1852/AB XXI.GP
Eingelangt am:30.03.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriele HEINISCH - HOSEK, Rudolf PARNIGONI,
Otto PENDL und GenossInnen haben am 1.2.2001 unter der Nummer 1863/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Dienststellenstrukturkonzept für die
Gendarmerie in den Bezirken Baden, Mödling und Wien - Umgebung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 , 5, 6, 10 und 11:
Primäres Umsetzungskriterium für jegliche Änderung im sicherheitsdienstlichen Bereich
ist, den Anspruch der Bevölkerung auf Sicherheit bestmöglich zu erfüllen.
Im Rahmen des Projektes ,,Gendarmerieinnovation 2001“, das eine Optimierung der
gesamten Organisationsstruktur und der Dienstabläufe der Bundesgendarmerie vorsieht, ist
auch die Struktur der Gendarmerieposten hinsichtlich Zeitgemäßheit zu überprüfen. Der
Gendarmeriezentralkommandant erteilte bereits an die Landesgendarmeriekommandanten
den Auftrag, Beiträge ihrer Mitarbeiter zu sammeln, auszuwerten und Vorschläge für
Strukturanpassungen zur weiteren Effizinzsteigerung vorzulegen.
Die Einbindung zwischenvorgesetzter Dienststellen, daher auch des Bezirks -
gendarmeriekommandos, wird für fundierte Lösungen generell für erforderlich gehalten
und ist daher auch bei den laufenden
Innovationsmaßnahmen ein fixer Bestandteil.
Die Personalvertretung wird wie bisher auch weiterhin bei Reformvorhaben im gesetzlich
vorgesehenen Umfang einbezogen werden.
Inwieweit und wann aus diesen Beiträgen ein neues Dienststellenstrukturkonzept
entstehen kann, ist noch offen. Daher kann auch noch kein Termin für eine Umsetzung
genannt werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Nein, dies ist derzeit nicht vorgesehen, wobei generell festgehalten wird, dass ein starres
Schema, das sich bloß an vorhandener Systemisierung und einer Entfernungsnorm
orientiert, einer effizienten Dienststellenstruktur abträglich ist.
Zu Frage 7:
Eine Kündigung von Gendarmeriebeamten und - beamtinnen ist infolge ihres
dienstrechtlichen Status gesetzlich ausgeschlossen. Sofern sich die Notwendigkeit von
Versetzungsverfahren überhaupt ergeben sollte, würden dabei die persön - lichen,
wirtschaftlichen und sozialen Aspekte betroffener Bediensteter gesetzes - konform
berücksichtigt werden.
Zu Frage 8:
Zur Zeit sind keine derartigen Maßnahmen geplant.
Zu Frage 9:
Die Absicht, die Bundespolizeidirektion Schwechat aufzulösen, besteht derzeit nicht.
Zu Frage 12:
Unabhängig von vorzunehmenden Personaleinsparungen im Bereich des
Bundesministeriums für Inneres wurde bisher keine einzige Planstelle eines
Gendarmeriepostens absystemisiert.
Zu Frage 13:
Die Bezirke Mödling, Baden und Wien - Umgebung sind wohl nach dem Kriminalitats - und
Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich
belastet, doch steht dieser Belastung auch die
entsprechende Anzahl von Personal gegenüber. So gesehen sind die spezifischen
Erfordernisse dieses Bezirkes auch planstellenmäßig berücksichtigt.
Das Erfordernis einer bundesweiten Ausgewogenheit sowohl interner Maßnahmen als auch
eines gleichmäßig hohen Standards des Sicherheitsdienstes für die Bevölkerung wird auch
künftig eine gesamtheitliche Betrachtung unverzichtbar machen.
Zu Frage 14:
Nach objektiven Kriterien sind unter Berücksichtigung des der Bundesgendarmerie
insgesamt zur Verfügung stehenden Personalstandes ausreichend Beamte im Wiener
Umland vorhanden. Das Bedürfnis nach Sicherheit wird von den Menschen individuell
unterschiedlich empfunden. Das subjektive - vom Ich aus gesehene - Sicherheitsgefühl ist
nicht beurteilbar. Ziel ist es, dem Sicherheits - bedürfnis der Bevölkerung gerecht zu
werden.
Zu Frage 15:
Während meiner Amtsführung wurde bisher weder in einem Polizeiwachzimmer noch auf
einem Gendarmerieposten eine Planstelle eingespart.
Es muss das Ziel sein, im Ressort jene Maßnahmen zu setzen, die durch einen optimierten
Ressourceneinsatz das höchstmögliche Ausmaß an Sicherheit für die Bevölkerung
gewährleisten.