1850/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.03.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. GRAF und Kollegen haben am 31. Jänner
2001 unter der Nr. 1830/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Illegale Beschaffung sensibler Daten durch Peter Pilz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die rechtlichen Voraussetzungen hiefür sind mangels Vorliegens des Verdachtes
einer Strafrechtswidrigkeit - wie Anstiftung zum Amtsmissbrauch - nicht gegeben.
Die aufgelisteten Fälle wurden dem Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis
gebracht.
Hinsichtlich sonstiger bei der Justiz anhängiger Fälle, in denen der Verdacht des
Vergehens der verbotenen Veröffentlichung durch den Genannten besteht, darf ich
auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Justiz verweisen.