1858/AB XXI.GP

Eingelangt am:02.04.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1832/J - NR/200 1 betreffend Legasthenie in

Österreich, die die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann und Kollegen am 31. Januar 2001 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Einheitliche Richtlinien sichern einen verlässlichen Rahmen für die Legasthenikerbetreuung durch

die Schule. Der Rahmen soll aber weit genug sein, um maßgeschneiderte regionale bzw.

schulspezifische Operationalisierungen zuzulassen.

Die einheitlichen Richtlinien tragen außerdem zu einer besseren Orientierung der Eltern bei,

außerschulische Angebote hinsichtlich ihrer Qualität richtig beurteilen zu können. Diesem Zweck

diente bereits ein vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erstelltes

Informationsblatt mit Kriterien zur Beurteilung der Seriosität von Betreuungsangeboten außerhalb

der Schule. Eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

erstellt derzeit Rahmenrichtlinien (Definition und schulische Maßnahmen), um eine bundesweit

einheitliche Vorgangsweise zu erleichtern.

 

Ad 2.:

 

Eine gesamtösterreichische Statistik liegt nicht vor. Die Angaben verschiedener

Bundesländerschätzungen schwanken zwischen 3,8% bis über 10%. (Diese Schätzungen ergaben

sich auf Grund von Anlässen für schulpsychologische Untersuchungen). Die Unterschiedlichkeit

resultiert daraus, dass es sehr differierende Expertenmeinungen zur Legasthenie gibt und eine

einheitliche Definition der Legasthenie nicht existiert.

Ad 3.:

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung von Kindern mit Lese - Rechtschreibschwächen ist

Individualisierung, sowohl hinsichtlich des Unterrichts als auch hinsichtlich Diagnose und

Therapie.

Gem. § 25 Abs. 6 SchOG können darüber hinaus an Volks -, Haupt - und Sonderschulen sowie an

Polytechnischen Schulen therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen angeboten

werden. Weiters ist im Lehrplan der Grundschule ein Förderunterricht im Ausmaß einer Wochen -

stunde vorgesehen.

 

Ad 4.:

 

Im Allgemeinen befassen sich die Lehrer der betroffenen Schüler gemeinsam mit den Betroffenen

und deren Eltern mit den Erscheinungsformen der Legasthenie.

 

Ad 5.:

 

Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in Erlassform für das kommende Schuljahr

vorzulegen.