1860/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.04.2001
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1958/J - NR/2001 betreffend Behindertenplanstelle
an der Uni Graz, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am
21. Februar 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 5.:
Seitens der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz wurde am 23. Juli 1998 ein
Antrag auf Schaffung einer Behindertenplanstelle für das Institut für Jazzforschung an das da -
malige Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gerichtet. Dieses hat mit Schreiben
vom 30. Juli 1998 die damalige Sektion VII des Bundesministeriums für Finanzen ersucht, für
den Bewerber Alexander Mai eine Behindertenplanstelle zuzuweisen, Der Genannte gehört laut
Feststellungsbescheid des Bundessozialamtes Steiermark vom 23 April 1998 dem Kreise der
begünstigten Behinderten gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes an (M.d.E.:
60 v.H.).
Auf Grund der damaligen finanziellen Situation der Universität für Musik und darstellende Kunst
in Graz konnte die budgetäre Bedeckung für die beantragte Behindertenplanstelle vorerst nur
befristet auf zwei Jahre zugesichert werden.
Eine Entscheidung seitens des nunmehr zuständigen Bundesministeriums für öffentliche Leis -
tung und Sport ist bisher nicht erfolgt; auf telefonische Anfrage wurde aber mitgeteilt, dass das
Kontingent der Behindertenplanstellen mit 600 limitiert ist und bei Freiwerden einer derartigen
Planstelle zunächst Personen mit einer höherwertigen Behinderung vorrangig behandelt werden.