1849/AB XXI.GP
Bundesminister für Inneres
Eingelangt am:30.03.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am 31.1.2001
unter der Nr. 1824/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Drogensituation in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass derartige Anfragen betreffend die Anzahl
von Anzeigen und Anlassfällen in einem bestimmten Bereich neben dem enormen
Verwaltungsaufwand auch entsprechende Kosten verursachen und zahlreiche Beamte mit
nicht exekutivspezifischen Aufgaben binden.
Zu Frage 1:
Zunächst ist festzuhalten, dass der in der Frage verwendete undifferenzierte Begriff
„drogenspezifische Angelegenheiten" unter anderem sämtliche Amtshandlungen der
Sicherheitsexekutive im gefragten Zeitraum in Zusammenhang mit alkohol - , medikamenten -
oder drogenbeeinträchtigten Personen, die im Verdacht standen eine Verwaltungsübertretung
oder gerichtlich strafbare Handlung begangen zu haben, betreffen würde.
Da es diesbezüglich keine Statistiken gibt und überdies ein nicht unerheblicher Teil dieser
Amtshandlungen nicht im Vollzugsbereich des Innenressorts gelegen ist, ersuche ich um
Verständnis dafür, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung dieser Frage Abstand
nehme.
Zu Frage 2:
Dazu ist die Abteilung II/D/8 (inklusive der Sondereinheit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung
der Suchtgiftkriminalität) im Bundesministerium für Inneres anzuführen. Weiters existieren
im Bereich der Bundespolizeidirektionen (BPD) sowie Landesgendarmeriekommanden
(LGK) teilweise speziell mit dem Suchtmittelwesen befasste Organisationseinheiten oder
Suchtmittelsachbearbeiter.
Hinsichtlich der Anzahl der in der genannten Abteilung des Innenressorts sowie in den
angeführten Sicherheitsbehörden und - dienststellen Beschäftigten und ausschließlich oder
teilweise mit der Suchtgiftbekämpfung betrauten Bediensteten verweise ich auf die Tabelle in
der Beantwortung zu Frage 3.
Betreffend den primärpräventiven Bereich ( - Suchtprävention) ist zu bemerken. dass dieser
eine Teilmenge der Kriminalprävention darstellt, die von der Abteilung III/D/12 im
Bundesministerium für Inneres sowie den bei den nachgeordneten Bundespolizeidirektionen
und Landesgendarmeriekommanden eingerichteten kriminalpolizeilichen Beratungsdiensten
wahrgenommen wird. Im Hinblick auf die Vielfältigkeit der Tätigkeiten der Kriminal -
prävention ist eine Bezifferung des nur für die Suchtprävention angefallenen Aufwandes nicht
möglich.
Sowohl im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres als auch in den
nachgeordneten Sicherheits - und Bundespolizeidirektionen sowie Gendarmerie - dienststellen
sind keine Bediensteten tätig, die sich ausschließlich mit dem Themenbereich Alkohol - oder
Medikamentenmissbrauch beschäftigen.
Die Zollwache ressortiert zum Bundesministerium für Finanzen.
Zu Frage 3:
Hinsichtlich der Personalkosten verweise ich auf die unten angeführte Tabelle, wobei
anzuführen ist, dass bei der Berechung der ungefähren Kosten die im Amtsblatt Nr.64 der
Finanzverwaltung vom 28.4.2000 verlautbarten Durchschnittskosten herangezogen wurden.
