1851/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.03.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben am 31.

Jänner 2001 unter der Nummer 1834/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Nötigung des Chefs der Wirtschaftspolizei durch den

Journalisten Alfred Worm" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

 

Der Genannte verfasste zum damaligen Sachverhalt einen Aktenvermerk, in

welchem er den Inhalt des Telefonates mit dem Journalisten Ing. Worm festhielt.

Der damalige Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit wurde mittels

Aktenvermerk über den gegenständlichen Sachverhalt informiert.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Auf Grund der Kenntnisnahme des im Buch von Mag. Sika geschilderten Vorfalles

wurde der Aktenvermerk vom 6. November 1998 über das mit dem Journalisten Ing.

Worm telefonisch geführte Gespräch am 8. November 2000 an die

Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Wien zur strafrechtlichen Beurteilung und mit

dem Ersuchen um allfällige Erhebungsaufträge übermittelt.

 

Laut Auskunft des Bundesministeriums für Justiz wurde die gegenständliche Anzeige

von der Staatsanwaltschaft Wien am 9. November 2000 gemäß § 90 Abs. 1 StPO

zurückgelegt.