1847/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.3.2001

Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Edlinger und

Genossen Nr. 1854/J, vom 1. Februar 2001, betreffend Zukunft der ÖIAG, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den in der Einleitung zur vorliegenden Anfrage enthaltenen Ausführungen zu

Privatisierungsfragen halte ich fest, dass die Regierung mit dem auf Grundlage des ÖIAG -

Gesetzes 2000 eingeleiteten umfangreichen Privatisierungsprogramm der (ehemals)

verstaatlichten Betriebe und konkreten Zielvorgaben anerkennt, dass der Rückzug des

Staates aus der Wirtschaft das Gebot der Stunde ist. Ich verweise darauf, dass anlässlich

der parlamentarischen Behandlung des ÖIAG - Gesetzes 2000 im Rahmen eines Experten -

hearings von Fachleuten diese Privatisierungspolitik überwiegend die Überzeugung

ausgedrückt wurde, dass der Staat keine Anteile an Wirtschaftsunternehmen halten sollte

und daher das Vorhaben, den Privatisierungsprozess beschleunigt fortzusetzen, begrüßt

wurde. Mit der Privatisierung wird die österreichische Wirtschaft in Schlüsselbereichen

dynamisiert, veraltete Monopole werden aufgebrochen, die Wirtschaft wird dem politischen

Einfluss entzogen und die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen werden entlastet.

 

Die Bundesregierung hat bei Amtsantritt 5,5 Milliarden E (75,9 Milliarden Schilling) an

Schulden bei der ÖIAG übernommen und sich vorgenommen, diese so weit als möglich

noch in dieser Legislaturperiode zu tilgen. Frühere Regierungen haben in der Zeit zwischen

1982 und 1997 insgesamt nur etwa 1,5 Milliarden E (20,4 Milliarden Schilling) zurückgezahlt.

Uns ist es gelungen, die Finanzschulden der ÖIAG bereits im ersten Jahr fast zu halbieren.

Durch eine klare und zielorientierte Privatisierungsstrategie war es möglich, 2,3 Milliarden E

(31 Milliarden Schilling) an Schulden zurückzuzahlen.

 

Der Aufsichtsrat der ÖIAG wurde auf Grundlage des ÖIAG - Gesetzes 2000 mit unab -

hängigen und erfolgreichen Wirtschaftsmanagern besetzt, die Garant dafür sind, dass der

politische Einfluss auf die Prozesse des Marktes endgültig ausgeschaltet sind.

 

Die Anfrage bezieht sich überwiegend auf Angelegenheiten, welche nicht Gegenstand der

Vollziehung durch den Bundesminister für Finanzen sind. Der Bundesminister für Finanzen

nimmt ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ÖIAG in

der Hauptversammlung der ÖIAG wahr. Der Bundesminister für Finanzen hat daher nach

der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, die Auswahl und Bestellung von Organ -

mitgliedern in Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG oder in Konzerngesellschaften solcher

Beteiligungsgesellschaften zu beeinflussen.

 

Die ÖIAG bildet schon seit Inkrafttreten der ÖIAG - Gesetz -  und ÖIAG - Finanzierungsgesetz -

Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehr -

heitlich in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr; auch das ÖIAG -

Gesetz 2000, BGBl. I Nr.24/2000, enthält in § 11 Abs. 2 ein Konzernverbot. Die ÖIAG hat

daher gegenüber ihren Tochtergesellschaften - und umso mehr auch gegenüber deren Be -

teiligungsgesellschaften - keine Einwirkungs -  und Auskunftsrechte.

 

Bei der Ausübung ihrer Funktionen sind die Organe der ÖIAG lediglich an das ÖIAG - Ge -

setz 2000 gebunden, in dem insbesondere die Aufgaben des Privatisierungsmanagements

(§ 7) und des Beteiligungsmanagements (§ 9) definiert sind; in Erfüllung der Privatisierungs -

aufgabe haben die ÖIAG - Organe den von der Bundesregierung jeweils für eine Legislatur -

periode beschlossenen Privatisierungsauftrag zu erfüllen. Dieser Privatisierungsauftrag

wurde in der Hauptversammlung vom 17. Mai 2000 erteilt; an der Erfüllung dieses Auftrages

wird von der ÖIAG gearbeitet.

 

Weiters betreffen die vorliegenden Fragen unter anderem Entscheidungen von Be -

teiligungsgesellschaften der ÖIAG oder Konzerngesellschaften solcher Beteiligungs -

gesellschaften und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen

fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der

Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Ge -

schäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Im Hinblick darauf kann ich mich zu einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG

aufgrund einer von der Gesellschaft dem Bundesministerium für Finanzen erteilten In -

formation äußern.

