1884/AB XXI.GP
Eingelangt am:06.04.2001
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
zur Zahl 1977/J - NR/2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der Einstellungspflicht
von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetzt" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2000 können von der Applikation PIS nicht
standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen
wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2001 ausgewertet und - was den Bereich der
Zentralleitung betrifft - händisch ermittelt.
Zum 1. Jänner 2001 waren im gesamten Justizressort 11.930 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt (davon 294 im Bereich der Zentralleitung).
Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer
betrug zum Stichtag 1. Jänner 2001 für das gesamte Justizressort 465 bzw. 11 im
Bereich der Zentralleitung.
Zum 1. Jänner 2001 waren im gesamten Justizressort 286 nach dem Behinderten -
einstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 13 im Bereich der
Zentralleitung). Davon waren 88 Bedienstete (hievon drei im Bereich der Zentrallei -
tung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2001
waren im gesamten Justizressort daher 91 Pflichtstellen nicht besetzt; im Bereich
der Zentralleitung waren fünf Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen vorgese -
hen sind (siehe folgende Tabelle).
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Justizressort |
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hievon |
Zentralleitung |
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Personalstand: |
11.930 |
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294 |
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beschäftigte begünstigte Behinderte: |
286 |
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13 |
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11.644 |
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281 |
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Ermittelte Pflichtzahl |
465 |
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11 |
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abzüglich: |
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beschäftigte begünstigte Behinderte |
286 |
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13 |
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hievon doppelt anrechenbar |
88 |
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3 |
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ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT: |
- 91 |
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5 |
Ich habe bereits in den bisherigen Anfragen betreffend die Einstellung von behinder -
ten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz darauf hingewiesen, dass
die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen
des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewäh -
rungshilfe, aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr eingeschränktem
Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch
in den letzten Jahren nichts geändert.
Gegenüber dem Stichtag der Beantwortung der Anfrage zur Zahl 685/J - NR/2000 ist
es daher gelungen, die Zahl der nicht besetzten Pflichtstellen weiter zu senken.
Diese Entwicklung ist das Ergebnis der fortwährenden Bemühungen in meinem
Ressort, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle zum
Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 17/1999, neuerlich gestiegene Pflichtzahl
heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines
Ressorts - insbesondere der personalführenden Stellen - hat sich das Bewusstsein
verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein
sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin
im Auge behalten und auch in Hinkunft - soweit es die umrissenen ressortspezifi -
schen Besonderheiten erlauben - verstärkt für die Einstellung von behinderten
Menschen im Justizressort eintreten, um die erfolgreiche Entwicklung der letzten
Jahre fortsetzen zu können.