1853/AB XXI.GP

Eingelangt am:30.03.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Reindl, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 2.2.2001

unter der Nr. 1865/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

,,Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien - Schwechat“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Für die Durchführung der Sicherheitskontrolle wird ein wertbeständiges ,,all - in“ - Entgelt

(umfasst die volle Abgeltung für sämtliche vom Auftragnehmer vertragsmäßig zu

erbringenden Leistungen) pro Bediensteten und Stunde von ATS 363,60. -  (inkl.

Umsatzsteuer) aufgrund vertraglicher Vereinbarung von der Fa. VIAS in Rechnung gestellt.

 

Zu Frage 2:

 

Durch die Privatisierung der Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien - Schwechat hat sich das

Bundesministerium für Inneres die hiefür notwendigen Personalkosten erspart. Diese

Ersparnis kann betragsmäßig nicht beziffert werden. Ein Vergleich der Kosten zwischen der

derzeitigen privaten Kontrolltätigkeit und einer allenfalls dafür benötigten behördlichen

Struktur ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

 

· ständiges Anwachsen des Passagieraufkommens

· Eröffnung von zusätzlichen Gates und Durchsuchungsstrassen ( ab 2001

   30 Kontrollstellen)

 

Die Übertragung der Kontrolltätigkeit auf ein privates Sicherheitsunternehmen soll

Exekutivbeamte von Tätigkeiten, die wesensmäßig nicht unbedingt dem

sicherheitspolizeilichen Exekutivdienst zuzurechnen sind entlasten, um damit einen

optimierten Personaleinsatz zur Erfüllung der originären Aufgabe - nämlich die Sicherung und

Überwachung des Flughafens - zu ermöglichen.

Zu Frage 3:

 

Das Ausschreibeverfahren für die Vergabe der Sicherheitskontrolle an Privatunternehmen

erfolgte 1993/1994. Am Verfahren beteiligten sich 5 Bewachungs - bzw.

Sicherheitsunternehmen.

 

Zu Frage 4:

 

Die Durchführung der Sicherheitskontrolle durch private Unternehmen erfolgt auch - nach

vorangegangener Ausschreibung nach dem Bundesvergabegesetz - auf den Flughäfen Graz

und Linz.

Auf dem Flughafen Graz wird die Sicherheitskontrolle durch die Fa. Raab Karcher Sicherheit

Austria AG ( nunmehr: Flughafen Graz Sicherheitsdienste GmbH) zu einem all - in Entgelt von

ATS 252,24.- (inkl. Umsatzsteuer) pro Bediensteten und Stunde durchgeführt.

Auf dem Flughafen Linz führt die Sicherheitskontrolle die Fa. Group 4 zu einem all - in Entgelt

von ATS 238,80. - (inkl. Umsatzsteuer) pro Bediensteten und Stunde durch.

 

Zu Frage 5:

 

Eine Änderung der bestehenden Vertragslage wird derzeit nicht ins Auge gefasst, da durch

Optimierungs - und Rationalisierungsmaßnahmen - bei gleich bleibender Leistung und

Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards - der Gesamtstundenaufwand, der von der

Fa. VIAS in Rechnung gestellt wird, ab 2001 gesenkt werden konnte. Dadurch werden -

unter Berücksichtigung der in den kommenden Jahren zu erwarteten Steigerungen im

Flugverkehr und Passagieraufkommen - Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe erzielt.