1849/AB XXI.GP

Bundesminister für Inneres

Eingelangt am:30.03.2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am 31.1.2001

unter der Nr. 1824/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Drogensituation in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass derartige Anfragen betreffend die Anzahl

von Anzeigen und Anlassfällen in einem bestimmten Bereich neben dem enormen

Verwaltungsaufwand auch entsprechende Kosten verursachen und zahlreiche Beamte mit

nicht exekutivspezifischen Aufgaben binden.

 

Zu Frage 1:

Zunächst ist festzuhalten, dass der in der Frage verwendete undifferenzierte Begriff

„drogenspezifische Angelegenheiten" unter anderem sämtliche Amtshandlungen der

Sicherheitsexekutive im gefragten Zeitraum in Zusammenhang mit alkohol - , medikamenten -

oder drogenbeeinträchtigten Personen, die im Verdacht standen eine Verwaltungsübertretung

oder gerichtlich strafbare Handlung begangen zu haben, betreffen würde.

 

Da es diesbezüglich keine Statistiken gibt und überdies ein nicht unerheblicher Teil dieser

Amtshandlungen nicht im Vollzugsbereich des Innenressorts gelegen ist, ersuche ich um

Verständnis dafür, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung dieser Frage Abstand

nehme.

Zu Frage 2:

 

Dazu ist die Abteilung II/D/8 (inklusive der Sondereinheit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung

der Suchtgiftkriminalität) im Bundesministerium für Inneres anzuführen. Weiters existieren

im Bereich der Bundespolizeidirektionen (BPD) sowie Landesgendarmeriekommanden

(LGK) teilweise speziell mit dem Suchtmittelwesen befasste Organisationseinheiten oder

Suchtmittelsachbearbeiter.

 

Hinsichtlich der Anzahl der in der genannten Abteilung des Innenressorts sowie in den

angeführten Sicherheitsbehörden und - dienststellen Beschäftigten und ausschließlich oder

teilweise mit der Suchtgiftbekämpfung betrauten Bediensteten verweise ich auf die Tabelle in

der Beantwortung zu Frage 3.

 

Betreffend den primärpräventiven Bereich ( - Suchtprävention) ist zu bemerken. dass dieser

eine Teilmenge der Kriminalprävention darstellt, die von der Abteilung III/D/12 im

Bundesministerium für Inneres sowie den bei den nachgeordneten Bundespolizeidirektionen

und Landesgendarmeriekommanden eingerichteten kriminalpolizeilichen Beratungsdiensten

wahrgenommen wird. Im Hinblick auf die Vielfältigkeit der Tätigkeiten der Kriminal -

prävention ist eine Bezifferung des nur für die Suchtprävention angefallenen Aufwandes nicht

möglich.

 

Sowohl im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres als auch in den

nachgeordneten Sicherheits -  und Bundespolizeidirektionen sowie Gendarmerie - dienststellen

sind keine Bediensteten tätig, die sich ausschließlich mit dem Themenbereich Alkohol -  oder

Medikamentenmissbrauch beschäftigen.

 

Die Zollwache ressortiert zum Bundesministerium für Finanzen.

 

Zu Frage 3:

 

Hinsichtlich der Personalkosten verweise ich auf die unten angeführte Tabelle, wobei

anzuführen ist, dass bei der Berechung der ungefähren Kosten die im Amtsblatt Nr.64 der

Finanzverwaltung vom 28.4.2000 verlautbarten Durchschnittskosten herangezogen wurden.

 

Eine Darstellung der "Materialkosten“ ist nicht möglich, zumal ein Großteil der der

Sicherheitsexekutive zur Verfügung stehenden Einsatzmittel bei der Verhinderung oder Auf -

klärung verschiedenster Kriminalitätsformen zum Einsatz gelangt und der Anteil der

spezifischen Materialkosten für die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität hievon eine nicht

zu bestimmende Teilmenge bildet.

