1860/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.04.2001

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1958/J - NR/2001 betreffend Behindertenplanstelle

an der Uni Graz, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am

21. Februar 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. bis 5.:

Seitens der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz wurde am 23. Juli 1998 ein

Antrag auf Schaffung einer Behindertenplanstelle für das Institut für Jazzforschung an das da -

malige Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gerichtet. Dieses hat mit Schreiben

vom 30. Juli 1998 die damalige Sektion VII des Bundesministeriums für Finanzen ersucht, für

den Bewerber Alexander Mai eine Behindertenplanstelle zuzuweisen, Der Genannte gehört laut

Feststellungsbescheid des Bundessozialamtes Steiermark vom 23 April 1998 dem Kreise der

begünstigten Behinderten gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes an (M.d.E.:

60 v.H.).

 

Auf Grund der damaligen finanziellen Situation der Universität für Musik und darstellende Kunst

in Graz konnte die budgetäre Bedeckung für die beantragte Behindertenplanstelle vorerst nur

befristet auf zwei Jahre zugesichert werden.

Eine Entscheidung seitens des nunmehr zuständigen Bundesministeriums für öffentliche Leis -

tung und Sport ist bisher nicht erfolgt; auf telefonische Anfrage wurde aber mitgeteilt, dass das

Kontingent der Behindertenplanstellen mit 600 limitiert ist und bei Freiwerden einer derartigen

Planstelle zunächst Personen mit einer höherwertigen Behinderung vorrangig behandelt werden.