1876/AB XXI.GP
Eingelangt am:06.04.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bures, Genossinnen und Genossen haben am
9. Februar 2001 unter der Nr. 1877/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Anwesenheit der Mitglieder der Bundesregierung bei der WM in St. Anton"
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Von einem Urlaubsaufenthalt in St. Anton kann keine Rede sein. Tatsächlich hielt ich mich
am 8. Februar 2001 in der Zeit von 08.30 bis 17.30 Uhr in St. Anton auf, um einerseits die
dort eingesetzten Truppen zu inspizieren, andererseits die sieben Bundesheer - Leistungs -
sportler zu besuchen, die an der Weltmeisterschaft als Wettkämpfer teilnahmen. Angesichts
der hervorragenden Leistungen der Soldaten des Bundesheeres, die rund 80.000
Einsatzstunden bei zum Teil widrigsten Wetterbedingungen erbracht und damit
entscheidend zum Gelingen der Alpinen Ski - Weltmeisterschaften beigetragen haben, war es
wohl angebracht, ihnen persönlich für ihren unermüdlichen Einsatz zu danken und bei dieser
Gelegenheit die Bundesheer - Leistungssportler zu beglückwünschen.
Rückblickend ist auch auf den nicht unerheblichen wehrpolitischen Nutzen hinzuweisen, der
mit dieser Veranstaltung verbunden war. Durch die starke Medienpräsenz und die
weltweiten Übertragungen im Fernsehen konnten der hohe Ausbildungsstand
österreichischer Soldaten im alpinen Gelände und ihre außergewöhnliche Einsatzbereitschaft
unter erschwerten Bedingungen eindrucksvoll vermittelt werden.
Zu 3:
Die Kosten betrugen rund 4.970,- öS.
Zu 4:
Keine.
Zu 5:
Nein.
Zu 6:
Abgesehen von einer Einladung des Organisationskomittees zu dieser Veranstaltung, deren
finanziellen Gegenwert ich nicht quantifizieren kann, beschränkte ich meine Kontakte auf
ein Zusammentreffen mit dem Militärkommandanten von Tirol sowie einen
Meinungsaustausch mit dem Bürgermeister von St. Anton und Gespräche mit
Medienvertretern.
Zu 7:
Ich wurde lediglich von meinem Adjutanten begleitet. Die dafür angefallenen Kosten
betrugen 4.970,- öS. Gesonderte Überstunden fielen dadurch nicht an.
Zu 8:
Nein.
Zu 9:
Nein.
Zu 10:
Entfällt.