1870/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04-04-20010
Bundesministerium für
ÖFFENLICHE LEISTUNG UND SPORT
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(1980/J) betreffend "Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2000 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hievon doppelt anrechenbar 9
30
5. Erfüllung der
Beschäftigungspflicht -
61
Zu Frage 1:
Die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz wurde mit Stichtag 1.1.2001 im
ho. Ressort um 5 begünstigte Behinderte überschritten.
Die Berechnungsgrundlage ergibt sich wie folgt:
1. Personalstand insgesamt 210
2. abzügl. Beschäftigte begünstigte Behinderte 10
200
3. Ermittelte Pflichtzahl (200:25) 8
abzüglich
4. beschäftigte begünstige Behinderte 10
hiervon doppelt anrechenbar 3 13
+ 5