1867/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-2001
Bundesministerium für
ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten Otmar Brix und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
1912/J betreffend "Pragmatisierungen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wieviele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) waren in Ihrem Ressort (gegliedert nach
Zentralstellen und nachgeordneten Dienststellen) am 4. Februar 2000 in einem öffentlich -
rechtlichen Dienstverhältnis?
Frage 2:
Wieviele Beamte (gegliedert nach dem Geschlecht) waren am 4. Februar 2000 an
ausgegliederte Unternehmen im Bereich Ihres Ressorts dienstzugeteilt?
Frage 3:
Wieviele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in Ihrem Ressort (Zentralstelle
und nachgeordnete Dienststellen) seit 4. Februar 2000 in ein öffentlich - rechtliches
Dienstverhältnis übernommen und wie wurde dies im Einzelfall begründet?
Frage 4:
Wieviele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) wurden in ihrem Ressort (Zentralstelle
und nachgeordnete Dienststellen) seit 4.
Februar 2000 definitiv gestellt?
Frage 5:
Wieviele Personen (gegliedert nach dem Geschlecht) waren im Bereich ihres Ressorts
(gegliedert nach Zentralstellen und nachgeordneten Dienststellen) zum Zeitpunkt der
Einbringung dieser Anfrage in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis, wobei Personen,
die seit dem 4. Februar 2000 an ausgegliederte Unternehmen dienstzugeteilt wurden
einzurechnen sind?
Frage 6:
Wieviele Beamte (gegliedert nach dem Geschlecht) waren zum Zeitpunkt der Einbringung
dieser Anfrage an ausgegliederte Unternehmen im Bereich Ihres Ressorts dienstzugeteilt?
Zu den Fragen 1 - 6:
Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in
Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetzlichen
Wirkungsbereich des befragten Organs im Sinne des § 2 Bundesministeriengesetz 1986. Laut
Art. 69 Abs.2 erster Satz B - VG besteht die Zuständigkeit des Vizekanzlers / der Vizekanzlerin
lediglich in der Vertretung des Bundeskanzlers. Da die gegenständliche Anfrage praktisch
keine Tätigkeiten der Geschäftsführung der Vizekanzlerin zum Gegenstand hat, ersuche ich
um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehe.
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 als Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
ist in der Anfrage 1920/J detailliert angeführt.