Eine Darstellung der "Materialkosten“ ist nicht möglich, zumal ein Großteil der der
Sicherheitsexekutive zur Verfügung stehenden Einsatzmittel bei der Verhinderung oder Auf -
klärung verschiedenster
Kriminalitätsformen zum Einsatz gelangt und der Anteil der
spezifischen Materialkosten für die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität hievon eine nicht
zu bestimmende Teilmenge bildet.
|
|
|
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
|
Anzahl Bediensteten |
der Abteilung I1/D/8 BPD LGK |
59 106 54,5 |
59 106 61,5 |
59 108 61,5 |
57 108 62,5 |
|
Gesamtsumme |
219.5 |
226.5 |
228,5 |
227.5 |
|
|
ungefähre Personalkosten in Millionen Schilling |
Abteilung II/D/8 BPD LGK |
37,3 67.3 33.8 |
37,3 67,3 38,1 |
37,3 68.6 38,1 |
36,2 68.6 38.7 |
|
Gesamtsumme |
138.4 |
142,7 |
144,0 |
143,5 |
Zu den Fragen 4 und 12:
Hinsichtlich der in der Frage 4 angeführten „Anzeigen in Bezug auf Rauschmittelgebrauch
und Delikten, die im Zusammenhang damit stehen“ weise ich, insbesondere was die
Reichweite dieses undifferenzierten Anzeigenumfanges betrifft, auf die Beantwortung zu
Frage 1 hin. Die in meinem Ressort existierenden - mit den gegenständlichen Fragen in
Zusammenhang stehenden - Statistiken sind unten angeführt. Ich ersuche um Verständnis
dafür, dass aufgrund des nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes von der Erstellung weiterer
Statistiken zur Beantwortung der einzelnen Fragen Abstand genommen wurde, zumal dies
teilweise eine Durchsicht von ca. 10 Millionen Gerichts - und Verwaltungsanzeigen erfordert
hätte.
Betreffend Frage 4a) zeigt die bei der Abteilung II/D/8 geführte Statistik, dass von den
Sicherheitsbehörden folgende Anzahl von Anzeigen nach dem Suchtgiftgesetz bzw. dem
Suchtmittelgesetz an die Staatsanwaltschaften
übermittelt wurden:
|
Jahr |
1997 |
1998 |
1999 |
|
Gesamtanzeigen |
17.868 |
17.141 |
17.597 |
|
davon auch |
12.496 |
11.971 |
12.465 |
|
Konsum |
|
|
|
Die Erstellung der Suchtmittelstatistik für das Jahr 2000 ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Hinsichtlich der Frage 4b) bestehen in meinem Ressort folgende verkehrsstatistische
Aufzeichnungen betreffend die erfolgten Verwaltungsstrafanzeigen in Zusammenhang mit
Alkoholbeeinträchtigungen im Straßenverkehr (gemäß § 5 StVO sowie § 14 Abs. 8 FSG):
|
Jahr |
1997 |
1998 |
1999 |
2000 |
|
Anzahl |
45.786 |
141.939 |
42.712 |
42.508 |
Eine Statistik betreffend Anzeigen nach § 5 StVO in Zusammenhang mit Suchtgift -
beeinträchtigung (amtsärztlich festgestellte Fahruntauglichkeit) existiert erst seit Juli 1999,
wobei österreichweit im Jahr 1999 insgesamt 244 und im Jahr 2000 insgesamt 477
Verwaltungsstrafanzeigen erstattet wurden.
Zu Frage 5:
Eine diesbezügliche Statistik konnte nicht erstellt werden, da keine separaten Aufzeichnungen
nach ,,Rauschmitteldelikten" geführt wurden und werden.
Zu Frage 6:
Die medizinische Betreuung der in den 16 österreichischen Polizeigefangenenhäusem
angehaltenen Personen erfolgt grundsätzlich durch Polizeiamtsärzte bzw. Honorar - und
Vertragsärzte und wird in der Regel entweder in der jeweils vorgesehenen Anwesenheitszeit
oder in einzelnen begründeten
Anlassfällen vorgenommen. Sollte damit nicht das Auslangen
gefunden werden, erfolgen auch Ausführungen der Häftlinge in öffentliche Krankenanstalten
zur dortigen Behandlung.
Eine Bestimmung der genauen prozentuellen Personal - und Materialkosten für die Betreuung
des in der Frage angesprochenen Personenkreises ist nicht möglich.
