1852/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.03.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriele HEINISCH - HOSEK, Rudolf PARNIGONI,

Otto PENDL und GenossInnen haben am 1.2.2001 unter der Nummer 1863/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienststellenstrukturkonzept für die

Gendarmerie in den Bezirken Baden, Mödling und Wien - Umgebung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 , 5, 6, 10 und 11:

 

Primäres Umsetzungskriterium für jegliche Änderung im sicherheitsdienstlichen Bereich

ist, den Anspruch der Bevölkerung auf Sicherheit bestmöglich zu erfüllen.

 

Im Rahmen des Projektes ,,Gendarmerieinnovation 2001“, das eine Optimierung der

gesamten Organisationsstruktur und der Dienstabläufe der Bundesgendarmerie vorsieht, ist

auch die Struktur der Gendarmerieposten hinsichtlich Zeitgemäßheit zu überprüfen. Der

Gendarmeriezentralkommandant erteilte bereits an die Landesgendarmeriekommandanten

den Auftrag, Beiträge ihrer Mitarbeiter zu sammeln, auszuwerten und Vorschläge für

Strukturanpassungen zur weiteren Effizinzsteigerung vorzulegen.

 

Die Einbindung zwischenvorgesetzter Dienststellen, daher auch des Bezirks -

gendarmeriekommandos, wird für fundierte Lösungen generell für erforderlich gehalten

und ist daher auch bei den laufenden Innovationsmaßnahmen ein fixer Bestandteil.

Die Personalvertretung wird wie bisher auch weiterhin bei Reformvorhaben im gesetzlich

vorgesehenen Umfang einbezogen werden.

 

Inwieweit und wann aus diesen Beiträgen ein neues Dienststellenstrukturkonzept

entstehen kann, ist noch offen. Daher kann auch noch kein Termin für eine Umsetzung

genannt werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Nein, dies ist derzeit nicht vorgesehen, wobei generell festgehalten wird, dass ein starres

Schema, das sich bloß an vorhandener Systemisierung und einer Entfernungsnorm

orientiert, einer effizienten Dienststellenstruktur abträglich ist.

 

Zu Frage 7:

 

Eine Kündigung von Gendarmeriebeamten und  - beamtinnen ist infolge ihres

dienstrechtlichen Status gesetzlich ausgeschlossen. Sofern sich die Notwendigkeit von

Versetzungsverfahren überhaupt ergeben sollte, würden dabei die persön - lichen,

wirtschaftlichen und sozialen Aspekte betroffener Bediensteter gesetzes - konform

berücksichtigt werden.

 

Zu Frage 8:

 

Zur Zeit sind keine derartigen Maßnahmen geplant.

 

Zu Frage 9:

 

Die Absicht, die Bundespolizeidirektion Schwechat aufzulösen, besteht derzeit nicht.

 

Zu Frage 12:

 

Unabhängig von vorzunehmenden Personaleinsparungen im Bereich des

Bundesministeriums für Inneres wurde bisher keine einzige Planstelle eines

Gendarmeriepostens absystemisiert.

 

Zu Frage 13:

 

Die Bezirke Mödling, Baden und Wien - Umgebung sind wohl nach dem Kriminalitats - und

Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich belastet, doch steht dieser Belastung auch die

entsprechende Anzahl von Personal gegenüber. So gesehen sind die spezifischen

Erfordernisse dieses Bezirkes auch planstellenmäßig berücksichtigt.

 

Das Erfordernis einer bundesweiten Ausgewogenheit sowohl interner Maßnahmen als auch

eines gleichmäßig hohen Standards des Sicherheitsdienstes für die Bevölkerung wird auch

künftig eine gesamtheitliche Betrachtung unverzichtbar machen.

 

Zu Frage 14:

 

Nach objektiven Kriterien sind unter Berücksichtigung des der Bundesgendarmerie

insgesamt zur Verfügung stehenden Personalstandes ausreichend Beamte im Wiener

Umland vorhanden. Das Bedürfnis nach Sicherheit wird von den Menschen individuell

unterschiedlich empfunden. Das subjektive - vom Ich aus gesehene - Sicherheitsgefühl ist

nicht beurteilbar. Ziel ist es, dem Sicherheits - bedürfnis der Bevölkerung gerecht zu

werden.

 

Zu Frage 15:

 

Während meiner Amtsführung wurde bisher weder in einem Polizeiwachzimmer noch auf

einem Gendarmerieposten eine Planstelle eingespart.

 

Es muss das Ziel sein, im Ressort jene Maßnahmen zu setzen, die durch einen optimierten

Ressourceneinsatz das höchstmögliche Ausmaß an Sicherheit für die Bevölkerung

gewährleisten.