1850/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.03.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. GRAF und Kollegen haben am 31. Jänner

2001 unter der Nr. 1830/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Illegale Beschaffung sensibler Daten durch Peter Pilz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Die rechtlichen Voraussetzungen hiefür sind mangels Vorliegens des Verdachtes

einer Strafrechtswidrigkeit - wie Anstiftung zum Amtsmissbrauch - nicht gegeben.

Die aufgelisteten Fälle wurden dem Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis

gebracht.

Hinsichtlich sonstiger bei der Justiz anhängiger Fälle, in denen der Verdacht des

Vergehens der verbotenen Veröffentlichung durch den Genannten besteht, darf ich

auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz verweisen.