1874/AB XXI.GP

Eingelangt am:05.04.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde vom

15. Februar 2001, Nr. 1907/J, betreffend Tierarzneimittel, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1. 4 bis 9:

 

Grundsätzlich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage des für

Tierarzneimittel und Veterinärrecht zuständigen Bundesministers für soziale Sicherheit und

Generationen, Nr. 1907/J, hingewiesen werden.

 

Der Einsatz von Antibiotika in Futtermitteln stellt einen besonders sensiblen Bereich dar,

dem besonderes Augenmerk zu schenken ist. Österreich ist daher in den EU - Gremien immer

für einen sehr restriktiven Einsatz von Antibiotika eingetreten. So wurde insbesondere

während des Ratsvorsitzes Österreichs im Ministerrat (Landwirtschaft) am 14./15.12.1998

die Verordnung zur Änderung der maßgeblichen Richtlinie 70/524/EWG (Zusatzstoff -

Richtlinie) beschlossen. Durch diese Änderungsrichtlinie wurden zu den bereits bestehenden

umfangreichen Verboten, wie z. B. Avoparcin, die Zulassung der Futtermittel - Antibiotika

Zink - Bacitracin, Spiramycin, Virginiamycin und Tylosinphosphat als Zusatzstoffe

zurückgenommen. Dieses Verbot wurde im Sinne eines (präventiven) Verbraucherschutzes

ausgesprochen, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Das bedeutet insgesamt, dass

Antibiotika in Futtermitteln nur dann eingesetzt werden können, wenn sie weder in der

Human - noch in der Veterinärmedizin Verwendung finden.

 

Derzeit sind noch vier antibiotische Leistungsförderer in der EU zugelassen. Beim EU -

Agrarministerrat am 29.01.2001 habe ich ein generelles Verbot antibiotischer

Leistungsförderer in Futtermitteln auf EU - Ebene initiiert. Österreich hat dem Rat einen

konkreten Legislativvorschlag zur Änderung des Gemeinschaftsrechtes unterbreitet. Der

österreichische Antrag wurde von Deutschland, Finnland, Schweden, Dänemark, den

Niederlanden, Italien und Luxemburg sofort unterstützt. Die Kommission hat anlässlich

dieser Sitzung des Rates zugesagt, noch in diesem Jahr einen Vorschlag für ein Verbot der

vier noch zugelassenen antibiotischen Leistungsförderer vorzulegen.

 

Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass die geplante Errichtung

einer „Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich“ darauf abzielt, die Futtermittelkontrolle

noch effizienter zu gestalten und die Kompetenzen der Kontrollbehörden im

Ernährungsbereich zu bündeln, um maximale Sicherheit für den Verbraucher zu erreichen.

 

Zu Frage 2:

 

Aufgrund der Richtlinien des Rates 91/629/EWG zum Schutz von Kälbern und 91/630/EWG

zum Schutz von Schweinen haben die EU - Mitgliedstaaten alle zwei Jahre (nicht wie in Ihrer

Anfrage angeführt halbjährlich) an die Europäische Kommission einen Bericht über die

durchgeführten Tierschutzkontrollen zu verfassen. Diese Berichte hat Österreich in den

Jahren 1998 und 2000 gelegt, wobei die Berichte der Länder von der Verbindungsstelle der

Bundesländer gesammelt wurden und im Wege des Außenamtes an die Europäische

Kommission weitergeleitet wurden. Das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft erhielt diese, in die alleinige Zuständigkeit der Länder

fallenden Berichte, lediglich zur Kenntnis und war in die Berichterstellung nie eingebunden.

Den Vorwurf der Manipulation habe ich daher bereits mehrmals entschieden

zurückgewiesen.

Zu Frage 3:

 

Aufgrund eines Inspektionsbesuches in Österreich vom 19. bis 23. Juni 2000 zur Beurteilung

der durch die zuständige Behörde durchgeführten Inspektionen im Hinblick auf die

Einhaltung der Normen für den Tierschutz in Schweine und Kälberhaltungsbetrieben und im

Hinblick auf einige Aspekte der Überwachung von Tiertransporten hat die Europäische

Kommission, Lebensmittel und Veterinäramt, in ihrem endgültigen Bericht den

Kommissionsdienststellen empfohlen, aufgrund der mangelnden Umsetzung aller

Anforderungen der Richtlinien 91/628/EWG, 91/629/EWG und 91/630/EWG des Rates

Strafmaßnahmen gegen die österreichischen Behörden einzuleiten. Das Bundesministerium

für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat in der Äußerung der

Republik Österreich die Stellungnahmen aller Bundesländer und des Bundesministeriums für

Verkehr, Innovation und Technologie zu diesem Inspektionsbericht an die Europäische

Kommission weitergeleitet. Ich habe die Landeshauptleute bereits auf den dringenden

Umsetzungsbedarf hingewiesen und werde auf die vollständige Umsetzung der EU -

Tierschutzrichtlinien durch die Länder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Bundes

Einfluss nehmen.