1858/AB XXI.GP
Eingelangt am:02.04.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1832/J - NR/200 1 betreffend Legasthenie in
Österreich, die die Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann und Kollegen am 31. Januar 2001 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Einheitliche Richtlinien sichern einen verlässlichen Rahmen für die Legasthenikerbetreuung durch
die Schule. Der Rahmen soll aber weit genug sein, um maßgeschneiderte regionale bzw.
schulspezifische Operationalisierungen zuzulassen.
Die einheitlichen Richtlinien tragen außerdem zu einer besseren Orientierung der Eltern bei,
außerschulische Angebote hinsichtlich ihrer Qualität richtig beurteilen zu können. Diesem Zweck
diente bereits ein vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erstelltes
Informationsblatt mit Kriterien zur Beurteilung der Seriosität von Betreuungsangeboten außerhalb
der Schule. Eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
erstellt derzeit Rahmenrichtlinien (Definition und schulische Maßnahmen), um eine bundesweit
einheitliche Vorgangsweise zu erleichtern.
Ad 2.:
Eine gesamtösterreichische Statistik liegt nicht vor. Die Angaben verschiedener
Bundesländerschätzungen schwanken zwischen 3,8% bis über 10%. (Diese Schätzungen ergaben
sich auf Grund von Anlässen für schulpsychologische Untersuchungen). Die Unterschiedlichkeit
resultiert daraus, dass es sehr differierende Expertenmeinungen zur Legasthenie gibt und eine
einheitliche Definition der Legasthenie nicht
existiert.
Ad 3.:
Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung von Kindern mit Lese - Rechtschreibschwächen ist
Individualisierung, sowohl hinsichtlich des Unterrichts als auch hinsichtlich Diagnose und
Therapie.
Gem. § 25 Abs. 6 SchOG können darüber hinaus an Volks -, Haupt - und Sonderschulen sowie an
Polytechnischen Schulen therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen angeboten
werden. Weiters ist im Lehrplan der Grundschule ein Förderunterricht im Ausmaß einer Wochen -
stunde vorgesehen.
Ad 4.:
Im Allgemeinen befassen sich die Lehrer der betroffenen Schüler gemeinsam mit den Betroffenen
und deren Eltern mit den Erscheinungsformen der Legasthenie.
Ad 5.:
Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in Erlassform für das kommende Schuljahr
vorzulegen.