 

Zu 1. bis 2.:

Die ,,Portfolio Analyse“ von Morgan Stanley Dean Witter wurde laut Mitteilung der ÖIAG

weder vom Vorstand noch vom Aufsichtsrat der ÖIAG in Auftrag gegeben; der ÖIAG wurden

daher auch keinerlei Kosten verrechnet.

 

Seit Februar 2000 sind weder von der ÖIAG noch seitens des Bundesministeriums für

Finanzen Aufträge an Morgan Stanley Dean Witter ergangen.

 

Zu 3. bis 5.:

Wie bereits einleitend ausgeführt, nimmt der Bundesminister für Finanzen ausschließlich die

Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ÖIAG in der Hauptversammlung

der ÖIAG wahr. Die Organe der ÖIAG sind bei der Ausübung ihrer Funktionen an das ÖIAG -

Gesetz 2000 gebunden. Es ist davon auszugehen, dass die Organe der ÖIAG gesetzes -

konform agieren.

 

Da seitens der ÖIAG kein Auftrag an Morgan Stanley Dean Witter ergangen ist, konnte ich

auch von keiner Beauftragung Kenntnis haben. Über die Studie von Morgan Stanley Dean

Witter sind mir lediglich die jedermann zugänglichen Berichte in den Medien bekannt.

 

Zu 6.:

Eine Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, weil die ,,Portfolio Analyse“ von Morgan

Stanley Dean Witter nicht vom Aufsichtsrat der ÖIAG in Auftrag gegeben wurde.

 

Zu 7.:

Diesbezüglich verweise ich auf die einleitenden Ausführungen zu der mit dem ÖIAG - Ge -

setz 2000 gegebenen Rechtslage. Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich

die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der ÖIAG in der Hauptver -

sammlung der ÖIAG wahr. Eine Einflussnahme auf Entscheidungen im Bereich der ÖIAG ist

dem Bundesminister für Finanzen bei der bestehenden Gesetzeslage nicht möglich.

Zu 8. und 9.:

Da im Regierungsauftrag vom 17. Mai 2000 definiert wurde, welche Unternehmungen in der

bestehenden Legislaturperiode zu privatisieren sind, sind Unsicherheiten über die weitere

Vorgangsweise der ÖIAG auszuschließen.

 

Entgegen der von der früheren Bundesregierung beschlossenen ÖIAG - GesetzNovelle 1993,

welche Zeitlimits für diverse Privatisierungsmaßnahmen vorgab, erlaubt der nunmehrige

Privatisierungsauftrag genügend Flexibilität, den richtigen Zeitpunkt für derartige

Maßnahmen zu finden.

 

Zu 10., 11 .und 13.:

Das ÖIAG - Gesetz 2000 ordnet in § 8 (4) an, dass der Vorstand der ÖIAG dem Aufsichtsrat

für die Unternehmen, deren Privatisierung beabsichtigt ist, ein mehrjähriges Privatisierungs -

programm zur Genehmigung vorlegt. Welche Unternehmen privatisiert werden sollen, ergibt

sich aus dem Privatisierungsauftrag gemäß § 7 (1) ÖIAG - Gesetz 2000.

 

Dieses Privatisierungsprogramm entspricht einem mittelfristigen Konzept, wobei gemäß

§ 7 (3) ÖIAG - Gesetz 2000 die ÖIAG nach dem pflichtgemäßen Ermessen ihrer Organe ent -

scheidet, wann und in welchem Umfang Privatisierungen erfolgen. Dabei sind die Interessen

der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft, der ÖIAG sowie des Bundes insbesondere im Hin -

blick auf die Bedienung der Schulden der ÖIAG angemessen zu berücksichtigen.

 

Gemäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung vom 17. Mai 2000 hat die ÖIAG in

Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages im Interesse der Bevölkerung den bestmöglichen

Erlös unter Berücksichtigung der Interessen der Unternehmen und der Wahrung öster -

reichischer Interessen zu erzielen.

 

Die Eckpunkte des Konzeptes sind dem Privatisierungsauftrag vom 17. Mai 2000 zu ent -

nehmen. Danach hat die ÖIAG vorrangig nachstehende Unternehmen oder Anteile an

Unternehmen zu 100 % neuen Eigentümern, strategischen Partnern oder dem Publikum

zuzuführen:

 

Österreichische Staatsdruckerei GmbH

Dorotheum Auktions - , Versatz und Bank Gesellschaft m.b.H.

