1856/AB XXI.GP

Eingelangt am:02.04.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1822/J - NR/200 1 betreffend Computer - und

Interneteinsatz in Volksschulen, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am

31. Januar 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. + 2.:

 

Ziel des Grundschullehrplanes ist es, dass Grundschülerinnen und Grundschüler mit Computern

arbeiten bzw. das Internet nützen können. Aus der verfassungsrechtlich vorgesehenen Kompetenz -

verteilung von im Bereich des allgemein bildenden Pflichtschulwesens wahrzunehmenden Aufga -

ben ergibt sich, dass die Ausstattungsfrage in die Zuständigkeit der Länder fällt.

 

Ad 3.:

 

Im Zeitraum Oktober 1997 bis Juni 2000 wurde im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft

und Kultur das Evaluationsprojekt „Neue Medien in der Grundschule“ durchgeführt, in das

5 Wiener und eine steirische Volksschule eingebunden waren. Zielsetzung war die Evaluierung des

Einsatzes von Offline - Medien (CD - ROMs auf Basis Info - und Edutainment), Standardsoftware

(Anwendungen zur Textgestaltung und Bildbearbeitung) und vor allem auch des Internets (WWW)

im Regelunterricht der Volksschule. Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet, die Ergebnisse

wurden u.a. beim Weltcomputerkongress in Wien und Budapest im August 1998 präsentiert, in

einem Zwischenbericht publiziert (erschienen als Band 131 in der Schriftenreihe der

Österreichischen Computer Gesellschaft, Wollzeile 1 - 3, 1010 Wien) und schließlich in einem

Didaktikband unter dem Titel „Neue Medien in der Grundschule - Unterrichtserfahrungen und

didaktische Beispiele“ im Oktober 2000 bei Ueberreuter dokumentiert - ein Exemplar dieses

Buches wurde jeder österreichischen Grundschule gratis vom Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur ausgehändigt.

Im Buch kommt dem wissenschaftlichen Teil von Prof Dr. Hartmut Mitzlaff, dem wohl

bekanntesten deutschen Fachdidaktiker für den Computereinsatz in der Grundschule, erhöhte

Bedeutung bei. In Österreich lieferten besonders die von VDir OSR Heinrich Legat geführten

Schulversuche (zuerst an der Volksschule in Oberhaag, Stmk, später an der dem Projekt

angeschlossenen Volksschule Graz Gösting) Schrittmacherdienste und hatten für etliche andere

Projektinitiativen Vorbildcharakter. Im November 1999 wurde vom Zentrum für Schulentwicklung

eine Broschüre unter dem Titel „Aller Anfang“ herausgegeben, die weitere authentische

Erfahrungen zum Computereinsatz an der Volksschule enthält und allen Volksschulen übermittelt

wurde.

 

Ad 4.:

 

Es gibt sowohl im angelsächsischen als auch im skandinavischen Raum schon seit den 80er Jahren

diesbezügliche Erfahrungen. Darüber hinaus ist auf die entsprechenden Vereinbarungen der EU in

Feira bezüglich eEurope zu verweisen.

 

Ad 5. + 11.:

 

Mit BGBl. II Nr.355/1999I sind mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 neue Lehrplan -

bestimmungen für die Grundschule in Kraft getreten. Eine Lehrplanänderung ist daher nicht

erforderlich.

 

• Bereits im Allgemeinen Bildungsziel ist ein „kindgerechter Umgang mit den modernen Kom -

   munikations - und Informationstechniken“ vorgesehen.

 

• In die allgemeinen Bestimmungen wurde ein eigener Unterpunkt bei den Lern - und Lehrformen

   in der Grundschule aufgenommen, dem entsprechend die Möglichkeiten des Computers für

   selbstständiges, zielorientiertes und individualisiertes Lernen sowie zum kreativen Arbeiten ge -

   nutzt werden sollen. Der Einsatz des Computers soll möglichst integrativ, d.h. im Klassenzim -

   mer und nicht durch die Einrichtung von zentralen Computerräumen erfolgen.

 

• Bei der Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe und Unterrichtsmittel sollen die modernen

   Kommunikations - und Informationstechniken nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gege -

   benheiten an der Schule genutzt werden.

Ad 6.:

 

Durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit den modernen Kommunikations- und Informa-

tionstechniken soll ein Kennenlernen dieser Medien herbeigeführt werden. Im VS - Klassenverband

scheint - schon auf Grund der verschiedenartigen Lehr - und Lernformen - die Gefahr der sozialen

Isolation durch das Kennenlernen moderner Kommunikations - und Informationstechniken sehr

unwahrscheinlich.