 

 

 

1997

1998

1999

2000

Anzahl

Bediensteten

der Abteilung I1/D/8

BPD

LGK

59

106

54,5

59

106

61,5

59

108

61,5

57

108

62,5

Gesamtsumme

219.5

226.5

228,5

227.5

ungefähre

Personalkosten

in Millionen

Schilling

Abteilung II/D/8

BPD

LGK

37,3

67.3

33.8

37,3

67,3

38,1

37,3

68.6

38,1

36,2

68.6

38.7

Gesamtsumme

138.4

142,7

144,0

143,5

 

Zu den Fragen 4 und 12:

Hinsichtlich der in der Frage 4 angeführten „Anzeigen in Bezug auf Rauschmittelgebrauch

und Delikten, die im Zusammenhang damit stehen“ weise ich, insbesondere was die

Reichweite dieses undifferenzierten Anzeigenumfanges betrifft, auf die Beantwortung zu

Frage 1 hin. Die in meinem Ressort existierenden - mit den gegenständlichen Fragen in

Zusammenhang stehenden - Statistiken sind unten angeführt. Ich ersuche um Verständnis

dafür, dass aufgrund des nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes von der Erstellung weiterer

Statistiken zur Beantwortung der einzelnen Fragen Abstand genommen wurde, zumal dies

teilweise eine Durchsicht von ca. 10 Millionen Gerichts -  und Verwaltungsanzeigen erfordert

hätte.

 

Betreffend Frage 4a) zeigt die bei der Abteilung II/D/8 geführte Statistik, dass von den

Sicherheitsbehörden folgende Anzahl von Anzeigen nach dem Suchtgiftgesetz bzw. dem

Suchtmittelgesetz an die Staatsanwaltschaften übermittelt wurden:

Jahr

1997

1998

1999

Gesamtanzeigen

17.868

17.141

17.597

davon auch

12.496

11.971

12.465

Konsum

 

 

 

 

Die Erstellung der Suchtmittelstatistik für das Jahr 2000 ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Hinsichtlich der Frage 4b) bestehen in meinem Ressort folgende verkehrsstatistische

Aufzeichnungen betreffend die erfolgten Verwaltungsstrafanzeigen in Zusammenhang mit

Alkoholbeeinträchtigungen im Straßenverkehr (gemäß § 5 StVO sowie § 14 Abs. 8 FSG):

 

Jahr

1997

1998

1999

2000

Anzahl

45.786

141.939

42.712

42.508

 

 

Eine Statistik betreffend Anzeigen nach § 5 StVO in Zusammenhang mit Suchtgift -

beeinträchtigung (amtsärztlich festgestellte Fahruntauglichkeit) existiert erst seit Juli 1999,

wobei österreichweit im Jahr 1999 insgesamt 244 und im Jahr 2000 insgesamt 477

Verwaltungsstrafanzeigen erstattet wurden.

 

Zu Frage 5:

 

Eine diesbezügliche Statistik konnte nicht erstellt werden, da keine separaten Aufzeichnungen

nach ,,Rauschmitteldelikten" geführt wurden und werden.

 

Zu Frage 6:

Die medizinische Betreuung der in den 16 österreichischen Polizeigefangenenhäusem

angehaltenen Personen erfolgt grundsätzlich durch Polizeiamtsärzte bzw. Honorar -  und

Vertragsärzte und wird in der Regel entweder in der jeweils vorgesehenen Anwesenheitszeit

oder in einzelnen begründeten Anlassfällen vorgenommen. Sollte damit nicht das Auslangen

gefunden werden, erfolgen auch Ausführungen der Häftlinge in öffentliche Krankenanstalten

zur dortigen Behandlung.

Eine Bestimmung der genauen prozentuellen Personal -  und Materialkosten für die Betreuung

des in der Frage angesprochenen Personenkreises ist nicht möglich.