Print Media Austria AG

Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft

Telekom Austria Aktiengesellschaft

Austria Tabak Aktiengesellschaft.

 

Darüber hinaus hat die ÖIAG die Privatisierung weiterer Unternehmen oder Anteile an

Unternehmen zu prüfen und nach Möglichkeit und Zweckmäßigkeit vorzunehmen.

Zur Erfüllung dieses Privatisierungsauftrages wurde von den Organen der ÖIAG ein

Privatisierungsprogramm gemäß § 8 Abs. 4 ÖIAG - Gesetz 2000 beschlossen

 

Zu 12.:

Nach den mir vorliegenden Informationen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates der ÖIAG

in einer Pressekonferenz am 25. Jänner 2001 betont, dass die Erfüllung des Privatisierungs -

auftrages vom 17. Mai 2000 vorrangiges Ziel der ÖIAG darstellt. Weitere Äußerungen von

Aufsichtsratsmitgliedern zur Studie von Morgan Stanley Dean Witter sind mir nicht bekannt;

die Studie wurde nach Mitteilung der ÖIAG auch nicht in deren Aufsichtsrat diskutiert.

 

Zu 14. und 15.:

Im Privatisierungsauftrag der Bundesregierung ist eine Veräußerung der von der ÖIAG der -

zeit gehaltenen Anteilsrechte an den in dieser Frage genannten Unternehmen nicht vorge -

sehen; gemäß § 9 (4) ÖIAG - Gesetz 2000 ist die ÖIAG berechtigt, alle Maßnahmen zu er -

greifen, die die Beteiligungsgesellschaften und deren Geschäftsbetrieb fördern. Zu diesem

Zweck kann die ÖIAG geeignete Kooperationspartner am Grundkapital der Beteiligungs -

gesellschaften durch Abgabe von Anteilen oder über Kapitalerhöhungen beteiligen.

Die Frage nach allfälligen Investoren oder Anlegergruppen kann zum gegenwärtigen Zeit -

punkt nicht beantwortet werden.

 

Zu 16.:

Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an der ÖIAG stellt sich zum gegenwärtigen Zeit -

punkt nicht.

 

Zu 17. bis 19.:

Gemäß dem Privatisierungsauftrag der Bundesregierung an die ÖIAG sind die in diesem

Auftrag definierten Unternehmungen bis zum Ende der Legislaturperiode zu privatisieren.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind - wie ich bereits mehrmals betont habe - keine darüber

hinausgehenden Privatisierungen vorgesehen.

 

Zu 20.:

Da bisher noch keine Anteile der Österreichischen Post AG abgegeben wurden, kann es

auch nicht - wie in der Fragestellung formuliert - zu einer weiteren Abgabe von Anteilen

kommen.

 

Da die Privatisierung der Österreichische Post AG nicht Gegenstand des Privatisierungs -

auftrages der Bundesregierung ist, kann eine Aussage über Zeitpunkt und Ausmaß einer

Privatisierung derzeit nicht getroffen werden.

 

Zu 21.:

Gemäß Artikel IV (2) der (EWG) - Verordnung 2407/92 darf ein Mitgliedsstaat einem Luft -

fahrtunternehmen nur dann eine Betriebsgenehmigung erteilen, wenn sich das Luftfahrt -

unternehmen unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum und in der tatsächlichen

Kontrolle von EWR - Mitgliedsstaaten oder deren Staatsangehörigen befindet.

 

Außerdem besteht gemäß den von der Republik Österreich abgeschlossenen bilateralen

Luftverkehrsabkommen die Verpflichtung, dass ein heimisches Luftfahrtunternehmen un -

mittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum und in tatsächlicher Kontrolle von öster -

reichischen Staatsangehörigen stehen muss.

 

Die Luftfahrtrechte der Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG (AUA) sind derzeit

durch ein Syndikat, das die ÖIAG mit namhaften österreichischen Unternehmen abge -

schlossen hat, gesichert.

 

Die Privatisierung der Anteile an der AUA ist ebenfalls nicht Gegenstand des für die

laufende Legislaturperiode erteilten Privatisierungauftrages der Bundesregierung.

 

Zu 22.:

Die betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Österreichische Postbus AG ist durch Re -

organisationsmaßnahmen im Werkstättenbereich, durch Leistungssteigerungen und

Kostensenkungen zu erhöhen. Daher wird das Hauptaugenmerk auf den Turnaround des

Unternehmens gelegt werden. Die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen ist nach

Mitteilung der ÖIAG künftig auch unter Berücksichtigung von ökonomischen Gesichts -

punkten zu betrachten.