 

Ad  7. + 8.:

 

Es ist nicht nur bei Volksschulkindern, sondern eigentlich bei allen Schülern zu beachten, dass der

PC - Arbeitsplatz die ergonomischen Kriterien erfüllt - u.a, höhenverstellbare Sessel und eventuell

auch Tische, die die nötige Fußfreiheit aufweisen sollen, um Haltungsschäden zu vermeiden. Zwar

werden immer wieder die Gefahren des Elektrosmog ins Spiel gebracht, bisher konnte jedoch durch

keine Studie ein erhöhtes Gesundheitsrisiko etwa infolge von Bildschirmstrahlen bei Kindern, die

am PC arbeiten, nachgewiesen werden. Anliegen der Schule sowie der Eltern und Lehrer muss aber

sein, zeitliche Grenzen vorzugeben, denn Kinder sollen sich vor allem außerhalb der Schule im

Freien auf Spielplätzen aufhalten können (um spielerisch die Welt in der Gemeinschaft zu

erfahren), Computer und neue Medien dürfen nicht in den Mittelpunkt der Welt der Kinder treten -

das wird besonders von Entwicklungspsychologen gefordert. Auf diese Umstände wird im Regelfall

auch vom Schularzt hingewiesen.

 

Ad 9.:

 

Selbstverständlich müssen im Zuge des spielerischen Umgangs mit den modernen Informations -

und Kommunikationstechniken auch allfällige soziale und gesundheitliche Gefahren sichtbar

gemacht werden.

 

Ad 10.:

 

Schon der didaktische Grundsatz ,,Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit“ im Lehrplan der

Grundschule verlangt von der Lehrerin bzw. vom Lehrer, dass der Unterricht nach Möglichkeit von

der konkreten Erlebniswelt des Kindes ausgeht und zu dieser auch wieder zurückführt. Diesem

Auftrag entsprechend ist davon auszugehen, dass die modernen Informations - und Kommunikati -

onstechniken eine Bereicherung fur die Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler bedeuten und

keineswegs den Zugang zur Wirklichkeit einschränken.

Ad 12.:

 

Für die Grundschullehrerinnen und - lehrer werden sowohl elementare Schulungen als auch Schu -

lungen im Sinne der angeführten Fragen bzw. in methodisch - didaktischer Hinsicht angeboten.

 

Ad 13. + 14.:

 

Entsprechend den Lehrplanforderungen und nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten

an den Schulen ist der Einsatz der modernen Kommunikations - und Informationstechniken

verpflichtend vorgesehen.

 

Ad 15.:

 

Da es sich beim Einsatz der modernen Informations - und Kommunikationstechniken um

Werkzeuge handelt, die für die Bewältigung des Lebens in der Gegenwart und Zukunft erforderlich

sein werden, stellt sich die Frage von Alternativen nicht. Der Einsatz der modernen Informations -

und Kommunikationstechniken ist nicht in der Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes

vorgesehen, sondern die modernen Informations - und Kommunikationstechniken sollen in die

bereits bestehenden Pflichtgegenstände integriert werden.

 

Ad 16.:

 

Die Schulerhaltung fällt in die Kompetenz der Länder. Für die pädagogisch - fachliche Betreuung

wird auf den derzeitigen § 48 Abs. 1 a Ziff 1 und 2 Landeslehrer - Dienstrechtsgesetz hingewiesen.

Demnach „vermindert sich die Lehrverpflichtung eines Lehrers an der Volksschule (...) für die

pädagogisch - fachliche Betreuung der für den lehrplanmäßigen Unterricht vorgesehenen

Informationstechnologie - Arbeitsplätze - wenn diese Betreuung nicht von einem anderen

Bediensteten wahrgenommen wird. (...) Die Betreuung der Hard - und Software umfasst

insbesondere

 

                a) die Aufrechterhaltung der technischen und logistischen Betriebsfähigkeit (Installation,

                Maintainance und laufendes Service von Hardware -, Betriebssystem, Software - und

                Netzwerkkomponenten),

                b) die Mitwirkung bei der Neukonzeption und Realisierung von IT - Anlagen,

                c) die Netzwerkinstallation von Betriebs - und Anwendersoftware,

                d) Sicherheit und Virenschutz,

                e) technische Beratung und Nachschulung der Kustoden an den Schulen.“

Unter IT - Arbeitsplätzen im vorstehenden Sinn sind sowohl nicht vernetzte als auch vernetzte

IT - Arbeitsplätze (einschließlich Intranet) zu verstehen, die für den Unterricht verwendet werden

und deren zentrale Recheneinheit (CPU) nicht älter als 5 Jahre ist.