1877/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.04.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

21. Februar 2001 unter der Nr. 1978/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Erfüllung der Einstellungspflicht von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass im Bundesministerium für Landesverteidigung Behinderte

praktisch nur auf zivilen Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, da Eigenart bzw.

Erfordernisse des militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit voraussetzen. In

diesem Sinne ist daher in meinem Ressort die Beschäftigung Behinderter nur in

eingeschränktem Umfang möglich.

 

Zur konkreten Fragestellung verweise ich auf die nachstehende Übersicht:

 

Personalstand insgesamt:                                          26.466

abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte:          652

                                                                                       25.814

Ermittelte Pflichtzahl (25.814/25)                                  1.032

abzüglich

beschäftigte begünstigte Behinderte              652

hiervon doppelt anrechenbar                           202        854

Erfüllung der Beschäftigungspflicht                           - 178