 

Zu 23.:

Gemäß ÖIAG - Gesetz 2000 wurde am 17. Mai 2000 ein unabhängiger und kompetenter Auf -

sichtsrat der ÖIAG bestellt, der sich ausschließlich aus für ihre Leistungen allgemein aner -

kannten Unternehmern aus der Wirtschaft, Geschäftsführungsmitgliedern von Kapital -  und

Personengesellschaften bzw. Persönlichkeiten mit langjähriger Erfahrung im Wirtschafts -

leben wie folgt zusammensetzt:

 

Alfred H. Heinzel, Prof. Dipl. Ing. Jürgen Hubbert, Dr. Paul Achleitner, Dr.Cornelius Grupp,

Franz Rauch, Veit Schalle, Dr. Veit Sorger, Dr. Paul Tanos, Prof. DDr. Hellwig Torggler,

Dr. Erich Wiesner.

 

Ferner wurden folgende fünf von der Bundesarbeitskammer nominierte Aufsichtsrats -

mitglieder der ÖIAG gewählt:

 

Ing. Leopold Abraham, Hans Billeth, Hans - Georg Dörfler, Josef Lettmaier,

Helmut Oberchristl.

 

Das Aufsichtsratsmitglied Hans Billeth ist mit 30. September 2000 aus Altersgründen aus

diesem Gremium ausgeschieden und wurde am 17. November 2000 durch

Robert Sulzbacher ersetzt.

 

Auf die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG und umso

mehr auf die Wahl von Organmitgliedern von Konzemgesellschaften von Beteiligungsgesell -

schaften hat der Bundesminister für Finanzen keinen Einfluss; seit Februar 2000 wurden bei

nachstehenden Gesellschaften folgende Aufsichtsratsänderungen beschlossen:

 

Austria Tabak AG:

Hauptversammlung 23. Mai 2000:

Dkfm. Dr. Erich Becker und Dkfm. Wilhelmine Goldmann ausgeschieden.

Prof. Dipl. Ing. Dr. Rudolf Streicher und Dr. Johannes Ditz gewählt.

Austrian Airlines AG:

Hauptversammlung 10. Mai 2000:

Wataru Kubo ausgeschieden.

Dr. Johannes Ditz gewählt.

Hauptversammlung 9. März 2001:

Alain Bandle, Martine Dornier - Tiefenthaler, Dr. Hert Koch Mag. Karl Heinz Muhr und

Mag. Alfred Ötsch neu gewählt; Dr. Johannes Ditz, Helmut Elsner, Dkfm. Gerhard Randa

und

Mag. Dr. Walter Rothensteiner wieder gewählt.

 

Böhler - Uddeholm AG:

Hauptversammlung 15. Mai 2000:

Dkfm. Wilhelmine Goldmann und Dkfm. Dr. Erich Becker ausgeschieden.

Dr. Johannes Ditz, Dipl. Ing. Albert Hochleitner, Gen.Dir. Dr.Wolfgang Leitner,

Lars G. Josefsson, Dipl. Ing. Othmar Pühringer gewählt.

 

VA Technologie AG:

Hauptversammlung 12. April 2000:

Neuwahl des gesamten Aufsichtsrates wegen Ablauf der Funktionsperiode.

Dr. Johannes Ditz Dkfm. Dr. Alfred Koch, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Leitner,

Prof. Dipl. Ing. Dr. Rudolf Streicher und KR Albert Widmer wurden neu in den Aufsichtsrat

gewählt.

 

Flughafen Wien AG:

Hauptversammlung 4. Mai 2000:

Dkfm. Dr. Erich Becker ausgeschieden.

Dr. Johannes Ditz gewählt.

 

Telekom Austria AG:

ao Hauptversammlung 2. März 2000:

Ing. Dr. Josef Sindelka und Mag. Josef Stiegler ausgeschieden.

Prof. Dipl. Ing. Dr. Rudolf Streicher und Dr. Johannes Ditz gewählt.

 

Österreichische Post AG:

Hauptversammlung 22. Mai 2000:

Zuwahl von Prof. Dipl. Ing. Dr. Rudolf Streicher und Dr. Johannes Ditz.

Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, dass es sich überwiegend um die Zuwahl der per

1. September 1999 neu bestellten ÖIAG - Vorstandsmitglieder gehandelt hat. Grund der bei

der Austrian Airlines AG in der Hauptversammlung vom 9. März 2001 erfolgten Änderungen

war nach Mitteilung der ÖIAG, dass die AUA nicht nur die geänderten wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen, sondern auch die Integration der Lauda Air und zuletzt der Rheintal -

flug Seewald GmbH bewältigen muss und diese Vorgänge von einem kompetenten und

verjüngten Aufsichtsrat begleitet werden sollten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine

Verkleinerung des Aufsichtsrates von 12 auf 10 Kapitalvertreter beschlossen.

 

Zu 24.:

Die öffentliche Ausschreibung von Aufsichtsratsfunktionen ist gesetzlich nicht erforderlich, es

ist daher auch keine Ausschreibung seitens der zuständigen Unternehmensorgane erfolgt.

Eine Einflussmöglichkeit des Bundesministers für Finanzen bei der Besetzung von Aufsichts -

ratsfunktionen bei Tochter -  und Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG bzw. bei Tochter -

gesellschaften von deren Beteiligungsgesellschaften besteht nicht. Die Auswahl von Per -

sonalberatern sowie deren Kostentragung fällt in die operative Tätigkeit der zuständigen

Unternehmensorgane.

 

Zu 25. und 26.:

Prof. Dipl. Ing. Dr. Rudolf Streicher ist mit 31. Jänner 2001 aus dem Vorstand der OIAG aus -

geschieden, wobei - wie mir berichtet wird - Auffassungsunterschiede zwischen dem Ge -

nannten und dem Aufsichtsrat insbesondere hinsichtlich der Strategie der Gesellschaft, aber

auch hinsichtlich einzelner Geschäftsführungsmaßnahmen zur einvernehmlichen vorzeitigen

Beendigung der Vorstandsfunktion von Dr. Streicher geführt haben.

 

Nach Mitteilung der ÖIAG wurden darüberhinaus bei nachstehenden Unternehmen seit

Februar 2000 Änderungen im Vorstand vorgenommen:

 

Böhler - Uddeholm AG:

Die Funktionen von Dr. Helmut Mock und Dkfm. Hans Overdiek sind per 31. Dezember 2000

abgelaufen; eine Neubestellung ist bisher nicht erfolgt.

 

OMV AG:

Die Funktion von Dr. Walter Hatak ist per 31. März 2000, jene von Dipl. Ing. Marc Hall per

2. Juli 2000 abgelaufen; eine Neubestellung ist bisher nicht erfolgt

Telekom Austria AG:

Die Vorstandsmitglieder Generaldirektor Ing. Werner Kasztler, Dr. Alberto Mazarelli und

Dr. Claudio Albanese sind per 11. April 2000 ausgeschieden; neu bestellt wurden General -

direktor Heinz Sundt, Dr. Stefano Colombo und Dr. Heinz Alois Brasic; die Änderung im Vor -

stand erfolgte im Hinblick auf den geplanten Börsegang der Telekom Austria AG und zur

Verbesserung der Zusammenarbeit im Vorstand und innerhalb des Unternehmens.

 

Der ÖIAG liegen im Hinblick auf das bereits erwähnte gesetzliche Konzernverbot keine In -

formationen über allfällige Veränderungen in Tochtergesellschaften der oben angeführten

Gesellschaften vor.

 

Von den angeführten Bestellungsvorgängen war lediglich bei Telekom Austria AG eine

öffentliche Ausschreibung erforderlich; bezüglich der kosten für einen Personalberater weise

ich darauf hin, dass es sich um eine operative Angelegenheit der Telekom Austria AG

handelt und mir diese Kosten nicht bekannt sind.

 

Zu 27.:

Bei der Österreichischen Post AG, welche aufgrund der Poststrukturgesetz - Novelle 2000,

BGB. I Nr.10/2001, mit Wirksamkeit vom 1. März 2001 in das Eigentum der ÖIAG

übergegangen ist, wurde mit Wirksamkeit zum 12. März 2001 ein neuer Vorstand bestellt;

dieser besteht aus Dkfm. Wilhelmine Goldmann und Dkfm. Werner Ott. Die beiden Vor -

standsmitglieder wurden vom Aufsichtsrat der Österreichische Postbus AG nach Durch -

führung einer öffentlichen Ausschreibung aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation aus einer

größeren Anzahl von Bewerbern ausgewählt und bestellt. Eine Neubestellung des Aufsichts -

rates der Österreichische Postbus AG ist bisher nicht erfolgt; auch in diesem Fall wird eine

allfällige Bestellung aufgrund der fachlichen Qualifikation und unter Berücksichtigung eines

möglichst umfassenden Erfahrungsspektrums erfolgen.