1846/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.3.2001

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und Genossen, vom 1. Februar 2001, Nr. 1841/J, betreffend Bildungssparen, beehre ich

mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 7.:

Die berufliche Aus - und Fortbildung wurde in den vergangenen Jahren durch mehrere Maß -

nahmen steuerlich gefördert. Seit dem Steuerreformgesetz 2000 kann ein Steuerpflichtiger

nicht nur Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf, sondern auch

solche, die mit einem dem ausgeübten Beruf artverwandten Beruf zusammenhängen,

steuerlich geltend machen. Ferner sind neben Fortbildungsmaßnahmen auch Ausbildungs -

maßnahmen abzugsfähig, soweit sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. einem

damit artverwandten Beruf stehen. Weiters wurde für Investitionen des Arbeitgebers in die

Aus - oder Fortbildung der Arbeitnehmer der so genannte Bildungsfreibetrag geschaffen.

 

Die vordringlichen Ziele eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes und somit einer lang -

fristigen Sicherung unseres Bildungs- und Sozialsystems für künftige Generationen er -

fordern eine besonders verantwortungsbewusste Budgetpolitik, die eine weitere Einräumung

von Steuerbegünstigungen für Bildungsmaßnahmen derzeit nicht erlauben. In diesem Zu -

sammenhang möchte ich aber auf die offensive Politik dieser Bundesregierung für Bildung,

Forschung und Entwicklung hinweisen. Mit den im Bundesvoranschlag für das Jahr 2002

vorgesehenen 8 Mrd. € (110 Mrd. S) wurden die Ausgaben in diesem Bereich in den letzten

drei Jahren um fast 500 Mio. € (6,8 Mrd. ATS) erhöht, was sicherlich ein eindeutiges Indiz

dafür ist, was für einen hohen Stellenwert die Bildung für diese Bundesregierung einnimmt.

 

An die Vorlage eines Gesetzesentwurfes im Jahr 2001, in welchem die steuerliche Förde -

rung von Bildungssparen vorgesehen wird, ist derzeit nicht gedacht.

 

Zu 2. und 3.:

Die Inanspruchnahme der erweiterten Absetzbarkeit betrieblicher Bildungsmaßnahmen kann

primär nur aus den Jahresabschlüssen bzw. den Einnahmen - Ausgaben - Rechnungen jener

Steuerpflichtigen, die diesen steuerlichen Anreiz angenommen haben, entnommen werden.

In der Einkommensteuererklärung 2000 ist eine statistische Erfassung dieser Daten - ge -

gliedert in „Aus - und Fortbildungsmaßnahmen“ sowie „Bildungsfreibetrag“ - vorgesehen.

Erste Erfahrungen im unternehmerischen Bereich einerseits und mit den steuerlichen Aus -

wirkungen andererseits können daher erst auf Grund der Veranlagung des Jahres 2000

gewonnen werden, wobei aber anzumerken ist, dass die Angabe dieser Daten durch den

Steuerpflichtigen auf freiwilliger Basis erfolgt.

 

Zu 4.:

Die Bausparförderung des Bundes bemisst sich nach einem Prozentsatz der pro Jahr ge -

leisteten Bausparbeträge. Dieser Prozentsatz, der nach einem in § 108 Einkommensteuer -

gesetz geregelten Berechnungsmodus ermittelt wird, betrug im Jahr 2000 3,5% und wurde

für 2001 mit 4,5% errechnet. Als Höchstbemessungsgrundlage sind 1000 EURO normiert,

sodass der Bausparer im Jahr 2001 beispielsweise maximal 619,- ATS an öffentlicher

Förderung erhält.

Die aus dem Bundesbudget zur Verfügung gestellten Mittel der Bausparförderung betrugen

im Jahr 1998 1.781 Mio. ATS, im Jahr 1999 1.965 Mio. ATS und im Jahr 2000

1.473 Mio. ATS (vorläufiger Wert).

 

Zu 5.:

Inwieweit die staatliche Förderung des Bausparens tatsächlich zur Schaffung von neuem

Wohnraum beiträgt, zeigt sich insbesondere in der Finanzierungsleistung aller öster -

reichischen Bausparkassen. Diese Kennzahl beinhaltet alle durchgeführten Auszahlungen

aus zugeteilten Bausparverträgen sowie aus Zwischendarlehen und ergänzenden Finanzie -

rungsformen und erreichte im Jahr 1999 31,4 Mrd. ATS. Die ausschließliche Verwendung

der Mittel für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen ist neben ihrer erheblichen Wirkung auf

die private Vermögensbildung vor allem als wesentlicher Antrieb der allgemeinen Wirt -

schaftsentwicklung und als Beitrag zur Sicherung der Beschäftigungslage in Österreich zu

werten. Die Finanzierungsleistung konnte im Jahr 2000 zudem deutlich gesteigert werden.

Ersten Berechnungen der Bausparkassen zufolge betrug sie über 50 Mrd. ATS. In dem

Maße, in dem sich die Vorteile der Bausparfinanzierung bei Darlehensinteressenten durch -

setzen (gerade im abgelaufenen Jahr manifestierte sich die Attraktivität der Bauspar -

finanzierung in Zeiten eines steigenden Zinsniveaus), wächst auch der Wirkungsgrad der

öffentlichen Bausparförderung.

 

Zu 6.:

Die Europäischen Finanzminister sind sich darüber einig, dass Bildung ein wichtiges In -

strument für die Erreichung des beim Europäischen Rat in Lissabon (März 2000) gesetzten

strategischen Ziels für diese Dekade ist. Dementsprechend enthalten die Grundzüge der

Wirtschaftspolitik 2000, eine Aufforderung, „sowohl die privaten als auch die öffentlichen

allgemein - und berufsbildenden Maßnahmen (zu) verstärken“. Das Instrument eines

„Bildungssparens“ wurde - seit Österreich Mitglied der EU ist - im ECOFIN - Rat nicht dis -

kutiert.