1879/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.04.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde vom

13. Februar 2001, Nr. 1887/J, betreffend Abwasseremissionen der MVA Flötzersteig II,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1791/J vom

22. März 2001 dargestellt, wird die Abwassereinleitung aus der Rauchgasreinigung der MVA

Flötzersteig auf Grund der technischen und rechtlichen Gegebenheiten (§ 33g Abs. 3

Wasserrechtsgesetz 1959 in Verbindung mit der Wiener Kanalgrenzwertverordnung) als

rechtmäßig angesehen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Abwasseremissionsverordnung (AEV)

Verbrennungsgas hat diese Anlage innerhalb von fünf Jahren ab in Kraft treten - spätestens

am 29.12.2001 - die Emissionsbegrenzungen der Anlage A, Spalte II, Anlage E und Anlage

F, Spalte I, der genannten AEV zu entsprechen.

Der Wasserrechtsbehörde liegen Überwachungsergebnisse aus der Fremdüberwachung mit

Bezug auf die Parameter und Grenzwerte der AEV Verbrennungsgas seit 1997 vor. Diese

Ergebnisse zeigen, dass den Anforderungen entsprochen werden kann und voraussichtlich

keine Anpassungsmaßnahmen zu treffen sein werden.

 

Zu Frage 3:

 

Aus der Beilage A sind jene Überwachungsergebnisse vom 18. April 2000 mit Bezug auf die

Parameter und Grenzwerte der AEV Verbrennungsgas und der MEV ersichtlich, die als

geeignet angesehen werden können, ein aussagekräftiges Bild über künftige Verpflichtungen

zu geben.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Im Zeitraum der Erarbeitung der AEV Verbrennungsgas (1993 bis 1995) waren weder

normierte Analysenmethoden für Dioxine und Furane in Abwasser noch darauf aufbauend

konsistente Messreihen betreffend den Gehalt von Dioxinen und Furanen in Abwasser aus

der Reinigung von Verbrennungsgas verfügbar. In Voraussicht der Aktivitäten der EU auf

dem Sektor Abfallverbrennung wurde aber bereits der Parameter „Dioxine und Furane“ in die

Parameterliste aufgenommen. Seit Dezember 2000 ist die EU - Richtlinie „Verbrennung von

Abfällen“ veröffentlicht (RL 2000/76/EG), die nunmehr einen Abwassergrenzwert für Dioxine

und Furane mit 0,3 ng/l festlegt. Dieser Grenzwert sowie die sonstigen Festlegungen der RL

2000176/EG werden in einer für das Jahr 2002 geplanten Novelle der AEV Verbrennungsgas

berücksichtigt werden.

 

Für polychlorierte Biphenyle (PCB) gibt es noch keine genormte Methode zur Bestimmung

im Abwasser von Müllverbrennungsanlagen. Der Abwasserparameter PCB wurde auch nicht

in die EU - Abfallverbrennungsrichtlinie aufgenommen.

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Im Abwasserbereich prinzipiell gangbar sind Maßnahmen wie Umstellung auf andere

Reinigungsverfahren, Einengung des Waschwasserkreislaufes, Gewinnung von Chemie -

produkten nach vorangehender Eindampfung (z. B. Salz, Chlorwasserstoffsäure, Gips) u.ä.

 

In den letzten Jahren wurden in der Müllverbrennungsanlage Flötzersteig zahlreiche

Maßnahmen gesetzt, um den Wasserverbrauch (Trink - und Nutzwasser) zu reduzieren und

die Einleitung von Abwassermengen in den Kanal zu senken. So wurde in den Jahren 1995

bis 2000 der Wasserverbrauch (Trink - und Nutzwasser) um mehr als die Hälfte gesenkt. Mit

einem im März 1999 installierten Abwassersammelbehälter können sämtliche sauberen

Betriebsabwässer (Abwässer der Pumpen - , Schurren - und Kamerakühlung, Abschlämm -

wässer, Speisewasserüberlauf, etc.) gesammelt und der Wiederverwendung zugeführt

werden. In den Kanal werden im Wesentlichen nur mehr Abwässer aus der Abwasser -

aufbereitung sowie Fäkalabwässer eingeleitet.

 

Durch konsequente Substitution von Trinkwasser durch Nutzwasser wurde auch der Anteil

des Trinkwassers am Gesamtwasserverbrauch wesentlich reduziert. In den Wäschern der

Rauchgasreinigung wird seit 1996 Nutzwasser anstelle von Trinkwasser verwendet. Seit

1997 wird Nutzwasser als Sperrwasser und Kühlwasser in den Kreiselpumpen sowie als

Kühlwasser in der Schurrenkühlung verwendet. Durch die Installation eines Sandfilters im

Jahre 1999 wird auch in der Vollentsalzungsanlage Nutzwasser als Speisewasser

eingesetzt.

 

Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage

Nr. 1791/J vom 22. März 2001 verweisen.