 

Zu Frage 7:

An den bisherigen und teilweise noch andauernden umfangreichen Ermittlungen betreffend

die Operation „Spring“ und den damit zusammenhängenden Amtshandlungen waren bzw.

sind Bedienstete zahlreicher Sicherheitsbehörden und  - dienststellen in unterschiedlichstem

Ausmaß befasst. In den überwiegenden Fällen bestehen keine konkreten Aufzeichnungen

hinsichtlich des bei der Ermittlungstätigkeit angefallenen bzw. anfallenden Personal -  und

Sachmittelaufwandes. Hinsichtlich der Auflistung der anteiligen „Materialkosten“ im

gegenständlichen Zusammenhang, verweise ich auf die diesbezügliche Begründung zu Frage

3. Ein „spezielles Budget“ war bzw. ist für die genannte Operation nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 8:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit den Schwerpunktaktionen zum

Pfingstwochenende 2000 weder hinsichtlich des Personaleinsatzes noch der dabei

verwendeten Einsatzmittel eine Kostenstatistik erstellt wurde. Eine detaillierte Aufstellung

des tatsächlichen Umfanges des erfolgten Ressourceneinsatzes wäre auch in Anbetracht der

Tatsache, dass jede verkehrsspezifische Amtshandlung der im fraglichen Zeitraum im

Verkehrsdienst eingesetzt gewesenen Exekutivorgane einen Beitrag zur gesamten

Schwerpunktaktion dargestellt hat, gar nicht möglich.

 

Außerdem ist auch für die genannten Schwerpunktaktionen kein „spezielles Budget“

vorgesehen.

 

Zu Frage 9:

Im Rahmen der Grundausbildung für Exekutivbeamte werden die Themen legale/illegale

Drogen und legaler/illegaler Drogenkonsum vernetzt über mehrere Lehrgegenstände

unterrichtet. Eine exakte Quantifizierung der dafür aufgewendeten Unterrichtszeit ist nicht

möglich.

Im Konnex mit den Themen Drogen bzw. Drogenkonsum werden insbesondere folgende

Lehrinhalte vermittelt:

Einschreiten gegen drogen -  und alkoholbeeinträchtigte Personen (legale u. illegale Drogen);

Fahrzeuganhaltung; Erkennen von Suchtmittel; Erzeugung und Verwendung der einzelnen

Suchtmittel; Vorbeugung und Möglichkeiten der medizinischen Behandlung; Schnelltest und

Verwahrung; Suchtmittel -  und Rezeptpflichtgesetz; besondere Sicherungsmaßnahmen gegen

Beeinträchtigung durch Alkohol; Einsatz des Alkomaten; Maßnahmen gegen sonstige

Beeinträchtigung des Fahrvermögens; medizinisch/psychologische Aspekte von Sucht.

Der Unterricht erfolgt durch hauptamtliches Lehrpersonal sowie interne Experten der

Verwendungsgruppen E2a Lind E1 aus einzelnen Fachbereichen.

 

Zu Frage 10:

Zur gegenständlichen Thematik wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der

Polizeiärztefortbildungen eine Schulung sämtlicher Polizeiärzte durch deren Teilnahme an

mehreren von medizinischen Experten abgehaltenen Vorträgen zu den Themen Sucht und

Drogen durchgefuhrt.

Weiters gab es eine zusätzliche Schulung der Amtsärzte im Bereich der Bundes -

polizeidirektion Wien über den Umgang mit und die Betreuung von Drogenabhängigen sowie

Methadon einnehmenden Personen.

 

Im heurigen Jahr erfolgte durch den chefärztlichen Dienst des Innenressorts sowie der

Bundespolizeidirektion Wien eine Schulung aller Polizeiärzte betreffend Drogenerkennung im

Straßenverkehr - Erkennung der Beeinträchtigung.

 

Zu den Fragen 11 und 13 bis 17:

Hinsichtlich dieser sich auf Angelegenheiten des Kraftfahrwesens beziehender Fragen,

verweise ich auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr

Innovation und Technologie.