1879/AB XXI.GP
Eingelangt am:06.04.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde vom
13. Februar 2001, Nr. 1887/J, betreffend Abwasseremissionen der MVA Flötzersteig II,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1791/J vom
22. März 2001 dargestellt, wird die Abwassereinleitung aus der Rauchgasreinigung der MVA
Flötzersteig auf Grund der technischen und rechtlichen Gegebenheiten (§ 33g Abs. 3
Wasserrechtsgesetz 1959 in Verbindung mit der Wiener Kanalgrenzwertverordnung) als
rechtmäßig angesehen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Abwasseremissionsverordnung (AEV)
Verbrennungsgas hat diese Anlage innerhalb von fünf Jahren ab in Kraft treten - spätestens
am 29.12.2001 - die Emissionsbegrenzungen der Anlage A, Spalte II, Anlage E und Anlage
F, Spalte I, der genannten AEV zu entsprechen.
Der Wasserrechtsbehörde liegen Überwachungsergebnisse aus der Fremdüberwachung mit
Bezug auf die Parameter und Grenzwerte der AEV Verbrennungsgas seit 1997 vor. Diese
Ergebnisse zeigen, dass den Anforderungen entsprochen werden kann und voraussichtlich
keine Anpassungsmaßnahmen zu treffen sein werden.
Zu Frage 3:
Aus der Beilage A sind jene Überwachungsergebnisse vom 18. April 2000 mit Bezug auf die
Parameter und Grenzwerte der AEV Verbrennungsgas und der MEV ersichtlich, die als
geeignet angesehen werden können, ein aussagekräftiges Bild über künftige Verpflichtungen
zu geben.
Zu den Fragen 4 und 5:
Im Zeitraum der Erarbeitung der AEV Verbrennungsgas (1993 bis 1995) waren weder
normierte Analysenmethoden für Dioxine und Furane in Abwasser noch darauf aufbauend
konsistente Messreihen betreffend den Gehalt von Dioxinen und Furanen in Abwasser aus
der Reinigung von Verbrennungsgas verfügbar. In Voraussicht der Aktivitäten der EU auf
dem Sektor Abfallverbrennung wurde aber bereits der Parameter „Dioxine und Furane“ in die
Parameterliste aufgenommen. Seit Dezember 2000 ist die EU - Richtlinie „Verbrennung von
Abfällen“ veröffentlicht (RL 2000/76/EG), die nunmehr einen Abwassergrenzwert für Dioxine
und Furane mit 0,3 ng/l festlegt. Dieser Grenzwert sowie die sonstigen Festlegungen der RL
2000176/EG werden in einer für das Jahr 2002 geplanten Novelle der AEV Verbrennungsgas
berücksichtigt werden.
Für polychlorierte Biphenyle (PCB) gibt es noch keine genormte Methode zur Bestimmung
im Abwasser von Müllverbrennungsanlagen. Der Abwasserparameter PCB wurde auch nicht
in die EU - Abfallverbrennungsrichtlinie
aufgenommen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Im Abwasserbereich prinzipiell gangbar sind Maßnahmen wie Umstellung auf andere
Reinigungsverfahren, Einengung des Waschwasserkreislaufes, Gewinnung von Chemie -
produkten nach vorangehender Eindampfung (z. B. Salz, Chlorwasserstoffsäure, Gips) u.ä.
In den letzten Jahren wurden in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig zahlreiche
Maßnahmen gesetzt, um den Wasserverbrauch (Trink - und Nutzwasser) zu reduzieren und
die Einleitung von Abwassermengen in den Kanal zu senken. So wurde in den Jahren 1995
bis 2000 der Wasserverbrauch (Trink - und Nutzwasser) um mehr als die Hälfte gesenkt. Mit
einem im März 1999 installierten Abwassersammelbehälter können sämtliche sauberen
Betriebsabwässer (Abwässer der Pumpen - , Schurren - und Kamerakühlung, Abschlämm -
wässer, Speisewasserüberlauf, etc.) gesammelt und der Wiederverwendung zugeführt
werden. In den Kanal werden im Wesentlichen nur mehr Abwässer aus der Abwasser -
aufbereitung sowie Fäkalabwässer eingeleitet.
Durch konsequente Substitution von Trinkwasser durch Nutzwasser wurde auch der Anteil
des Trinkwassers am Gesamtwasserverbrauch wesentlich reduziert. In den Wäschern der
Rauchgasreinigung wird seit 1996 Nutzwasser anstelle von Trinkwasser verwendet. Seit
1997 wird Nutzwasser als Sperrwasser und Kühlwasser in den Kreiselpumpen sowie als
Kühlwasser in der Schurrenkühlung verwendet. Durch die Installation eines Sandfilters im
Jahre 1999 wird auch in der Vollentsalzungsanlage Nutzwasser als Speisewasser
eingesetzt.
Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 1791/J vom 22. März 2001 verweisen.