1884/AB XXI.GP

Eingelangt am:06.04.2001

 

DER BUNDESMINISTER

       FÜR JUSTIZ

 

 

zur Zahl 1977/J - NR/2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der Einstellungspflicht

von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetzt" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2000 können von der Applikation PIS nicht

standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen

wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2001 ausgewertet und - was den Bereich der

Zentralleitung betrifft - händisch ermittelt.

 

Zum 1. Jänner 2001 waren im gesamten Justizressort 11.930 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter beschäftigt (davon 294 im Bereich der Zentralleitung).

 

Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer

betrug zum Stichtag 1. Jänner 2001 für das gesamte Justizressort 465 bzw. 11 im

Bereich der Zentralleitung.

Zum 1. Jänner 2001 waren im gesamten Justizressort 286 nach dem Behinderten -

einstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 13 im Bereich der

Zentralleitung). Davon waren 88 Bedienstete (hievon drei im Bereich der Zentrallei -

tung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2001

waren im gesamten Justizressort daher 91 Pflichtstellen nicht besetzt; im Bereich

der Zentralleitung waren fünf Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen vorgese -

hen sind (siehe folgende Tabelle).

Justizressort

 

 

hievon

 Zentralleitung

 

 

 

Personalstand:

11.930

 

 

 

294

beschäftigte begünstigte Behinderte:

286

 

 

 

13

 

 

 

 

11.644

 

 

 

281

 

 

 

Ermittelte Pflichtzahl

465

 

 

 

11

abzüglich:

 

 

beschäftigte begünstigte Behinderte

286

 

 

 

13

hievon doppelt anrechenbar

88

 

 

 

3

 

 

 

ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT:

- 91

 

5

 

Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen betreffend die Einstellung von behinder -

ten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen, dass

die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen

des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewäh -

rungshilfe, aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr eingeschränktem

Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch

in den letzten Jahren nichts geändert.

 

Gegenüber dem Stichtag der Beantwortung der Anfrage zur Zahl 685/J - NR/2000 ist

es daher gelungen, die Zahl der nicht besetzten Pflichtstellen weiter zu senken.

 

Diese Entwicklung ist das Ergebnis der fortwährenden Bemühungen in meinem

Ressort, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle zum

Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 17/1999, neuerlich gestiegene Pflichtzahl

heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines

Ressorts - insbesondere der personalführenden Stellen - hat sich das Bewusstsein

verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein

sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin

im Auge behalten und auch in Hinkunft - soweit es die umrissenen ressortspezifi -

schen Besonderheiten erlauben - verstärkt für die Einstellung von behinderten

Menschen im Justizressort eintreten, um die erfolgreiche Entwicklung der letzten

Jahre fortsetzen zu können.