittelrecht keine Zuständigkeit zukommt. Vielmehr fällt
dieser Bereich in die Kompetenz des Bundesministers für soziale Sicherheit und
Generationen. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dem Bundesministerium für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Daten über die illegale
Anwendung von Tierarzneimitteln vorliegen.
Werden im Rahmen der Futtermittelkontrolle Verstöße gegen das Futtermittelgesetz
festgestellt, wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige erstattet; im
Verwaltungsstrafverfahren können Strafen bis zu 100.000 S verhängt werden.
Um eine effiziente Kontrolle der Verwendung von Futtermitteln auch beim Tierhalter
sicherzustellen, wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit den gemäß Futtermittelgesetz
1999 für die Kontrolle in
landwirtschaftlichen Betrieben zuständigen Ländern angestrebt.
Ergänzend ist nochmals darauf hinzuweisen, dass durch die Errichtung einer „Agentur für
Ernährungssicherheit - Österreich“ und die Konzentration der vorhandenen Ressourcen vor
allem auch in den Bereichen Veterinärwesen/Futtermittelkontrolle/Lebensmittelkontrolle den
Bedürfnissen der Konsumenten nach maximaler Sicherheit Rechnung getragen werden soll.
Zu Frage 26:
In den Jahren 1995 - 2000 wurde folgende Anzahl an Futtermitteln für Schweine beprobt und
untersucht:
1995:678
1996:829
1997:736
1998:694
1999:482
2000:415
Anm.: Durch Verbesserung in der Abwicklung und Probenverarbeitung konnte unter
Aufrechterhaltung der Qualität der Kontrolle die Probenanzahl in den letzten Jahren reduziert
werden.
Zu den Fragen 27 bis 34:
Die Beigabe von illegalen Substanzen wie Antibiotika und Hormone und andere verbotene
Stoffe wird durch die Futtermittelkontrolle überwacht.
Im Rahmen einer „Negativkontrolle“ wird mittels Hemmstofftest das Vorhandensein einer
antibiotischen Aktivität untersucht. Ergibt sich eine positive Reaktion, beginnt die
Identifizierung des Antibiotikums. Wenn dieses festgestellt wurde, wird im Anschluss daran
eine Quantifizierung durchgeführt. Es wurden in den letzten Jahren ausschließlich die für
Futtermittel zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer in der zugelassenen Höhe
festgestellt. Anfang dieses Jahres wurden im Zuge der Vorfälle u.a. in der Steiermark und
Oberösterreich bei Schweinemastbetrieben Futtermittelerzeugnisse mit Konzentrationen an
antibiotischen Leistungsförderern vorgefunden, die den zulässigen Höchstwert überschritten
haben. Weiters wurde die nach den futtermittelrechtlichen Vorschriften illegale Substanz
Oxytetracyclin festgestellt. Die Daten wurden dem Innenministerium für die laufenden
Ermittlungen zur Verfügung gestellt.
Im Herbst 1998 wurde im Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft mit der
Entwicklung einer Analysenmethode zum Nachweis von oral wirksamen Estrogenen in
Futtermitteln begonnen. Das zentrale Interesse (im Rahmen der Futtermittelkontrolle der
Hersteller) gilt insbesondere den oral wirksamen Estrogenen 17 α - Ethinylestradiol,
Dienestrol, Diethylstilbestrol, Hexestrol, Zeranol und Taleranol. Diese im Bundesamt und
Forschungszentrum für Landwirtschaft entwickelte Analysenmethode wurde in der Folge in
der staatlichen Futtermittelkontrolle seit 1999 eingesetzt.
Als weitere Hormonklasse mit der Möglichkeit der oralen Applikation ist analog zu den
Estrogenen die Substanzklasse der Gestagene mit folgenden Analyten in Bearbeitung:
- Medroxyprogesteronacetat
- Megestrolacetat
- Melengestrolacetat
- Cyproteronacetat
- Chlormadinonacetat
- Ethisteron
- Etynodildiacetat
- Norethindron
- Norethindronacetat
Erste Resultate werden demnächst erwartet.
Im Rahmen der Futtermittelkontrolle werden ad - hoc - Methoden für den Nachweis unerlaubter
Arzneimittelzusätzen in Futtermittel erarbeitet. Konkret wurde in der letzten Zeit an
Folgendem gearbeitet:
- Sulfonamide (Methode fast fertig implementiert);
- Chloramphenicol (Methode fertig adaptiert);
- Nitrofurane (offen, noch keine befriedigende Methode);
- Nitroimidazole (offen, noch keine befriedigende Methode);
- Acetylsalicylsäure (Methode fertig adaptiert);
- Ivermectin (Methode in Entwicklung).
Die Ergebnisse werden in den Jahresberichten des Bundesamtes und Forschungszentrums
für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Agrarbiologie anonymisiert veröffentlicht.
Weiters wurden die Forschungsarbeiten international bei der „American Society for Mass
Spectrometry“ veröffentlicht:
1. W. Welz and E. Pittenauer, Analysis of estrogens by NI - ESI - MS, LE - CID, HE - CID and
LC/MS, 47th ASMS Conf. Allied Topics, 13. - 18.Juni 1998 Dallas, TX (USA).
2. E. Pittenauer, T. Aichinger, J. Bailer und W. Welz, Determination of estrogens in animal
feeds by negative - ion elctrospray LC/MS, 48th ASMS Conf. Allied Topics, 11. - 15.Juni
1999, Long Beach, CA (USA).