Zu Frage 7:
An den bisherigen und teilweise noch andauernden umfangreichen Ermittlungen betreffend
die Operation „Spring“ und den damit zusammenhängenden Amtshandlungen waren bzw.
sind Bedienstete zahlreicher Sicherheitsbehörden und - dienststellen in unterschiedlichstem
Ausmaß befasst. In den überwiegenden Fällen bestehen keine konkreten Aufzeichnungen
hinsichtlich des bei der Ermittlungstätigkeit angefallenen bzw. anfallenden Personal - und
Sachmittelaufwandes. Hinsichtlich der Auflistung der anteiligen „Materialkosten“ im
gegenständlichen Zusammenhang, verweise ich auf die diesbezügliche Begründung zu Frage
3. Ein „spezielles Budget“ war bzw. ist für die genannte Operation nicht vorgesehen.
Zu Frage 8:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit den Schwerpunktaktionen zum
Pfingstwochenende 2000 weder hinsichtlich des Personaleinsatzes noch der dabei
verwendeten Einsatzmittel eine Kostenstatistik erstellt wurde. Eine detaillierte Aufstellung
des tatsächlichen Umfanges des erfolgten Ressourceneinsatzes wäre auch in Anbetracht der
Tatsache, dass jede verkehrsspezifische Amtshandlung der im fraglichen Zeitraum im
Verkehrsdienst eingesetzt gewesenen Exekutivorgane einen Beitrag zur gesamten
Schwerpunktaktion dargestellt hat, gar nicht möglich.
Außerdem ist auch für die genannten Schwerpunktaktionen kein „spezielles Budget“
vorgesehen.
Zu Frage 9:
Im Rahmen der Grundausbildung für Exekutivbeamte werden die Themen legale/illegale
Drogen und legaler/illegaler Drogenkonsum vernetzt über mehrere Lehrgegenstände
unterrichtet. Eine exakte Quantifizierung der dafür aufgewendeten Unterrichtszeit ist nicht
möglich.
Im Konnex mit den Themen Drogen bzw. Drogenkonsum werden insbesondere folgende
Lehrinhalte vermittelt:
Einschreiten gegen drogen - und alkoholbeeinträchtigte Personen (legale u. illegale Drogen);
Fahrzeuganhaltung; Erkennen von Suchtmittel; Erzeugung und Verwendung der einzelnen
Suchtmittel; Vorbeugung und Möglichkeiten der medizinischen Behandlung; Schnelltest und
Verwahrung; Suchtmittel - und Rezeptpflichtgesetz; besondere Sicherungsmaßnahmen gegen
Beeinträchtigung durch Alkohol; Einsatz des Alkomaten; Maßnahmen gegen sonstige
Beeinträchtigung des Fahrvermögens; medizinisch/psychologische Aspekte von Sucht.
Der Unterricht erfolgt durch hauptamtliches Lehrpersonal sowie interne Experten der
Verwendungsgruppen E2a Lind E1 aus einzelnen Fachbereichen.
Zu Frage 10:
Zur gegenständlichen Thematik wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der
Polizeiärztefortbildungen eine Schulung sämtlicher Polizeiärzte durch deren Teilnahme an
mehreren von medizinischen Experten abgehaltenen Vorträgen zu den Themen Sucht und
Drogen durchgefuhrt.
Weiters gab es eine zusätzliche Schulung der Amtsärzte im Bereich der Bundes -
polizeidirektion Wien über den Umgang mit und die Betreuung von Drogenabhängigen sowie
Methadon einnehmenden Personen.
Im heurigen Jahr erfolgte durch den chefärztlichen Dienst des Innenressorts sowie der
Bundespolizeidirektion Wien eine Schulung aller Polizeiärzte betreffend Drogenerkennung im
Straßenverkehr - Erkennung der Beeinträchtigung.
Zu den Fragen 11 und 13 bis 17:
Hinsichtlich dieser sich auf Angelegenheiten des Kraftfahrwesens beziehender Fragen,
verweise ich auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr
Innovation und Technologie.