1874/AB XXI.GP
Eingelangt am:05.04.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde vom
15. Februar 2001, Nr. 1907/J, betreffend Tierarzneimittel, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den Fragen 1. 4 bis 9:
Grundsätzlich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage des für
Tierarzneimittel und Veterinärrecht zuständigen Bundesministers für soziale Sicherheit und
Generationen, Nr. 1907/J, hingewiesen werden.
Der Einsatz von Antibiotika in Futtermitteln stellt einen besonders sensiblen Bereich dar,
dem besonderes Augenmerk zu schenken ist. Österreich ist daher in den EU - Gremien immer
für einen sehr restriktiven Einsatz von Antibiotika eingetreten. So wurde insbesondere
während des Ratsvorsitzes Österreichs im Ministerrat (Landwirtschaft) am 14./15.12.1998
die Verordnung zur Änderung der maßgeblichen Richtlinie 70/524/EWG (Zusatzstoff -
Richtlinie) beschlossen. Durch diese Änderungsrichtlinie wurden zu den bereits bestehenden
umfangreichen Verboten, wie z. B. Avoparcin,
die Zulassung der Futtermittel - Antibiotika
Zink - Bacitracin, Spiramycin, Virginiamycin und Tylosinphosphat als Zusatzstoffe
zurückgenommen. Dieses Verbot wurde im Sinne eines (präventiven) Verbraucherschutzes
ausgesprochen, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Das bedeutet insgesamt, dass
Antibiotika in Futtermitteln nur dann eingesetzt werden können, wenn sie weder in der
Human - noch in der Veterinärmedizin Verwendung finden.
Derzeit sind noch vier antibiotische Leistungsförderer in der EU zugelassen. Beim EU -
Agrarministerrat am 29.01.2001 habe ich ein generelles Verbot antibiotischer
Leistungsförderer in Futtermitteln auf EU - Ebene initiiert. Österreich hat dem Rat einen
konkreten Legislativvorschlag zur Änderung des Gemeinschaftsrechtes unterbreitet. Der
österreichische Antrag wurde von Deutschland, Finnland, Schweden, Dänemark, den
Niederlanden, Italien und Luxemburg sofort unterstützt. Die Kommission hat anlässlich
dieser Sitzung des Rates zugesagt, noch in diesem Jahr einen Vorschlag für ein Verbot der
vier noch zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer vorzulegen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass die geplante Errichtung
einer „Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich“ darauf abzielt, die Futtermittelkontrolle
noch effizienter zu gestalten und die Kompetenzen der Kontrollbehörden im
Ernährungsbereich zu bündeln, um maximale Sicherheit für den Verbraucher zu erreichen.
Zu Frage 2:
Aufgrund der Richtlinien des Rates 91/629/EWG zum Schutz von Kälbern und 91/630/EWG
zum Schutz von Schweinen haben die EU - Mitgliedstaaten alle zwei Jahre (nicht wie in Ihrer
Anfrage angeführt halbjährlich) an die Europäische Kommission einen Bericht über die
durchgeführten Tierschutzkontrollen zu verfassen. Diese Berichte hat Österreich in den
Jahren 1998 und 2000 gelegt, wobei die Berichte der Länder von der Verbindungsstelle der
Bundesländer gesammelt wurden und im Wege des Außenamtes an die Europäische
Kommission weitergeleitet wurden. Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft erhielt diese, in die alleinige Zuständigkeit der Länder
fallenden Berichte, lediglich zur Kenntnis und war in die Berichterstellung nie eingebunden.
Den Vorwurf der Manipulation habe ich daher bereits mehrmals entschieden
zurückgewiesen.
Zu Frage 3:
Aufgrund eines Inspektionsbesuches in Österreich vom 19. bis 23. Juni 2000 zur Beurteilung
der durch die zuständige Behörde durchgeführten Inspektionen im Hinblick auf die
Einhaltung der Normen für den Tierschutz in Schweine und Kälberhaltungsbetrieben und im
Hinblick auf einige Aspekte der Überwachung von Tiertransporten hat die Europäische
Kommission, Lebensmittel und Veterinäramt, in ihrem endgültigen Bericht den
Kommissionsdienststellen empfohlen, aufgrund der mangelnden Umsetzung aller
Anforderungen der Richtlinien 91/628/EWG, 91/629/EWG und 91/630/EWG des Rates
Strafmaßnahmen gegen die österreichischen Behörden einzuleiten. Das Bundesministerium
für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat in der Äußerung der
Republik Österreich die Stellungnahmen aller Bundesländer und des Bundesministeriums für
Verkehr, Innovation und Technologie zu diesem Inspektionsbericht an die Europäische
Kommission weitergeleitet. Ich habe die Landeshauptleute bereits auf den dringenden
Umsetzungsbedarf hingewiesen und werde auf die vollständige Umsetzung der EU -
Tierschutzrichtlinien durch die Länder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Bundes
Einfluss nehmen.