1877/AB XXI.GP
Eingelangt am:06.04.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
21. Februar 2001 unter der Nr. 1978/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass im Bundesministerium für Landesverteidigung Behinderte
praktisch nur auf zivilen Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, da Eigenart bzw.
Erfordernisse des militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit voraussetzen. In
diesem Sinne ist daher in meinem Ressort die Beschäftigung Behinderter nur in
eingeschränktem Umfang möglich.
Zur konkreten Fragestellung verweise ich auf die nachstehende Übersicht:
Personalstand insgesamt: 26.466
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte: 652
25.814
Ermittelte Pflichtzahl (25.814/25) 1.032
abzüglich
beschäftigte begünstigte Behinderte 652
hiervon doppelt anrechenbar 202 854
Erfüllung der Beschäftigungspflicht - 178